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Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
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31.10.07, 18:54
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 196/2003
27.06.2003
Az.: 20/912-13-Js.Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
16.07.2003
Kreistag
16.07.2003
a)
Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben
a1) im Haushaltsjahr 2002
a2) im Haushaltsjahr 2001 (Rest)
b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr
2002
Sachbearbeiter/in: Herr Jasper
Tel.: 15 423
Abt.: 20
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat.
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
1.
2.
3.
Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4, 2. Halbsatz GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW nimmt der Kreistag
die im Haushaltsjahr 2002 entstandenen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben zur Kenntnis (Anlage 1).
Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4, 1. Halbsatz GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW stimmt der Kreistag
den im Haushaltsjahr 2002 entstandenen erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu (Anlage 2).
Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4, 2. Halbsatz GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW nimmt der Kreistag
die im Haushaltsjahr 2001 entstandenen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen
Ausgaben ergänzend zur V 78/2002 zur Kenntnis (Anlage 3).
Seite - 2 -
Begründung:
In § 82 Abs. 1 Satz 4, 2. Halbsatz GO NRW (anzuwenden über § 53 KrO NRW) ist bestimmt, dass
dem Kreistag die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis zu bringen sind. Dies gilt gemäß Satz 5 jedoch nicht für geringfügige über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Für erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben ist die Zustimmung des Kreistages
notwendig.
Zu 1.
Die entsprechenden Abgrenzungen zur Erheblichkeit und zur Geringfügigkeit finden sich in § 6 der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2002.
Demzufolge sind in der beiliegenden Liste (Anlage 1) aufgeführt die über- und außerplanmäßigen
Ausgaben, die die folgenden Beträge übersteigen:
1. Verschlechterung des Budgetansatzes um mehr als
2. über- und außerplanmäßigen Ausgaben bei einer Haushaltsstelle
im Vermögenshaushalt
a) bei freiwilligen Ausgaben
b) bei auf gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung beruhenden
Ausgaben
25 000 €
1 000 €
5 000 €
Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist im Wege der Gesamtdeckung gewährleistet.
Zu 2:
Auf die Ausführungen in der Anlage 2 wird verwiesen.
Zu 3:
Die entsprechenden Abgrenzungen zur Erheblichkeit und zur Geringfügigkeit finden sich in § 6 der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2001. Auf eine Wiederholung der V 78 /2002 wird an dieser Stelle verzichtet. Gemäß der Prüfungsbemekrung 2.3.5 des Prüfberichtes zur Jahresrechnung
2001 fehlt in der V 78 /2002 eine nicht erhebliche Überschreitung. Diese ist in der anliegenden
Liste (Anlage 3) aufgeführt.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
Anlage 1
Übersicht
über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2002
Budget
Bezeichnung
Budgetansatz
€
Rechnungs- Veränderung Erl.-Nr.
ergebnis
€
€
A. Verwaltungshaushalt (Budgetplan)
Geschäftsbereich I
100 103
100 104
Organisation und Gebäudemanagement
Personalmangement und Zentrale Dienste
2.032.500,00 2.171.497,79 138.997,79
2.690.800,00 2.760.561,64
69.761,64
1
2
Geschäftsbereich II
200 323
Straßenverkehr
288.100,00
202.689,38
-85.410,62
3
267.000,00
333.387,57
66.387,57
4
1.417.300,00 1.451.406,40
34.106,40
5
Geschäftsbereich IV
400 630 001 Bauordnung
Stabsstellen
500 101
Büro Landrat/Kreisdirektor und Steuerungsunterstützung
Seite - 4 Übersicht
über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2002
Haushalts-
Bezeichnung
stelle
Haushaltsan- Anordnungs- über-/außersatz
soll
einschl. HR
€
€
Deckung
nach
Bereits zur
noch zur
Kenntnis
geKenntnis zu
planmäßiger
§§ 17, 18
Betrag
GemHVO
bracht
bringen
€
€
€
€
Erl.
Nr.
B. Vermögenshaushalt
2 1160
95000
2 3600
98110
Baukosten (Wildsammelstelle)
Rückzahlung überzahlter Zuweisungen
C. Abschlussbuchungen
Rücklagenzuführung (Sonstige Sonderrückla2 9100
91102
gen)
2 9100
97900
Rückzahlung von inneren Darlehen
0,00
48.957,97
48.957,97
0,00
0,00
48.957,97
6
183.056,01
213.310,38
30.254,37
0,00
0,00
30.254,37
7
10.069.000,0 15.377.550,3 5.308.550,3
0
9
9
0,00
0,00
5.308.550,3
9
8
7.570.000,00 8.246.748,53 676.748,53
0,00
0,00 676.748,53
9
Seite - 5 Anlage 2
Übersicht
über die erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2002
Haushalts-
Bezeichnung
stelle
Haushaltsan- Anordnungs- über-/außersatz
Deckung
nach
soll einschl. planmäßiger
§§ 17, 18
einschl. HR
Haush.-Rest
Betrag
GemHVO
€
€
€
DM
Bereits
noch
zugestimmt zuzustimmen
€
€
Verwaltungshaushalt (Budgetplan)
Spezialbudgets
700 103
Bauunterhaltung
888.900,00 1.554.773,20 665.873,20
0,00 595.000,00
Der Kreistag hat durch Beschluss vom 18.09.2002 (V85/2002) der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von
zugestimmt. Der überschreitende Betrag von
bedarf noch der Zustimmung des Kreistages.
