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Beschlussvorlage GB (K 60 Marmagen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,4 MB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 202/2003 13.08.2003 Az.: IV/66.2/642-29/1-60/Sp X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 17.09.2003 Kreisausschuss 24.09.2003 Ausbau der Kreisstraße 60 Marmagen - Nettersheim hier: Zustimmung zum Vorentwurf Sachbearbeiter/in: Marcus Sprung Tel.: 15-242 Abt.: 66.2 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt dem Vorentwurf zum Ausbau der K 60 im Bereich der Ortslage Marmagen – Nettersheim zu. € € Seite - 2 Begründung: Die durch Marmagen verlaufende Kreisstraße 60 (Schleidener Straße) ist im Bereich der Ortsdurchfahrt baulich unzulänglich und mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln für die erforderliche Leistungsfähigkeit nicht mehr instand zu setzen. Die im Mittel 5,25 m breite Fahrbahn, ohne frostsicheren Unterbau, weist zum Teil erhebliche Frostaufbrüche und -risse sowie insgesamt eine durch Frosteinwirkung stark beschädigte Oberfläche auf. Die mehrfach aufgebrachten Oberflächenbehandlungen stellen auf Dauer keine Verbesserung dar. Im Bereich der Schadstellen sammelt sich das Oberflächenwasser auf der Fahrbahn und kommt nicht zum Abfluss. Die vorhandenen Straßenbreiten schwanken zwischen 5,00 m und 5,50 m. Aus den oben genannten Gründen wurde daher im Jahr 2000 ein Einplanungsantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bei der Bezirksregierung in Köln eingereicht. Vom Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung sowie der Bezirksregierung Köln wurde bestätigt, dass die Maßnahme nach dem GVFG gefördert wird und mit der Umsetzung in 2004 begonnen werden kann. Der von der Verwaltung erarbeitete Vorentwurf sieht für den Ausbau innerhalb der Ortslage eine Fahrbahnbreite von 5,00 m vor, des weiteren wird beidseitig ein Gehweg mit einer Breite von 1,50 m angelegt. Um eine sichere Querung der Fußgänger am Ortseingang zu gewährleisten, wird bei Station km 0+520 eine Querungshilfe vorgesehen. Die zweite Querungshilfe bei km 0+370 soll das sichere queren der Fußgänger ermöglichen, deren Ziel die parallel der Schleidener Straße verlaufende Anliegerstraße ist. Die Gehwegverbindung in Richtung Wahlen ist erforderlich, um die naheliegende Eifelhöhenklinik zu erreichen, weiterhin wird hierdurch ein Erholungsweg rund um die Höhenklinik ermöglicht. Die Fahrbahn erhält einen Aufbau entsprechend der RSTO 01, Bauklasse IV, mit 4 cm Asphaltdeckschicht, 14 cm bituminöser Tragschicht und 52 cm Frostschutzschicht. Die Wahl der Linienführung wird durch die beengten Platzverhältnisse maßgeblich bestimmt. Da die Bebauung in verschiedenen Bereichen bis in den Verkehrsraum reicht, kann an diesen Stellen der Regelquerschnitt nicht vollständig umgesetzt werden. Die Baukosten einschließlich Grunderwerb und Vermessungskosten betragen laut Kostenschätzung 620.000 € . Sowohl die Abstimmung mit der Gemeinde Nettersheim, als auch die Abstimmung mit den vom Grunderwerb betroffenen Anliegern wird derzeit von der Verwaltung durchgeführt. Ein Übersichtslageplan und ein Regelquerschnitt sind als Anlage beigefügt. Die Verwaltung schlägt vor, der Vorplanung für den Ausbau der K 60 in Marmagen zuzustimmen. Anlagen gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) Seite - 3 - Seite - 4 -