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Beschlusstext (Neufassung der Satzung über die Abfallsatzung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
28.01.13, 18:30
Aktualisiert
28.01.13, 18:30
Beschlusstext (Neufassung der Satzung über die Abfallsatzung)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 28. Januar 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 5. Neufassung der Satzung über die Abfallsatzung (Vorlagen-Nr.486/2012) Stadtverordnete Kolonko-Hinssen stellt den Antrag, den § 18 Abs. 7 wie folgt entsprechend zu ergänzen, da diese Formulierung für die Bürger verständlicher sei: „Die Bediensteten und Beauftragten der zuständigen Behörde dürfen Geschäftsund Betriebsgrundstücke und Geschäfts- und Betriebsräume außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie Wohnräume ohne Einverständnis des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten.“ Stadtverordneter Garding erklärt, dass es sich hier um eine Einschränkung des Grundrechts auf Unversehrtheit der Wohnung handelt und hier dem lediglich der Forderung des Zitiergebots Rechnung getragen wird. Bauverwaltungsamtsleiter Ervens erläutert ergänzend, dass die Formulierung der des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entspricht und es hier vorrangig um die Einschränkung des Grundrechts gehe. Die Formulierung sei so der Mustersatzung entnommen. Bürgermeister Stommel lässt über den Antrag von Stadtverordneten Kolonko-Hinssen abstimmen: Abstimmung: Ja-Stimmen: 2, Nein-Stimmen: 17, Enthaltungen: 0 Bürgermeister Stommel lässt sodann über den Verwaltungsvorschlag abstimmen: Beschlussentwurf: Einstimmig, Enthaltungen: 1 Die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Jülich wird wie folgt erlassen: „Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage!“