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Beschlusstext (Neufassung der "Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Jülich")

Daten

Kommune
Jülich
Größe
82 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
28.01.13, 18:30
Aktualisiert
06.03.13, 09:58
Beschlusstext (Neufassung der "Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Jülich")

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 6. März 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 4. Neufassung der "Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Jülich" (Vorlagen-Nr.365/2012) Stadtverordneter Laufs bemerkt, dass in der Spalte für die Gebühren im Gebührentarif unter der Überschrift „Euro / m² / Monat“ auch die pauschalen Gebühren aufgeführt sind. Da dies jedoch nicht passe, rege er an, die pauschalen Gebühren in einer separaten Spalte auszuweisen. Weiterhin beantragt er, den Punkt „Fahrradständer mit gewerblicher Werbung“ im Gebührentarif zu streichen, da die Fahrradständer über die Werbung hinaus auch einen Nutzen für die Stadt darstellen. Auch Stadtverordneter Frey unterstreicht, dass zunächst von einer Gebührenerhebung bei Fahrradständern Abstand genommen werden sollte. Um die Gebühr dann zu umgehen, könnte man dann die Werbung vom Fahrradständer entfernen und ein entsprechendes mit Werbung versehenes Fahrrad abstellen. Hier sollte man nach seiner Meinung die weitere Entwicklung abwarten und zunächst auf eine Gebührenbelegung verzichten. Bürgermeister Stommel stellt den Antrag von Stadtverordneten Laufs zur Abstimmung: Abstimmung: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die Ziffer 11 des Gebührentarifs „11. wird gestrichen. Fahrradständer mit gewerblicher Werbung“ Bürgermeister Stommel lässt sodann über den insofern geänderten Verwaltungsvorschlag abstimmen: Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Stadtrat beschließt die folgende Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Jülich: „Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage !“