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Beschlussvorlage (Antrag auf Zuschuss der Schwangerschaftskonfliktberatung donum vitae)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
37 kB
Datum
24.02.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 28/2010 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Soziale Hilfen und Wohnungswesen - 50 - Vorlage für Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Antrag auf Zuschuss der Schwangerschaftskonfliktberatung donum vitae Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 50 - 29.01.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 28/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frau Esser 29.01.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Familie, Soziales, Gesundheit und Senioren Betreff: Antrag auf Zuschuss der Schwangerschaftskonfliktberatung donum vitae Beschlussentwurf: Dem Antrag wird nicht entsprochen. Sachdarstellung: 1. Problem Die Schwangerschaftskonfliktberatung donum vitae Regionalverband Rhein-Erft e. V. beantragt mit Schreiben vom 30.12.2009 einen Zuschuss. Lt. Antrag ist donum vitae neben den staatlichen Hilfen auf weitere Unterstützung angewiesen, um die Arbeit für Rat Suchende aus allen Kommunen des Rhein-Erft-Kreises sicherstellen zu können. Die finanzielle Situation zwingt donum vitae dazu, auch bei der Stadt Wesseling um Förderung zu bitten. Letztmalig im Jahr 2007 wurde ein Zuschuss in Höhe von 800,00 Euro gewährt. Lt. Beschluss des Ausschusses für Familie, Gesundheit und Soziales vom 28.08.2007 wurde donum vitae mit Bescheid vom 02.10.2007 darauf hingewiesen, dass es sich um einen einmaligen Zuschuss handelt. Der Verein stellte 2008 und 2009 jedoch erneut einen Zuschussantrag an die Stadt Wesseling, diese Anträge wurden dann vom Fachausschuss abgewiesen. 2. Lösung Der Stadt ist es gegenwärtig verwehrt, eine derartige freiwillige Leistung zu gewähren. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, den Antrag abzulehnen (wie in den Vorjahren). 3. Alternativen werden keine vorgeschlagen 4. Finanzielle Auswirkungen sind beschrieben