Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
23.02.2010
Erstellt
19.02.10, 18:02
Aktualisiert
19.02.10, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP868/2009
Fachbereich III
Sitzungsteil
Az.: 612600
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
23.02.2010
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 38/Bedburg, 1. vereinfachte Änderung
- Baufläche zwischen Südumgehung, Querspange Schloßparkplatz und Erfthier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für die 1. vereinfachte Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 38/Bedburg gem. § 2 Abs. 1 und § 13 des Baugesetzbuches (BauGB),
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018).
Wesentliches Planungsziel ist die bedarfsorientierte Erweiterung
Grundstücksflächen im Bereich des ausgewiesenen Mischgebietes (MI).
der
überbaubaren
Ferner beschließt der Stadtentwicklungsausschuss, dass die gesamten Kosten des Verfahrens
durch den Antragsteller zu übernehmen sind.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit beigefügtem Schreiben beantragt der Eigentümer des Anwesens Lindenstraße 3 a und
Umgebungsflächen in Bedburg die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38/Bedburg.
Der Bebauungsplan Nr. 38/Bedburg ist seit dem 11.12.1996 rechtskräftig und betrifft im
Wesentlichen den Bereich der Südumgehung Bedburg mit der Querspange zum Schloßparkplatz
und die im Rahmen dieses Verfahrens festgesetzten Ausgleichsflächen.
Die Fläche des ehemaligen Direktorenwohnhauses der Zuckerfabrik Bedburg wurde ferner als
Mischgebiet festgesetzt. Der vorhandene Baukörper wurde eng mit Baugrenzen – sich orientierend
am seinerzeit vorhandenen Bestand – umgrenzt. Erweiterungsmöglichkeiten bestehen daher
aufgrund des derzeitigen Planungsrechtes nicht.
Wie aus dem beigefügten Antrag zu entnehmen ist, ist die Erweiterung der Praxis und die
Schaffung weiteren Wohnraumes beabsichtigt.
Der vorhandene Baukörper wurde seinerzeit mit großzügigen als Mischgebiet (MI) ausgewiesenen
Freiflächen umgeben. Eine Erweiterung dieser Mischgebietsflächen ist aufgrund des Antrages
nicht erforderlich.
Sofern
sich
die
Bauabsichten
des
Antragstellers
auf
die
gem.
beigefügtem
Bebauungsplanausschnitt dargestellten Flächen beziehen und die im Bebauungsplan festgesetzte
Grundflächenzahl bei Beibehaltung der Gebietsausweisung nicht überschritten werden, bestehen
aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken gegen die geplanten Baumaßnahmen auf dem
Grundstück Gemarkung Bedburg, Flur 40, Nr. 2 (Lindenstraße 3a).
Die Grundzüge der Planung sind durch die Planänderung nicht berührt.
Aus den v.g. Gründen schlägt die Verwaltung daher vor, den Aufstellungsbeschluss für die 1.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38/Bedburg gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 des
Baugesetzbuches zu fassen.
Die gesamten Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Antragstellers.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Beschlussvorlage WP8-68/2009
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 30.12.2009
----------------------------------(Rainer Köster)
Sachbearbeiter
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
----------------------------------(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP8-68/2009
Seite 3