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Beschlussvorlage GB (Ausbau des Mini-Kreisverkehrs an der K 21 in Kleinbüllesheim hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
362 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Ausbau des Mini-Kreisverkehrs an der K 21 in Kleinbüllesheim 
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung) Beschlussvorlage GB (Ausbau des Mini-Kreisverkehrs an der K 21 in Kleinbüllesheim 
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung) Beschlussvorlage GB (Ausbau des Mini-Kreisverkehrs an der K 21 in Kleinbüllesheim 
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung) Beschlussvorlage GB (Ausbau des Mini-Kreisverkehrs an der K 21 in Kleinbüllesheim 
hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 203/2003 15.08.2003 Az.: IV/66.2/642-29/1-21/Wt X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Bau, Straßen und Abfallbeseitigung 17.09.2003 Kreisausschuss 24.09.2003 Ausbau des Mini-Kreisverkehrs an der K 21 in Kleinbüllesheim hier: Zustimmung zur Entwurfsplanung Sachbearbeiter/in: Herr Witt Tel.: 15-220 Abt.: 66.2 X Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Haush.-St.: Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung --- Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt der Entwurfsplanung zum Ausbau des Mini-Kreisels an der Kreuzung K 21 Luxemburger Straße / Kleinbüllesheimer Straße in Kleinbüllesheim zu. € € Seite - 2 - Begründung: Der vorliegende Entwurf umfasst die Umbauarbeiten des Kreuzungspunktes Luxemburger Straße (K 21) und Kleinbüllesheimer Straße zum Mini-Kreisverkehrsplatz. Innerhalb des Knotenpunktes kommt es wegen der eingeschränkten Sichtverhältnisse immer öfter zu Konflikten der Verkehrsteilnehmer. Zusätzlich wird die K 21 in diesem Bereich mit einer hohen Geschwindigkeit befahren. Die mobile Geschwindigkeitsbremse am Ortseingang entfällt. Der geplante Mini-Kreisverkehrsplatz erhöht die Verkehrssicherheit, da dieser wesentlich zur Geschwindigkeitsminderung beitragen wird. Durch die Verwirklichung der Maßnahme erhöht sich die Leistungsfähigkeit dieses Knotenpunktes. Wobei die Vergleichmäßigung des Verkehrsflusses die Abgas- und Lärmbelastung reduziert. Der Betriebsablauf des ÖPNV wird durch den geplanten Minikreisverkehrsplatz nicht beeinträchtigt. Aus den oben genannten Gründen wurde daher im Jahr 2002 ein Einplanungsantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bei der Bezirksregierung in Köln eingereicht. Vom Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung sowie der Bezirksregierung Köln wurde bestätigt, dass die Maßnahme nach dem GVFG gefördert wird und mit der Umsetzung in 2004 begonnen werden kann. Auf den Straßenästen der K 21 ist vorgesehen, die Fahrbahnteiler als Querungshilfen auszubilden. Die Kleinbüllesheimer Straße erhält eine Aufpflasterung als Fahrbahnteiler. Die Radfahrer- und Fußgängerführung erfolgt über einen straßenbegleitenden Rad-/Gehweg. Das vorhandene Radwegnetz wird sowohl in Nord-Süd- als auch in Ost-West-Richtung über den v.g. straßenbegleitenden Rad-/Gehweg geleitet. Im Bereich der Kleinbüllesheimer Straße/Paulstraße und K 21/Grabenstraße wird der Radweg über Ein- bzw. Ausfädelungsspuren auf die Fahrbahn geführt. Die mobile Geschwindigkeitsbremse auf der K 21 am Ortseingang wird nach Fertigstellung des Kreisverkehrs entfernt. Als Hauptquerschnittsdaten des Mini-Kreisverkehrs (siehe Anlage 1) sind anzuführen: Außendurchmesser Durchmesser Kreisinsel Kreisfahrbahnbreite Rad-/Gehwegbreite 22,40 m 6,40 m 5,00 m 2,50 m Des weiteren ist für größere Fahrzeuge eine überfahrbare Kreisinsel mit einer Überhöhung von max. 10 cm vorgesehen. Die Fahrbahn erhält einen Deckenaufbau nach RStO 01/Bauklasse III. Die Baukosten einschließlich Grunderwerb und Vermessungskosten betragen laut Kostenberechnung 240.000 €. Der Baubeginn ist für das Jahr 2004 geplant. Diese Baumaßnahme wird von der Stadt Euskirchen begrüßt. Die Verwaltung schlägt vor der Entwurfplanung zum Ausbau der Kreuzung K 21 Luxemburger Straße / Kleinbüllesheimerstraße zum Mini-Kreisverkehrsplatz zuzustimmen. Anlage Seite - 3 - gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) Seite - 4 -