Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-522/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
14.02.2006
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. Änderung
-Gebiet an der Garsdorfer Straßehier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss für die 5. vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg-Rath gem. § 2 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 13 des
Baugesetzbuches In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818). Planungsziel ist die
ausnahmsweise Zulassung von eingeschossigen Anbauten (Wintergärten) im Plangebiet der 5. Änderung.
Dies erfolgt durch Aufnahme einer textlichen Festsetzung gem. § 9 Abs. 1 Ziffer 2 des Baugesetzbuches:
•
A) Eingeschossige Anbauten, ausschließlich Wintergärten sind ausnahmsweise in einer Größe von
max. 15 m² außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig.
Als Ausgleich für den Eingriff wird gem. § 9 Abs. 1 Ziffer 25a ergänzend festgesetzt:
•
B) Für den Fall der Erteilung der Ausnahme gem. Buchstabe A) wird die Pflanzung eines
hochstämmigen Obstbaumes auf dem Grundstück erforderlich.
Der Geltungsbereich der 5. vereinfachten Änderung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath in der Fassung seiner 4. Änderung ist seit dem 20.07.2004
rechtskräftig. Die Grundstücke konnten umgehend einer Vermarktung und damit der Bebauung zugeführt
werden; entsprechend dem Bebauungskonzept im Rahmen der städtebaulichen Planung konnten die
Gebäude in Abhängigkeit von den Grundstückszuschnitten mit einer Südausrichtung angelegt werden.
Zwischenzeitlich hat einer der Grundstückeigentümer beim Rhein-Erft-Kreis, Bauaufsichtsamt, die Absicht
vorgetragen, einen Wintergarten an sein Gebäude anzubauen. Da die vorgesehene Bebauung außerhalb
der überbaubaren Grundstücksfläche liegt (aufgrund des Wohnraumbedarfs der Eigentümer wurden die
Bauflächen weitgehendst ausgenutzt), wurde eine Genehmigung im Rahmen einer Befreiung nicht in
Aussicht gestellt – die Änderung des Bebauungsplanes würde erforderlich.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die Errichtung eingeschossiger Anbauten – außerhalb der
überbaubaren Grundstücksfläche- im gesamten Baugebiet keine Bedenken, sofern ein Höchstmaß von 15
m² Grundfläche nicht überschritten wird;.
Die Verwaltung schlägt daher vor, eingeschossige Anbauten, ausschließlich Wintergärten in einer Größe
von max. 15 m² im direkten Anschluss an die vorhandenen Gebäude unter Berücksichtigung der
Abstandsflächen zu den Grundstücksgrenzen ausnahmsweise zuzulassen. Die erfolgt durch eine
Ergänzung der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan im Rahmen einer 6. Änderung.
Der Ausgleich für den Eingriff kann durch eine ergänzende Festsetzung zur Kompensation erfolgen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister