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Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
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Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 190/2003
16.06.2003
Datum:
Az.: 51/434-10
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
24.07.2003
Kindergartenbedarfsplanung für die Stadt Bad Münstereifel
hier: Wohnbereich Iversheim
Sachbearbeiter/in: Herr Hermes
Tel.: 15 617
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Haush.-St.: 1 4640 71200
(vorläufige HH-Wirtschaft)
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Verlängerung der provisorischen Kindergartengruppe in
Bad Münstereifel-Eschweiler bis zum Ende des Kindergartenjahres 2003/2004 zuzustimmen. Die
Zustimmung erfolgt unter der Auflage, dass nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:
• Kostenneutralität
• Verlagerung der Kindergartengruppe Eschweiler nach Iversheim zum Kindergartenjahr
2004/2005 unter Beteiligung des Elternrates
Seite - 2 Begründung:
Zum 01.07.1999 wurde auf Grund des Fehlbedarfes an Kindergartenplätzen im Wohnbereich
Iversheim die provisorische Kindergartengruppe Eschweiler mit 20 Plätzen eröffnet. Dieses Provisorium war zunächst bis zum 30.06.2002 befristet. Einer Verlängerung des Provisoriums bis zum
01.07.2003 wurde im vergangenen Jahr zugestimmt. Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde deutlich,
dass im Kindergartenjahr 2003/2004 in dem Wohnbereich Iversheim ein Überhang an Kindergartenplätzen gem. Kindergartenbedarfsplan von 33 Plätzen besteht. Der Verlängerung des Provisoriums wurde unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass seitens der Stadt Bad Münstereifel ein Vorschlag zur Steuerung der Versorgung im Wohnbereich unterbreitet wird.
Mit Schreiben vom 14.04.2003 beantragte die Stadt Münstereifel eine weitere Verlängerung der
Betriebserlaubnis für die provisorische Gruppe in Eschweiler.
Mit Schreiben vom 12.05.2003 erklärt die Stadt Bad Münstereifel die Absicht, in Iversheim eine
Gruppe zu schließen.
Der Jugendhilfeausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 29.08.2000 mit der Thematik befasst (Antrag auf Neubau einer eingruppigen Tageseinrichtung in Eschweiler, V 205).
Bereits zu diesem Zeitpunkt war erkennbar das die Kinderzahlen im Wohnbereich Iversheim in den
nächsten Jahren deutlich zurückgehen werden. Von daher wurde der zustimmende Beschluss auf
Neubau einer eingruppigen Tageseinrichtung in Eschweiler vom 25.11.1999 zurückgenommen.
Auf der Basis des beschlossenen Kindergartenbedarfsplanes stellt sich die Versorgung im Wohnbereich Iversheim in den nächsten Jahren (bezogen auf eine 90 %ige Versorgung incl. 45 % des
hineinwachsenden Jahrgangs) wie folgt dar:
Wohnbereich Iversheim (zugehörige Ortschaften Eschweiler und Iversheim)
01.08.2003
01.08.2004
vorhandene Plätze
95
95
Anzahl Kinder
62
50
Überhang
33
45
Betrachtet man die beiden Ortschaften Iversheim und Eschweiler getrennt, ergibt sich nachfolgende Bedarfssituation:
3 Kernjahrgänge + 45 % des hineinwachsenden Jahrgangs
Iversheim
Eschweiler
01.08.2003
49
14
01.08.2004
40
10
Hieraus ist erkennbar, dass zum Kindergartenjahr 2004/2005 der Bestand einer weiteren Kindergartengruppe gefährdet ist. Im Ergebnis könnte dies bedeuten, dass zum Kindergartenjahr
2004/2005 eine eingruppige Einrichtung in Eschweiler sowie in Iversheim vorhanden wäre.
Eine Vergleichsberechnung der durch die Abteilung Jugend und Familie angestrebten Lösung
(Schließung Eschweiler) und der beabsichtigten Lösung der Stadt Bad Münstereifel (Schließung
einer Gruppe in Iversheim) hat ergeben, dass die Weiterführung des Kindergartens Eschweiler
11.600,00 € Mehrkosten verursacht.
Seite - 3 Anlässlich einer erneuten Verhandlung mit der Stadt Bad Münstereifel wurden für den Fall einer
weiteren Verlängerung der Betriebserlaubnis für ein Jahr folgende Auflagen festgelegt:
1. Kostenneutralität (die Mehrkosten müssen durch die Stadt aufgefangen werden).
2. Schriftliche Erklärung der Stadt, dass zum Kindergartenjahr 2004/2005 die Gruppe Eschweiler nach Iversheim verlagert wird.
3. Erklärung der Eltern, dass einer Verlagerung zugestimmt wird.
Mit Schreiben vom 03.07.2003 hat die Stadt Bad Münstereifel die Kostenneutralität zugesichert.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)