Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 184/2003
10.06.2003
Az.: 20/894-18/Ja
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Kreisausschuss
25.06.2003
Kreistag
25.06.2003
Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2002;
a) Verwendung des Jahresüberschusses
b) Entlastung der Sparkassenorgane
Sachbearbeiter/in: Herr Jansen
Tel.: 15-422
Abt.: 20.1
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
./.
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
a)
Gem. dem Anhörungsbeschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen vom
02.06.2003 beschließt der Kreistag, dass der ausschüttungsfähige Teil des Jahresüberschusses
der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2002 in Höhe von 203.792,89 € der Sicherheitsrücklage der Kreissparkasse zugeführt wird (§ 27 Abs. 3 i.V.m. § 28 Abs. 2 SpkG).
b)
Seite - 2 Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2002
gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW Entlastung zu erteilen.
(Bei der Beschlussfassung haben die Kreistagsmitglieder, die gleichzeitig dem Sparkassenverwaltungsrat angehören, nicht mitgewirkt.)
Begründung:
a) Gem. § 27 Abs. 3 i.V.m. § 28 Abs. 2 SpkG NW beschließt der Kreistag nach Anhörung des
Verwaltungsrates der Kreissparkasse über den ausschüttungsfähigen Teil des Jahresüberschusses.
Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen hat in der Sitzung vom 02.06.2003 dem Kreistag vorgeschlagen zu beschließen, dass der ausschüttungsfähige Teil des Jahresüberschusses
der Kreissparkasse für das Geschäftsjahr 2002 in Höhe von 203.792,89 € der Sicherheitsrücklage
zugeführt wird.
b) Die Kreissparkasse Euskirchen hat nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des
Lageberichtes durch den Verwaltungsrat den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lagebericht zur Entlastung der Organe vorgelegt.
Das Geschäftsjahr 2002 schließt wie folgt ab:
Summen Aktiva / Passiva
Jahresüberschuss von
Ausgewiesener Bilanzgewinn
1.806.599.110,85 €
2.037.928,93 €
2.037.928,93 €
Anlagen:
- Beschluss des Verwaltungsrates über die Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des
Jahresüberschusses 2002 vom 02.06.2003
- Beschluss des Verwaltungsrates über den Jahresabschluss und die Billigung des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2002 vom 02.06.2003
- Jahresabschluss zum 31.12.2002
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
Seite - 3 -
Abschrift
des Beschlusses des Verwaltungsrates
der Kreissparkasse Euskirchen Nr. 13
in der Sitzung am 02. Juni 2003
Tagesordnungspunkt 6
Empfehlungsbeschluss an den Gewährträger der Kreissparkasse Euskirchen über
die Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des Jahresüberschusses 2002
gemäß § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz NW
1. Gemäß § 28 Abs. 2 SpkG NW können bis zu 10 % des Jahresüberschusses von
2.037.928,93 € dem Gewährträger, der Sicherheitsrücklage oder einer freien Rücklage zugeführt werden.
2. Bezüglich der Gewinnverwendung nach § 28 SpkG NW bedarf es des Anhörungsbeschlusses des Verwaltungsrates und des Gewinnverwendungsbeschlusses des
Kreistages.
Beschluss:
1. Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig, dem Gewährträger vorzuschlagen, dass
der ausschüttungsfähige Teil des Jahresüberschusses (=203.792,89 €) der Sparkasse der Sicherheitsrücklage der Sparkasse zugeführt wird.
2. Der Verwaltungsrat bittet den Kreistag, entsprechend zu beschließen.
gez. Rosenke
Seite - 4 -
Abschrift
des Beschlusses des Verwaltungsrates
der Kreissparkasse Euskirchen Nr. 12
in der Sitzung am 02. Juni 2003
Tagesordnungspunkt 5
Vorbemerkung:
Beschlussempfehlung des Hauptausschusses an den Verwaltungsrat über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2002
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12. Mai 2003 unter Tagesordnungspunkt 2 vom Vorstand der Sparkasse auf der Grundlage der Standardberichtsanlagen 3
bis 9, die Bestandteil des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses durch die
Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes werden, über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2002 berichten lassen.
Unter Tagesordnungspunkt 3 der vorgenannten Sitzung wurden Fragen der Mitglieder des
Hauptausschusses zum Bericht des Vorstandes beantwortet.
Aufgrund des mündlichen Berichtes des Vorstandes und der Aussprache empfiehlt der
Hauptausschuss einstimmig, dem Verwaltungsrat zu empfehlen, nach Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes durch die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes am 2. Juni 2003 unter den Tagesordnungspunkten 5 und 6
folgende Beschlüsse zu fassen:
Seite - 5 -
Beschluss des Hauptausschusses der Kreissparkasse Euskirchen Nr.
12 vom 12.05.2003
zu Tagesordnungspunkt 5:
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2002 und Billigung des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2002
Beschluss:
Der Verwaltungsrat beschließt gemäß § 27 Sparkassengesetz (SpkG) NW:
1. Der von der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes mit
dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2002 mit
Summen Aktiva/Passiva
einem Jahresüberschuss von
einem ausgewiesenen Bilanzgewinn von
€
€
€
1.806.599.110,85
2.037.928,93
2.037.928,93
wird festgestellt.
2. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2002 wird in der vom Vorstand vorgelegten
Form gebilligt.
Beschluss:
Einstimmig beschlossen.
gez. Rosenke