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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 192/2003
24.06.2003
Az.: 20.1/922-63/Ja
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
16.07.2003
Kreistag
16.07.2003
Stammkapitalerhöhung der Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH
Sachbearbeiter/in: Herr Jansen
X
Tel.: 15-422
Abt.: 20.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag nimmt den Beschluss zu der V 13/2002 vom 22.05.2002, mit der er der Stammkapitalerhöhung der Euskirchener gemeinnützigen Baugesellschaft mbH zugestimmt hat, zurück.
Der Kreistag stimmt der Stammkapitalerhöhung der Euskirchener gemeinnützigen Baugesellschaft
mbH in der geänderten Fassung (Anlage 2) zu.
Seite - 2 Begründung:
In der Sitzung vom 22.05.2002 stimmte der Kreistag der Stammkapitalerhöhung der Euskirchener
gemeinnützigen Baugesellschaft mbH zu. Es sollte eine Anpassung an den Euro sowie eine
Stammkapitalerhöhung, finanziert aus der eigenen Rücklage der Euskirchener gemeinnützigen
Baugesellschaft mbH, erfolgen (s. Anlage 1).
Eine erneute Beratung ist erforderlich geworden, weil die Rechtsvorschriften des § 57 j GmbHG
seitens der Gesellschaft zunächst nicht berücksichtigt worden sind. § 57 j GmbHG schreibt zwingend vor, dass die neuen Geschäftsanteile aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln im
Verhältnis ihrer bisherigen Geschäftsanteile stehen müssen. Ein entgegenstehender Beschluss ist
nach herrschender Meinung nichtig, selbst dann, wenn alle benachteiligten Gesellschafter zustimmen.
Der Aufstockung soll daher eine Betragsglättung vorgeschaltet werden, die aus Gesellschaftsmitteln finanziert wird. Hierbei besteht nicht die Verpflichtung zur Wahrung der Beteiligungsproportionalität. Im zweiten Schritt soll dann die proportionale Kapitalerhöhung erfolgen, ebenfalls aus Gesellschaftsmitteln. Die sich daraus ergebende neue Zusammensetzung des Stammkapitals ist als
Anlage 2 beigefügt.
Statt der ursprünglich geplanten Stammkapitalerhöhung von 2.260.983,87 € auf 2.600.000,00 €
erfolgt nun eine Erhöhung auf 2.610.500,00 €. Der Anteil des Kreises Euskirchen erhöht sich statt
von 936.686,73 € auf 1.076.000,00 €, auf 1.079.850,00 €.
Die anderen vom mit der Beurkundung beauftragten Notar, Herrn Kückelhaus, aufgeworfenen Fragen, u.a. die Vorlage einer aktuellen Bilanz und die Bestellung eines Rechtspflegers für den Gesellschafter Fischer, sind nach Mitteilung des Geschäftsführers der Euskirchener gemeinnützigen
Baugesellschaft mbH, Herrn Többens, zwischenzeitlich geklärt.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
Anlage 1
Stammkapitalerhöhung
der Euskirchener gemeinnützigen Baugesellschaft mbH
- ursprüngliche Fassung -
Gesellschafter
Geschäftsanteil bisher
Geschäftsanteil neu
Veränderung
Veränderung
€ (umgerechnet)
1.307.199,50 €
936.686,73 €
%
57,8155%
41,4283%
€
1.502.000,00 €
1.076.000,00 €
%
57,7692%
41,3846%
€
194.800,50 €
139.313,27 €
%
-0,0463%
-0,0437%
sonstige
17.097,64 €
0,7562%
22.000,00 €
0,8462%
4.902,36 €
0,0900%
Summe
2.260.983,87 €
100,0000%
2.600.000,00 €
100,0000%
339.016,13 €
0,0000%
Stadt Euskirchen
Kreis Euskirchen
Seite - 4 Anlage 2
Stammkapitalerhöhung
der Euskirchener gemeinnützigen Baugesellschaft mbH
- neue Fassung -
Gesellschafter
Geschäftsanteil bisher
Geschäftsanteil neu
Veränderung
Veränderung
€ (umgerechnet)
1.307.199,50 €
936.686,73 €
%
57,8155%
41,4283%
€
1.507.420,00 €
1.079.850,00 €
%
57,7445%
41,3656%
€
200.220,50 €
143.163,27 €
%
-0,0710%
-0,0626%
sonstige
17.097,64 €
0,7562%
23.230,00 €
0,8899%
6.132,36 €
0,1337%
Summe
2.260.983,87 €
100,0000%
2.610.500,00 €
100,0000%
349.516,13 €
0,0000%
Stadt Euskirchen
Kreis Euskirchen