Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
1,4 MB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 202/2003
13.08.2003
Az.: IV/66.2/642-29/1-60/Sp
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
17.09.2003
Kreisausschuss
24.09.2003
Ausbau der Kreisstraße 60 Marmagen - Nettersheim
hier: Zustimmung zum Vorentwurf
Sachbearbeiter/in: Marcus Sprung
Tel.: 15-242
Abt.: 66.2
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt dem Vorentwurf zum Ausbau der K 60 im Bereich der Ortslage Marmagen – Nettersheim zu.
€
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Seite - 2 Begründung:
Die durch Marmagen verlaufende Kreisstraße 60 (Schleidener Straße) ist im Bereich der Ortsdurchfahrt baulich unzulänglich und mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln für die erforderliche Leistungsfähigkeit nicht mehr instand zu setzen.
Die im Mittel 5,25 m breite Fahrbahn, ohne frostsicheren Unterbau, weist zum Teil erhebliche
Frostaufbrüche und -risse sowie insgesamt eine durch Frosteinwirkung stark beschädigte Oberfläche auf. Die mehrfach aufgebrachten Oberflächenbehandlungen stellen auf Dauer keine Verbesserung dar. Im Bereich der Schadstellen sammelt sich das Oberflächenwasser auf der Fahrbahn
und kommt nicht zum Abfluss. Die vorhandenen Straßenbreiten schwanken zwischen 5,00 m und
5,50 m.
Aus den oben genannten Gründen wurde daher im Jahr 2000 ein Einplanungsantrag nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bei der Bezirksregierung in Köln eingereicht. Vom
Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung sowie der Bezirksregierung Köln wurde bestätigt, dass die Maßnahme nach dem GVFG gefördert wird und mit der Umsetzung in 2004 begonnen werden kann.
Der von der Verwaltung erarbeitete Vorentwurf sieht für den Ausbau innerhalb der Ortslage eine
Fahrbahnbreite von 5,00 m vor, des weiteren wird beidseitig ein Gehweg mit einer Breite von 1,50
m angelegt.
Um eine sichere Querung der Fußgänger am Ortseingang zu gewährleisten, wird bei Station km
0+520 eine Querungshilfe vorgesehen. Die zweite Querungshilfe bei km 0+370 soll das sichere
queren der Fußgänger ermöglichen, deren Ziel die parallel der Schleidener Straße verlaufende
Anliegerstraße ist. Die Gehwegverbindung in Richtung Wahlen ist erforderlich, um die naheliegende Eifelhöhenklinik zu erreichen, weiterhin wird hierdurch ein Erholungsweg rund um die Höhenklinik ermöglicht. Die Fahrbahn erhält einen Aufbau entsprechend der RSTO 01, Bauklasse IV, mit 4
cm Asphaltdeckschicht, 14 cm bituminöser Tragschicht und 52 cm Frostschutzschicht.
Die Wahl der Linienführung wird durch die beengten Platzverhältnisse maßgeblich bestimmt. Da
die Bebauung in verschiedenen Bereichen bis in den Verkehrsraum reicht, kann an diesen Stellen
der Regelquerschnitt nicht vollständig umgesetzt werden.
Die Baukosten einschließlich Grunderwerb und Vermessungskosten betragen laut Kostenschätzung 620.000 € .
Sowohl die Abstimmung mit der Gemeinde Nettersheim, als auch die Abstimmung mit den vom
Grunderwerb betroffenen Anliegern wird derzeit von der Verwaltung durchgeführt.
Ein Übersichtslageplan und ein Regelquerschnitt sind als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung schlägt vor, der Vorplanung für den Ausbau der K 60 in Marmagen zuzustimmen.
Anlagen
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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