Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 189/2003
16.06.2003
Az.: 51/434-31/Br/Sn
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
24.07.2003
Antrag der Gemeinde Hellenthal auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Sanierung der Tageseinrichtung für Kinder in Hellenthal-Wollenberg, Wollenberg 22
Sachbearbeiter/in: Frau Breiden Tel.: 625
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Haush.-St.: 1 4640 71201
(vorläufige HH-Wirtschaft)
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich der Bewilligung des Landesjugendamts, der
Gemeinde Hellenthal zu den Kosten der Sanierung der Tageseinrichtung für Kinder in HellenthalWollenberg, Wollenberg 22, einen Zuschuss in Höhe der als förderfähig anerkannten Gesamtkosten gewähren.
€
€
Seite - 2 Begründung:
Die Gemeinde Hellenthal bittet im Antrag 06.09.2002 um Gewährung eines Zuschusses zu den
Kosten der Sanierung der Tageseinrichtung für Kinder in Hellenthal-Wollenberg, Wollenberg 22.
Die im Antrag angegebenen Gesamtkosten belaufen sich auf 29.000,00 €. Die als förderfähig anerkannten Gesamtkosten wurden vom Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt, auf
zunächst 27.700,00 € festgesetzt. Der Träger hat keinen Rücklagenbestand, der zur Deckung der
Kosten eingesetzt werden könnte.
Der Landeszuschuss würde laut Mitteilung vom 15.10.2002 derzeit 13.885,00 € betragen, ein Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor (Anteilfinanzierung in Höhe von 50 v. H. der förderungsfähigen Kosten gem. § 13 Abs. 3 Satz 1 GTK).
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Eigenmittel (25 % der Restkosten)
6.942,50 €
2. Gesamtzuschuss (75 % der Restkosten)
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:
2.1 Landeszuschuss (50 % der Restkosten)
- Anteilfinanzierung
13.885,00 €
2.2 Kreiszuschuss (25 % der Restkosten)
6.942,50 €
20.827,50 €
_________
27.770,00 €
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)