Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
4,2 MB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z 4 / A 25/2003
Datum: 12.06.2003
Az.:
Abteilung:
Kooperation zwischen dem Berufskolleg Euskirchen und dem Berufsbildungszentrum
Euenheim
hier: Antrag der CDU
Kooperation zwischen dem Berufskolleg Euskirchen und dem Berufsbildungszentrum Euenheim
Mit den Leitern des Thomas-Eßer-Berufskollegs (TEB) und des Berufsbildungsszentrums
Euskirchen (BZE) haben am 18.03. und 05.05.2003 Gespräche über Kooperationsmöglichkeiten
stattgefunden. Die Einrichtungen wurden gebeten, ein abgestimmtes Konzept vorzulegen, das
insbesondere folgende Positionen beinhalten sollte:
-
Prüfung der Nutzungsmöglichkeiten der im BZE befindlichen CNC-Maschinen
-
Prüfung der Investitionsliste – Haushaltsplanentwurf - des TEB unter der Maßgabe der
Kostenminimierung:
Haushalt 2003
Pos. 2
Kfz.-Grundausstattung Zündsysteme
26.000 €
Pos. 4
Mechatronische Systemteile
13.000 €
Haushalt 2004
Pos. 1
CNC-Drehmaschine
92.000 €
Pos. 3
Messgeräte, Basisausstattung Sanitär,
Versuchswagen
20.000 €
Pos. 8
Ausbau Kfz.-Werkstatt
13.500 €
Pos. 11
Erneuerung Maschinen Holzwerkstatt
4.500 €
Die Pos. 2 und 4 (Haushalt 2003) und Pos. 3 (Haushalt 2004) sind in dem vom Kreistag
beschlossenen Haushalt nicht mehr enthalten, da die Beschaffungsmaßnahmen aus
finanziellen Gründen zurückgestellt wurden.
-
Prüfung möglicher Kooperationen in diesen angesprochenen Bereichen
-
Prüfung sonstiger Kooperationsfelder mit dem Ziel eines effizienteren wirtschaftlichen
Handelns
-
Bereits bestehende Kooperationen bzw. Zusammenarbeit
Ziel ist es, potentielle Kooperationen möglichst zum Schuljahr 2003/2004 umzusetzen. Dabei
sollten die unterschiedlichen Bildungsaufträge Berücksichtigung finden.
Das unter den Einrichtungen abgestimmte Positionspapier (Anlage) ist am 26.05.2003 vorgelegt
worden. Aus Sicht der Verwaltung werden die Ausführungen wie folgt bewertet:
Seite - 2 -
Zu 1.: CNC-Technik
Unter Berücksichtigung des schulischen Bedarfs von 1.520 Jahreswochenstunden (bei 40
Schulwochen entspricht dies einem Wochenstundenbedarf von 38 Stunden – ohne Rüst- und
Vorbereitungszeiten und ohne Übungs- und Wartungszeiten der Lehrkräfte –) benötigt die Schule
eine eigene, jederzeit für den unterrichtlichen Einsatz zur Verfügung stehende Maschine. Darüber
hinaus verursacht die Alternative 1 jährliche Kosten i. H. v. rd. 41.000 EUR.
Seitens der Verwaltung wird daher die Alternative 2 als die wirtschaftlichste Variante
vorgeschlagen. Es ist beabsichtigt, aus dem Bestand des BZE die CNC-Maschine Weiler CNC
160 incl. Zubehör zu übernehmen. Das BZE nennt als Kaufpreis 12.000 EUR (einschl. Schulung
der Lehrkräfte). Der endgültige Kaufpreis muss noch verhandelt werden. Dieser Betrag erhöht sich
um weitere Kosten für Transport, Installation, Einrichten und Aufrüstung auf den schulischen
Bedarf. Die exakte Höhe dieser Kosten ist zurzeit nicht bekannt. Nach einer überschlägigen
Kostenermittlung durch die Schule wird mit einem Betrag von rd. 7.500,- EUR gerechnet.
Es wird daher gebeten, den Haushaltsansatz bei Haushaltsstelle 2 2410 93501 in Höhe von
19.500 EUR (12.000 + 7.500,- EUR) für die Beschaffung einer CNC-Maschine zu entsperren.
Der Bedarf für eine 2. CNC-Drehmaschine und eine mögliche Überlassung durch das BZE ist noch
zu prüfen.
Zu 2.: Bildungsgang KFZ
Eine Kooperation mit dem BZE ist nicht möglich, weil die benötigte Lehrwand Zündsysteme
siebenfach vorhanden sein muss und das BZE lediglich über eine Lehrwand verfügt. Allerdings
wird ab dem 01.08.2003 der neue Ausbildungsgang „Kfz-Mechatroniker“ gebildet. Die endgültigen
Richtlinien und Lehrpläne liegen zurzeit noch nicht vor. Deshalb kann über einen sich
möglicherweise künftig ergebenden neuen Regelungs- und Ausstattungsbedarf noch keine
Aussage gemacht werden. Es wird daher empfohlen, die Auswirkungen der neuen
Ausbildungsrichtlinien abzuwarten und die Frage bezüglich Kooperationsmöglichkeiten nach dem
ersten Ausbildungsjahr im Sommer 2004 erneut zu prüfen.
Hinweis:
Die für 2003 vorgesehene Beschaffungsmaßnahme „Kfz.-Grundausstattung
Zündsysteme – 26.000 EUR“ ist zudem in ein späteres Haushaltsjahr verschoben
worden.
Zu 3.: Bildungsgang Mechatronik
Das BZE verfügt nicht über die entsprechenden Geräte. TEB und BZE sind zur Kooperation bereit,
indem das BZE die im TEB vorhandenen Geräte mitbenutzt. Dies setzt einvernehmliche
Absprachen der beiden Einrichtungen voraus. Mit dem BZE ist ein angemessener Kostenersatz zu
vereinbaren.
Hinweis:
Die für 2003 vorgesehene Beschaffungsmaßnahme „Mechatronische Systemteile –
13.000 EUR“ ist aus finanziellen Gründen in ein späteres Haushaltsjahr verschoben
worden.
Hinsichtlich der übrigen für 2004 vorgesehenen Beschaffungen
•
Messgeräte, Basisausstattung Sanitär, Versuchswagen
•
Ausbau Kfz-Werkstatt
•
Erneuerungen Maschinen Holzwerkstatt
ist die Prüfung der Kooperationsmöglichkeiten noch nicht abgeschlossen. Eine Entsperrung der
Haushaltsansätze ist derzeit nicht möglich.
Seite - 3 In der Vergangenheit bereits durchgeführte Kooperationen sind in der Anlage dargestellt.
Belastbare Aussagen zu Kooperationen in den übrigen Betätigungsfeldern der beiden
Einrichtungen liegen derzeit noch nicht vor.
gez. Rosenke
Seite - 4 -
Seite - 5 -
Seite - 6 -
Seite - 7 -
Seite - 8 -
Seite - 9 -
Seite - 10 -
Seite - 11 -
Seite - 12 -
Seite - 13 -
Seite - 14 -
Seite - 15 -