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Dringlichkeitsentscheidung (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: hier: Dienstreise von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
80 kB
Datum
03.03.2010
Erstellt
10.06.10, 13:59
Aktualisiert
10.06.10, 13:59
Dringlichkeitsentscheidung (Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: 
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hier: Dienstreise von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 30/2010 - Dringlichkeitsentscheidung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Jugendhilfe Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: hier: Dienstreise von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 02.02.2010 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 30/2010 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Frank W. Krüger 02.02.2010 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung hier: Dienstreise von Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses Beschlussentwurf: Folgende Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt: Die Dienstreise folgender Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zur Teilnahme an der „Tagung für Mitglieder Rheinischer Jugendhilfeausschüsse“ des Landschaftsverbandes Rheinland am 9. Februar 2010 in Köln wird genehmigt: Stephan Auge, Giovanna Keilhau, Olaf Krah, Helmut Latak, Paul-Jürgen Schiffer Dringlichkeitsentscheidung Gemäß § 60 Gemeindeordnung NRW wird folgendes beschlossen: Die Dienstreise folgender Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zur Teilnahme an der „Tagung für Mitglieder Rheinischer Jugendhilfeausschüsse“ des Landschaftsverbandes Rheinland am 9. Februar 2010 in Köln wird genehmigt: Stephan Auge, Giovanna Keilhau, Olaf Krah, Helmut Latak, Paul-Jürgen Schiffer Hans-Peter Haupt Bürgermeister Johann Reiner Ratsmitglied Sachdarstellung: 1. Problem Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses Stephan Auge, Giovanna Keilhau, Olaf Krah, Helmut Latak und Paul-Jürgen Schiffer haben einen Dienstreiseantrag zur Teilnahme an der „Tagung für Mitglieder Rheinischer Jugendhilfeausschüsse“ des Landschaftsverbandes Rheinland am 9. Februar 2010 in Köln gestellt. Die Teilnahmekosten für diese Tagung betragen 10,00 € je Teilnehmer/in plus Fahrtkosten nach Köln. 2. Lösung Die Dienstreise wird für die Ausschussmitglieder genehmigt. 3. Alternativen 4. Finanzielle Auswirkungen Sind dargestellt. 5. Begründung der Dringlichkeit Die Tagung findet bereits vor dem nächsten Sitzungstermin des Rates statt.