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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 185/2003
11.06.2003
Az.: 10.4/042-40/46/Ke
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
16.07.2003
Kreistag
16.07.2003
Bestellung des “Allgemeinen Vertreters des Landrats” gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 der Kreisordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NW)
Sachbearbeiter/in: Herr Keßeler
Tel.: 308
Abt.: 10.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.: Budget 500101000
(vorl. Haushaltswirtschaft)
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag bestellt gemäß § 47 Abs. 1 sowie § 14 der Hauptsatzung des Kreises Euskirchen den
Kreisoberverwaltungsrat Manfred Poth widerruflich zum 1. August 2003 zum „Allgemeinen Vertreter des Landrats“.
Begründung:
Seite - 2 -
Der ehemalige Kreisdirektor Dr. Christopher Metz ist durch Urkunde vom 13.12.2002 mit Wirkung vom 01.01.2003 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Direktor des
Sächsischen Landtags ernannt worden. Gemäß § 32 LBG endete damit mit Ablauf des 31.12.2002
sein Beamtenverhältnis zum Kreis Euskirchen.
Entsprechend dem Beschluss des Kreistages vom 19.12.2002 ist die Stelle des Kreisdirektors im
Januar 2003 in der „Schwartzschen-Vakanzen-Zeitung“ ausgeschrieben worden. Bis zum Ende der
Ausschreibungsfrist am 15.03.2003 sind drei Bewerbungen eingegangen:
- Ministerialrat Hans Leggewie, Berlin
- Kreisoberrechtsrat Alexander Ließ, Heide
- Kreisoberverwaltungsrat Manfred Poth, Marmagen
Die Bewerber Leggewie und Poth erfüllen die Voraussetzungen der Ausschreibung entsprechend
der Vorschriften des § 47 KrO NW (Befähigung zum Richteramt o. Höheren Verwaltungsdienst)
nicht.
Der Bewerber Ließ erfüllt zwar diese Voraussetzung, kann aber nur während seines bisherigen
beruflichen Werdegangs auf sieben Jahre leitende Tätigkeit in der Bauaufsichtsabteilung des Kreises Dithmarschen (Schleswig-Holstein) verweisen. Seit November 2002 ist er dort stellv. Leiter des
Fachdienstes „Juristischer Service“. Ihm fehlen somit die für die ausgeschriebene Stelle m.E. erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen auf fast allen Gebieten einer Kreisverwaltung, insbesondere der Zentralverwaltung, des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens, der Personalverwaltung und des sozialen Aufgabenspektrums.
Es wird daher vorgeschlagen, das Ausschreibungsverfahren zu beenden. Anstelle der Einstellung
eines Kreisdirektors beabsichtige ich, gemäß § 47 Abs. 1 KrO NW aus dem Kreis der leitenden
Beamten des Kreises den „Allgemeinen Vertreter des Landrats“ durch den Kreistag bestellen zu
lassen.
Daher schlage ich dem Kreistag vor, den derzeitigen Geschäftsbereichsleiter I und Leiter der
Stabsstelle 10.1 Kreisoberverwaltungsrat Manfred Poth gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 KrO NW widerruflich zum „Allgemeinen Vertreter des Landrats“ zu bestellen.
Herr Poth ist seit dem 1. August 1975 Beamter des Kreises Euskirchen. Nach Abschluss seines
Vorbereitungsdienstes war er zunächst in der Kämmerei eingesetzt. Danach erfolgte seine Umsetzung in das heutige Sachgebiet 60. Am 07.11.1989 wurde er zum Sachgebietsleiter der „Unteren Abfallwirtschaftsbehörde“ bestellt. Es folgte am 01.09.1997 seine Bestellung zum Leiter
der Abteilung 66.1 - Verwaltung, Finanzen und Abfallwirtschaft - sowie zum stellv. Leiter des
Geschäftsbereichs IV - Tiefbau und Abfall -.
Am 3. November 1999 wurde Herr Poth auf seine Bewerbung auf die Stelle des Stabsstellenleiters 10.1 - Büro Landrat/Kreisdirektor – umgesetzt. In dieser Funktion ist er auch als persönlicher Referent des Landrats tätig.
Seit 2001 leitete er die Projektgruppen „Leitbild Kreisverwaltung Euskirchen“ und „Personalentwicklung Kreisverwaltung Euskirchen“. In den Projekten „Anbau Kreisverwaltung“ und „Konversion Vogelsang/Nationalpark Eifel“ nimmt Herr Poth Koordinierungs- und Steuerungsaufgaben wahr.
Seit März d.J. sind ihm außerdem die Aufgaben des Geschäftsbereichs I - Service, Finanzen,
Bildung und Freizeit – übertragen worden.
Herr Poth hat alle ihm bisher übertragenen Aufgaben zur vollsten Zufriedenheit seiner Vorgesetzten erfüllt. Aufgrund seiner bisherigen Tätigkeiten besitzt er Kenntnisse und Erfahrungen in
allen wichtigen Aufgabengebieten der Kreisverwaltung.
Seite - 3 Ich halte ihn für die Wahrnehmung der Aufgaben meines „Allgemeinen Vertreters“ als bestens geeignet und empfehle dem Kreistag seine widerrufliche Bestellung gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1
KrO NW.
Der Regierungspräsident hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass er die Bestellung des Herrn Poth
zum „Allgemeinen Vertreter des Landrats“ gemäß § 47 Abs. 1 KrO NW bestätigen wird.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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