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Beschlussvorlage GB (Übertragung der Geschäftsanteile an der VRS-GmbH vom Kreis Euskirchen auf den Zweckverband VRS)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
61 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Übertragung der Geschäftsanteile an der VRS-GmbH vom Kreis Euskirchen auf den Zweckverband VRS) Beschlussvorlage GB (Übertragung der Geschäftsanteile an der VRS-GmbH vom Kreis Euskirchen auf den Zweckverband VRS) Beschlussvorlage GB (Übertragung der Geschäftsanteile an der VRS-GmbH vom Kreis Euskirchen auf den Zweckverband VRS)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 220/2003 02.09.2003 Az.: 60.13 VRS X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und ÖPNV 18.09.2003 Kreisausschuss 24.09.2003 Kreistag 08.10.2003 Übertragung der Geschäftsanteile an der VRS-GmbH vom Kreis Euskirchen auf den Zweckverband VRS Sachbearbeiter/in: Frau Kratzke Tel.: 537 Abt.: 60.13 Die Vorlage berührt nicht den Etat X Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Der Kreistag beschließt die Übertragung der Geschäftsanteile an der VRS-GmbH in Höhe von 20.000,- DM auf den Zweckverband VRS. Der Kaufpreis in Höhe von 20.000,- DM wird bis zum 31.12.2023 gestundet. Begründung: a) Übertragung des Geschäftsanteils an der VRS GmbH auf den Zweckverband VRS Da sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe von SPNV-Leistungen im Wettbewerb geändert haben, muss die Organisationsstruktur im Verkehrsverbund Rhein-Sieg angepasst werden (s.a. Info 37/2002). Die beauftragten Gutachter schlagen eine Änderung der Organisationsstruktur des VRS hin zu einer „modifizierten Zweckverbandslösung“ vor. Seite - 2 Kernpunkt dieses Vorschlages ist die Übertragung sämtlicher Anteile an der VRS GmbH von den übrigen Gesellschaftern auf den Zweckverband VRS (ZV VRS); Schema s. Anlage 1. Bisher hält der Zweckverband VRS etwa 13 % der Anteile an der VRS GmbH. Die übrigen 87% der Anteile werden von verschiedenen kreisfreien Städten und Kreisen gehalten. Der Kreis Euskirchen hat Geschäftsanteile in Höhe von 20.000,- DM; dies entspricht einem Anteil von 4,4% am gesamten Stammkapital in Höhe von 460.000,- DM. Mit der Übertragung der einzelnen Geschäftsanteile von den Kommunen auf den ZV VRS wird der ZV VRS Alleineigentümer der VRS GmbH. Rein technisch gesehen, soll die Abwicklung durch den Abschluss eines Kauf- und Abtretungsvertrages geschehen. Der Kaufpreis der Geschäftsanteile entspricht dabei dem Nominalwert des Stammkapitals. Nach der Übertragung der einzelnen Geschäftsanteile ist in einem zweiten Schritt vorgesehen, dass in einer Gesellschafterversammlung der VRS GmbH die verschiedenen Geschäftsanteile zu einem einheitlichen vereinigt werden, und zwar in Höhe von zunächst 460.000,- DM. Bei dieser Gelegenheit soll der eine Geschäftsanteil in Euro (235.194,27 Euro) umgewandelt werden. Um einen „glatten Betrag“ für das Stammkapital zu erreichen, wird anschließend (aus Mitteln des ZV VRS) eine Erhöhung des Stammkaptals um 4.805,73 Euro auf 240.000,- Euro vorgenommen. Einen Geldfluss im eigentlichen Sinne soll es bei der Übertragung der einzelnen Geschäftsanteile von den Kommunen auf den ZV VRS nicht geben, da dieser – ohne Einzahlung der Kommunen in entsprechender Höhe – nicht über ausreichende Finanzmittel verfügt, um die Zahlungen vorzunehmen. Für die buchungstechnische Abwicklung wird daher vorgeschlagen, dass die Kommunen dem ZV VRS im notariellen Vertrag den jeweiligen Kaufpreis zinslos stunden, zunächst für 20 Jahre bis zum 31.12.2023; Verlängerungen sollen möglich sein. Die Übertragung der Geschäftsanteile der bisherigen Gesellschafter an der VRS GmbH auf den ZV VRS bedarf nach § 26 Abs. 1 lit. k) der Kreisordnung (KrO) NW eines Beschlusses des Kreistages. b) Änderungen der Organisationsstruktur Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 15. Juli 2003 die aufgrund der geplanten Änderung der Organisationsstruktur neugefasste Zweckverbandssatzung zur Kenntnis genommen und den darauf aufbauenden Geschäftsordnungen etc. als Basis für die Befassung der Mitglieder des Zweckverbandes zugestimmt. Die abschließende Beratung der Verbandsversammlung des ZV VRS wird am 11.10.2003 stattfinden. Sofern von den Trägerkommunen keine Änderungswünsche eingehen, ist eine erneute Befassung der Zweckverbandsversammlung nicht erforderlich. Folgende Regelwerke wurden modifiziert: 1. Satzung des ZV VRS (bisher: Zweckverbandssatzung); Anlage 2 enthält eine synoptische Gegenüberstellung der derzeit gültigen Fassung und der Fassung eines Änderungsentwurfs) Die Zusammensetzung der Verbandsversammlung bleibt gem. § 5 des Entwurfs unverändert, somit kann der Kreis Euskirchen zwei Vertreter entsenden. Zusätzlich soll allerdings gem. § 4 Abs. 1 die Pflicht zur zusätzlichen Einrichtung eines Hauptausschusses und eines Vergabeausschusses bestehen. 2. Gesellschaftsvertrag der VRS GmbH; Anlage 3 enthält eine synoptische Gegenüberstellung der derzeit gültigen Fassung und der Fassung eines Änderungsentwurfs) Gem. § 11 des Entwurfs haben sich Änderungen bezügl. der Organe der Gesellschaft ergeben: a) der Aufsichtsrat ersetzt den bisherigen Kommunalbeirat. Zukünftig soll von der Verbandsversammlung je angefangene 200.000 Einwohner einer Trägerkommune ein stimmberechtigtes Mit- Seite - 3 glied entsandt werden (insgesamt 20); die übrigen 3 Mitglieder entsendet der Zweckverband VRS. Der Kreis Euskirchen wäre damit nach wie vor mit einem Mitglied vertreten (§ 14). b) der Beirat ersetzt den bisherigen Unternehmensbeirat und kann auch Aufgabenträgern geöffnet werden, sofern diese Brutto-Verträge (Anm.: hier liegt das Einnahmerisiko bei den Aufgabenträgern) ausgeschrieben und vergeben haben. 3. Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung VRS und ihrer Ausschüsse (bisher: Verbandsversammlung), 4. Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der VRS GmbH (bisher: Geschäftsordnung für den Kommunalbeirat) sowie 5. Geschäftsordnung für den Beirat für Verkehrsuntenehmen und sonstige das Einnahmerisiko tragende Organisationen (Beirat) (bisher: Geschäftsordnung für den Unternehmensbeirat). Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich keine Änderungserfordernisse. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: ___________________ (Unterschrift) Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)