Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 203/2003
15.08.2003
Az.: IV/66.2/642-29/1-21/Wt
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung
17.09.2003
Kreisausschuss
24.09.2003
Ausbau des Mini-Kreisverkehrs an der K 21 in Kleinbüllesheim
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung
Sachbearbeiter/in: Herr Witt
Tel.: 15-220
Abt.: 66.2
X Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Haush.-St.:
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
---
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt der Entwurfsplanung zum Ausbau des Mini-Kreisels an der Kreuzung
K 21 Luxemburger Straße / Kleinbüllesheimer Straße in Kleinbüllesheim zu.
€
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Seite - 2 -
Begründung:
Der vorliegende Entwurf umfasst die Umbauarbeiten des Kreuzungspunktes Luxemburger Straße
(K 21) und Kleinbüllesheimer Straße zum Mini-Kreisverkehrsplatz.
Innerhalb des Knotenpunktes kommt es wegen der eingeschränkten Sichtverhältnisse immer öfter
zu Konflikten der Verkehrsteilnehmer. Zusätzlich wird die K 21 in diesem Bereich mit einer hohen
Geschwindigkeit befahren. Die mobile Geschwindigkeitsbremse am Ortseingang entfällt.
Der geplante Mini-Kreisverkehrsplatz erhöht die Verkehrssicherheit, da dieser wesentlich zur Geschwindigkeitsminderung beitragen wird. Durch die Verwirklichung der Maßnahme erhöht sich die
Leistungsfähigkeit dieses Knotenpunktes. Wobei die Vergleichmäßigung des Verkehrsflusses die
Abgas- und Lärmbelastung reduziert.
Der Betriebsablauf des ÖPNV wird durch den geplanten Minikreisverkehrsplatz nicht beeinträchtigt.
Aus den oben genannten Gründen wurde daher im Jahr 2002 ein Einplanungsantrag nach dem
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bei der Bezirksregierung in Köln eingereicht. Vom
Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung sowie der Bezirksregierung Köln wurde bestätigt, dass die Maßnahme nach dem GVFG gefördert wird und mit der Umsetzung in 2004 begonnen werden kann.
Auf den Straßenästen der K 21 ist vorgesehen, die Fahrbahnteiler als Querungshilfen auszubilden.
Die Kleinbüllesheimer Straße erhält eine Aufpflasterung als Fahrbahnteiler. Die Radfahrer- und
Fußgängerführung erfolgt über einen straßenbegleitenden Rad-/Gehweg. Das vorhandene Radwegnetz wird sowohl in Nord-Süd- als auch in Ost-West-Richtung über den v.g. straßenbegleitenden Rad-/Gehweg geleitet. Im Bereich der Kleinbüllesheimer Straße/Paulstraße und K
21/Grabenstraße wird der Radweg über Ein- bzw. Ausfädelungsspuren auf die Fahrbahn geführt.
Die mobile Geschwindigkeitsbremse auf der K 21 am Ortseingang wird nach Fertigstellung des
Kreisverkehrs entfernt.
Als Hauptquerschnittsdaten des Mini-Kreisverkehrs (siehe Anlage 1) sind anzuführen:
Außendurchmesser
Durchmesser Kreisinsel
Kreisfahrbahnbreite
Rad-/Gehwegbreite
22,40 m
6,40 m
5,00 m
2,50 m
Des weiteren ist für größere Fahrzeuge eine überfahrbare Kreisinsel mit einer Überhöhung von
max. 10 cm vorgesehen. Die Fahrbahn erhält einen Deckenaufbau nach RStO 01/Bauklasse III.
Die Baukosten einschließlich Grunderwerb und Vermessungskosten betragen laut Kostenberechnung 240.000 €. Der Baubeginn ist für das Jahr 2004 geplant.
Diese Baumaßnahme wird von der Stadt Euskirchen begrüßt.
Die Verwaltung schlägt vor der Entwurfplanung zum Ausbau der Kreuzung K 21 Luxemburger
Straße / Kleinbüllesheimerstraße zum Mini-Kreisverkehrsplatz zuzustimmen.
Anlage
Seite - 3 -
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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