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Beschlussvorlage GB (Stammkapitalerhöhung der Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
60 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Stammkapitalerhöhung der Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH) Beschlussvorlage GB (Stammkapitalerhöhung der Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH) Beschlussvorlage GB (Stammkapitalerhöhung der Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH) Beschlussvorlage GB (Stammkapitalerhöhung der Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 192/2003 24.06.2003 Az.: 20.1/922-63/Ja X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 16.07.2003 Kreistag 16.07.2003 Stammkapitalerhöhung der Euskirchener gemeinnützige Baugesellschaft mbH Sachbearbeiter/in: Herr Jansen X Tel.: 15-422 Abt.: 20.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag nimmt den Beschluss zu der V 13/2002 vom 22.05.2002, mit der er der Stammkapitalerhöhung der Euskirchener gemeinnützigen Baugesellschaft mbH zugestimmt hat, zurück. Der Kreistag stimmt der Stammkapitalerhöhung der Euskirchener gemeinnützigen Baugesellschaft mbH in der geänderten Fassung (Anlage 2) zu. Seite - 2 Begründung: In der Sitzung vom 22.05.2002 stimmte der Kreistag der Stammkapitalerhöhung der Euskirchener gemeinnützigen Baugesellschaft mbH zu. Es sollte eine Anpassung an den Euro sowie eine Stammkapitalerhöhung, finanziert aus der eigenen Rücklage der Euskirchener gemeinnützigen Baugesellschaft mbH, erfolgen (s. Anlage 1). Eine erneute Beratung ist erforderlich geworden, weil die Rechtsvorschriften des § 57 j GmbHG seitens der Gesellschaft zunächst nicht berücksichtigt worden sind. § 57 j GmbHG schreibt zwingend vor, dass die neuen Geschäftsanteile aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln im Verhältnis ihrer bisherigen Geschäftsanteile stehen müssen. Ein entgegenstehender Beschluss ist nach herrschender Meinung nichtig, selbst dann, wenn alle benachteiligten Gesellschafter zustimmen. Der Aufstockung soll daher eine Betragsglättung vorgeschaltet werden, die aus Gesellschaftsmitteln finanziert wird. Hierbei besteht nicht die Verpflichtung zur Wahrung der Beteiligungsproportionalität. Im zweiten Schritt soll dann die proportionale Kapitalerhöhung erfolgen, ebenfalls aus Gesellschaftsmitteln. Die sich daraus ergebende neue Zusammensetzung des Stammkapitals ist als Anlage 2 beigefügt. Statt der ursprünglich geplanten Stammkapitalerhöhung von 2.260.983,87 € auf 2.600.000,00 € erfolgt nun eine Erhöhung auf 2.610.500,00 €. Der Anteil des Kreises Euskirchen erhöht sich statt von 936.686,73 € auf 1.076.000,00 €, auf 1.079.850,00 €. Die anderen vom mit der Beurkundung beauftragten Notar, Herrn Kückelhaus, aufgeworfenen Fragen, u.a. die Vorlage einer aktuellen Bilanz und die Bestellung eines Rechtspflegers für den Gesellschafter Fischer, sind nach Mitteilung des Geschäftsführers der Euskirchener gemeinnützigen Baugesellschaft mbH, Herrn Többens, zwischenzeitlich geklärt. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) Anlage 1 Stammkapitalerhöhung der Euskirchener gemeinnützigen Baugesellschaft mbH - ursprüngliche Fassung - Gesellschafter Geschäftsanteil bisher Geschäftsanteil neu Veränderung Veränderung € (umgerechnet) 1.307.199,50 € 936.686,73 € % 57,8155% 41,4283% € 1.502.000,00 € 1.076.000,00 € % 57,7692% 41,3846% € 194.800,50 € 139.313,27 € % -0,0463% -0,0437% sonstige 17.097,64 € 0,7562% 22.000,00 € 0,8462% 4.902,36 € 0,0900% Summe 2.260.983,87 € 100,0000% 2.600.000,00 € 100,0000% 339.016,13 € 0,0000% Stadt Euskirchen Kreis Euskirchen Seite - 4 Anlage 2 Stammkapitalerhöhung der Euskirchener gemeinnützigen Baugesellschaft mbH - neue Fassung - Gesellschafter Geschäftsanteil bisher Geschäftsanteil neu Veränderung Veränderung € (umgerechnet) 1.307.199,50 € 936.686,73 € % 57,8155% 41,4283% € 1.507.420,00 € 1.079.850,00 € % 57,7445% 41,3656% € 200.220,50 € 143.163,27 € % -0,0710% -0,0626% sonstige 17.097,64 € 0,7562% 23.230,00 € 0,8899% 6.132,36 € 0,1337% Summe 2.260.983,87 € 100,0000% 2.610.500,00 € 100,0000% 349.516,13 € 0,0000% Stadt Euskirchen Kreis Euskirchen