Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes hier: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2013)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
10 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
04.03.14, 17:06
Aktualisiert
04.03.14, 17:06
Beschlusstext (Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EG-Umgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes 
hier: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2013)

öffnen download melden Dateigröße: 10 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 4. März 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 17.10.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 17. Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Erfüllung der Verpflichtung der EGUmgebungslärmrichtlinie - Bereitstellung von 15.000 EUR zur Beauftragung eines Planungsbüros zur Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes hier: Aufhebung des Sperrvermerks im Haushalt 2013 (Vorlagen-Nr.374/2013) StV Laufs führt aus, dass für die Beauftragung keine Haushaltsmittel zur Verfügung standen. Gleichwohl sei die Erarbeitung eines Lärmaktionsplan bis zu einem bestimmten Termin umzusetzen gewesen. Insofern erkundigt er sich, ob die Verwaltung dies intern umgesetzt habe, um die Frist einzuhalten. Nach seiner Auffassung wäre die Umsetzung nämlich Aufgabe der Verwaltung gewesen, solange keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Bürgermeister Stommel unterstreicht, dass die Verwaltung dies aus personellen Gründen nicht leisten kann. Auf diesen Umstand sei bereits mehrmals hingewiesen worden. Der Vorsitzende führt weiter aus, dass der Beschluss auch aus diesen Gründen beanstandet wurde. Zudem betont er, dass es sich bei der Erarbeitung des Lärmaktionsplans um eine gesetzliche Verpflichtung handelt. Sollte dem Beschlussentwurf erneut nicht entsprochen werden, würde sich das Prozedere wiederholen. Beschluss: Ja-Stimmen: 1, Nein-Stimmen: 33, Enthaltungen: 0 Der im Haushalt 2013 zu Sachkonto 12 122 001 01 5291001 beschlossene Sperrvermerk wird aufgehoben.