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Kommune
Kreis Euskirchen
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
Info 89/2003
18.06.2003
Az.: 20/923-00/He
Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
16.07.2003
Kreistag
16.07.2003
Verschuldung des Kreises Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Hessenius
Tel.: 420
Abt.: 20
I.
Grundsätzliches
Die Schuldensituation des Kreises Euskirchen wurde in den Vorjahren in den Vorlagen
• V 195 vom 31.05.2000,
• V 376 vom 11.06.2001 und
• V 33/2002 vom 12.06.2002
grundlegend aufgearbeitet. Ferner wurden Schuldenstand und Schuldendienst jeweils ausführlich
im Rahmen der Haushaltsplanberatungen, zuletzt zum Haushalt 2003/2004, erörtert.
Auf eine Wiederholung der bereits früher dargelegten Ausführungen soll an dieser Stelle verzichtet
werden. Die Eckpunkte der Schuldenpolitik lassen sich wie folgt zusammenfassen:
1. Der Schuldenstand des Kreises Euskirchen liegt unter Einbeziehung der inneren Darlehen weit
über dem Landesdurchschnitt. Kurzfristiges Ziel ist die Eingrenzung der Neuverschuldung gegen
„Null“, mittelfristiges Ziel die Senkung der Verschuldung.
2. Diese Ziele sind einerseits durch eine Überprüfung des Investitionsverhaltens und andererseits
durch erhöhte Tilgungsleistungen zu verfolgen.
3. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurden in der Vergangenheit aufgrund zu geringer
Kreisumlage wenig bis teilweise gar nicht an einer Darlehenstilgung und an einer Verzinsung der
inneren Darlehen beteiligt. Um eine weitgehende Schonung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vorzunehmen, wurde ein großer Teil des ursprünglich ca. 48,9 Mio. DM umfassenden
Anteils aus RWE-Verkaufserlösen zur Abgeltung der Zinsen verwandt. Mit dem Ende des Jahres
2004 ist dieser Rücklageanteil vollständig verbraucht. Ab 2005 ist auch die Verzinsung über die
Kreisumlage zu finanzieren.
4. Das praktizierte Tilgungsverfahren ist eine im Hinblick auf
• die Schuldensituation des Kreises,
Seite - 2 • die finanzielle Lage der Kommunen und
• die Generationengerechtigkeit
angemessene Maßnahme, die hohen Schulden sukzessive zurückzuführen.
II.
Beschlusslage
Der Kreistag hat in mehreren Grundsatzbeschlüssen zum Ausdruck gebracht, wie die Problemlösung umgesetzt werden soll. Zuletzt wurde am 18.09.2002 beschlossen:
1. Nach der Einführung des Euro wird hinsichtlich der Schuldentilgung
a) der Tilgungsbetrag auf 1,5 Mio. € und
b) der jährliche Steigerungsbetrag auf 500 T €
gerundet.
2. Die Neuverschuldung wird gegen „Null“ eingegrenzt.
3. Für innere Darlehen, die ab dem Haushaltsjahr 2002 in Anspruch genommen werden, wird im
Haushaltsplan ein marktüblicher Schuldendienst eingeplant und je Aufnahme ein Zins- und Tilgungsplan festgelegt. Diese Regelung gilt nicht für Inanspruchnahmen innerer Darlehen aus
Kasseneinnahmeresten, die aus Zeiträumen vor 2002 resultieren.
4. Etwaige Überschüsse des Verwaltungshaushaltes sind, soweit kommunal- und finanzwirtschaftlich vertretbar, zur Tilgung innerer Darlehen zu verwenden.
III.
Aktuelle Werte
Nach der Ermittlung der Ergebnisse der Jahresrechnung 2002 soll die Schuldensituation im folgenden aktualisiert dargestellt werden.
A. Übersicht über den Stand der Schulden 1995 bis 2002
Die Entwicklung des Schuldenstandes (ohne Kasseneinnahmereste) sowie der Pro-KopfVerschuldung in den Jahren 1995 bis 2002 lässt sich aus folgender Tabelle ersehen:
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
Stand
Kredite
31.12.
