Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Mitteilungsvorlage (Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen hier: Bericht der Verwaltung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Mitteilungsvorlage (Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
hier: Bericht der Verwaltung) Mitteilungsvorlage (Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
hier: Bericht der Verwaltung) Mitteilungsvorlage (Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
hier: Bericht der Verwaltung)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-536/2006 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 40 10 03 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 21.02.2006 Betreff: Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen hier: Bericht der Verwaltung Inhalt der Mitteilung: In der Regierungserklärung von Herrn Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers vom 13. Juli 2005 ist angekündigt worden, eine grundlegende Schulreform in Nordrhein-Westfalen durchzuführen. Mit Stand vom 24.01.2006 liegt nunmehr der Referentenentwurf eines Schulrechtsänderungsgesetzes vor. Der Referentenentwurf stellt die Grundlage für das Anhörungsverfahren der Verbände und die Beratung in 3 Lesungen im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen. Insbesondere sollen mit dem Schulrechtsänderungsgesetz folgende Vorhaben umgesetzt werden: - - Die Eigenverantwortlichkeit der Schulen wird ausgeweitet. Kinder werden zwei Jahre vor der Einschulung auf ihre Sprachfertigkeiten hin getestet; im Bedarfsfall erhalten sie eine Förderung. Der Stichtag für das Einschulungsalter wird beginnend mit dem Schuljahr 2007/2008 in Monatsschritten vom 30. Juni auf den 31. Dezember verlegt. Die Verbindlichkeit des Grundschulgutachtens wird erhöht; zugleich wird der "Aufstieg" geeigneter Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I stärker als bisher ermöglicht und gefördert. Der Bildungsgang im Gymnasium und die gymnasiale Oberstufe werden grundlegend reformiert. Das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler sowie ihr außerunterrichtliches Engagement werden in den Zeugnissen dokumentiert. Die disziplinarischen Rechte der Lehrerinnen und Lehrer werden gestärkt. Die Schulleiterinnen und Schulleiter werden durch die Schulkonferenz gewählt und in ein Zeitbeamtenverhältnis berufen. Die durch das Schulgesetz eingeführte Drittelparität in der Schulkonferenz wird wieder rückgängig gemacht. Die Schulbezirke für Grundschulen und für Berufsschulen werden abgeschafft. ALG II-Empfängerinnen und -empfänger werden bei der Lernmittelfreiheit den Empfängerinnen und Empfängern von Sozialhilfe gleichgestellt. STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Die Änderungen des Schulgesetzes NRW sollen grundsätzlich am 1. bereits zum Beginn des Schuljahres 2006/2007 in Kraft treten. Später Regelungen zur Feststellung der Sprachkenntnisse bei Vierjährigen Sprachförderung (1. Januar 2007), zum Schrittweisen Vorziehen (Schuljahr 2007/2008) und zur Reform der gymnasialen Oberstufe August 2006 und damit in Kraft treten sollen die und zur vorschulischen des Einschulungsalters Der Referentenentwurf (einschließlich einer Synopse zwischen Schulgesetz und Schulrechtsänderungsgesetz) kann unter http://www.bildungsportal.nrw.de/ eingesehen werden. Originäre Schulträgerangelegenheiten sind durch folgende Vorhaben berührt: Kinder werden zwei Jahre vor der Einschulung auf ihre Sprachfertigkeiten hin getestet; im Bedarfsfall erhalten sie eine Förderung Der Test sichert eine frühzeitige Sprachförderung ab. Entsprechende Sprachförderangebote werden zurzeit vollständig durch das Land finanziell getragen. Solange die genannte Praxis nicht geändert wird (Konnexitätsprinzip) stellt diese Änderung keinen zusätzlichen Aufwand für den Schulträger dar. Der Stichtag für das Einschulungsalter wird beginnend mit dem Schuljahr 2007/2008 in Monatsschritten vom 30. Juni auf den 31. Dezember verlegt Das MSW prognostiziert eine Abnahme der Schülerzahlen an Grundschulen von 18 v. H. innerhalb der nächsten Jahre. Durch die Verlegung des Einschulungsalters in Monatsschritten werden keine Folgen für die Schullandschaft in Bedburg erwartet. Die Schulleiterinnen und Schulleiter werden durch die Schulkonferenz gewählt und in ein Zeitbeamtenverhältnis berufen Die Schulträger werden an den Verfahren der Schulleiterbestellungen auch weiterhin beteiligt sein. Zur Wahl wird die Zustimmung des Schulträgers eingeholt. Dieser kann die Zustimmung mit einer Zweidrittelmehrheit des Rates verweigern. Die Schulbezirke für Grundschulen werden abgeschafft. Einzelheiten zum Verwaltungsverfahren werden in der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule und der Schülerfahrtkostenverordnung geregelt. Inhaltlich ist durch den Referentenentwurf bekannt, dass - die Eltern im Rahmen freier Kapazitäten wählen können, an welcher Grundschule sie ihr Kind anmelden. Eltern haben einen Anspruch auf Aufnahme ihres Kindes an der wohnortnächsten Schule. Schülerfahrtkosten werden künftig nur für die nächstgelegene Schule erstattet Der Schulträger ist am entsprechenden Verfahren im übrigen nicht mehr beteiligt, da die Schule ablehnende Bescheid zu erstellen hat. Auch wird im `neuen´ Schulgesetz erstmalig der Fortbestand kleiner wohnortnaher Grundschulen bei zurückgehenden Schülerzahlen dadurch gesichert, dass sie als Teilstandort zukunftssicherer Stammschulen geführt werden können. Ein solcher Grundschulverband soll zu einem besseren Ressourceneinsatz führen und die pädagogischen Möglichkeiten an kleinen Grundschulstandorten verbessern. Unter Berücksichtigung der genannten Aufnahmebedingungen und Komponenten einer Standortsicherung wird für Bedburg weder eine substanziell bedeutsame Erhöhung der Anmeldezahlen für einzelne Grundschulen, noch eine negative Auswirkung auf die wohnortnahe Grundschulversorgung erwartet. STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage ALG II-Empfängerinnen und -empfänger werden bei der Lernmittelfreiheit den Empfängerinnen und Empfängern von Sozialhilfe gleichgestellt Die Ausweitung des bei den Lernmitteln vom Eigenanteil befreiten Personenkreises (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld nach dem SGB II, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) führt zu Mehraufwendungen des Schulträgers. Die Landesregierung führt dazu im Gesetzesentwurf aus, dass im Gesetzgebungsverfahren die Frage, wie diese Mehraufwendungen ausgeglichen werden, unter Beachtung des Konnexitätsausführungsgesetzes entschieden wird. 50181 Bedburg, den 9. Februar 2006 ----------------------------------Stolzenberger ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister