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Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich - derzeitiger Verfahrensstand -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich
- derzeitiger Verfahrensstand -) Beschlussvorlage (Offene Ganztagsschule im Primarbereich
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-533/2006 Sitzungsteil Fachbereich II Öffentlich Az.: 40 10 07 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales Bemerkungen: 21.02.2006 Betreff: Offene Ganztagsschule im Primarbereich - derzeitiger Verfahrensstand - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Im Verfahren `Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich an allen Grundschulstandorten im Stadtgebiet zum Schuljahresbeginn 2006/ 2007´ wurde in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 22.11.2005 die Verwaltung beauftragt, die Ausschussmitglieder über jeweils den aktuellen Sachstand zu informieren. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden nachfolgend die erzielten Zwischenergebnisse und/ oder aber die zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen dargestellt. Rechtliche Änderung Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NordrheinWestfalen vom 26.01.2006 haben sich gegenüber der letzten Sitzung des Fachausschusses nachfolgende rechtliche Änderungen ergeben: Hortgruppe Entgegen der bisherigen Erlasslage können Hortgruppen - insbesondere für Kinder mit besonderen Förderbedarfen und für Regionen mit problematischer Sozialstruktur - auch über 2007 hinaus gefördert werden; ab 2008 jedoch lediglich in Höhe von 20 % der 2005 zur Verfügung stehenden Landesmittel. Eindeutig formuliertes Ziel ist unverändert die Überführung in die offene Ganztagsschule. Schülertreffs in Tagesstätten/ Dreizehn plus Die Landesmittel für Schülertreffs in Tagesstätten (SiT) werden bis zum 31.07.2006, die Landesmittel für Dreizehn plus (13 +) im Primarbereich grundsätzlich bis zum 31.07.2007 in die Finanzierung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich überführt. Finanzierung Der Grundfestbetrag für jedes an den außerunterrichtlichen Angeboten der offenen Ganztagsschule teilnehmende Kind beträgt unverändert 615,- € pro Schuljahr. Zusätzlich werden Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schülerinnen und Schüler zugewiesen. An Stelle von 0,1 Lehrerstellen kann grundsätzlich ein Festbetrag in Höhe von 205,- € pro Schülerin oder Schüler gewährt werden. Der zu erhebende Elternbeitrag wird von bisher maximal 100,- € auf 150,- € pro Monat und Kind erhoben. Abstimmungsgespräche mit den (möglichen) Trägern Entsprechend der Beschlussfassung in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 22.11.2005 - TOP 2 ö. T. - hat die Verwaltung zwischenzeitlich Gespräche mit den derzeit an den jeweiligen Schulstandorten tätigen Trägern der Betreuungsmaßnahmen - Regenbogengruppe e. V. (Kirchherten), AWO (Kaster), Rapunzel (Bedburg und Kirdorf) - unter Einbeziehung der jeweiligen Schulleitungen geführt. Im Ergebnis der Gespräche kann festgehalten werden, dass alle Träger - auch unter den seitens des Ausschusses gesetzten Parametern grundsätzliches Interesse an einer Übernahme der Trägerschaft in der offenen Ganztagsschule signalisiert haben. In Anbetracht der besonderen Signifikanz der `Trägerwahl´ hat die Verwaltung aufgrund der in den vorgenannten Gesprächen vorgestellten unterschiedlichen Konzeptionen die Träger um eine entsprechende Präsentation im nichtöffentlichen Teil gebeten. Die Verwaltung verweist daher auf TOP 12 n. ö. T. Abstimmung mit dem Jugendhilfeträger Schwerpunkt der zahlreichen Gespräche zwischen der Stadt und dem Jugendamt des Rhein-ErftKreises war und ist die Überführung der im Stadtgebiet Bedburg installierten Horte in BedburgKirdorf und Bedburg-Lipp. Nach Mitteilung des Jugendamtes wurde von dort in beiden Fällen eine Förderung - und insofern eine Mittelbewilligung - für das gesamte Kalenderjahr (!) 