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Beschlussvorlage GB (a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben a1) im Haushaltsjahr 2002 a2) im Haushaltsjahr 2001 (Rest) b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2002)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
85 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 196/2003 27.06.2003 Az.: 20/912-13-Js.Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 16.07.2003 Kreistag 16.07.2003 a) Bekanntgabe der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben a1) im Haushaltsjahr 2002 a2) im Haushaltsjahr 2001 (Rest) b) Zustimmung zu erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2002 Sachbearbeiter/in: Herr Jasper Tel.: 15 423 Abt.: 20 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat. Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. 2. 3. Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4, 2. Halbsatz GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW nimmt der Kreistag die im Haushaltsjahr 2002 entstandenen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis (Anlage 1). Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4, 1. Halbsatz GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW stimmt der Kreistag den im Haushaltsjahr 2002 entstandenen erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu (Anlage 2). Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4, 2. Halbsatz GO NRW i.V.m. § 53 KrO NRW nimmt der Kreistag die im Haushaltsjahr 2001 entstandenen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben ergänzend zur V 78/2002 zur Kenntnis (Anlage 3). Seite - 2 - Begründung: In § 82 Abs. 1 Satz 4, 2. Halbsatz GO NRW (anzuwenden über § 53 KrO NRW) ist bestimmt, dass dem Kreistag die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben zur Kenntnis zu bringen sind. Dies gilt gemäß Satz 5 jedoch nicht für geringfügige über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Für erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben ist die Zustimmung des Kreistages notwendig. Zu 1. Die entsprechenden Abgrenzungen zur Erheblichkeit und zur Geringfügigkeit finden sich in § 6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2002. Demzufolge sind in der beiliegenden Liste (Anlage 1) aufgeführt die über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die die folgenden Beträge übersteigen: 1. Verschlechterung des Budgetansatzes um mehr als 2. über- und außerplanmäßigen Ausgaben bei einer Haushaltsstelle im Vermögenshaushalt a) bei freiwilligen Ausgaben b) bei auf gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung beruhenden Ausgaben 25 000 € 1 000 € 5 000 € Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ist im Wege der Gesamtdeckung gewährleistet. Zu 2: Auf die Ausführungen in der Anlage 2 wird verwiesen. Zu 3: Die entsprechenden Abgrenzungen zur Erheblichkeit und zur Geringfügigkeit finden sich in § 6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2001. Auf eine Wiederholung der V 78 /2002 wird an dieser Stelle verzichtet. Gemäß der Prüfungsbemekrung 2.3.5 des Prüfberichtes zur Jahresrechnung 2001 fehlt in der V 78 /2002 eine nicht erhebliche Überschreitung. Diese ist in der anliegenden Liste (Anlage 3) aufgeführt. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) Anlage 1 Übersicht über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2002 Budget Bezeichnung Budgetansatz € Rechnungs- Veränderung Erl.-Nr. ergebnis € € A. Verwaltungshaushalt (Budgetplan) Geschäftsbereich I 100 103 100 104 Organisation und Gebäudemanagement Personalmangement und Zentrale Dienste 2.032.500,00 2.171.497,79 138.997,79 2.690.800,00 2.760.561,64 69.761,64 1 2 Geschäftsbereich II 200 323 Straßenverkehr 288.100,00 202.689,38 -85.410,62 3 267.000,00 333.387,57 66.387,57 4 1.417.300,00 1.451.406,40 34.106,40 5 Geschäftsbereich IV 400 630 001 Bauordnung Stabsstellen 500 101 Büro Landrat/Kreisdirektor und Steuerungsunterstützung Seite - 4 Übersicht über die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2002 Haushalts- Bezeichnung stelle Haushaltsan- Anordnungs- über-/außersatz soll einschl. HR € € Deckung nach Bereits zur noch zur Kenntnis geKenntnis zu planmäßiger §§ 17, 18 Betrag GemHVO bracht bringen € € € € Erl. Nr. B. Vermögenshaushalt 2 1160 95000 2 3600 98110 Baukosten (Wildsammelstelle) Rückzahlung überzahlter Zuweisungen C. Abschlussbuchungen Rücklagenzuführung (Sonstige Sonderrückla2 9100 91102 gen) 2 9100 97900 Rückzahlung von inneren Darlehen 0,00 48.957,97 48.957,97 0,00 0,00 48.957,97 6 183.056,01 213.310,38 30.254,37 0,00 0,00 30.254,37 7 10.069.000,0 15.377.550,3 5.308.550,3 0 9 9 0,00 0,00 5.308.550,3 9 8 7.570.000,00 8.246.748,53 676.748,53 0,00 0,00 676.748,53 9 Seite - 5 Anlage 2 Übersicht über die erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2002 Haushalts- Bezeichnung stelle Haushaltsan- Anordnungs- über-/außersatz Deckung nach soll einschl. planmäßiger §§ 17, 18 einschl. HR Haush.