Daten
Kommune
Bedburg
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21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-533/2006
Sitzungsteil
Fachbereich II
Öffentlich
Az.: 40 10 07
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales
Bemerkungen:
21.02.2006
Betreff:
Offene Ganztagsschule im Primarbereich
- derzeitiger Verfahrensstand -
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zustimmend zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
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Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Verfahren `Einführung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich an allen
Grundschulstandorten im Stadtgebiet zum Schuljahresbeginn 2006/ 2007´ wurde in der Sitzung
des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 22.11.2005 die Verwaltung
beauftragt, die Ausschussmitglieder über jeweils den aktuellen Sachstand zu informieren. Aus
Gründen der Übersichtlichkeit werden nachfolgend die erzielten Zwischenergebnisse und/ oder
aber die zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen dargestellt.
Rechtliche Änderung
Aufgrund des Erlasses des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NordrheinWestfalen vom 26.01.2006 haben sich gegenüber der letzten Sitzung des Fachausschusses
nachfolgende rechtliche Änderungen ergeben:
Hortgruppe
Entgegen der bisherigen Erlasslage können Hortgruppen - insbesondere für Kinder mit
besonderen Förderbedarfen und für Regionen mit problematischer Sozialstruktur - auch über 2007
hinaus gefördert werden; ab 2008 jedoch lediglich in Höhe von 20 % der 2005 zur Verfügung
stehenden Landesmittel. Eindeutig formuliertes Ziel ist unverändert die Überführung in die offene
Ganztagsschule.
Schülertreffs in Tagesstätten/ Dreizehn plus
Die Landesmittel für Schülertreffs in Tagesstätten (SiT) werden bis zum 31.07.2006, die
Landesmittel für Dreizehn plus (13 +) im Primarbereich grundsätzlich bis zum 31.07.2007 in die
Finanzierung der offenen Ganztagsschule im Primarbereich überführt.
Finanzierung
Der Grundfestbetrag für jedes an den außerunterrichtlichen Angeboten der offenen
Ganztagsschule teilnehmende Kind beträgt unverändert 615,- € pro Schuljahr. Zusätzlich werden
Lehrerstellen nach einem Stellenschlüssel von 0,2 Lehrerstellen pro 25 Schülerinnen und Schüler
zugewiesen. An Stelle von 0,1 Lehrerstellen kann grundsätzlich ein Festbetrag in Höhe von 205,- €
pro Schülerin oder Schüler gewährt werden. Der zu erhebende Elternbeitrag wird von bisher
maximal 100,- € auf 150,- € pro Monat und Kind erhoben.
Abstimmungsgespräche mit den (möglichen) Trägern
Entsprechend der Beschlussfassung in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit
und Soziales am 22.11.2005 - TOP 2 ö. T. - hat die Verwaltung zwischenzeitlich Gespräche mit
den derzeit an den jeweiligen Schulstandorten tätigen Trägern der Betreuungsmaßnahmen
- Regenbogengruppe e. V. (Kirchherten), AWO (Kaster), Rapunzel (Bedburg und Kirdorf) - unter
Einbeziehung der jeweiligen Schulleitungen geführt. Im Ergebnis der Gespräche kann festgehalten
werden, dass alle Träger - auch unter den seitens des Ausschusses gesetzten Parametern grundsätzliches Interesse an einer Übernahme der Trägerschaft in der offenen Ganztagsschule
signalisiert haben. In Anbetracht der besonderen Signifikanz der `Trägerwahl´ hat die Verwaltung
aufgrund der in den vorgenannten Gesprächen vorgestellten unterschiedlichen Konzeptionen die
Träger um eine entsprechende Präsentation im nichtöffentlichen Teil gebeten. Die Verwaltung
verweist daher auf TOP 12 n. ö. T.
Abstimmung mit dem Jugendhilfeträger
Schwerpunkt der zahlreichen Gespräche zwischen der Stadt und dem Jugendamt des Rhein-ErftKreises war und ist die Überführung der im Stadtgebiet Bedburg installierten Horte in BedburgKirdorf und Bedburg-Lipp. Nach Mitteilung des Jugendamtes wurde von dort in beiden Fällen eine
Förderung - und insofern eine Mittelbewilligung - für das gesamte Kalenderjahr (!) 2006
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ausgesprochen. Aufgrund der vorgegebenen Strukturen empfiehlt die Verwaltung - entsprechend
der rechtlichen Möglichkeiten - übergangsweise, bis zum Ende des Schuljahres 2006/ 2007, an
beiden Standorten ein parallel laufendes Angebot, bestehend aus Hortgruppen und offener
Ganztagsschule, aufrechtzuerhalten. Ungeachtet dessen sollte jedoch das Jugendamt des RheinErft-Kreises bereits zum jetzigen Zeitpunkt den jeweiligen Trägern mitteilen, dass die Förderung
aufgrund der Einführung der offenen Ganztagsschule - die Grundschulen Kirdorf und Bedburg
liegen im gleichen Einzugsbereich - zum Ende des Schuljahres 2006/ 2007 ausläuft. Eine
Hortförderung über diesen Zeitpunkt hinaus ist aus Sicht der Verwaltung aufgrund der derzeitigen
Hauhaltslage als freiwillige Leistung nicht tragbar. Sofern es nicht zu einer veränderten
Landesförderung kommt, sind daher spätestens zum 31.07.2007 die beiden Horte aufzulösen.
