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Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Versagung des Benehmens gemäß § 55 Kreisordnung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
9,4 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
04.03.14, 17:06
Aktualisiert
04.03.14, 17:06
Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: Versagung des Benehmens gemäß § 55 Kreisordnung)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Jülich, 4. März 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 17.10.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 14.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Versagung des Benehmens gemäß § 55 Kreisordnung (Vorlagen-Nr.365/2013) Beschluss: Einstimmig, Enthaltungen: 0 Die am 16.09.2013 durch Stadtverordneten Capellmann und mir getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt: Die Stadt Jülich versagt gemäß § 55 Kreisordnung das Benehmen zur Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltsjahre 2014 und 2015.