Stand
Inn. Darl.
31.12.
Summe
Schulden
Veränderung
T€
T€
T€
%
32.004
21.546
15.322
10.886
7.162
6.541
5.914
1.612
45.162
62.652
59.603
61.730
64.313
66.782
73.770
73.818
77.166
84.198
74.925
72.616
71.475
73.323
79.684
75.430
9,11%
-11,01%
-3,08%
-1,57%
2,59%
8,67%
-5,34%
Einwohner
Pro-KopfVerschuldung
178.105
180.447
182.177
183.564
186.863
188.323
190.581
191.635
433,26
466,61
411,28
395,59
382,50
389,35
418,11
393,62
€
a) grafische Darstellung des absoluten Schuldenstandes (ohne KER):
Seite - 3 -
Schuldenstand 1995 bis 2002 (tatsächliche Zahlen)
90.000
80.000
84.198
74.925
77.166
72.616
71.475
73.323
79.684
75.430
61.730
64.313
66.782
10.886
7.162
6.541
5.914
1.612
1999
2000
2001
2002
344,17
354,61
387,08
38,33
34,73
31,03
1999
2000
2001
70.000
60.000
50.000
45.162
62.652
59.603
40.000
73.770
73.818
30.000
20.000
32.004
10.000
21.546
15.322
0
1995
1996
1997
1998
Jahr
Kredite 31.12.
Innere Darlehen 31.12.
b) grafische Darstellung der Pro-Kopf-Verschuldung (ohne KER):
Pro-Kopf-Verschuldung 1995 bis 2002
500,00
450,00
400,00
350,00
300,00
253,57
347,20
327,17
250,00
336,29
200,00
385,20
150,00
100,00
179,69
50,00
119,40
84,11
59,30
0,00
1995
1996
1997
1998
8,41
2002
Jahr
Kredite
Innere Darlehen
Zu beachten ist jedoch, dass in die Höhe des Standes der inneren Darlehen zum 31.12.2002 noch
nicht der gebildete Kasseneinnahmerest (KER) in Höhe von 14.005 T€ einfließt. Dieser Betrag ist
als Aufnahme innerer Darlehen für die in der Jahresrechnung gemäß § 19 Abs. 1 GemHVO ausgewiesenen Haushaltsausgabereste (für noch nicht abgeschlossene Maßnahmen) vorgesehen.
Berücksichtigt man den Kasseneinnahmerest, ergibt sich der folgende faktische Schuldenstand:
Stand
Stand
Seite - 4 Kredite
31.12.
Inn. Darl.
31.12.
Summe
Schulden
T€
T€
T€
Stand 2002
Kasseneinnahmerest
fakt. Stand 2002
1.612
73.818
14.005
87.823
1.612
Einwohner
Pro-KopfVerschuldung
€
75.430
191.635
393,62
89.435
191.635
466,69
Daraus resultiert die folgende überarbeitete Übersicht:
Schuldenstand einschl. Kasseneinnahmerest Inn. Darl. 1995 bis 2002
77.166
97.109
90.453
87.468
88.102
95.435
92.316
89.435
120.000
100.000
12.911
15.528
80.000
60.000
45.162
59.603
32.004
21.546
15.322
0
1995
12.632
64.313
66.782
73.770
10.886
7.162
6.541
5.914
1998
1999
2000
2001
16.627
61.730
14.005
62.652
40.000
20.000
22.112
14.851
1996
1997
73.818
1.612
2002
Jahr
Kredite 31.12.
Innere Darlehen 31.12.
KER
B. Zins- und Tilgungsleistungen
Anhaltspunkt für die Schuldenlage ist nicht nur der absolute Schuldenstand bzw. die Pro-KopfVerschuldung, sondern auch die Höhe des jährlich zu erbringenden Schuldendienstes. Zins- und
Tilgungsleistungen sind durch den Verwaltungshaushalt (und damit durch die Kreisumlage) zu
erbringen.
a) Schuldendienst Kredite
Die folgende Tabelle zeigt die geleisteten Zahlungen für den Schuldendienst der Kredite in den
Jahren 1995 bis 2002.
