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Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Erneuerung der Heizungsanlage Feuerwehrgerätehaus/Bürgerhalle Lich-Steinstraß)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
83 kB
Datum
17.10.2013
Erstellt
04.03.14, 17:06
Aktualisiert
04.03.14, 17:06
Beschlusstext (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW
hier: Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Erneuerung der Heizungsanlage Feuerwehrgerätehaus/Bürgerhalle Lich-Steinstraß)

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Stadt Jülich Jülich, 4. März 2014 Der Bürgermeister Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Stadtrates am 17.10.2013 im Großen Sitzungssaal des Neuen Rathauses, Große Rurstraße 17, 52428 Jülich 14.2 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW hier: Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Erneuerung der Heizungsanlage Feuerwehrgerätehaus/Bürgerhalle Lich-Steinstraß (Vorlagen-Nr.395/2013) Ungeachtet der Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung spricht sich StV Cremerius dafür aus, dass grundsätzlich einmal geprüft werden sollte, ob in jedem Ortsteil eine eigenständige Feuerwache vorgehalten werden muss. Beschluss: Ja-Stimmen: 30, Nein-Stimmen: 4, Enthaltungen: 0 Die am 12.09.2013 durch Stadtverordneten Capellmann und mir getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird wie folgt genehmigt: Im Haushalt 2013 werden für die Erneuerung der Heizung im Gebäudekomplex Feuerwehrgerätehaus/Bürgerhalle Lich-Steinstraß insgesamt 12.000 € außerplanmäßig bereitgestellt. Die Mittel verteilen sich gemäß der anteiligen Nutzung wie folgt: für den Bereich Feuerwehr: Sachkonto 12 126 001 01 5211005 4.000 € für die Bürgerhalle: Sachkonto 57 573 002 01 5211005 8.000 € Die Deckung des auf die Feuerwehr entfallenden Anteils von 4.000 € erfolgt aus Wenigeraufwendungen beim Sachkonto 12 126 001 01 5241010 (Energiekosten Feuerwehrgerätehäuser). Der auf die Bürgerhalle entfallende Anteil von 8.000 € wird gedeckt durch Wenigeraufwendungen bei folgenden Sachkonten: 36 366 001 01 57 573 004 01 57 573 005 01 57 573 006 01 57 573 008 01 Beschluss: 5241010 5241000 5241000 5241000 5241000 Energiekosten Kulturbahnhof Bewirtschaftung Bürgerhalle Bourheim Bewirtschaftung Bürgerhalle Broich Bewirtschaftung Bürgerhalle Güsten Bewirtschaftung Bürgerhalle Stetternich 3.000 € 1.000 € 2.000 € 1.000 € 1.000 €