Der zusätzliche Bedarf ist im wesentlichen begründet durch die Bildung von Haushaltsausgaberesten für folgende Maßnahmen:
St. Michael Schule, Strempt (Erneuerung des Dachs, der Regenrinnen und der Fallrohre)
Berufskolleg Euskirchen (Erneuerung Teppichboden im Lehrerzimmer)
70.873,20
595.000,00
70.873,20
Vermögenshaushalt
1 2411 93501 Erwerb (Lehr- und Unterrichtsmittel und sonst.
bewegliche Sachen)
53.879,43
92.529,87 38.650,44
0,00 25.000,00
Der Kreistag hat durch Beschluss vom 18.09.2002 (V85/2002) der überplanmäßige Ausgabe in Höhe von
zugestimmt. Der überschreitende Betrag von
bedarf noch der Zustimmung des Kreistages.
Der zusätzliche Bedarf ist begründet durch die Bildung eines Haushaltsausgaberestes für die Ersatzbeschaffung von Hardware
(Einbruchdiebstahl). Den Mehrausgaben stehen Mehreinnahmen aus Versicherungsleistungen bei Haushaltsstelle
13.650,44
25.000,00
13.650,44
Seite - 6 2 2411 34010 gegenüber
1 2410 95005 Brandschutztechnische Maßnahmen
319.148,39
341.793,83 22.645,44
0,00
0,00
Die 2001 im Berufskolleg Euskirchen begonnene Baumaßnahme -Brandschutztechnische Maßnahmen - konnte bis heute nicht
abgeschlossen werden. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 07.11.2001 der Auftragsvergabe und der überplanmäßigen
Bereitstellung der Mittel zugestimmt. Die Mehrausgaben werden durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 2 1300 95000 - Erneuerung Wärme- und Brauchwasserversorgungsanlagen (Brandschutzzentrum Schleiden) gedeckt. Der überschreitende Betrag
bedarf noch der Zustimmung des Kreistages
22.645,44
Seite - 7 Anlage 3
Haushaltsjahr 2001
Noch nicht bekanntgegebene über- und außerplanmäßige Ausgaben
Haushalts-
Bezeichnung
stelle
Haushaltsan- Anordnungssatz
soll
DM
1 366 9810 9 Rückzahlung überzahlter Zuweisung
DM
0,00
18.858,75
über-/außerplanmäßiger
bereits zur
Kenntnis
ge-
Kenntnis zu
Betrag
bracht
bringen
DM
DM
DM
18.858,75
0,00
noch zur
18.858,75
Seite - 8 -
Erläuterung der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2002
A. Verwaltungshaushalt (Budgetplan)
Nr. 1
Die Budgetverschlechterung ist zurückzuführen auf
- Mehrausgaben bei den Post- und Fernmeldegebühren
- Bildung eines Haushaltsausgaberestes Wahlkosten –Bundestagswahl – (Die Abrechnung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erfolgte erst im Januar 2003)
Nr. 2
Die Budgetverschlechterung liegt begründet in den Mehrausgaben bei den Dienstbezügen und Versorgung –Beamte- im UA 0220
-Personalangelegenheiten- (Einstellung von 2 zusätzlichen Inspektorenanwärtern, Zuordnung einer Beamtin aus dem Budget 200 321)
Nr. 3
Die Budgetverschlechterung ist begründet durch
- Mehrausgaben bei den Dienstbezügen –Angestellte – (Einstellung von 3 Zeitangestellten)
- Mehrausgaben bei den Post- und Fernmeldegebühren
Nr. 4
Die Budgetverschlechterung liegt in Mindereinnahmen bei den Baugebühren durch rückläufige Bauanträge begründet.
Nr. 5
Die Budgetverschlechterung ist im wesentlichen begründet durch
- Mehrausgaben bei den Fraktionszuwendungen im UA 0090 (Die Aufwendungen für die Gestellung von Personal für die Fraktionen
wurden bislang bei den Dienstbezügen etc. –Angestellte – erfasst. Es handelt sich aber um Sachaufwendungen, die haushaltssystematisch im UA 0090 als Fraktionszuwendungen nachzuweisen sind.)
B. Vermögenshaushalt
Nr. 6 Die Bekämpfung der Wildschweinepest im Kreis Euskirchen erforderte im Jahre 2002 eine Aufstockung der vorhandenen Kühlkapazitäten in der Wildsammelstelle Blankenheim. Zu den Baukosten wurde eine Zuweisung des Landes in Höhe von 47
608,00 € gewährt.
Nr. 7 Es handelt sich um die Rückzahlung einer nicht verwendeten Zuweisung für den Landschaftsplan Schleiden.
C. Abschlussbuchungen
Nr. 8
Auf die Erläuterungen im Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2002 – Seite 76 – wird verwiesen (siehe Anlage zur
Vorlage 194/2003)
Nr. 9
Auf die Erläuterung im Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2002 – Seite 76 – wird verwiesen (siehe Anlage zur Vorlage 194/2003)
Seite - 9 -