Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (1. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 ABs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Kirchberg im vereinfachten Verfahren Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
9,9 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
18.07.13, 17:06
Aktualisiert
18.07.13, 17:06
Beschlusstext (1. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 ABs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Kirchberg im vereinfachten Verfahren
Aufstellungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 9,9 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 18. Juli 2013 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 04.07.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 11. 1. Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 ABs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung für den Ortsteil Kirchberg im vereinfachten Verfahren Aufstellungsbeschluss (Vorlagen-Nr.236/2013) Beschluss: Mehrheitlich dafür Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren die 1. Satzung zur Abrundung des mit Satzung festgelegten, im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Kirchberg aufgestellt. Der Bereich Gemarkung Kirchberg, Flur 8, Parzelle 763, wie dem Lageplan vom 14.05.2013 zu entnehmen ist, wird in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Kirchberg einbezogen, um eine Bebaubarkeit des Grundstückes zu ermöglichen. Hierbei werden gem. § 34 BauGB nur solche Vorhaben genehmigt, die sich in Eigenart der näheren Umgebung einfügen und das Ortsbild nicht beeinträchtigen.