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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. Änderung -Gebiet an der Garsdorfer Straße- hier: Aufstellungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. Änderung
-Gebiet an der Garsdorfer Straße-
hier: Aufstellungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. Änderung
-Gebiet an der Garsdorfer Straße-
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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-522/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 14.02.2006 Betreff: Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. Änderung -Gebiet an der Garsdorfer Straßehier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung fasst den Aufstellungsbeschluss für die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg-Rath gem. § 2 Abs. 1 und 4 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818). Planungsziel ist die ausnahmsweise Zulassung von eingeschossigen Anbauten (Wintergärten) im Plangebiet der 5. Änderung. Dies erfolgt durch Aufnahme einer textlichen Festsetzung gem. § 9 Abs. 1 Ziffer 2 des Baugesetzbuches: • A) Eingeschossige Anbauten, ausschließlich Wintergärten sind ausnahmsweise in einer Größe von max. 15 m² außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig. Als Ausgleich für den Eingriff wird gem. § 9 Abs. 1 Ziffer 25a ergänzend festgesetzt: • B) Für den Fall der Erteilung der Ausnahme gem. Buchstabe A) wird die Pflanzung eines hochstämmigen Obstbaumes auf dem Grundstück erforderlich. Der Geltungsbereich der 5. vereinfachten Änderung ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath in der Fassung seiner 4. Änderung ist seit dem 20.07.2004 rechtskräftig. Die Grundstücke konnten umgehend einer Vermarktung und damit der Bebauung zugeführt werden; entsprechend dem Bebauungskonzept im Rahmen der städtebaulichen Planung konnten die Gebäude in Abhängigkeit von den Grundstückszuschnitten mit einer Südausrichtung angelegt werden. Zwischenzeitlich hat einer der Grundstückeigentümer beim Rhein-Erft-Kreis, Bauaufsichtsamt, die Absicht vorgetragen, einen Wintergarten an sein Gebäude anzubauen. Da die vorgesehene Bebauung außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche liegt (aufgrund des Wohnraumbedarfs der Eigentümer wurden die Bauflächen weitgehendst ausgenutzt), wurde eine Genehmigung im Rahmen einer Befreiung nicht in Aussicht gestellt – die Änderung des Bebauungsplanes würde erforderlich. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die Errichtung eingeschossiger Anbauten – außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche- im gesamten Baugebiet keine Bedenken, sofern ein Höchstmaß von 15 m² Grundfläche nicht überschritten wird;. Die Verwaltung schlägt daher vor, eingeschossige Anbauten, ausschließlich Wintergärten in einer Größe von max. 15 m² im direkten Anschluss an die vorhandenen Gebäude unter Berücksichtigung der Abstandsflächen zu den Grundstücksgrenzen ausnahmsweise zuzulassen. Die erfolgt durch eine Ergänzung der textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan im Rahmen einer 6. Änderung. Der Ausgleich für den Eingriff kann durch eine ergänzende Festsetzung zur Kompensation erfolgen. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister