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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Baufläche zwischen Südumgehung, Querspange Schloßparkplatz und Erft- hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
19.02.10, 18:02
Aktualisiert
19.02.10, 18:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung
- Baufläche zwischen Südumgehung, Querspange Schloßparkplatz und Erft-
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung
- Baufläche zwischen Südumgehung, Querspange Schloßparkplatz und Erft-
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 38/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung
- Baufläche zwischen Südumgehung, Querspange Schloßparkplatz und Erft-
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP868/2009 Fachbereich III Sitzungsteil Az.: 612600 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 23.02.2010 Betreff: Bebauungsplan Nr. 38/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung - Baufläche zwischen Südumgehung, Querspange Schloßparkplatz und Erfthier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38/Bedburg gem. § 2 Abs. 1 und § 13 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018). Wesentliches Planungsziel ist die bedarfsorientierte Erweiterung Grundstücksflächen im Bereich des ausgewiesenen Mischgebietes (MI). der überbaubaren Ferner beschließt der Stadtentwicklungsausschuss, dass die gesamten Kosten des Verfahrens durch den Antragsteller zu übernehmen sind. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit beigefügtem Schreiben beantragt der Eigentümer des Anwesens Lindenstraße 3 a und Umgebungsflächen in Bedburg die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38/Bedburg. Der Bebauungsplan Nr. 38/Bedburg ist seit dem 11.12.1996 rechtskräftig und betrifft im Wesentlichen den Bereich der Südumgehung Bedburg mit der Querspange zum Schloßparkplatz und die im Rahmen dieses Verfahrens festgesetzten Ausgleichsflächen. Die Fläche des ehemaligen Direktorenwohnhauses der Zuckerfabrik Bedburg wurde ferner als Mischgebiet festgesetzt. Der vorhandene Baukörper wurde eng mit Baugrenzen – sich orientierend am seinerzeit vorhandenen Bestand – umgrenzt. Erweiterungsmöglichkeiten bestehen daher aufgrund des derzeitigen Planungsrechtes nicht. Wie aus dem beigefügten Antrag zu entnehmen ist, ist die Erweiterung der Praxis und die Schaffung weiteren Wohnraumes beabsichtigt. Der vorhandene Baukörper wurde seinerzeit mit großzügigen als Mischgebiet (MI) ausgewiesenen Freiflächen umgeben. Eine Erweiterung dieser Mischgebietsflächen ist aufgrund des Antrages nicht erforderlich. Sofern sich die Bauabsichten des Antragstellers auf die gem. beigefügtem Bebauungsplanausschnitt dargestellten Flächen beziehen und die im Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl bei Beibehaltung der Gebietsausweisung nicht überschritten werden, bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken gegen die geplanten Baumaßnahmen auf dem Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 40, Nr. 2 (Lindenstraße 3a). Die Grundzüge der Planung sind durch die Planänderung nicht berührt. Aus den v.g. Gründen schlägt die Verwaltung daher vor, den Aufstellungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38/Bedburg gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches zu fassen. Die gesamten Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Antragstellers. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Beschlussvorlage WP8-68/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 30.12.2009 ----------------------------------(Rainer Köster) Sachbearbeiter ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Fachbereichsleiter Kenntnis genommen: ----------------------------------(Gunnar Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP8-68/2009 Seite 3