-Rest Betrag GemHVO € € € DM Bereits noch zugestimmt zuzustimmen € € Verwaltungshaushalt (Budgetplan) Spezialbudgets 700 103 Bauunterhaltung 888.900,00 1.554.773,20 665.873,20 0,00 595.000,00 Der Kreistag hat durch Beschluss vom 18.09.2002 (V85/2002) der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von zugestimmt. Der überschreitende Betrag von bedarf noch der Zustimmung des Kreistages. Der zusätzliche Bedarf ist im wesentlichen begründet durch die Bildung von Haushaltsausgaberesten für folgende Maßnahmen: St. Michael Schule, Strempt (Erneuerung des Dachs, der Regenrinnen und der Fallrohre) Berufskolleg Euskirchen (Erneuerung Teppichboden im Lehrerzimmer) 70.873,20 595.000,00 70.873,20 Vermögenshaushalt 1 2411 93501 Erwerb (Lehr- und Unterrichtsmittel und sonst. bewegliche Sachen) 53.879,43 92.529,87 38.650,44 0,00 25.000,00 Der Kreistag hat durch Beschluss vom 18.09.2002 (V85/2002) der überplanmäßige Ausgabe in Höhe von zugestimmt. Der überschreitende Betrag von bedarf noch der Zustimmung des Kreistages. Der zusätzliche Bedarf ist begründet durch die Bildung eines Haushaltsausgaberestes für die Ersatzbeschaffung von Hardware (Einbruchdiebstahl). Den Mehrausgaben stehen Mehreinnahmen aus Versicherungsleistungen bei Haushaltsstelle 13.650,44 25.000,00 13.650,44 Seite - 6 2 2411 34010 gegenüber 1 2410 95005 Brandschutztechnische Maßnahmen 319.148,39 341.793,83 22.645,44 0,00 0,00 Die 2001 im Berufskolleg Euskirchen begonnene Baumaßnahme -Brandschutztechnische Maßnahmen - konnte bis heute nicht abgeschlossen werden. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 07.11.2001 der Auftragsvergabe und der überplanmäßigen Bereitstellung der Mittel zugestimmt. Die Mehrausgaben werden durch Einsparungen bei der Haushaltsstelle 2 1300 95000 - Erneuerung Wärme- und Brauchwasserversorgungsanlagen (Brandschutzzentrum Schleiden) gedeckt. Der überschreitende Betrag bedarf noch der Zustimmung des Kreistages 22.645,44 Seite - 7 Anlage 3 Haushaltsjahr 2001 Noch nicht bekanntgegebene über- und außerplanmäßige Ausgaben Haushalts- Bezeichnung stelle Haushaltsan- Anordnungssatz soll DM 1 366 9810 9 Rückzahlung überzahlter Zuweisung DM 0,00 18.858,75 über-/außerplanmäßiger bereits zur Kenntnis ge- Kenntnis zu Betrag bracht bringen DM DM DM 18.858,75 0,00 noch zur 18.858,75 Seite - 8 - Erläuterung der nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2002 A. Verwaltungshaushalt (Budgetplan) Nr. 1 Die Budgetverschlechterung ist zurückzuführen auf - Mehrausgaben bei den Post- und Fernmeldegebühren - Bildung eines Haushaltsausgaberestes Wahlkosten –Bundestagswahl – (Die Abrechnung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erfolgte erst im Januar 2003) Nr. 2 Die Budgetverschlechterung liegt begründet in den Mehrausgaben bei den Dienstbezügen und Versorgung –Beamte- im UA 0220 -Personalangelegenheiten- (Einstellung von 2 zusätzlichen Inspektorenanwärtern, Zuordnung einer Beamtin aus dem Budget 200 321) Nr. 3 Die Budgetverschlechterung ist begründet durch - Mehrausgaben bei den Dienstbezügen –Angestellte – (Einstellung von 3 Zeitangestellten) - Mehrausgaben bei den Post- und Fernmeldegebühren Nr. 4 Die Budgetverschlechterung liegt in Mindereinnahmen bei den Baugebühren durch rückläufige Bauanträge begründet. Nr. 5 Die Budgetverschlechterung ist im wesentlichen begründet durch - Mehrausgaben bei den Fraktionszuwendungen im UA 0090 (Die Aufwendungen für die Gestellung von Personal für die Fraktionen wurden bislang bei den Dienstbezügen etc. –Angestellte – erfasst. Es handelt sich aber um Sachaufwendungen, die haushaltssystematisch im UA 0090 als Fraktionszuwendungen nachzuweisen sind.) B. Vermögenshaushalt Nr. 6 Die Bekämpfung der Wildschweinepest im Kreis Euskirchen erforderte im Jahre 2002 eine Aufstockung der vorhandenen Kühlkapazitäten in der Wildsammelstelle Blankenheim. Zu den Baukosten wurde eine Zuweisung des Landes in Höhe von 47 608,00 € gewährt. Nr. 7 Es handelt sich um die Rückzahlung einer nicht verwendeten Zuweisung für den Landschaftsplan Schleiden. C. Abschlussbuchungen Nr. 8 Auf die Erläuterungen im Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2002 – Seite 76 – wird verwiesen (siehe Anlage zur Vorlage 194/2003) Nr. 9 Auf die Erläuterung im Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2002 – Seite 76 – wird verwiesen (siehe Anlage zur Vorlage 194/2003) Seite - 9 -