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Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Hellenthal auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Sanierung der Tageseinrichtung für Kinder in Hellenthal-Wollenberg, Wollenberg 22)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Hellenthal auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Sanierung der Tageseinrichtung für Kinder in Hellenthal-Wollenberg, Wollenberg 22) Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Hellenthal auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Sanierung der Tageseinrichtung für Kinder in Hellenthal-Wollenberg, Wollenberg 22)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 189/2003 16.06.2003 Az.: 51/434-31/Br/Sn X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 24.07.2003 Antrag der Gemeinde Hellenthal auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Sanierung der Tageseinrichtung für Kinder in Hellenthal-Wollenberg, Wollenberg 22 Sachbearbeiter/in: Frau Breiden Tel.: 625 Abt.: 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Haush.-St.: 1 4640 71201 (vorläufige HH-Wirtschaft) Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich der Bewilligung des Landesjugendamts, der Gemeinde Hellenthal zu den Kosten der Sanierung der Tageseinrichtung für Kinder in HellenthalWollenberg, Wollenberg 22, einen Zuschuss in Höhe der als förderfähig anerkannten Gesamtkosten gewähren. € € Seite - 2 Begründung: Die Gemeinde Hellenthal bittet im Antrag 06.09.2002 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Sanierung der Tageseinrichtung für Kinder in Hellenthal-Wollenberg, Wollenberg 22. Die im Antrag angegebenen Gesamtkosten belaufen sich auf 29.000,00 €. Die als förderfähig anerkannten Gesamtkosten wurden vom Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt, auf zunächst 27.700,00 € festgesetzt. Der Träger hat keinen Rücklagenbestand, der zur Deckung der Kosten eingesetzt werden könnte. Der Landeszuschuss würde laut Mitteilung vom 15.10.2002 derzeit 13.885,00 € betragen, ein Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor (Anteilfinanzierung in Höhe von 50 v. H. der förderungsfähigen Kosten gem. § 13 Abs. 3 Satz 1 GTK). Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 1. Eigenmittel (25 % der Restkosten) 6.942,50 € 2. Gesamtzuschuss (75 % der Restkosten) Dieser Betrag setzt sich zusammen aus: 2.1 Landeszuschuss (50 % der Restkosten) - Anteilfinanzierung 13.885,00 € 2.2 Kreiszuschuss (25 % der Restkosten) 6.942,50 € 20.827,50 € _________ 27.770,00 € gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)