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Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
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31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 5/2002
15.04.2002
Az.: 60.12/643-50/5/Ha
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
08.05.2002
Ehemalige Munitionsfabrik “Espagit” in Hallschlag
hier: Sachstandsbericht
Unter Bezugnahme auf die Info-Nr. 126 vom 04.02.2002 ist zum Sachstand folgendes
festzuhalten:
Mit der Zielrichtung, den aufgrund des Schreibens der ADD vom 19.11.2001
eingeschränkten Informationsfluss mit dem zeitnahen Zugang zu sämtlichen Unterlagen
und unverzüglicher Unterrichtung über aufgetretene Schadensfälle wieder herzustellen,
wurden mit Datum vom 25.03.2002 sowohl die Umweltministerin des Landes NordrheinWestfalen sowie der auf rheinland-pfälzischer Seite für diese Angelegenheit zuständige
Innenminister angeschrieben (siehe Anlage 1 und 2).
Bezüglich der seitens der Verwaltung mit Schreiben vom 12.12.2001 bei der ADD
angeforderten Informationen ist zu konstatieren, dass überschneidend mit den o.g.
Schreiben die Ergebnisse des Oberflächenwasser-Monitorings für die Beprobungen im
Zeitraum zwischen September und November 2001 hier eingegangen sind. Dagegen steht
neben der Übersendung der Ergebnisse der Eigenüberwachung der temporären
Wasserreinigungsanlage die Auskunft über die Einleitung von Untersuchungen zur
Klärung der „Fremdeinflüsse“ aus.
Über die Sitzungen des Projektrates wird die Verwaltung nach wie vor durch die
Übersendung der entsprechenden Ergebnisprotokolle informiert, wobei dieses für die
Sitzungen bis einschließlich den 20.02.2002 gilt. Zu aufgetretenen Stillstandszeiten der
temporären Reinigungsanlage oder aber anderen relevanten Ereignissen erhält die
Verwaltung in ersten Linie Kenntnis über die Anwohner, wozu dann entsprechende
Nachfragen bei der ADD bzw. SGD Nord erfolgen.
1. Temporäre Wasserreinigungsanlage
Ausweislich des Protokolls der Projektratssitzung vom 20.02.2002 war die Anlage mit
eingeschränkter Durchsatzleistung nach Behebung der Schäden des Frosteinbruches im
Seite - 2 -
Zuge der Umbauarbeiten zum Jahreswechsel ab dem 21.01.2002 wieder in Betrieb. Die
vollständige Leistungsfähigkeit war seit der 5. Kalenderwoche wieder gegeben.
Darüber hinaus wurde ausweislich einer telefonischen Information vom 28.03.2002 durch
die SGD Nord für die Dauer von 2 Tagen aufgrund einer Verschlammung in der 12.
Kalenderwoche keine Reinigungsleistung in der Anlage erzielt.
2. Bau der Bodenabdeckung
Hierzu hat sich keine Änderung des Sachstandes gegenüber dem 04.02.2002 ergeben.
3. Oberflächenwasser-Monitoring
Wie oben dargelegt, wurden seitens der SGD Nord nunmehr die Ergebnisse der
Beprobungen vom 17.09.2001, 02.10.2001, 25.10.2001 und 29.11.2001 übersandt.
In den Berichten des Institutes Fresenius sind jeweils die Untersuchungen für die einzelnen
Probenahmetermine dargestellt. Dabei ist der zusammenfassenden Bewertung grundsätzlich zu
entnehmen, dass nach Ansicht der Gutachter eine großräumige Belastung der
Oberflächengewässer durch die Rüstungsaltlast Hallschlag zum momentanen Zeitpunkt nicht
gegeben ist. Dieser zusammenfassenden Bewertung sind in den einzelnen Berichten zu den
Belastungen in den einzelnen Gewässern folgende Aussagen vorangestellt:
Probenahme 17.09.2001
Probenahme 02.10.2001
Probenahme 25.10.2001
Probenahme 29.11.2001
Zusammenfassend ist somit im Seifenbach ein deutlicher
Anstieg der Einzel- und Summenkonzentrationen der
Nitroaromaten zu verzeichnen. Die Taubkyll ist nur gering
belastet.
Zusammenfassend ist somit generell an allen Bächen ein
Anstieg der Nitroaromatenkonzentrationen zu verzeichnen.
Die Taubkyll war zum Zeitpunkt der Probenahme gering mit
Nitroaromaten belastet.
Zusammenfassend ist somit generell an allen Bächen ein
Abfall der Nitroaromatenkonzentrationen zu verzeichnen. Die
Taubkyll war zum Zeitpunkt der Probenahme nicht mit
Nitroaraomaten belastet.
Zusammenfassend ist somit generell an allen Bächen ein
leichter Anstieg der Nitroaromatenkonzentrationen zu
verzeichnen. Die Taubkyll war zum Zeitpunkt der Probenahme
gering mit Nitroaraomaten belastet.
Das Oberflächenwasser-Monitoring basiert auf einer Konzeption, die vom IB ARCADIS im Juni
1999 aufgestellt wurde und über die im Rahmen der Projektratssitzung am 08.07.1999 im
wesentlichen Einvernehmen erzielt wurde. Dementsprechend waren Probenahmen im Abstand
von 3 Wochen vorgesehen. Mit Datum vom 20.07.1999 erging dann ein entsprechender Auftrag
durch die damalige Bezirksregierung an das Institut Fresenius für den Zeitraum von 6 Monaten.