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
Zinsen
ord. Tilgung
Kredite
Kredite
€
€
2.256.184,58 2.967.011,09
1.739.732,46 2.030.970,68
1.115.940,29
981.593,80
741.539,02
675.872,58
534.651,90
650.006,66
389.250,31
621.115,65
351.175,72
626.806,71
310.048,28
419.888,41
Summe
Umlagegrundlage
Z & T.
KU
€
€
5.223.195,67
131.311.065
3.770.703,14
134.782.161
2.097.534,09
136.851.190
1.417.411,60
136.653.348
1.184.658,55
141.494.904
1.010.365,96
150.861.926
977.982,43
155.233.175
729.936,69
156.300.284
Satz
KU
Abschreibungen
zur Tilgung verwandt
€
3,98%
6.217.442,01
2,80%
6.164.513,07
1,53%
12.000.652,37
1,04%
5.740.083,74
0,84%
8.705.141,48
0,67%
4.431.445,67
0,63%
5.193.243,79
0,47%
5.429.325,14
Seite - 5 -
Schuldendienst 1995 bis 2002
6,00
5,00
4,00
3,00
2,00
1,00
0,00
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
J a hr
Zinsen
ord. Tilgung
Durch die Umschuldung von äußeren Krediten in innere Darlehen hat sich im Verlaufe der letzten
Jahre nicht nur die absolute Höhe des Schuldendienstes, sondern daraus resultierend der aus
Kreisumlage zu finanzierende Beitrag zum Schuldendienst erheblich verringert.
b) Schuldendienst Innere Darlehen
Erstmals wurde im Jahre 2000 ein Betrag des Verwaltungshaushaltes zur Tilgung innerer Darlehen verwandt. Neben dem im Haushalt eingeplanten Betrag von 1.000.000,00 DM wurde gemäß
Beschluss des Kreistages vom 23.05.2001 ein Teilbetrag des Überschusses des Verwaltungshaushaltes zur Tilgung bereitgestellt. In 2001 und 2002 wurde eine planmäßige Tilgung ohne Aufstockung durch den Überschuss vorgenommen.
planmäßige planmäßige
Tilgung A
Tilgung B
€
2000
2001
2002
€
0,00 511.291,88
1.552.331,75 1.022.583,76
1.563.000,00 1.534.000,00
TeilÜberschuss
Tilgung
gesamt
€
€
1.094.200,97 1.605.492,85
0,00 2.574.915,51
0,00 3.097.000,00
Erläuterung:
Tilgung A = 1 % Kreisumlage (ab 2001)
Tilgung B = Zahlung 1 Mio. DM beginnend mit 2000 zzgl. 1 Mio. DM p.a.
Diese Beträge wurden durch den Verwaltungshaushalt und damit über die Kreisumlage finanziert.
Zinszahlungen für innere Darlehen wurden nicht aus dem Verwaltungshaushalt finanziert, sondern
über den dafür bestimmten Teil der Allgemeinen Rücklage (RWE-Verkaufserlöse, siehe oben, I.).
c) Schuldendienst gesamt
Addiert man den Schuldendienst für äußere Kredite sowie die Tilgung innerer Darlehen, so ergibt
sich folgendes Bild:
Zinsen
Kredite
ord. Tilgung
Kredite
Tilgung
Inn. Darl.
Summe
Z & T.
