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Beschlussvorlage GB (Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen an der K 7)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen an der K 7) Beschlussvorlage GB (Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen an der K 7) Beschlussvorlage GB (Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen an der K 7)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 223/2003 04.09.2003 Datum: Az.: 66.3 X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 17.09.2003 Kreisausschuss 24.09.2003 Kreistag 08.10.2003 Außerplanmäßige Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen an der K 7 Sachbearbeiter/in: Herr Dany Tel.: 15 235 Abt.: 66.3 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt X Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: siehe Vorlage Haush.-St.: Haush.-St.: 2 6500 96047 um um Kreiskämmerer € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die für die Sanierungsarbeiten an der K7 benötigten Haushaltsmittel entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung in Höhe von 430.000 € für die Haushaltsjahre 2003 u. 2004 unter der Haushaltsstelle 2.6500 96047 außerplanmäßig bereitzustellen. Begründung: Seite - 2 Im Rahmen der dem Kreis obliegenden Verkehrssicherungspflicht wird z.Z. der oberhalb der Trasse der K7 liegende Hangbereich im jährlichen Turnus von dort lagerndem augenscheinlich erkennbarem losem Gestein beräumt. Wie die zurückliegende Zeit jedoch gezeigt hat, kommt es trotz dieser Maßnahmen immer häufiger zu nicht unerheblichen, zum Teil auch sehr großen Gesteinsablösungen, die eine nicht unerhebliche Gefahr für die Nutzer darstellen. Aus diesem Grunde sah sich die Verwaltung gezwungen, den gesamten Böschungsbereich im Hinblick auf kurz-, mittel- und langfristig erforderlich werdende Sicherungsmaßnahmen fachkompetent überprüfen zu lassen. Hierzu wird auch auf V111/2002 vom 04.11.2002 verwiesen. Gemäß dem Ergebnis der zwischenzeitlich im Auftrag der Fachabteilung vom Büro Prof. Dr. E. Krauter & Dr. J. Feuerbach, Mainz, durchgeführten ingenieurgeologischen/geotechnischen Untersuchungen, die insgesamt 25 Gefahrenstellen ausweisen, von denen 6 in die Gefährdungsklasse „hoch“ und 19 in die Gefährdungsklasse „mittel“ eingestuft wurden, werden der Fachabteilung – abgestuft nach Gefährdungsklassen – über einen Zeitraum von 4 Jahren verschiedene Sanierungsmaßnahmen empfohlen. Darüber hinaus wird von den Gutachtern ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die geotechnische Situation ohne Durchführung der vorgeschlagenen Sicherungsmaßnahmen in der Zukunft infolge der zu erwartenden weiteren Aus- und Nachbrüchen im Bereich der Böschungen verschlechtern wird. Mit den geplanten Beräumungen und den empfohlenen Sicherungs- und Stabilisierungsarbeiten wird der Gefährdungsbereich jedoch auf ein für solche Felsböschungen übliches Maß reduziert. Die Fachabteilung schlägt daher vor, den Empfehlungen der Gutachter zu folgen und die vorgeschlagenen Maßnahmen insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr - auch in der zeitlichen Abfolge - umzusetzen. Die hiermit in Zusammenhang stehenden geschätzten Kosten sind nach Ingenieurleistungen und Baukosten aufgesplittet und entsprechend dem geplanten Mittelabfluss nachfolgend ausgewiesen. HH.-Jahr 2003 2004 2005 2006 2007 Abschnitt 1 2+1 3+2 4+3 4 Ing.-Leistungen Brutto 29.520,00 € 11.480,00 € 24.600,00 € 16.400,00 € 82.000,00 € Baukosten Brutto 377.280,00 € 146.720,00 € 314.400,00 € 209.600,00 € 1.048.000,00 € Gesam tkosten 29.520,00 € 388.760,00 € 171.320,00 € 330.800,00 € 209.600,00 € 1.130.000,00 € Insgesamt sind somit zur Durchführung der Maßnahmen über einen Zeitraum von 4 Jahren Haushaltsmittel in Höhe von geschätzt 1.130.000 € bereitzustellen. Da die hier anstehenden Maßnahmen seitens der Verwaltung unter dem Gesichtspunkt der vom Kreis zu gewährleistenden Verkehrssicherheit als unabweisbar angesehen werden, Mittel aber hierfür noch nicht veranschlagt werden konnten, sind die benötigten Mittel unter der Haushaltstelle 2.6500 96047 außerplanmäßig bereitzustellen. Seite - 3 Finanzierung: 1. Gem. dem derzeitigen Planungsstand und den vorliegenden Förderungsvoraussetzungen wird sich der Ausbau der Kreisstraße 11 voraussichtlich nicht plangemäß umsetzen lassen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die für diese Maßnahme unter der Haushaltsstelle 6500 96034 im Haushalt 2003/04 eingeplanten Mittel in Höhe von Netto 107.000 € zur Finanzierung der Sanierungsarbeiten an der K 7 heranzuziehen und die Mittel für den Ausbau der K 11 im Haushalt 2005 ff neu zu veranschlagen. 2. Soweit durch Einsparungen bzw. durch zeitliche Verschiebung anderer eingeplanter Maßnahmen, die aber z.Z. nicht absehbar sind, weitere Mittel nicht freizusetzen sind, ist die Finanzierung durch Aufnahme innerer Darlehen sicher zu stellen. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)