2006 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 ausgesprochen. Aufgrund der vorgegebenen Strukturen empfiehlt die Verwaltung - entsprechend der rechtlichen Möglichkeiten - übergangsweise, bis zum Ende des Schuljahres 2006/ 2007, an beiden Standorten ein parallel laufendes Angebot, bestehend aus Hortgruppen und offener Ganztagsschule, aufrechtzuerhalten. Ungeachtet dessen sollte jedoch das Jugendamt des RheinErft-Kreises bereits zum jetzigen Zeitpunkt den jeweiligen Trägern mitteilen, dass die Förderung aufgrund der Einführung der offenen Ganztagsschule - die Grundschulen Kirdorf und Bedburg liegen im gleichen Einzugsbereich - zum Ende des Schuljahres 2006/ 2007 ausläuft. Eine Hortförderung über diesen Zeitpunkt hinaus ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund der derzeitigen Hauhaltslage als freiwillige Leistung nicht tragbar. Sofern es nicht zu einer veränderten Landesförderung kommt, sind daher spätestens zum 31.07.2007 die beiden Horte aufzulösen. Raumplanung Die offene Ganztagsschule benötigt einen höheren Raumbedarf. Da konkrete rechtliche Vorgaben nicht existieren, ist dies `im Einzelfall´ - auch in Abhängigkeit vom pädagogischen Konzept - mit den jeweiligen Trägern abzustimmen. Im Ergebnis der erfolgten Gespräche mit den - möglichen Trägern und den Schulleitungen kann als `Resümee´ festgehalten werden, dass für zwei Gruppen á 25 Schülerinnen und Schüler zwei Gruppenräume - Größen ca. 50 bis 60 m² -, eine `Mensa´ mit Küchenzeile - Größe ca. 40 bis 50 m² - und ein Ruheraum - ca. 25 bis 30 m² - erforderlich sind. Darüber hinaus sollte ein `Zugriff´ auf die Fachräume und die Turnhallen im Gesamtzeitraum gesichert sein. Die Verwaltung wird, sofern die Träger bestimmt sind, dem Ausschuss ein an die Bedürfnisse der jeweiligen Schule angemessenes, bezahlbares und zukunftorientiertes - an die Entwicklung der jeweiligen Schülerzahlen angepasstes - Raumkonzept vorstellen. Vorsorglich wird bereits zum jetzigen Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass in der Anfangszeit aufgrund der engen Zeitschiene von allen Beteiligten Kompromisse bezüglich Provisorien eingegangen werden müssen. Finanzierung Hinsichtlich der Finanzierung - sowohl für die investiven Kosten als auch für die Betriebskosten hat die Bezirksregierung Köln auf nochmalige Nachfrage `zugesichert´, dass die beantragten Mittel, sofern die noch vorzulegenden - konkretisierenden - Unterlagen bis zum 30.04.2006 nachgereicht würden, zur Auszahlung im laufenden Jahr bereit stünden. Bedarfserhebung/ Elternbefragung Wenngleich im Ergebnis der - im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans - Ende 2004 durchgeführten Elternbefragung ein Bedarf von rd. zwei Gruppen pro Schulstandort festgestellt wurde, ist es aus Sicht der Verwaltung, um einen realistischen Bedarf festzustellen, unabdingbar, eine nochmalige, konkrete Elternbefragung - verbindliche Konditionen/ Kosten, Träger, Umfang, Angebot - durchzuführen. Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge Gemäß der neuen Erlasslage kann der Schulträger für die Durchführung der offenen Ganztagsschule Elternbeiträge in Höhe von 150,- € pro Kind und Monat erheben; sollte - nach alter Erlasslage - eine soziale Staffelung der Beiträge und eine Ermäßigung der Beiträge für Geschwisterkinder vorgesehen werden, ist dem Schulträger nunmehr ein Ermessen eingeräumt worden. Die neue Erlasslage führt nunmehr aus: „Eine soziale Staffelung kann auch eine Ermäßigung für Geschwisterkinder, auch für die Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und einen Ausgleich zwischen Stadt- und Gemeindeteilen oder Schulen mit unterschiedlich hohem Beitragsaufkommen vorsehen. Eine entsprechende gesetzliche - auch spezialgesetzliche - Grundlage, die sich an den bestehenden Regelungen für Horte orientiert, soll baldmöglichst geschaffen werden.“ Die Verwaltung schlägt daher vor, entsprechend der Anlage zu STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage § 17 Abs. 3 GTK - Elternbeiträge Hort -zu verfahren. Diesbezüglich wird auf TOP heutigen Ausschusssitzung verwiesen. ö. T. der Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 11.02.2006 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer ----------------------------------Koerdt Abteilungsleiter Fachbereichsleiter Bürgermeister