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Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Hellenthal auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Sanierung der Tageseinrichtung für Kinder in Hellenthal-Wolfert, Wolferter Weg 64)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
57 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Hellenthal auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Sanierung der Tageseinrichtung für Kinder in Hellenthal-Wolfert, Wolferter Weg 64) Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Hellenthal auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Sanierung der Tageseinrichtung für Kinder in Hellenthal-Wolfert, Wolferter Weg 64)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: V 188/2003 13.06.2003 Az.: 51/434-31/B 70/Br/Sn X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 24.07.2003 Antrag der Gemeinde Hellenthal auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Sanierung der Tageseinrichtung für Kinder in Hellenthal-Wolfert, Wolferter Weg 64 Sachbearbeiter/in:Frau Breiden Tel.: 625 Abt.: 51 Die Vorlage berührt nicht den Etat Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung Haush.-St.: 1 4640 71201 (vorläufige HH-Wirtschaft) Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt Haush.-St.: Deckungsvorschlag: Minderausgabe bei Hst. Mehreinnahme bei Hst. sonst: Kreiskämmerer um um € € Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich der Bewilligung des Landesjugendamtes, der Gemeinde Hellenthal zu den Kosten der Sanierung der Tageseinrichtung für Kinder in HellenthalWolfert, Wolferter Weg 64, einen Zuschuss in Höhe der als förderfähig anerkannten Gesamtkosten gewähren. Seite - 2 Begründung: Die Gemeinde Hellenthal bittet im Antrag 06.09.2002 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Sanierung der Tageseinrichtung für Kinder in Hellenthal-Wolfert, Wolferter Weg 64. Die Gesamtkosten belaufen sich, unter Berücksichtigung der Mehrkostenanträge vom 10.12.2002 und 09.04.2003, auf 43.325,52 €. Dieser Betrag wurde vom Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt, als förderfähig anerkannt. Gem. Erlass des MFJFG ist bei Sanierungsmaßnahmen zunächst die 100%ige Betriebskostenrücklage von Träger einzusetzen, bevor eine öffentliche Förderung erfolgen kann. Der Rücklagenbestand des Trägers zum 31.12.2002 beläuft sich auf 4.720,60 €, somit ergeben sich förderungsfähig anerkannte Restkosten in Höhe von (abgerundet) 38.600,00 €. Der Landeszuschuss würde laut Mitteilung vom 09.05.2003 derzeit 19.300,00 € betragen, ein Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor (Anteilfinanzierung in Höhe von 50 v. H. der förderungsfähigen Kosten gem. § 13 Abs. 3 Satz 1 GTK). Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 1. Eigenmittel (25 % der Restkosten) 9.650,00 € 2. Gesamtzuschuss (75 % der Restkosten) 28.950,00 € Dieser Betrag setzt sich zusammen aus: 2.1 Landeszuschuss (50 % der Restkosten) - Anteilfinanzierung 19.300,00 € 2.2 Kreiszuschuss (25 % der Restkosten) 9.650,00 € ___________ 38.600,00 € gez. Rosenke Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)