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Info GB (Ehemalige Munitionsfabrik "Espagit" in Hallschlag hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
67 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Info GB (Ehemalige Munitionsfabrik "Espagit" in Hallschlag
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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: Info 5/2002 15.04.2002 Az.: 60.12/643-50/5/Ha X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 08.05.2002 Ehemalige Munitionsfabrik “Espagit” in Hallschlag hier: Sachstandsbericht Unter Bezugnahme auf die Info-Nr. 126 vom 04.02.2002 ist zum Sachstand folgendes festzuhalten: Mit der Zielrichtung, den aufgrund des Schreibens der ADD vom 19.11.2001 eingeschränkten Informationsfluss mit dem zeitnahen Zugang zu sämtlichen Unterlagen und unverzüglicher Unterrichtung über aufgetretene Schadensfälle wieder herzustellen, wurden mit Datum vom 25.03.2002 sowohl die Umweltministerin des Landes NordrheinWestfalen sowie der auf rheinland-pfälzischer Seite für diese Angelegenheit zuständige Innenminister angeschrieben (siehe Anlage 1 und 2). Bezüglich der seitens der Verwaltung mit Schreiben vom 12.12.2001 bei der ADD angeforderten Informationen ist zu konstatieren, dass überschneidend mit den o.g. Schreiben die Ergebnisse des Oberflächenwasser-Monitorings für die Beprobungen im Zeitraum zwischen September und November 2001 hier eingegangen sind. Dagegen steht neben der Übersendung der Ergebnisse der Eigenüberwachung der temporären Wasserreinigungsanlage die Auskunft über die Einleitung von Untersuchungen zur Klärung der „Fremdeinflüsse“ aus. Über die Sitzungen des Projektrates wird die Verwaltung nach wie vor durch die Übersendung der entsprechenden Ergebnisprotokolle informiert, wobei dieses für die Sitzungen bis einschließlich den 20.02.2002 gilt. Zu aufgetretenen Stillstandszeiten der temporären Reinigungsanlage oder aber anderen relevanten Ereignissen erhält die Verwaltung in ersten Linie Kenntnis über die Anwohner, wozu dann entsprechende Nachfragen bei der ADD bzw. SGD Nord erfolgen. 1. Temporäre Wasserreinigungsanlage Ausweislich des Protokolls der Projektratssitzung vom 20.02.2002 war die Anlage mit eingeschränkter Durchsatzleistung nach Behebung der Schäden des Frosteinbruches im Seite - 2 - Zuge der Umbauarbeiten zum Jahreswechsel ab dem 21.01.2002 wieder in Betrieb. Die vollständige Leistungsfähigkeit war seit der 5. Kalenderwoche wieder gegeben. Darüber hinaus wurde ausweislich einer telefonischen Information vom 28.03.2002 durch die SGD Nord für die Dauer von 2 Tagen aufgrund einer Verschlammung in der 12. Kalenderwoche keine Reinigungsleistung in der Anlage erzielt. 2. Bau der Bodenabdeckung Hierzu hat sich keine Änderung des Sachstandes gegenüber dem 04.02.2002 ergeben. 3. Oberflächenwasser-Monitoring Wie oben dargelegt, wurden seitens der SGD Nord nunmehr die Ergebnisse der Beprobungen vom 17.09.2001, 02.10.2001, 25.10.2001 und 29.11.2001 übersandt. In den Berichten des Institutes Fresenius sind jeweils die Untersuchungen für die einzelnen Probenahmetermine dargestellt. Dabei ist der zusammenfassenden Bewertung grundsätzlich zu entnehmen, dass nach Ansicht der Gutachter eine großräumige Belastung der Oberflächengewässer durch die Rüstungsaltlast Hallschlag zum momentanen Zeitpunkt nicht gegeben ist. Dieser zusammenfassenden Bewertung sind in den einzelnen Berichten zu den Belastungen in den einzelnen Gewässern folgende Aussagen vorangestellt: Probenahme 17.09.2001 Probenahme 02.10.2001 Probenahme 25.10.2001 Probenahme 29.11.2001 Zusammenfassend ist somit im Seifenbach ein deutlicher Anstieg der Einzel- und Summenkonzentrationen der Nitroaromaten zu verzeichnen. Die Taubkyll ist nur gering belastet. Zusammenfassend ist somit generell an allen Bächen ein Anstieg der Nitroaromatenkonzentrationen zu verzeichnen. Die Taubkyll war zum Zeitpunkt der Probenahme gering mit Nitroaromaten belastet. Zusammenfassend ist somit generell an allen Bächen ein Abfall der Nitroaromatenkonzentrationen zu verzeichnen. Die Taubkyll war zum Zeitpunkt der Probenahme nicht mit Nitroaraomaten belastet. Zusammenfassend ist somit generell an allen Bächen ein leichter Anstieg der Nitroaromatenkonzentrationen zu verzeichnen. Die Taubkyll war zum Zeitpunkt der Probenahme gering mit Nitroaraomaten belastet. Das Oberflächenwasser-Monitoring basiert auf einer Konzeption, die vom IB ARCADIS im Juni 1999 aufgestellt wurde und über die im Rahmen der Projektratssitzung am 08.07.1999 im wesentlichen Einvernehmen erzielt wurde. Dementsprechend waren Probenahmen im Abstand von 3 Wochen vorgesehen. Mit Datum vom 20.07.1999 erging dann ein entsprechender Auftrag durch die damalige Bezirksregierung an das Institut Fresenius für den Zeitraum von 6 Monaten. Die jetzt laufenden Untersuchungen stellen die Fortführung dieses Auftrages dar, wobei