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Beschlusstext (Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie; hier: Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
11 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
28.01.13, 18:30
Aktualisiert
28.01.13, 18:30
Beschlusstext (Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie;
hier: Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes)

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Stadt Jülich Jülich, 28. Januar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 20. Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie; hier: Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes (Vorlagen-Nr.427/2012) Stadtverordneter Frey bemerkt, dass der Fachausschuss die Mitteilbereitstellung abgelehnt hat und er diesen Beschluss für sehr sinnvoll halte. Da es in vielen Fällen so gehe, dass den Gemeinden von höherer Stelle Aufgaben zugewiesen werden, die diese dann auch finanziell belasten schlage er vor, in diesem Fall ein Exempel zu statuieren und bei der Beschlussempfehlung des Fachausschusses, die Mittel nicht bereit zu stellen, zu bleiben. Beigeordneter Schulz erläutert, dass es sich bei der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes um eine Pflichtaufgabe handelt, die durch Gesetz auf die Gemeinden delegiert ist und die Stadt Jülich dies somit auch tun müsse. Auch Rechtsdezernentin Haffner bekräftigt, dass die Stadt Jülich verpflichtet sei, einen Lärmaktionsplan zu erstellen, da es sich um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung handelt, die als EU-Richtlinie über Bundes- und Landesgesetzgebung auf die Gemeinden übertragen ist. Bei einem negativen Beschluss sei der Bürgermeister gehalten, diesen zu beanstanden. Beschlussentwurf: Ja-Stimmen: 2, Nein-Stimmen: 16, Enthaltungen: 1 Für die Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes werden außerplanmäßig 15.000 EUR bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei 012 1260010015241919 (Energiekosten Feuerwehrgerätehäuser). Auf Grund des Abstimmungsergebnisses hat der Beschlussvorschlag der Verwaltung keine Mehrheit erhalten.