Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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211 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 215/2003
28.08.2003
Az.: IV/66.2/642-29/1-24boe/Mo
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
17.09.2003
Kreisausschuss
24.09.2003
Kreisstraße 24, Kreisverkehrsplatz Boenerstraße
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 221
Abt.: 66.2
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Der Kreisausschuss stimmt der Entwurfsplanung zum Ausbau des Kreisverkehrsplatzes im Knotenpunkt K 24 (Billiger Straße), Boenerstraße in Euskirchen zu.
Seite - 2 Begründung:
Mit Beschluss vom 11.06.03 (V 172/2003 und V 173/2003) wurde die Kreisverwaltung beauftragt,
die Entwurfsplanung für einen kleinen Kreisverkehrsplatz nach Variante I der Vorplanung im Knotenpunkt K 24 (Billiger Straße) Boenerstraße zu erstellen. Die Gründe für die Planung des Kreisverkehrsplatzes wurden in den o.g. Sitzungsvorlagen erörtert.
Inzwischen wurden durch das Büro Interplaning GmbH, Wesseling die Ergebnisse vorgelegt.
Die Hauptquerschnittsdaten des Kreisverkehrs stellen sich wie folgt dar:
Außendurchmesser
Durchmesser der Kreisinsel
Kreisfahrbahnbreite einschl. überfahrbarem
Innenring
Gehwegbreiten
26,00 m
11,00 m
7,50 m
> 2,0 m
Zur Erleichterung der Überquerbarkeit für den Fußgängerverkehr werden in allen Knotenpunktarmen Fußgängerüberwege in Kombination mit Mittelinseln angeordnet. Radfahrer werden mit dem
KFZ-Verkehr im Kreisel geführt.
In den spitzwinkligen Knotenpunktecken wurden zur Gewährleistung der Überfahrbarkeit von
LKW-Verkehr und Bussen überfahrbare Aufpflasterungen vorgesehen. Diese werden wie der 2,0
m breite, überfahrbare Innenring mit einem Natursteinpflaster versehen, um die fälschliche Benutzung durch PKW-Verkehr zu unterbinden.
Für die Kreisverkehrsinsel ist eine maximale Überhöhung von 20 cm vorgesehen. Die Grünfläche
soll zur Vermeidung der Durchsicht mit Strauchwerk bepflanzt werden.
Im Rahmen des Forschungsvorhaben „Sicherheitsaudits an Innerortsstraßen“ konnte die Vorplanung zum vorliegenden Entwurf mit Hinblick auf die Verkehrssicherheit untersucht werden. Hierbei
wurden alle für die Entwurfsplanung relevanten Ergebnisse berücksichtigt.
Im Einzelnen wurde im Bereich der Mittelinseln eine einheitliche Breite von 2,0 m eingehalten. An
den überfahrbaren Aufpflasterungen wurden die Markierungen der Fußgängerüberwege bis zur
Gehwegkante durchmarkiert und der überfahrbaren Bereich auf ein vertretbares Minimum reduziert. Die südliche Zufahrt Billiger Straße wurde im Verhältnis zur Vorplanung stärker zum Kreismittelpunkt hin orientiert.
Darüber hinaus wird im Rahmen der Ausführungsplanung auf eine ausreichende Beleuchtung der
Fußgängerüberwege und die erforderliche Beschilderung geachtet.
Die Fahrbahn erhält einen Deckenaufbau nach RStO 01/Bauklasse II.
Die Ausbaukosten für den Kreisverkehr betragen laut Kostenberechnung der Entwurfsplanung
Brutto 352.000,- €. Hierin beinhaltet sind 48.000,- € Grunderwerbskosten. Der Baubeginn ist für
das Jahr 2004 vorgesehen.
Bezüglich der Kostenregelung wird mit der Stadt Euskirchen eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen.
Die Verwaltung schlägt vor, der Entwurfsplanung zum Ausbau der Kreuzung K 24 (Billiger Straße),
Boenerstraße zuzustimmen.
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Anlage: Lageplan
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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