die Kontrolluntersuchungen nunmehr im monatlichen Rhythmus an den 4 Messstellen durchgeführt werden. Die Probenahme am 17.09.2001 bildet eine Ausnahme von dieser Vorgabe, denn entsprechend der gutachterlichen Ausführungen stellt diese Untersuchung eine Seite - 3 Sonderuntersuchung aufgrund eines Starkregenereignisses dar und wurde sowohl in Bezug auf die Messstellen und den Analysenumfang reduziert. Im Rahmen der Probenahmen durch das Institut Fresenius werden an den Messstellen auch Abflussmessungen durchgeführt. Die vorgenommene Bewertung bezieht sich jedoch immer auf die ermittelten Konzentrationen, jedoch nicht auf die relevanten Frachten. Dieses ist auch im Zusammenhang mit der Darstellung seitens der SGD Nord zu sehen, dass bezüglich einer Gefährdung auf den Verdünnungseffekt im weiteren Verlauf der Taubkyll abgestellt wird. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen in einem Schreiben vom 09.07.2001 an die ADD verwiesen, dass aus fachtechnischer Sicht die Argumentation mit dem Verdünnungseffekt – unabhängig von der Tatsache, ob während oder nach der Bauphase - unter dem Blickwinkel einer Frachtenbetrachtung in Frage zu stellen ist. Dementsprechend sei das Qualitätsziel unmittelbar am Ablauf der Wasserreinigungsanlage einzuhalten und nicht erst nach erfolgten Verdünnungseffekten im weiteren Verlauf der Gewässer. Seitens der SGD Nord werden die vorgelegten Untersuchungen so dargestellt, dass mit zwei Ausnahmen an allen Messstellen zu den Probenahmezeiten keine Konzentrationen von Nitroaromaten oberhalb des langfristigen Qualitätsziels von 5 µg/l für die Summe der Nitroaromaten festgestellt wurden, wobei die Ausnahmen die Beprobungen am 02.10.2001 an den Messstellen Seifenbach und Rügelbach bilden würden. Ausweislich der übersandten Unterlagen ist jedoch festzuhalten, dass neben der im Zusammenhang mit den im Zeitraum September/Oktober eingetretenen Überschreitungen der Reinigungskapazität der temporären Reinigungsanlage und dem damit verbundenen Überlaufen des Rückhaltebeckens eingetretenen Belastung an der Messstelle am Seifenbach am 17.09.2001 in einer Größenordnung von 30,22 µg/ für die Summe der Nitroaromaten auch für die Probenahme am 29.11.2001 an der Messstelle am Rügelbach eine Überschreitung des Qualitätszieles mit einer Konzentration von 6,62 µg/l für die Summe der Nitroaromaten gegeben war. Inwieweit diese gegebenenfalls mit der erfolgten Umleitung von Wassermengen aus dem Feuerlöschteich in das Entwässerungssystem in der Zeit zwischen dem 18. und 30. 10.2002 in Zusammenhang steht, ist den Ausführungen der SGD Nord ebenso nicht zu entnehmen wie die Zielrichtung dieser Umleitungsmaßnahme. Auf der Grundlage dieser Feststellungen wurde die SGD Nord mit Datum vom 23.04.2002 um eine entsprechende Stellungnahme angeschrieben. Bezüglich der Untersuchungsergebnisse an der Messstelle „Taubkyll“, d.h. im unmittelbaren Zulauf zum Kronenburger See, ist festzuhalten, dass ausweislich der vorgelegten Untersuchungen das Qualitätsziel von 5 µg/l für die Summe der Nitroaromaten zu allen Probenahmezeitpunkten unterschritten wurde. In diesem Zusammenhang ist ergänzend zu berichten, dass im Rahmen des durch das IB ARCADIS erarbeiteten Berichtes „Nachweis der Überstauhäufigkeit des provisorischen Rückhaltebeckens“ dargelegt worden war, dass durch die Verkleinerung des Einzugsgebietes der Zufluss zu dem provisorischen Rückhaltebecken reduziert werden soll. Dazu zählt auch die Abkopplung des sog. Haep-Kanal, der als Regenwasserkanal lediglich unbelastetes Oberflächenwasser führen sollte. Aufgrund von Untersuchungen im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit sollen darin ausweislich eines Schreibens der SGD Nord vom 22.03.2002 Belastungen in einer Größenordnung von über 100 µg/l für die Summe der Nitroaromaten nachgewiesen worden sein. Seitens der SGD Nord wurde Seite - 4 - daraufhin ein Beweissicherungsprogramm in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis bis dato jedoch nicht vorliegt. Bis zur Vorlage des Ergebnisses, um deren Übermittlung ebenfalls mit Schreiben vom 23.04.2002 gebeten wurde, wird das darin anfallende Wasser weiterhin der temporären Wasserreinigungsanlage zugeführt. 4. Stationäre Wasserreinigungsanlage Ausweislich des Protokolls der Projektratssitzung vom 20.02.2002 ist aufgrund einer noch ausstehenden Entscheidung des Landgerichtes Koblenz die Terminierung des Baubeginns nach wie vor nicht möglich. Dabei wird seitens der SGD Nord diese Verzögerung als hinnehmbar angesehen, da durch die temporäre Wasserreinigungsanlage eine entsprechende Vorsorge hinsichtlich möglicher Umweltbelastungen gegeben sei. Sollten bis zum Sitzungstermin noch Informationen hier eingehen, wird dementsprechend mündlich berichtet. Landrat Geschäftsbereichsleiter/ in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: (Unterschrift) (Unterschrift) (Unterschrift)