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Info GB (FFH-Richtlinie - Nachmeldung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
73 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 96/2003 25.09.2003 Az.: 60.3/332-49 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV 08.10.2003 Gebietsmeldung nach der FFH-Richtlinie - Nachmeldung für die Kontinentale Region Mit Schreiben vom 15.07.2003 hat die Bezirksregierung Köln im Rahmen einer Ergänzung zur sog. Melde -Tranche 2 weitere Objekte/Gebiete in ein Beteiligungsverfahren gebracht. Hierbei handelt es sich um die Erweiterung des Gebietes DE-5405-302 „Hänge an Urft- und Gillesbach, Urftaue von Urft bis Schmidtheim“ sowie das Objekt DE-5404-304 „Schlosskirche in Schleiden“. Beide Nachmeldungen ergeben sich aus den Beratungen der sog. Konferenz der biogeografischen (kontinentalen) Region, bei der die Meldevorschläge Deutschlands seitens der EU geprüft und bewertet wurden. Danach ergibt sich für NRW Meldebedarf für zusätzliche Schutzgebiete für die Fischart Groppe sowie die Fledermausart Großes Mausohr. Die Verwaltung hat hierzu fristwahrend die als Anlage 1 beigefügte Stellungnahme abgegeben. Seitens der von der Meldung betroffenen Gebietskörperschaften hat die Gemeinde Nettersheim gleichlautende Bedenken geltend gemacht. Auch die Stadt Schleiden hat die Meldung wegen der nicht absehbaren Konsequenzen für den baulichen Innenbereich abgelehnt. Die Gemeinde Kall hat keine Bedenken geäußert. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: ___________________ (Unterschrift) Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) Seite - 2 - Der Landrat Bezirksregierung Dez. 51 Abt. 50606 Köln Aktenzeichen: 60.3/332- bearbeitet von: Herrn Persch Durchwahl: 320 Telefax: 654 Dienstgebäude: Jülicher Ring 32 Zimmer: 137 Datum: 31. Oktober 2007 Email georg.persch@kreis-euskirchen.de 60.3 Planung und Umwelt - Umweltschutz - Gebietsmeldung nach der FFH-Richtlinie – Nachmeldung für die Kontinentale Region Hier: Anhörungsverfahren nach § 48 b Abs. 2 LG NW Mitteilung der BR Köln vom 15.07.2003 Mit o.g. Schreiben hat die Bezirksregierung im Rahmen einer Ergänzung zur sog. Melde-Tranche 2 weitere Objekte/Gebiete in ein Beteiligungsverfahren gebracht. Hierbei handelt es sich um die Erweiterung des Gebietes DE-5405-302 „Hänge an Urft- und Gillesbach, Urftaue von Urft bis Schmidtheim“ sowie das Objekt DE-5404-304 „Schlosskirche in Schleiden“. Beide Nachmeldungen ergeben sich aus den Beratungen der sog. Konferenz der biogeografischen (kontinentalen) Region, bei der die Meldevorschläge Deutschlands seitens der EU geprüft und bewertet wurden. Danach ergibt sich für NRW Meldebedarf für zusätzliche Schutzgebiete für die Fischart Groppe sowie die Fledermausart Großes Mausohr. Im Einzelnen nimmt der Kreis hierzu wie folgt Stellung: Vorschlagsgebiet Erweiterung DE 5405-302 „Hänge an Urft und Gillesbach, Urftaue Schmidtheim“ von Urft bis Der Kreis wurde seitens der LÖBF erst zu einem sehr späten Zeitpunkt über die laufenden Kartierungen zu diesem Gebiet informiert. Seitens des beauftragten Büros erfolgte trotz umgehenden Angebotes an die LÖBF keine Kontaktaufnahme bei der Unteren Landschaftsbehörde, so dass eine frühzeitige Berücksichtigung von Planungen bzw. Belangen des Kreises nicht erfolgen konnte. Die seinerzeit im Rahmen der Tranche-2-Meldungen diesbezüglich geäußerte Kritik scheint insofern ignoriert