Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 223/2003
04.09.2003
Datum:
Az.: 66.3
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
17.09.2003
Kreisausschuss
24.09.2003
Kreistag
08.10.2003
Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen an der K 7
Sachbearbeiter/in: Herr Dany
Tel.: 15 235
Abt.: 66.3
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
X Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst: siehe Vorlage
Haush.-St.:
Haush.-St.: 2 6500 96047
um
um
Kreiskämmerer
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die für die Sanierungsarbeiten an der K7 benötigten Haushaltsmittel entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung in Höhe von 430.000 € für die Haushaltsjahre 2003 u.
2004 unter der Haushaltsstelle 2.6500 96047 außerplanmäßig bereitzustellen.
Begründung:
Seite - 2 Im Rahmen der dem Kreis obliegenden Verkehrssicherungspflicht wird z.Z. der oberhalb der Trasse der K7 liegende Hangbereich im jährlichen Turnus von dort lagerndem augenscheinlich erkennbarem losem Gestein beräumt.
Wie die zurückliegende Zeit jedoch gezeigt hat, kommt es trotz dieser Maßnahmen immer häufiger
zu nicht unerheblichen, zum Teil auch sehr großen Gesteinsablösungen, die eine nicht unerhebliche Gefahr für die Nutzer darstellen.
Aus diesem Grunde sah sich die Verwaltung gezwungen, den gesamten Böschungsbereich im
Hinblick auf kurz-, mittel- und langfristig erforderlich werdende Sicherungsmaßnahmen fachkompetent überprüfen zu lassen. Hierzu wird auch auf V111/2002 vom 04.11.2002 verwiesen.
Gemäß dem Ergebnis der zwischenzeitlich im Auftrag der Fachabteilung vom Büro Prof. Dr. E.
Krauter & Dr. J. Feuerbach, Mainz, durchgeführten ingenieurgeologischen/geotechnischen Untersuchungen, die insgesamt 25 Gefahrenstellen ausweisen, von denen 6 in die Gefährdungsklasse
„hoch“ und 19 in die Gefährdungsklasse „mittel“ eingestuft wurden, werden der Fachabteilung –
abgestuft nach Gefährdungsklassen – über einen Zeitraum von 4 Jahren verschiedene Sanierungsmaßnahmen empfohlen.
Darüber hinaus wird von den Gutachtern ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die geotechnische Situation ohne Durchführung der vorgeschlagenen Sicherungsmaßnahmen in der Zukunft
infolge der zu erwartenden weiteren Aus- und Nachbrüchen im Bereich der Böschungen verschlechtern wird. Mit den geplanten Beräumungen und den empfohlenen Sicherungs- und Stabilisierungsarbeiten wird der Gefährdungsbereich jedoch auf ein für solche Felsböschungen übliches
Maß reduziert.
Die Fachabteilung schlägt daher vor, den Empfehlungen der Gutachter zu folgen und die vorgeschlagenen Maßnahmen insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr - auch
in der zeitlichen Abfolge - umzusetzen.
Die hiermit in Zusammenhang stehenden geschätzten Kosten sind nach Ingenieurleistungen und
Baukosten aufgesplittet und entsprechend dem geplanten Mittelabfluss nachfolgend ausgewiesen.
HH.-Jahr
2003
2004
2005
2006
2007
Abschnitt
1
2+1
3+2
4+3
4
Ing.-Leistungen
Brutto
29.520,00 €
11.480,00 €
24.600,00 €
16.400,00 €
82.000,00 €
Baukosten
Brutto
377.280,00 €
146.720,00 €
314.400,00 €
209.600,00 €
1.048.000,00 €
Gesam tkosten
29.520,00 €
388.760,00 €
171.320,00 €
330.800,00 €
209.600,00 €
1.130.000,00 €
Insgesamt sind somit zur Durchführung der Maßnahmen über einen Zeitraum von 4 Jahren Haushaltsmittel in Höhe von geschätzt 1.130.000 € bereitzustellen.
Da die hier anstehenden Maßnahmen seitens der Verwaltung unter dem Gesichtspunkt der vom
Kreis zu gewährleistenden Verkehrssicherheit als unabweisbar angesehen werden, Mittel aber
hierfür noch nicht veranschlagt werden konnten, sind die benötigten Mittel unter der Haushaltstelle
2.6500 96047 außerplanmäßig bereitzustellen.
Seite - 3 Finanzierung:
1. Gem. dem derzeitigen Planungsstand und den vorliegenden Förderungsvoraussetzungen
wird sich der Ausbau der Kreisstraße 11 voraussichtlich nicht plangemäß umsetzen lassen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die für diese Maßnahme unter der Haushaltsstelle 6500
96034 im Haushalt 2003/04 eingeplanten Mittel in Höhe von Netto 107.000 € zur Finanzierung der Sanierungsarbeiten an der K 7 heranzuziehen und die Mittel für den Ausbau der K
11 im Haushalt 2005 ff neu zu veranschlagen.
2. Soweit durch Einsparungen bzw. durch zeitliche Verschiebung anderer eingeplanter Maßnahmen, die aber z.Z. nicht absehbar sind, weitere Mittel nicht freizusetzen sind, ist die Finanzierung durch Aufnahme innerer Darlehen sicher zu stellen.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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