Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage GB (Bestellung des "Allgemeinen Vertreters des Landrats" gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
58 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Bestellung des "Allgemeinen Vertreters des Landrats" gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW)) Beschlussvorlage GB (Bestellung des "Allgemeinen Vertreters des Landrats" gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW)) Beschlussvorlage GB (Bestellung des "Allgemeinen Vertreters des Landrats" gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW))

öffnen download melden Dateigröße: 58 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 185/2003 11.06.2003 Az.: 10.4/042-40/46/Ke X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 16.07.2003 Kreistag 16.07.2003 Bestellung des “Allgemeinen Vertreters des Landrats” gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW) Sachbearbeiter/in: Herr Keßeler Tel.: 308 Abt.: 10.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Budget 500101000 (vorl. Haushaltswirtschaft) Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag bestellt gemäß § 47 Abs. 1 sowie § 14 der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen den Kreisoberverwaltungsrat Manfred Poth widerruflich zum 1. August 2003 zum „Allgemeinen Vertreter des Landrats“. Begründung: Seite - 2 - Der ehemalige Kreisdirektor Dr. Christopher Metz ist durch Urkunde vom 13.12.2002 mit Wirkung vom 01.01.2003 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Direktor des Sächsischen Landtags ernannt worden. Gemäß § 32 LBG endete damit mit Ablauf des 31.12.2002 sein Beamtenverhältnis zum Kreis Euskirchen. Entsprechend dem Beschluss des Kreistages vom 19.12.2002 ist die Stelle des Kreisdirektors im Januar 2003 in der „Schwartzschen-Vakanzen-Zeitung“ ausgeschrieben worden. Bis zum Ende der Ausschreibungsfrist am 15.03.2003 sind drei Bewerbungen eingegangen: - Ministerialrat Hans Leggewie, Berlin - Kreisoberrechtsrat Alexander Ließ, Heide - Kreisoberverwaltungsrat Manfred Poth, Marmagen Die Bewerber Leggewie und Poth erfüllen die Voraussetzungen der Ausschreibung entsprechend der Vorschriften des § 47 KrO NW (Befähigung zum Richteramt o. Höheren Verwaltungsdienst) nicht. Der Bewerber Ließ erfüllt zwar diese Voraussetzung, kann aber nur während seines bisherigen beruflichen Werdegangs auf sieben Jahre leitende Tätigkeit in der Bauaufsichtsabteilung des Kreises Dithmarschen (Schleswig-Holstein) verweisen. Seit November 2002 ist er dort stellv. Leiter des Fachdienstes „Juristischer Service“. Ihm fehlen somit die für die ausgeschriebene Stelle m.E. erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen auf fast allen Gebieten einer Kreisverwaltung, insbesondere der Zentralverwaltung, des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, der Personalverwaltung und des sozialen Aufgabenspektrums. Es wird daher vorgeschlagen, das Ausschreibungsverfahren zu beenden. Anstelle der Einstellung eines Kreisdirektors beabsichtige ich, gemäß § 47 Abs. 1 KrO NW aus dem Kreis der leitenden Beamten des Kreises den „Allgemeinen Vertreter des Landrats“ durch den Kreistag bestellen zu lassen. Daher schlage ich dem Kreistag vor, den derzeitigen Geschäftsbereichsleiter I und Leiter der Stabsstelle 10.1 Kreisoberverwaltungsrat Manfred Poth gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 KrO NW widerruflich zum „Allgemeinen Vertreter des Landrats“ zu bestellen. Herr Poth ist seit dem 1. August 1975 Beamter des Kreises Euskirchen. Nach Abschluss seines Vorbereitungsdienstes war er zunächst in der Kämmerei eingesetzt. Danach erfolgte seine Umsetzung in das heutige Sachgebiet 60. Am 07.11.1989 wurde er zum Sachgebietsleiter der „Unteren Abfallwirtschaftsbehörde“ bestellt. Es folgte am 01.09.1997 seine Bestellung zum Leiter der Abteilung 66.1 - Verwaltung, Finanzen und Abfallwirtschaft - sowie zum stellv. Leiter des Geschäftsbereichs IV - Tiefbau und Abfall -. Am 3. November 1999 wurde Herr Poth auf seine Bewerbung auf die Stelle des Stabsstellenleiters 10.1 - Büro Landrat/Kreisdirektor – umgesetzt. In dieser Funktion ist er auch als persönlicher Referent des Landrats tätig. Seit 2001 leitete er die Projektgruppen „Leitbild Kreisverwaltung Euskirchen“ und „Personalentwicklung Kreisverwaltung Euskirchen“. In den Projekten „Anbau Kreisverwaltung“ und „Konversion Vogelsang/Nationalpark Eifel“ nimmt Herr Poth Koordinierungs- und Steuerungsaufgaben wahr. Seit März d.J. sind ihm außerdem die Aufgaben des Geschäftsbereichs I - Service, Finanzen, Bildung und Freizeit – übertragen worden. Herr Poth hat alle ihm bisher übertragenen Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit seiner Vorgesetzten erfüllt. Aufgrund seiner bisherigen Tätigkeiten besitzt er Kenntnisse und Erfahrungen in allen wichtigen Aufgabengebieten der Kreisverwaltung. Seite - 3 Ich halte ihn für die Wahrnehmung der Aufgaben meines „Allgemeinen Vertreters“ als bestens geeignet und empfehle dem Kreistag seine widerrufliche Bestellung gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 KrO NW. Der Regierungspräsident hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass er die Bestellung des Herrn Poth zum „Allgemeinen Vertreter des Landrats“ gemäß § 47 Abs. 1 KrO NW bestätigen wird. gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)