Seite - 6 -
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
€
€
€
2.256.184,58 2.967.011,09
1.739.732,46 2.030.970,68
1.115.940,29 981.593,80
741.539,02 675.872,58
534.651,90 650.006,66
389.250,31 621.115,65 1.605.492,85
351.175,72 626.806,71 2.574.915,51
310.048,28 419.888,41 3.097.000,00
€
5.223.195,67
3.770.703,14
2.097.534,09
1.417.411,60
1.184.658,55
2.615.858,81
3.552.897,94
3.826.936,69
Schuldendienst einschl. Tilgung innerer Darlehen 1995 bis 2002
6,00
5,00
4,00
3,00
2,00
1,00
0,00
1995
1996
1997
Zinsen
1998
1999
ord. Tilgung
2000
2001
2002
Tilgg. Inn. Darl.
Der (durch Kreisumlage zu erwirtschaftende) Schuldendienst ist im Laufe der Jahre durch die Umschuldungen in innere Darlehen erheblich gesunken. Addiert man die beschlossene Tilgungsleistung innerer Darlehen, so unterschreitet der Schuldendienst 2002 den des Jahres 1995 immer
noch erheblich (sowohl in absoluten Zahlen als auch im Verhältnis zu den Kreisumlagegrundlagen). Sobald der dafür bestimmte Teil der Allgemeinen Rücklage aufgebraucht ist, kommen die
Zinsleistungen für innere Darlehen hinzu.
C. Fortführung der Modellrechnung
In der Vorlage V 376 wurden zur Bewertung der Schuldensituation einige Modellrechnungen aufgestellt. Mit aktualisierten Zahlen soll die 2. Modellrechnung fortgeführt werden. Ausgangslage für
die Rechnung ist ein Tilgungssatz von 1,9 %, zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die
Herleitung dieses Satzes in der V 376, Seite 8, verwiesen.
Modellrechnung:
Schuldenstand einschl. KER:
89.434.995 €
Seite - 7 -
Satz
absolut € p.a.
Tilgung
1,9%
1.699.265
Zinsen Alt. I
Zinsen Alt. II
Zinsen Alt. III
Zinsen Alt. IV
5,5%
6,0%
6,5%
7,0%
4.918.925
5.366.100
5.813.275
6.260.450
Annuität €
KU
6.618.190
7.065.365
7.512.540
7.959.715
4,23%
4,52%
4,81%
5,09%
Vergleicht man die Ergebnisse der Modellrechnung mit dem tatsächlich geleisteten Schuldendienst, so ergibt sich der Unterschiedsbetrag, um den die Kommunen geschont wurden.
Zinsen Alt. I
Zinsen Alt. II
Zinsen Alt. III
Zinsen Alt. IV
Zinssatz
Annuität €
tatsächlicher
Schuldendienst 2002
5,5%
6,0%
6,5%
7,0%
6.618.190
7.065.365
7.512.540
7.959.715
3.826.936,69
3.826.936,69
3.826.936,69
3.826.936,69
Differenz
KU
2.791.252,97
3.238.427,95
3.685.602,93
4.132.777,90
1,79%
2,07%
2,36%
2,64%
Aus der Betrachtung wird deutlich, dass der Kreis Euskirchen die Städte und Gemeinden in einem
erheblichen Maße geschont hat, indem die aufgenommenen Schulden nur unzureichend über die
Kreisumlage bedient werden. Die langsame Angleichung, die durch die Tilgungsbeschlüsse vorgenommen wurde, erweist sich als richtige Maßnahme.
IV.
Konsequenzen
Die hohe Verschuldung bedingt langfristig eine entsprechend hohe Belastung des
Verwaltungshaushaltes, da der Schuldendienst durch diesen finanziert werden muss. Da diese
Leistungen kreisumlagewirksam sind, entsteht die Belastung bei den kreisangehörigen Städten
und Gemeinden. Die finanzielle Lage der Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen ist als
dramatisch zu bezeichnen.
Neben den Leistungen zur Schuldentilgung ist das Investitionsverhalten für den Schuldenstand
maßgebend. Konsequenz der Schuldensituation ist, dass sich das Investitionsvolumen am Schuldenstand bzw. am zu leistenden Schuldendienst orientieren muss.
Es ist daher nach Ansicht der Verwaltung angezeigt, die bestehende Beschlusslage (siehe oben,
II.) nicht zu verändern.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)