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Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2002; a) Verwendung des Jahresüberschusses b) Entlastung der Sparkassenorgane)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
100 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2002;
a) Verwendung des Jahresüberschusses
b) Entlastung der Sparkassenorgane) Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2002;
a) Verwendung des Jahresüberschusses
b) Entlastung der Sparkassenorgane) Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2002;
a) Verwendung des Jahresüberschusses
b) Entlastung der Sparkassenorgane) Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2002;
a) Verwendung des Jahresüberschusses
b) Entlastung der Sparkassenorgane) Beschlussvorlage GB (Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2002;
a) Verwendung des Jahresüberschusses
b) Entlastung der Sparkassenorgane)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 184/2003 10.06.2003 Az.: 20/894-18/Ja X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 25.06.2003 Kreistag 25.06.2003 Jahresabschluss der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2002; a) Verwendung des Jahresüberschusses b) Entlastung der Sparkassenorgane Sachbearbeiter/in: Herr Jansen Tel.: 15-422 Abt.: 20.1 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung ./. Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: a) Gem. dem Anhörungsbeschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen vom 02.06.2003 beschließt der Kreistag, dass der ausschüttungsfähige Teil des Jahresüberschusses der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2002 in Höhe von 203.792,89 € der Sicherheitsrücklage der Kreissparkasse zugeführt wird (§ 27 Abs. 3 i.V.m. § 28 Abs. 2 SpkG). b) Seite - 2 Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2002 gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW Entlastung zu erteilen. (Bei der Beschlussfassung haben die Kreistagsmitglieder, die gleichzeitig dem Sparkassenverwaltungsrat angehören, nicht mitgewirkt.) Begründung: a) Gem. § 27 Abs. 3 i.V.m. § 28 Abs. 2 SpkG NW beschließt der Kreistag nach Anhörung des Verwaltungsrates der Kreissparkasse über den ausschüttungsfähigen Teil des Jahresüberschusses. Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Euskirchen hat in der Sitzung vom 02.06.2003 dem Kreistag vorgeschlagen zu beschließen, dass der ausschüttungsfähige Teil des Jahresüberschusses der Kreissparkasse für das Geschäftsjahr 2002 in Höhe von 203.792,89 € der Sicherheitsrücklage zugeführt wird. b) Die Kreissparkasse Euskirchen hat nach Feststellung des Jahresabschlusses und Billigung des Lageberichtes durch den Verwaltungsrat den Jahresabschluss mit Bestätigungsvermerk des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes sowie den Lagebericht zur Entlastung der Organe vorgelegt. Das Geschäftsjahr 2002 schließt wie folgt ab: Summen Aktiva / Passiva Jahresüberschuss von Ausgewiesener Bilanzgewinn 1.806.599.110,85 € 2.037.928,93 € 2.037.928,93 € Anlagen: - Beschluss des Verwaltungsrates über die Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des Jahresüberschusses 2002 vom 02.06.2003 - Beschluss des Verwaltungsrates über den Jahresabschluss und die Billigung des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2002 vom 02.06.2003 - Jahresabschluss zum 31.12.2002 gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) Seite - 3 - Abschrift des Beschlusses des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen Nr. 13 in der Sitzung am 02. Juni 2003 Tagesordnungspunkt 6 Empfehlungsbeschluss an den Gewährträger der Kreissparkasse Euskirchen über die Verwendung des ausschüttungsfähigen Teils des Jahresüberschusses 2002 gemäß § 28 Abs. 2 Sparkassengesetz NW 1. Gemäß § 28 Abs. 2 SpkG NW können bis zu 10 % des Jahresüberschusses von 2.037.928,93 € dem Gewährträger, der Sicherheitsrücklage oder einer freien Rücklage zugeführt werden. 2. Bezüglich der Gewinnverwendung nach § 28 SpkG NW bedarf es des Anhörungsbeschlusses des Verwaltungsrates und des Gewinnverwendungsbeschlusses des Kreistages. Beschluss: 1. Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig, dem Gewährträger vorzuschlagen, dass der ausschüttungsfähige Teil des Jahresüberschusses (=203.792,89 €) der Sparkasse der Sicherheitsrücklage der Sparkasse zugeführt wird. 2. Der Verwaltungsrat bittet den Kreistag, entsprechend zu beschließen. gez. Rosenke Seite - 4 - Abschrift des Beschlusses des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen Nr. 12 in der Sitzung am 02. Juni 2003 Tagesordnungspunkt 5 Vorbemerkung: Beschlussempfehlung des Hauptausschusses an den Verwaltungsrat über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2002 Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 12. Mai 2003 unter Tagesordnungspunkt 2 vom Vorstand der Sparkasse auf der Grundlage der Standardberichtsanlagen 3 bis 9, die Bestandteil des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses durch die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes werden, über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2002 berichten lassen. Unter Tagesordnungspunkt 3 der vorgenannten Sitzung wurden Fragen der Mitglieder des Hauptausschusses zum Bericht des Vorstandes beantwortet. Aufgrund des mündlichen Berichtes des Vorstandes und der Aussprache empfiehlt der Hauptausschuss einstimmig, dem Verwaltungsrat zu empfehlen, nach Erteilung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes durch die Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes am 2. Juni 2003 unter den Tagesordnungspunkten 5 und 6 folgende Beschlüsse zu fassen: Seite - 5 - Beschluss des Hauptausschusses der Kreissparkasse Euskirchen Nr. 12 vom 12.05.2003 zu Tagesordnungspunkt 5: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2002 und Billigung des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2002 Beschluss: Der Verwaltungsrat beschließt gemäß § 27 Sparkassengesetz (SpkG) NW: 1. Der von der Prüfungsstelle des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2002 mit Summen Aktiva/Passiva einem Jahresüberschuss von einem ausgewiesenen Bilanzgewinn von € € € 1.806.599.110,85 2.037.928,93 2.037.928,93 wird festgestellt. 2. Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2002 wird in der vom Vorstand vorgelegten Form gebilligt. Beschluss: Einstimmig beschlossen. gez. Rosenke