Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
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31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
V 188/2003
13.06.2003
Az.: 51/434-31/B 70/Br/Sn
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
24.07.2003
Antrag der Gemeinde Hellenthal auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Sanierung der Tageseinrichtung für Kinder in Hellenthal-Wolfert, Wolferter Weg 64
Sachbearbeiter/in:Frau Breiden
Tel.:
625
Abt.: 51
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Einnahmenseite
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung
Haush.-St.: 1 4640 71201
(vorläufige HH-Wirtschaft)
Mittel stehen hausrechtlich nicht zur Verfügung
Mittel werden überplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt
Haush.-St.:
Deckungsvorschlag:
Minderausgabe bei Hst.
Mehreinnahme bei Hst.
sonst:
Kreiskämmerer
um
um
€
€
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt vorbehaltlich der Bewilligung des Landesjugendamtes, der
Gemeinde Hellenthal zu den Kosten der Sanierung der Tageseinrichtung für Kinder in HellenthalWolfert, Wolferter Weg 64, einen Zuschuss in Höhe der als förderfähig anerkannten Gesamtkosten
gewähren.
Seite - 2 Begründung:
Die Gemeinde Hellenthal bittet im Antrag 06.09.2002 um Gewährung eines Zuschusses zu den
Kosten der Sanierung der Tageseinrichtung für Kinder in Hellenthal-Wolfert, Wolferter Weg 64.
Die Gesamtkosten belaufen sich, unter Berücksichtigung der Mehrkostenanträge vom 10.12.2002
und 09.04.2003, auf 43.325,52 €. Dieser Betrag wurde vom Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt, als förderfähig anerkannt.
Gem. Erlass des MFJFG ist bei Sanierungsmaßnahmen zunächst die 100%ige Betriebskostenrücklage von Träger einzusetzen, bevor eine öffentliche Förderung erfolgen kann. Der Rücklagenbestand des Trägers zum 31.12.2002 beläuft sich auf 4.720,60 €, somit ergeben sich förderungsfähig anerkannte Restkosten in Höhe von (abgerundet) 38.600,00 €.
Der Landeszuschuss würde laut Mitteilung vom 09.05.2003 derzeit 19.300,00 € betragen, ein Zuwendungsbescheid liegt noch nicht vor (Anteilfinanzierung in Höhe von 50 v. H. der förderungsfähigen Kosten gem. § 13 Abs. 3 Satz 1 GTK).
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Eigenmittel (25 % der Restkosten)
9.650,00 €
2. Gesamtzuschuss (75 % der Restkosten)
28.950,00 €
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus:
2.1 Landeszuschuss (50 % der Restkosten)
- Anteilfinanzierung
19.300,00 €
2.2 Kreiszuschuss (25 % der Restkosten)
9.650,00 €
___________
38.600,00 €
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)