Die jetzt laufenden Untersuchungen stellen die Fortführung dieses Auftrages dar, wobei die
Kontrolluntersuchungen nunmehr im monatlichen Rhythmus an den 4 Messstellen durchgeführt
werden. Die Probenahme am 17.09.2001 bildet eine Ausnahme von dieser Vorgabe, denn
entsprechend
der
gutachterlichen
Ausführungen
stellt
diese
Untersuchung
eine
Seite - 3 Sonderuntersuchung aufgrund eines Starkregenereignisses dar und wurde sowohl in Bezug auf
die Messstellen und den Analysenumfang reduziert.
Im Rahmen der Probenahmen durch das Institut Fresenius werden an den Messstellen auch
Abflussmessungen durchgeführt. Die vorgenommene Bewertung bezieht sich jedoch immer auf die
ermittelten Konzentrationen, jedoch nicht auf die relevanten Frachten. Dieses ist auch im
Zusammenhang mit der Darstellung seitens der SGD Nord zu sehen, dass bezüglich einer
Gefährdung auf den Verdünnungseffekt im weiteren Verlauf der Taubkyll abgestellt wird.
In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen in einem Schreiben vom 09.07.2001
an die ADD verwiesen, dass aus fachtechnischer Sicht die Argumentation mit dem
Verdünnungseffekt – unabhängig von der Tatsache, ob während oder nach der Bauphase
- unter dem Blickwinkel einer Frachtenbetrachtung in Frage zu stellen ist.
Dementsprechend
sei
das
Qualitätsziel
unmittelbar
am
Ablauf
der
Wasserreinigungsanlage einzuhalten und nicht erst nach erfolgten Verdünnungseffekten
im weiteren Verlauf der Gewässer.
Seitens der SGD Nord werden die vorgelegten Untersuchungen so dargestellt, dass mit
zwei Ausnahmen an allen Messstellen zu den Probenahmezeiten keine Konzentrationen
von Nitroaromaten oberhalb des langfristigen Qualitätsziels von 5 µg/l für die Summe der
Nitroaromaten festgestellt wurden, wobei die Ausnahmen die Beprobungen am
02.10.2001 an den Messstellen Seifenbach und Rügelbach bilden würden.
Ausweislich der übersandten Unterlagen ist jedoch festzuhalten, dass neben der im
Zusammenhang mit den im Zeitraum September/Oktober eingetretenen Überschreitungen
der Reinigungskapazität der temporären Reinigungsanlage und dem damit verbundenen
Überlaufen des Rückhaltebeckens eingetretenen Belastung an der Messstelle am
Seifenbach am 17.09.2001 in einer Größenordnung von 30,22 µg/ für die Summe der
Nitroaromaten auch für die Probenahme am 29.11.2001 an der Messstelle am Rügelbach
eine Überschreitung des Qualitätszieles mit einer Konzentration von 6,62 µg/l für die
Summe der Nitroaromaten gegeben war. Inwieweit diese gegebenenfalls mit der erfolgten
Umleitung von Wassermengen aus dem Feuerlöschteich in das Entwässerungssystem in
der Zeit zwischen dem 18. und 30. 10.2002 in Zusammenhang steht, ist den
Ausführungen der SGD Nord ebenso nicht zu entnehmen wie die Zielrichtung dieser
Umleitungsmaßnahme.
Auf der Grundlage dieser Feststellungen wurde die SGD Nord mit Datum vom 23.04.2002
um eine entsprechende Stellungnahme angeschrieben.
Bezüglich der Untersuchungsergebnisse an der Messstelle „Taubkyll“, d.h. im
unmittelbaren Zulauf zum Kronenburger See, ist festzuhalten, dass ausweislich der
vorgelegten Untersuchungen das Qualitätsziel von 5 µg/l für die Summe der
Nitroaromaten zu allen Probenahmezeitpunkten unterschritten wurde.
In diesem Zusammenhang ist ergänzend zu berichten, dass im Rahmen des durch das IB
ARCADIS erarbeiteten Berichtes „Nachweis der Überstauhäufigkeit des provisorischen
Rückhaltebeckens“ dargelegt worden war, dass durch die Verkleinerung des
Einzugsgebietes der Zufluss zu dem provisorischen Rückhaltebecken reduziert werden
soll. Dazu zählt auch die Abkopplung des sog. Haep-Kanal, der als Regenwasserkanal
lediglich unbelastetes Oberflächenwasser führen sollte. Aufgrund von Untersuchungen im
Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit sollen darin ausweislich eines Schreibens der
SGD Nord vom 22.03.2002 Belastungen in einer Größenordnung von über 100 µg/l für die
Summe der Nitroaromaten nachgewiesen worden sein. Seitens der SGD Nord wurde
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daraufhin ein Beweissicherungsprogramm in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis bis dato
jedoch nicht vorliegt. Bis zur Vorlage des Ergebnisses, um deren Übermittlung ebenfalls
mit Schreiben vom 23.04.2002 gebeten wurde, wird das darin anfallende Wasser weiterhin
der temporären Wasserreinigungsanlage zugeführt.
4. Stationäre Wasserreinigungsanlage
Ausweislich des Protokolls der Projektratssitzung vom 20.02.2002 ist aufgrund einer noch
ausstehenden Entscheidung des Landgerichtes Koblenz die Terminierung des Baubeginns
nach wie vor nicht möglich. Dabei wird seitens der SGD Nord diese Verzögerung als
hinnehmbar angesehen, da durch die temporäre Wasserreinigungsanlage eine
entsprechende Vorsorge hinsichtlich möglicher Umweltbelastungen gegeben sei.
Sollten bis zum Sitzungstermin noch Informationen hier eingehen, wird dementsprechend
mündlich berichtet.
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/
in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
(Unterschrift)
(Unterschrift)
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