Daten
Kommune
Wesseling
Größe
77 kB
Datum
03.03.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
7/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Bauaufsicht und -verwaltung
Vorlage für
Hauptausschuss
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Widmung eines Teilstücks des Hessenweges in Wesseling-Keldenich als städtische Straße für den
öffentlichen Verkehr
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
11.01.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 7/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Frank Hospes
11.01.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Rat
Betreff:
Widmung eines Teilstücks des Hessenweges in Wesseling-Keldenich als städtische Straße für den
öffentlichen Verkehr
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen,
das in dem als Anlage beigefügten Lageplan „schraffiert“ dargestellte Teilstück aus dem Flurstück 691
(Gemarkung Keldenich Flur 11) als städtische Straße (Gemeindestraße) gemäß § 6 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen – in der zur Zeit geltenden Fassung – (SGV NRW 91) dem
öffentlichen Verkehr zu widmen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung vom 18.03.1980 beschlossen, den aus dem Flurstück 691
(Gemarkung Keldenich Flur 11) bestehenden Wohnweg als städtischen Gehweg, also nur für den
Fußgängerverkehr, dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Hierbei blieb allerdings unberücksichtigt, dass der
bereits seit dem 31.12.1974 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 23 C im Einmündungsbereich des
Wohnweges zum Hauptzug Hessenweg (zwischen der straßenbegleitend festgesetzten Grünfläche und dem
Wohnhaus Hessenweg 25) eine Fläche für „Gemeinschaftsgaragen“ festgesetzt hat. Wegen der
straßenbegleitend festgesetzten Grünfläche und deren Sperrwirkung zum Hauptzug Hessenweg sind die auf
dieser Fläche sodann im Jahre 1975 genehmigten und errichteten zwei Garagen ausschließlich über das in
der Anlage „schraffiert“ dargestellte Teilstück des Wohnweges Hessenweg anfahrbar. Um den Makel der
Ursprungswidmung zu beseitigen, ist eine Erweiterung des Widmungsinhaltes über den Fußgängerverkehr
hinaus auch für den Fahrverkehr erforderlich.
2. Lösung
Es wird vorgeschlagen, gemäß Beschlussentwurf zu entscheiden.
3. Alternativen
keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine