Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 96/2003
25.09.2003
Az.: 60.3/332-49
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV
08.10.2003
Gebietsmeldung nach der FFH-Richtlinie - Nachmeldung für die Kontinentale Region
Mit Schreiben vom 15.07.2003 hat die Bezirksregierung Köln im Rahmen einer Ergänzung zur sog.
Melde -Tranche 2 weitere Objekte/Gebiete in ein Beteiligungsverfahren gebracht. Hierbei handelt
es sich um die Erweiterung des Gebietes DE-5405-302 „Hänge an Urft- und Gillesbach, Urftaue
von Urft bis Schmidtheim“ sowie das Objekt DE-5404-304 „Schlosskirche in Schleiden“. Beide
Nachmeldungen ergeben sich aus den Beratungen der sog. Konferenz der biogeografischen (kontinentalen) Region, bei der die Meldevorschläge Deutschlands seitens der EU geprüft und bewertet wurden. Danach ergibt sich für NRW Meldebedarf für zusätzliche Schutzgebiete für die Fischart
Groppe sowie die Fledermausart Großes Mausohr.
Die Verwaltung hat hierzu fristwahrend die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme abgegeben.
Seitens der von der Meldung betroffenen Gebietskörperschaften hat die Gemeinde Nettersheim
gleichlautende Bedenken geltend gemacht. Auch die Stadt Schleiden hat die Meldung wegen der
nicht absehbaren Konsequenzen für den baulichen Innenbereich abgelehnt. Die Gemeinde Kall
hat keine Bedenken geäußert.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
___________________
(Unterschrift)
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
Seite - 2 -
Der Landrat
Bezirksregierung
Dez. 51
Abt.
50606 Köln
Aktenzeichen:
60.3/332-
bearbeitet von:
Herrn Persch
Durchwahl:
320
Telefax:
654
Dienstgebäude:
Jülicher Ring 32
Zimmer:
137
Datum:
31. Oktober 2007
Email
georg.persch@kreis-euskirchen.de
60.3
Planung und Umwelt
- Umweltschutz -
Gebietsmeldung nach der FFH-Richtlinie – Nachmeldung für die Kontinentale Region
Hier: Anhörungsverfahren nach § 48 b Abs. 2 LG NW
Mitteilung der BR Köln vom 15.07.2003
Mit o.g. Schreiben hat die Bezirksregierung im Rahmen einer Ergänzung zur sog. Melde-Tranche 2
weitere Objekte/Gebiete in ein Beteiligungsverfahren gebracht. Hierbei handelt es sich um die Erweiterung des Gebietes DE-5405-302 „Hänge an Urft- und Gillesbach, Urftaue von Urft bis
Schmidtheim“ sowie das Objekt DE-5404-304 „Schlosskirche in Schleiden“. Beide Nachmeldungen
ergeben sich aus den Beratungen der sog. Konferenz der biogeografischen (kontinentalen) Region, bei der die Meldevorschläge Deutschlands seitens der EU geprüft und bewertet wurden. Danach ergibt sich für NRW Meldebedarf für zusätzliche Schutzgebiete für die Fischart Groppe sowie
die Fledermausart Großes Mausohr.
Im Einzelnen nimmt der Kreis hierzu wie folgt Stellung:
Vorschlagsgebiet
Erweiterung DE 5405-302 „Hänge an Urft und Gillesbach, Urftaue
Schmidtheim“
von Urft bis
Der Kreis wurde seitens der LÖBF erst zu einem sehr späten Zeitpunkt über die laufenden Kartierungen zu diesem Gebiet informiert. Seitens des beauftragten Büros erfolgte trotz umgehenden
Angebotes an die LÖBF keine Kontaktaufnahme bei der Unteren Landschaftsbehörde, so dass
eine frühzeitige Berücksichtigung von Planungen bzw. Belangen des Kreises nicht erfolgen konnte. Die seinerzeit im Rahmen der Tranche-2-Meldungen diesbezüglich geäußerte Kritik scheint
insofern ignoriert worden zu sein. Für diese Vorgehensweise hat der Kreis Euskirchen keinerlei
Verständnis. Gleiches gilt für den gewählten Zeitraum der Beteiligung, der wiederum in die Ferienzeit fällt.
Fachliche Stellungnahme:
Seite - 3 Die Nachmeldung des Urfttales erfolgt mit dem Ziel, den natürlichen Gewässerverlauf der Urft als
Lebensraum für die Groppe zu erhalten und entsprechend zu qualifizieren. Maßgeblich für die Beurteilung des Lebensraumes der Art muss aus der Sicht des Kreises das gesamte Fließgewässersystem der Urft sein. Hierzu zählen neben dem Hauptgewässer selbst vor allem die für ihre Reproduktion wichtigen Nebengewässer, die sich in einem ökologisch intakten und weitgehend natürlichen bis naturnahen Zustand befinden. Die meisten Nebenbäche wurden daher im Rahmen der
Landschaftsplanung als NSG festgesetzt (LP Dahlem) bzw. sind als NSG geplant (LP Nettersheim). Daten hierzu liegen der LÖBF und der Bezirksregierung vor.
Bereits im Rahmen der Erörterung zum GEP hat der Kreis vorgetragen, dass die Darstellung/Ausweisung von Schutzgebieten innerhalb bebauter Ortslagen abzulehnen ist. Eine Ausweisung der Gewässerparzelle der Urft in den Ortslagen Urft, Nettersheim und Blankenheim-Wald
wird seitens des Kreises abgelehnt. Hier ist die Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes
allein über das Wasserrecht gewährleistet. Ausgenommen werden sollten ebenfalls der im Rahmen des Naturerlebnisprogramms touristisch genutzte Römerweiher südlich Nettersheim sowie
der Bereich um den Jugendzeltplatz (ehemalige Kläranlage) nördlich Nettersheim, der als Holzlagerplatz genehmigt ist.
Die Untere Fischereibehörde des Kreises trägt vor, dass die Art „Groppe“ in der Großlandschaft
V (Eifel) nach der Roten Liste Fische nicht gefährdet ist. Dies bestätigen auch die Ergebnisse der
Elektrobefischung des Landes-Fischereiverbandes für den Bereich der Urft.
Als weitere Anregungen zur Entwicklung einer autochthonen Fischpopulation in der Urft wird darauf hingewiesen, dass eine Population der Art „Bachneunauge“ im Rahmen des FischMonitorings-NRW 1997 in der Urft nicht festgestellt werden konnte. Bachneunaugen wurden allerdings regelmäßig in dem Gewässer „Olef“ nachgewiesen. Ein Rückbau der Querverbaue in der
Urft, beginnend an der Einmündung der Olef in die Urft, an der evangelische Kirche in Gemünd,
flussaufwärts, könnte hier die Einwanderung dieser Art ermöglichen.
Wie der Roten Liste Fische zu entnehmen, musste 1999 in dem wissenschaftlichen Arbeitskreis
bei der LÖBF die Art „Äsche“ in die Vorwarnliste in dem Naturraum V (Eifel) aufgenommen werden. Heute müsste bereits, nachdem die Populationen teilweise, insbesondere an der unteren Urft
„zusammengebrochen“ sind, die Art als gefährdet eingestuft werden. Es wird daher die Art „Äsche“ sein, auf die sich z. Zt. die fischereiliche Hege sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
zu konzentrieren haben.
Vorschlagsgebiet
DE 5405-304 „Schlosskirche in Schleiden“ Stadt Schleiden, Kreis Euskirchen
Aus Sicht des Kreises ist seitens der Bezirksregierung mit dem Eigentümer ein Vertrag zu schließen, der entsprechende Regelungen über die Sicherung und Erhaltung des Lebensraumes der
landesweit bedeutsamen Wochenstubenquartiere des Großen Mausohres trifft. Dabei ist zu gewährleisten, dass sich hieraus keine negativen Konsequenzen für die bauliche Entwicklung in der
Umgebung ergeben.
Mit freundlichem Gruß
i.A.
gez. Unterstetter