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Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 30.10.2009)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
28.01.13, 18:30
Aktualisiert
28.01.13, 18:30
Beschlusstext (Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 30.10.2009)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 28. Januar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 13. Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 30.10.2009 (Vorlagen-Nr.455/2012) Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Der Rat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich wie folgt: § 1 Abs. 2 (ersetzt den bisherigen Absatz): Die Einberufung erfolgt durch Übersendung einer Einladung an alle Ratsmitglieder sowie an die Beigeordneten. Die Einladung erfolgt auf elektronischem Wege, soweit das Ratsmitglied dem Verfahren zugestimmt hat; im Übrigen per Papier. § 2 Abs. 3 (neu einzufügen, der jetzige Absatz 3 verschiebt sich entsprechend): Zustellungen von Einladungen im Sinne der Geschäftsordnung für Mitglieder Rates erfolgen je nach Form der Übersendung im Sinne von § 1 Abs. 2 dieser Geschäftsordnung durch Bereitstellung des elektronischen Dokuments im Ratsinformationssystem der Stadt Jülich oder durch Aufgabe eines einfachen Briefes. Die Zustellung gilt unter Maßgabe des Absatzes 1 mit Verfügbarkeit der Dokumente im Ratsinformationssystem bzw. einen Tag nach Aufgabe des Briefes als bewirkt. Ratsmitglieder, die einer Zustellung auf elektronischem Wege zugestimmt haben, erhalten zudem eine Benachrichtigung über den Eingang der Einladung im Ratsinformationssystem der Stadt Jülich an die elektronische Adresse (E-Mail). § 3 Abs. 1 (nach Satz 2 einzufügen) Die Antragstellung genügt durch eine oder einen Stadtverordneten, sofern sie oder er keiner Fraktion angehört.