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Beschlusstext (Sachstand Kostenrechnung für die Bürgerhallen, Mehrzweckhallen und Festsäle)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
90 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
28.01.13, 18:30
Aktualisiert
28.01.13, 18:30
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Stadt Jülich Jülich, 28. Januar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 17. Sachstand Kostenrechnung für die Bürgerhallen, Mehrzweckhallen und Festsäle (Vorlagen-Nr.502/2012) Beschluss: Mehrheitlich dafür Der Ausschuss nimmt den Bericht wie folgt zur Kenntnis: Obwohl die Software für die Kostenrechnung noch nicht im Einsatz ist, wurde begonnen, in einer nachgelagerten Betrachtung der Abrechnungen aus dem Jahr 2011 durch eine Art „Kostenrechnung“ in Excel erste Kennzahlen zu ermitteln. Da beispielsweise ein Teil der Hallen unter „Mehrzweckhallen und Festsäle“ im Produktbereich 57 573 002 01 zusammengefasst sind, müssen hierfür alle Buchungen aus dem Jahr 2011 durchgesehen und den entsprechenden Objekten zugeordnet werden. Über das Ergebnis dieser Arbeiten wird in der nächsten Sitzung der „Bürgerhallenkommission“ am 08.01.2013 berichtet. In der ersten Sitzung der Kommission wurde die grundsätzliche Vorgehensweise anhand der von der Verwaltung vorbereiteten Unterlagen - bezogen auf die Bürgerhalle Bourheim - abgestimmt. Diese Aufstellung beinhaltet Angaben über die Grunddaten der jeweiligen Halle wie Lage, Adresse, Grundstücksgröße, Baujahr und Größe der „Veranstaltungsflächen“. Etwaige Besonderheiten wie Mischnutzungen mit Feuerwehr, Wohnnutzung, Erweiterungen u.ä. sind nachrichtlich aufgeführt. Die Aufstellung enthält zusätzlich Angaben über Verbrauchswerte (Strom, Heizung, Wasser, Niederschlagswasser, Straßenreinigung und Grundsteuer). Um einen Überblick über zukünftige größere bauliche Unterhaltungsmaßnahmen zu erhalten, enthält die Aufstellung Angaben über etwaige Mängel und geschätzten Kosten jeweils unterteilt nach Fenster, Dächer, Sanitär, Heizung, Elektroinstallation und Blitzschutz. Geplante Sanierungen sind in einem Zeitstrahl (2012 – 2015 oder später) mit geschätzten Kosten hinterlegt. Kosten der baulichen Unterhaltung der Jahre 2010 und 2011 sind nachrichtlich erfasst. Für die Jahre 2010 und 2011 sind auch die Einnahmen summarisch aufgelistet. Von den beteiligten Fraktionsmitgliedern wurde der Wunsch geäußert, dass - sofern bisher noch nicht vorhanden - zusätzlich ein „Belegungsplan“ mit entsprechenden Nutzungszeiten erstellt wird. Im Ergebnis bringt die Zusammenstellung der Daten nach diesem Muster für alle Bürgerhallen, Mehrzweckräume und Festsäle einen Überblick über den baulichen Zustand, Sanierungsbedarf und Kosten-/Einnahmesituation. In Ergänzung hierzu liefert die Kostenrechnung noch zusätzliche Informationen über die Kostendeckungsgrade und weiterer Kennzahlen. Insgesamt bleibt jedoch im Hinblick auf den Haushalt 2013 – 2023 festzustellen, dass dauerhaft das hohe Defizit bei den Hallen nicht alleine durch Kostenreduzierungen und steigende Hallenmieten zu bewältigen sein wird, sondern auch über Hallenschließungen nachzudenken ist. Auch diese Themen sollten kritisch in der Bürgerhallenkommission und anschließend in den zuständigen Gremien diskutiert werden. Stadtverordneter Garding merkt an, dass die Karnevalsgesellschaften aus Bourheim und Kirchberg, deren Kindertanzgruppen in den Bürgerhallen trainieren, dahingehend angeschrieben worden sind, dass sie für die Nutzung pro Stunde 5,00 € zahlen sollen. Da dies 500 – 720 Euro im Jahr ausmache und für die Vereine nicht unerheblich sei, bittet er um Auskunft , wie dies zustande gekommen sei. Weiterhin bittet er um Auskunft, ob die Vereine, die Tanzsport betreiben, nicht so behandelt werden können wie andere Sportvereine, die eine Sporthalle nutzen. Seitens des Leiters des kaufm. Immobilienmanagement Mülheims wird ausgeführt, dass man dahin kommen möchte, die Bürgerhallen nahezu kostendeckend zu betreiben. Hierzu gehöre, dass die Hallen nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Stadtverordneter Frey führt aus, dass der die Diskussion nicht nachvollziehen könne, da es festgelegte Regeln gebe, wie mit Vereinen und dem Kinder- bzw. Jugendsport umzugehen ist. Eine unterschiedliche Handhabung dürfe hier nicht sein. Auf die Erläuterung des Leiters des kaufm. Immobilienmanagement Mülheims, dass die Vereine hier keine Sporthallen nutzen sondern die Bürgerhallen, bemerkt Stadtverordneter Frey, dass es für die Jugendvereine entsprechende Freistellungen gebe. Wenn seitens der Vereine der Jugendsport mangels Verfügbarkeit einer Sporthalle in den Bürgerhallen durchgeführt wird, sollte dies begrüßt werden. Stadtverordneter Garding appelliert dafür, die Vereine so zu behandeln, wie auch die Vereine, die eine Sporthalle nutzen. Bürgermeister Stommel sagt zu, der Angelegenheit nachzugehen. Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2012 Seite 2