Daten
Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
29.11.2012
Erstellt
28.01.13, 18:30
Aktualisiert
28.01.13, 18:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 28. Januar 2013
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am 29.11.2012 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
5.
Neufassung der Satzung über die Abfallsatzung
(Vorlagen-Nr.486/2012)
Stadtverordnete Kolonko-Hinssen stellt den Antrag, den § 18 Abs. 7 wie folgt
entsprechend zu ergänzen, da diese Formulierung für die Bürger verständlicher sei:
„Die Bediensteten und Beauftragten der zuständigen Behörde dürfen Geschäftsund Betriebsgrundstücke und Geschäfts- und Betriebsräume außerhalb der
üblichen Geschäftszeiten sowie Wohnräume ohne Einverständnis des Inhabers
nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung betreten.“
Stadtverordneter Garding erklärt, dass es sich hier um eine Einschränkung des
Grundrechts auf Unversehrtheit der Wohnung handelt und hier dem lediglich der
Forderung des Zitiergebots Rechnung getragen wird.
Bauverwaltungsamtsleiter Ervens erläutert ergänzend, dass die Formulierung der des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes entspricht und es hier vorrangig um die Einschränkung des
Grundrechts gehe. Die Formulierung sei so der Mustersatzung entnommen.
Bürgermeister Stommel lässt über den Antrag von Stadtverordneten Kolonko-Hinssen
abstimmen:
Abstimmung:
Ja-Stimmen: 2, Nein-Stimmen: 17, Enthaltungen: 0
Bürgermeister Stommel lässt sodann über den Verwaltungsvorschlag abstimmen:
Beschlussentwurf:
Einstimmig, Enthaltungen: 1
Die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Jülich wird wie folgt erlassen:
„Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage!“