Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 14/2002
06.05.2002
Az.: 629-65/2
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV
15.05.2002
Kreisausschuss
22.05.2002
Kreistag
22.05.2002
Landschaftsplan 5.2 “Dahlem”
hier: Beschluss über die Bedenken und Anregungen aufgrund der öffentlichen Auslegung vom
02.04. - 03.05.2002
Sachbearbeiter/in: Herr Persch
Tel.: 15 320
Abt.: 60.3
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Nach Prüfung der anlässlich der erneuten öffentlichen Auslegung des Landschaftsplanentwurfs 5.2
„Dahlem“ (Stand: Januar 2002) in der Zeit vom 02.04. bis einschließlich 03.05.2002 vorgebrachten
Anregungen und Bedenken beschließt der Kreistag entsprechend den Stellungnahmen und
Beschlussvorschlägen der Verwaltung gemäß Anlage 1 zu dieser Vorlage („Zusammenfassung der
Bedenken und Anregungen von Trägern öffentlicher Belange und privaten Einwendern aufgrund
der erneuten öffentlichen Auslegung vom 02.04. bis einschließlich 03.05.2002 des
Landschaftsplan-Entwurfs 5.2 „Dahlem“ -Stand: 28.01.2002 sowie Stellungnahmen und
Beschlussvorschläge der Verwaltung“).
Begründung:
Seite - 2 Der Landschaftsplanentwurf 5.2 „Dahlem“ (Fassung vom 31.01.2002) hat aufgrund des
Kreistagsbeschlusses Nr. 410 vom 20.03.2002 in der Zeit vom 02.04. bis einschließlich 03.05.2002
gem. § 27 c Landschaftsgesetz öffentlich ausgelegen.
Die Verwaltung hat die im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken und
Anregungen geprüft und hierzu im einzelnen Stellung genommen (s. Anlage 1).
Im Ergebnis schlägt die Verwaltung abschließend geringfügige Änderungen des Landschaftsplanes vor. Nach Auffassung der Verwaltung berühren die v.g. Änderungen nicht die Grundzüge der
Planung bzw. lösen keine weitergehende Betroffenheit aus, sodass eine erneute öffentliche
Auslegung nicht erforderlich ist
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/
in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
(Unterschrift)