Daten
Kommune
Wesseling
Größe
38 kB
Datum
13.04.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
62/2010
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport, Städtepartnerschaften
Vorlage für
Hauptausschuss
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Einrichtung eines Arbeitskreises zur Regelung der Nutzung städtischen Räumlichkeiten durch die
Vereine
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
16.03.2010
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 62/2010
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Stefan Bab
16.03.2010
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
Betreff:
Einrichtung eines Arbeitskreises zur Regelung der Nutzung städtischen Räumlichkeiten durch die Vereine
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss hat in seiner Sitzung vom 9. März 2010 bei einer Enthaltung
einstimmig beschlossen, einen Arbeitskreis Karneval II einzurichten, der gemeinsam mit den Wesselinger
Karnevalsvereinen, Vertretern der Verwaltung und der Fraktionen die Konditionen für die Saal- und
Raumnutzung speziell für Karnevalsveranstaltungen der Vereine regelt. Weiter regt der Kultur- und
Partnerschaftsausschuss an, dass der Hauptausschuss einen Arbeitskreis einrichtet, der eine generelle
Regelung für die Nutzung der städtischen Räumlichkeiten durch die Vereine ausarbeitet.
Der Beschluss des Kultur- und Partnerschaftsausschusses ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
2. Lösung
Der Hauptausschuss richtet einen Arbeitskreis ein, der mit Ausnahme der Karnevalsveranstaltungen der
Vereine eine generelle Regelung für die Nutzung städtischer Räumlichkeiten, beispielweise für das Training
der Karnevalsvereine und der Sportvereine erarbeitet
3. Alternativen
Werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
In Abhängigkeit des Arbeitsergebnisses des Arbeitskreises werden bei der Nutzung städtischer
Räumlichkeiten durch die Vereine künftig Einnahmen erzielt.