Daten
Kommune
Jülich
Größe
80 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
04.03.14, 17:06
Aktualisiert
04.03.14, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Jülich, 4. März 2014
Der Bürgermeister
Auszug
aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates
am 17.10.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich
3.2
Aufnahmekapazitäten an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Abteilung
Köln
(Vorlagen-Nr.398/2013)
Mitteilung:
Mit Schreiben vom 19.09.2013 (ist der Mitteilung beigefügt) teilt die Fachhochschule
mit, dass Bedarfe für die Folgejahre verbindlich mitgeteilt werden müssen, um den
Anspruch auf einen Studienplatz zu sichern.
Der Fachhochschule wurde mitgeteilt, dass eine verbindliche Mitteilung für die
Folgejahre problematisch ist, da bisher jährlich ein Ratsbeschluss auf Grundlage des
aktuell ermittelten Bedarfes gefasst wurde. Außerdem bestand auch in der Vergangenheit
oftmals der politische Wille über Bedarf auszubilden, um der gesellschaftlichen
Verantwortung im Bezug auf Ausbildung gerecht zu werden.
Darüber hinaus war die Genehmigung der Kommunalaufsicht erforderlich.
Des Weiteren kam es vor, dass Auszubildende ihre Ausbildung mit Hinweis auf eine
andere/bessere Ausbildungsstelle, trotz Abschluss eines Ausbildungsvertrages, nicht
angetreten haben.
Um die Option zur Ausbildung im dualen Bachelorstudium an der Fachhochschule für
öffentliche Verwaltung zu sichern, wird der in den letzten Jahren üblicherweise
gemeldete Bedarf, für einen Studienplatz gemeldet. In der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses vom 10.10.2013 wurde nunmehr festgelegt, dass ein Bedarf von 2
Studienplätzen anzumelden ist.
Von Problemen für die Stadt Jülich bei „Nichtinanspruchnahme“ wird nicht ausgegangen,
da die kommunalen Spitzenverbände mitgeteilt haben, dass der Bedarf sich zukünftig auf
hohem Niveau bewegen wird. Es ist also eher davon auszugehen, dass ein Mehrbedarf,
über die Kapazität der Fachhochschule hinaus, besteht.
Darüber hinaus wird die Stadt Jülich weiterhin möglichst bedarfsgerecht über die
Bereiche „Verwaltungsfachangestellte(r)“ und „zweiter Angestelltenlehrgang“ ausbilden.