Raumplanung
Die offene Ganztagsschule benötigt einen höheren Raumbedarf. Da konkrete rechtliche Vorgaben
nicht existieren, ist dies `im Einzelfall´ - auch in Abhängigkeit vom pädagogischen Konzept - mit
den jeweiligen Trägern abzustimmen. Im Ergebnis der erfolgten Gespräche mit den - möglichen Trägern und den Schulleitungen kann als `Resümee´ festgehalten werden, dass für zwei Gruppen
á 25 Schülerinnen und Schüler zwei Gruppenräume - Größen ca. 50 bis 60 m² -, eine `Mensa´ mit
Küchenzeile - Größe ca. 40 bis 50 m² - und ein Ruheraum - ca. 25 bis 30 m² - erforderlich sind.
Darüber hinaus sollte ein `Zugriff´ auf die Fachräume und die Turnhallen im Gesamtzeitraum
gesichert sein. Die Verwaltung wird, sofern die Träger bestimmt sind, dem Ausschuss ein an die
Bedürfnisse der jeweiligen Schule angemessenes, bezahlbares und zukunftorientiertes - an die
Entwicklung der jeweiligen Schülerzahlen angepasstes - Raumkonzept vorstellen. Vorsorglich wird
bereits zum jetzigen Zeitpunkt darauf hingewiesen, dass in der Anfangszeit aufgrund der engen
Zeitschiene von allen Beteiligten Kompromisse bezüglich Provisorien eingegangen werden
müssen.
Finanzierung
Hinsichtlich der Finanzierung - sowohl für die investiven Kosten als auch für die Betriebskosten hat die Bezirksregierung Köln auf nochmalige Nachfrage `zugesichert´, dass die beantragten
Mittel, sofern die noch vorzulegenden - konkretisierenden - Unterlagen bis zum 30.04.2006
nachgereicht würden, zur Auszahlung im laufenden Jahr bereit stünden.
Bedarfserhebung/ Elternbefragung
Wenngleich im Ergebnis der - im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans - Ende
2004 durchgeführten Elternbefragung ein Bedarf von rd. zwei Gruppen pro Schulstandort
festgestellt wurde, ist es aus Sicht der Verwaltung, um einen realistischen Bedarf festzustellen,
unabdingbar, eine nochmalige, konkrete Elternbefragung - verbindliche Konditionen/ Kosten,
Träger, Umfang, Angebot - durchzuführen.
Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge
Gemäß der neuen Erlasslage kann der Schulträger für die Durchführung der offenen
Ganztagsschule Elternbeiträge in Höhe von 150,- € pro Kind und Monat erheben; sollte - nach
alter Erlasslage - eine soziale Staffelung der Beiträge und eine Ermäßigung der Beiträge für
Geschwisterkinder vorgesehen werden, ist dem Schulträger nunmehr ein Ermessen eingeräumt
worden. Die neue Erlasslage führt nunmehr aus: „Eine soziale Staffelung kann auch eine
Ermäßigung für Geschwisterkinder, auch für die Kinder, die eine Kindertageseinrichtung
besuchen, und einen Ausgleich zwischen Stadt- und Gemeindeteilen oder Schulen mit
unterschiedlich hohem Beitragsaufkommen vorsehen. Eine entsprechende gesetzliche - auch
spezialgesetzliche - Grundlage, die sich an den bestehenden Regelungen für Horte orientiert, soll
baldmöglichst geschaffen werden.“ Die Verwaltung schlägt daher vor, entsprechend der Anlage zu
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Sitzungsvorlage
§ 17 Abs. 3 GTK - Elternbeiträge Hort -zu verfahren. Diesbezüglich wird auf TOP
heutigen Ausschusssitzung verwiesen.
ö. T. der
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 11.02.2006
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
----------------------------------Koerdt
Abteilungsleiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister