Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-522/2006
Festsetzungen
STADT BEDBURG
DER BÜRGERMEISTER
Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 5. vereinfachte Änderung
- Gebiet an der Garsdorfer Strassein Bedburg-RathPlanungsziel dieser Bebauungsplanänderung ist die ausnahmsweise Zulassung von
eingeschossigen Anbauten (Wintergärten) im Plangebiet der 5. Änderung.
Textliche Festsetzungen gem. § 9 Baugesetzbuch
Gem.
•
§
9
Abs.
1
Ziffer
2
des
Baugesetzbuches
wird
festgesetzt:
A) Eingeschossige Anbauten, ausschließlich Wintergärten, sind ausnahmsweise in
einer Größe von max. 15 m² außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
zulässig.
Als Ausgleich für den Eingriff wird gem. § 9 Abs. 1 Ziffer 25a ergänzend festgesetzt:
•
B) Für den Fall der Erteilung der Ausnahme gem. Buchstabe A) wird die Pflanzung
eines hochstämmigen Obstbaumes auf dem Grundstück erforderlich.
Der Geltungsbereich der 5. vereinfachten Änderung betrifft den Plangeltungsbereich der 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg-Rath vom 20.07.2004.