worden zu sein. Für diese Vorgehensweise hat der Kreis Euskirchen keinerlei Verständnis. Gleiches gilt für den gewählten Zeitraum der Beteiligung, der wiederum in die Ferienzeit fällt. Fachliche Stellungnahme: Seite - 3 Die Nachmeldung des Urfttales erfolgt mit dem Ziel, den natürlichen Gewässerverlauf der Urft als Lebensraum für die Groppe zu erhalten und entsprechend zu qualifizieren. Maßgeblich für die Beurteilung des Lebensraumes der Art muss aus der Sicht des Kreises das gesamte Fließgewässersystem der Urft sein. Hierzu zählen neben dem Hauptgewässer selbst vor allem die für ihre Reproduktion wichtigen Nebengewässer, die sich in einem ökologisch intakten und weitgehend natürlichen bis naturnahen Zustand befinden. Die meisten Nebenbäche wurden daher im Rahmen der Landschaftsplanung als NSG festgesetzt (LP Dahlem) bzw. sind als NSG geplant (LP Nettersheim). Daten hierzu liegen der LÖBF und der Bezirksregierung vor. Bereits im Rahmen der Erörterung zum GEP hat der Kreis vorgetragen, dass die Darstellung/Ausweisung von Schutzgebieten innerhalb bebauter Ortslagen abzulehnen ist. Eine Ausweisung der Gewässerparzelle der Urft in den Ortslagen Urft, Nettersheim und Blankenheim-Wald wird seitens des Kreises abgelehnt. Hier ist die Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes allein über das Wasserrecht gewährleistet. Ausgenommen werden sollten ebenfalls der im Rahmen des Naturerlebnisprogramms touristisch genutzte Römerweiher südlich Nettersheim sowie der Bereich um den Jugendzeltplatz (ehemalige Kläranlage) nördlich Nettersheim, der als Holzlagerplatz genehmigt ist. Die Untere Fischereibehörde des Kreises trägt vor, dass die Art „Groppe“ in der Großlandschaft V (Eifel) nach der Roten Liste Fische nicht gefährdet ist. Dies bestätigen auch die Ergebnisse der Elektrobefischung des Landes-Fischereiverbandes für den Bereich der Urft. Als weitere Anregungen zur Entwicklung einer autochthonen Fischpopulation in der Urft wird darauf hingewiesen, dass eine Population der Art „Bachneunauge“ im Rahmen des FischMonitorings-NRW 1997 in der Urft nicht festgestellt werden konnte. Bachneunaugen wurden allerdings regelmäßig in dem Gewässer „Olef“ nachgewiesen. Ein Rückbau der Querverbaue in der Urft, beginnend an der Einmündung der Olef in die Urft, an der evangelische Kirche in Gemünd, flussaufwärts, könnte hier die Einwanderung dieser Art ermöglichen. Wie der Roten Liste Fische zu entnehmen, musste 1999 in dem wissenschaftlichen Arbeitskreis bei der LÖBF die Art „Äsche“ in die Vorwarnliste in dem Naturraum V (Eifel) aufgenommen werden. Heute müsste bereits, nachdem die Populationen teilweise, insbesondere an der unteren Urft „zusammengebrochen“ sind, die Art als gefährdet eingestuft werden. Es wird daher die Art „Äsche“ sein, auf die sich z. Zt. die fischereiliche Hege sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen zu konzentrieren haben. Vorschlagsgebiet DE 5405-304 „Schlosskirche in Schleiden“ Stadt Schleiden, Kreis Euskirchen Aus Sicht des Kreises ist seitens der Bezirksregierung mit dem Eigentümer ein Vertrag zu schließen, der entsprechende Regelungen über die Sicherung und Erhaltung des Lebensraumes der landesweit bedeutsamen Wochenstubenquartiere des Großen Mausohres trifft. Dabei ist zu gewährleisten, dass sich hieraus keine negativen Konsequenzen für die bauliche Entwicklung in der Umgebung ergeben. Mit freundlichem Gruß i.A. gez. Unterstetter