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Beschlussvorlage GB (Kreisstraße 24, Kreisverkehrsplatz Boenerstraße hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
211 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Kreisstraße 24, Kreisverkehrsplatz Boenerstraße
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung) Beschlussvorlage GB (Kreisstraße 24, Kreisverkehrsplatz Boenerstraße
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung) Beschlussvorlage GB (Kreisstraße 24, Kreisverkehrsplatz Boenerstraße
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hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 215/2003 28.08.2003 Az.: IV/66.2/642-29/1-24boe/Mo X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 17.09.2003 Kreisausschuss 24.09.2003 Kreisstraße 24, Kreisverkehrsplatz Boenerstraße hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 221 Abt.: 66.2 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Der Kreisausschuss stimmt der Entwurfsplanung zum Ausbau des Kreisverkehrsplatzes im Knotenpunkt K 24 (Billiger Straße), Boenerstraße in Euskirchen zu. Seite - 2 Begründung: Mit Beschluss vom 11.06.03 (V 172/2003 und V 173/2003) wurde die Kreisverwaltung beauftragt, die Entwurfsplanung für einen kleinen Kreisverkehrsplatz nach Variante I der Vorplanung im Knotenpunkt K 24 (Billiger Straße) Boenerstraße zu erstellen. Die Gründe für die Planung des Kreisverkehrsplatzes wurden in den o.g. Sitzungsvorlagen erörtert. Inzwischen wurden durch das Büro Interplaning GmbH, Wesseling die Ergebnisse vorgelegt. Die Hauptquerschnittsdaten des Kreisverkehrs stellen sich wie folgt dar: Außendurchmesser Durchmesser der Kreisinsel Kreisfahrbahnbreite einschl. überfahrbarem Innenring Gehwegbreiten 26,00 m 11,00 m 7,50 m > 2,0 m Zur Erleichterung der Überquerbarkeit für den Fußgängerverkehr werden in allen Knotenpunktarmen Fußgängerüberwege in Kombination mit Mittelinseln angeordnet. Radfahrer werden mit dem KFZ-Verkehr im Kreisel geführt. In den spitzwinkligen Knotenpunktecken wurden zur Gewährleistung der Überfahrbarkeit von LKW-Verkehr und Bussen überfahrbare Aufpflasterungen vorgesehen. Diese werden wie der 2,0 m breite, überfahrbare Innenring mit einem Natursteinpflaster versehen, um die fälschliche Benutzung durch PKW-Verkehr zu unterbinden. Für die Kreisverkehrsinsel ist eine maximale Überhöhung von 20 cm vorgesehen. Die Grünfläche soll zur Vermeidung der Durchsicht mit Strauchwerk bepflanzt werden. Im Rahmen des Forschungsvorhaben „Sicherheitsaudits an Innerortsstraßen“ konnte die Vorplanung zum vorliegenden Entwurf mit Hinblick auf die Verkehrssicherheit untersucht werden. Hierbei wurden alle für die Entwurfsplanung relevanten Ergebnisse berücksichtigt. Im Einzelnen wurde im Bereich der Mittelinseln eine einheitliche Breite von 2,0 m eingehalten. An den überfahrbaren Aufpflasterungen wurden die Markierungen der Fußgängerüberwege bis zur Gehwegkante durchmarkiert und der überfahrbaren Bereich auf ein vertretbares Minimum reduziert. Die südliche Zufahrt Billiger Straße wurde im Verhältnis zur Vorplanung stärker zum Kreismittelpunkt hin orientiert. Darüber hinaus wird im Rahmen der Ausführungsplanung auf eine ausreichende Beleuchtung der Fußgängerüberwege und die erforderliche Beschilderung geachtet. Die Fahrbahn erhält einen Deckenaufbau nach RStO 01/Bauklasse II. Die Ausbaukosten für den Kreisverkehr betragen laut Kostenberechnung der Entwurfsplanung Brutto 352.000,- €. Hierin beinhaltet sind 48.000,- € Grunderwerbskosten. Der Baubeginn ist für das Jahr 2004 vorgesehen. Bezüglich der Kostenregelung wird mit der Stadt Euskirchen eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Die Verwaltung schlägt vor, der Entwurfsplanung zum Ausbau der Kreuzung K 24 (Billiger Straße), Boenerstraße zuzustimmen. Seite - 3 - Anlage: Lageplan gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) Seite - 4 -