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Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 5.2 "Dahlem" hier: Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung vom 02.04. - 03.05.2002)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
54 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 5.2 "Dahlem"
hier:  Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung vom 02.04. -  03.05.2002) Beschlussvorlage GB (Landschaftsplan 5.2 "Dahlem"
hier:  Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung vom 02.04. -  03.05.2002)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 14/2002 06.05.2002 Az.: 629-65/2 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV 15.05.2002 Kreisausschuss 22.05.2002 Kreistag 22.05.2002 Landschaftsplan 5.2 “Dahlem” hier: Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung vom 02.04. - 03.05.2002 Sachbearbeiter/in: Herr Persch Tel.: 15 320 Abt.: 60.3 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Nach Prüfung der anlässlich der erneuten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanentwurfs 5.2 „Dahlem“ (Stand: Januar 2002) in der Zeit vom 02.04. bis einschließlich 03.05.2002 vorgebrachten Anregungen und Bedenken beschließt der Kreistag entsprechend den Stellungnahmen und Beschlussvorschlägen der Verwaltung gemäß Anlage 1 zu dieser Vorlage („Zusammenfassung der Bedenken und Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und privaten Einwendern aufgrund der erneuten öffentlichen Auslegung vom 02.04. bis einschließlich 03.05.2002 des Landschaftsplan-Entwurfs 5.2 „Dahlem“ -Stand: 28.01.2002 sowie Stellungnahmen und Beschlussvorschläge der Verwaltung“). Begründung: Seite - 2 Der Landschaftsplanentwurf 5.2 „Dahlem“ (Fassung vom 31.01.2002) hat aufgrund des Kreistagsbeschlusses Nr. 410 vom 20.03.2002 in der Zeit vom 02.04. bis einschließlich 03.05.2002 gem. § 27 c Landschaftsgesetz öffentlich ausgelegen. Die Verwaltung hat die im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und Anregungen geprüft und hierzu im einzelnen Stellung genommen (s. Anlage 1). Im Ergebnis schlägt die Verwaltung abschließend geringfügige Änderungen des Landschaftsplanes vor. Nach Auffassung der Verwaltung berühren die v.g. Änderungen nicht die Grundzüge der Planung bzw. lösen keine weitergehende Betroffenheit aus, sodass eine erneute öffentliche Auslegung nicht erforderlich ist Landrat Geschäftsbereichsleiter/ in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)