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Verwaltungsergänzung (Kooperation zwischen dem Berufskolleg Euskirchen und dem Berufsbildungszentrum Euenheim hier: Antrag der CDU)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
4,2 MB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z 4 / A 25/2003 Datum: 12.06.2003 Az.: Abteilung: Kooperation zwischen dem Berufskolleg Euskirchen und dem Berufsbildungszentrum Euenheim hier: Antrag der CDU Kooperation zwischen dem Berufskolleg Euskirchen und dem Berufsbildungszentrum Euenheim Mit den Leitern des Thomas-Eßer-Berufskollegs (TEB) und des Berufsbildungsszentrums Euskirchen (BZE) haben am 18.03. und 05.05.2003 Gespräche über Kooperationsmöglichkeiten stattgefunden. Die Einrichtungen wurden gebeten, ein abgestimmtes Konzept vorzulegen, das insbesondere folgende Positionen beinhalten sollte: - Prüfung der Nutzungsmöglichkeiten der im BZE befindlichen CNC-Maschinen - Prüfung der Investitionsliste – Haushaltsplanentwurf - des TEB unter der Maßgabe der Kostenminimierung: Haushalt 2003 Pos. 2 Kfz.-Grundausstattung Zündsysteme 26.000 € Pos. 4 Mechatronische Systemteile 13.000 € Haushalt 2004 Pos. 1 CNC-Drehmaschine 92.000 € Pos. 3 Messgeräte, Basisausstattung Sanitär, Versuchswagen 20.000 € Pos. 8 Ausbau Kfz.-Werkstatt 13.500 € Pos. 11 Erneuerung Maschinen Holzwerkstatt 4.500 € Die Pos. 2 und 4 (Haushalt 2003) und Pos. 3 (Haushalt 2004) sind in dem vom Kreistag beschlossenen Haushalt nicht mehr enthalten, da die Beschaffungsmaßnahmen aus finanziellen Gründen zurückgestellt wurden. - Prüfung möglicher Kooperationen in diesen angesprochenen Bereichen - Prüfung sonstiger Kooperationsfelder mit dem Ziel eines effizienteren wirtschaftlichen Handelns - Bereits bestehende Kooperationen bzw. Zusammenarbeit Ziel ist es, potentielle Kooperationen möglichst zum Schuljahr 2003/2004 umzusetzen. Dabei sollten die unterschiedlichen Bildungsaufträge Berücksichtigung finden. Das unter den Einrichtungen abgestimmte Positionspapier (Anlage) ist am 26.05.2003 vorgelegt worden. Aus Sicht der Verwaltung werden die Ausführungen wie folgt bewertet: Seite - 2 - Zu 1.: CNC-Technik Unter Berücksichtigung des schulischen Bedarfs von 1.520 Jahreswochenstunden (bei 40 Schulwochen entspricht dies einem Wochenstundenbedarf von 38 Stunden – ohne Rüst- und Vorbereitungszeiten und ohne Übungs- und Wartungszeiten der Lehrkräfte –) benötigt die Schule eine eigene, jederzeit für den unterrichtlichen Einsatz zur Verfügung stehende Maschine. Darüber hinaus verursacht die Alternative 1 jährliche Kosten i. H. v. rd. 41.000 EUR. Seitens der Verwaltung wird daher die Alternative 2 als die wirtschaftlichste Variante vorgeschlagen. Es ist beabsichtigt, aus dem Bestand des BZE die CNC-Maschine Weiler CNC 160 incl. Zubehör zu übernehmen. Das BZE nennt als Kaufpreis 12.000 EUR (einschl. Schulung der Lehrkräfte). Der endgültige Kaufpreis muss noch verhandelt werden. Dieser Betrag erhöht sich um weitere Kosten für Transport, Installation, Einrichten und Aufrüstung auf den schulischen Bedarf. Die exakte Höhe dieser Kosten ist zurzeit nicht bekannt. Nach einer überschlägigen Kostenermittlung durch die Schule wird mit einem Betrag von rd. 7.500,- EUR gerechnet. Es wird daher gebeten, den Haushaltsansatz bei Haushaltsstelle 2 2410 93501 in Höhe von 19.500 EUR (12.000 + 7.500,- EUR) für die Beschaffung einer CNC-Maschine zu entsperren. Der Bedarf für eine 2. CNC-Drehmaschine und eine mögliche Überlassung durch das BZE ist noch zu prüfen. Zu 2.: Bildungsgang KFZ Eine Kooperation mit dem BZE ist nicht möglich, weil die benötigte Lehrwand Zündsysteme siebenfach vorhanden sein muss und das BZE lediglich über eine Lehrwand verfügt. Allerdings wird ab dem 01.08.2003 der neue Ausbildungsgang „Kfz-Mechatroniker“ gebildet. Die endgültigen Richtlinien und Lehrpläne liegen zurzeit noch nicht vor. Deshalb kann über einen sich möglicherweise künftig ergebenden neuen Regelungs- und Ausstattungsbedarf noch keine Aussage gemacht werden. Es wird daher empfohlen, die Auswirkungen der neuen Ausbildungsrichtlinien abzuwarten und die Frage bezüglich Kooperationsmöglichkeiten nach dem ersten Ausbildungsjahr im Sommer 2004 erneut zu prüfen. Hinweis: Die für 2003 vorgesehene Beschaffungsmaßnahme „Kfz.-Grundausstattung Zündsysteme – 26.000 EUR“ ist zudem in ein späteres Haushaltsjahr verschoben worden. Zu 3.: Bildungsgang Mechatronik Das BZE verfügt nicht über die entsprechenden Geräte. TEB und BZE sind zur Kooperation bereit, indem das BZE die im TEB vorhandenen Geräte mitbenutzt. Dies setzt einvernehmliche Absprachen der beiden Einrichtungen voraus. Mit dem BZE ist ein angemessener Kostenersatz zu vereinbaren. Hinweis: Die für 2003 vorgesehene Beschaffungsmaßnahme „Mechatronische Systemteile – 13.000 EUR“ ist aus finanziellen Gründen in ein späteres Haushaltsjahr verschoben worden. Hinsichtlich der übrigen für 2004 vorgesehenen Beschaffungen • Messgeräte, Basisausstattung Sanitär, Versuchswagen • Ausbau Kfz-Werkstatt • Erneuerungen Maschinen Holzwerkstatt ist die Prüfung der Kooperationsmöglichkeiten noch nicht abgeschlossen. Eine Entsperrung der Haushaltsansätze ist derzeit nicht möglich. Seite - 3 In der Vergangenheit bereits durchgeführte Kooperationen sind in der Anlage dargestellt. Belastbare Aussagen zu Kooperationen in den übrigen Betätigungsfeldern der beiden Einrichtungen liegen derzeit noch nicht vor. gez. Rosenke Seite - 4 - Seite - 5 - Seite - 6 - Seite - 7 - Seite - 8 - Seite - 9 - Seite - 10 - Seite - 11 - Seite - 12 - Seite - 13 - Seite - 14 - Seite - 15 -