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Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 5.2 "Dahlem" hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
52 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 5.2 "Dahlem"
hier: Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 5.2 "Dahlem"
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 15/2002 06.05.2002 Az.: 629-65/2 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV 15.05.2002 Kreisausschuss 22.05.2002 Kreistag 22.05.2002 Landschaftsplan 5.2 “Dahlem” hier: Satzungsbeschluss Sachbearbeiter/in: Herr Persch Tel.: 15 320 Abt.: 60.3 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Gemäß § 16 Absatz 2 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz-LG) in der zur Zeit gültigen Fassung beschließt der Kreistag den Landschaftsplan 5.2 „Dahlem“ in der zur Vorlage Nr. 496 in der Sitzung vom 20.03.2002 vorgelegten Fassung 01/2002 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zur V 14/2002 vom heutigen Tage. Seite - 2 Begründung: Der Beschluss zur Vorlage Nr. 14/2002 vom heutigen Tage über die Anregungen und Bedenken aus der erneuten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanentwurfs 5.2 „Dahlem“ (Fassung: 31.01.2002) in der Zeit vom 02.04. bis einschließlich 03.05.2002 bewirkt lediglich geringfügige Planänderungen, die nach Auffassung der Verwaltung die Grundzüge der Planung nicht berühren. Eine erneute öffentliche Auslegung des Planes ist daher gemäß § 27 c Absatz 2 LG nicht erforderlich. Der Landschaftsplan kann nunmehr abschließend als Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt werden. Satzung beschlossen und Landrat Geschäftsbereichsleiter/ in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift) der