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Beschlussvorlage (Gesamtkonzept Kinderspielplätze im Stadtgebiet Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Gesamtkonzept Kinderspielplätze im Stadtgebiet Bedburg) Beschlussvorlage (Gesamtkonzept Kinderspielplätze im Stadtgebiet Bedburg) Beschlussvorlage (Gesamtkonzept Kinderspielplätze im Stadtgebiet Bedburg) Beschlussvorlage (Gesamtkonzept Kinderspielplätze im Stadtgebiet Bedburg)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-521/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 14.02.2006 Betreff: Gesamtkonzept Kinderspielplätze im Stadtgebiet Bedburg Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt die nachfolgenden Spielplätze entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 27.10.2005 aufzugeben und ggf. entsprechend einer anderen Nutzung zuzuführen: 1 Spielplatz Am Pützbach in Lipp Aufgabe der Nutzung, Verkauf oder Verpachtung an Betreiber des angrenzenden Kindergartens – alternativ Aufforstung und Nutzung als Ausgleichsfläche für die Bauleitplanung und Abbau der Geräte. 2. Spielplatz am Schwarzen Kreuz in Bedburg-West Aufgabe der Nutzung, Abbau der Geräte, Entwicklung von Planungsrecht zur Bebauung mit Wohnhäusern. 3. Spielplatz Am Bach in Kirdorf Aufgabe der Nutzung, Abbau der Geräte, Beseitigung des Aufwuchses, Verkauf zur Bebauung als Baugrundstücke im Rahmen der Anpassung an die Umgebungsbebauung. 4. Spielplatz an der Morkener Straße Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Aufgabe der Nutzung, Abbau der Geräte, Geordnete Bepflanzung und Entwicklung einer Vegetation. 5. Spielplatz Am Rosenstock in Kirchherten Aufgabe der Nutzung, Rückbau des Sandkastens, Pflasterung der Fläche und Zuschlag zur öffentlichen Verkehrsfläche. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Begründung: In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales wurde am 27.10.2005 wurde das Gesamtkonzept „Kinderspielplätze im Stadtgebiet Bedburg“ vorgestellt. Eine Entscheidung über 5 (gem. Empfehlung) aufzugebende Spielplätze soll im Hinblick auf eine mögliche Umwidmung im Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung erfolgen. Bei den 5 in Frage kommenden Spielplätze handelt es sich nachfolgend um 1. den Spielplatz Am Pützbach in Lipp 2. den Spielplatz am Schwarzen Kreuz in Bedburg-West 3. den Spielplatz Am Bach in Kirdorf 4. den Spielplatz an der Morkener Straße sowie 5. den Spielplatz Am Rosenstock in Kirchherten Die Übersichtspläne zur Lage der einzelnen Spielplätze sind in der Anlage beigefügt. Ferner ist eine Aufstellung zur Bewertung der Spielplätze durch das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises ergänzend beigefügt. Aus planerischer Sicht wird zu den einzelnen Flächen seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen: Zu 1 Spielplatz Am Pützbach in Lipp Eine bauliche Entwicklung der Fläche ist zur Zeit nicht möglich. Bei Aufgabe sollte die Fläche – nach Abbau der Geräte zunächst dem Betreiber des Kindergartens als zusätzliche Außenfläche zum Kauf oder Pacht angeboten werden. Sollte hier kein Interesse bestehen, könnte die Fläche nach entsprechender Aufforstung als Ausgleichsfläche aufgewertet und im Rahmen der Abwicklung städtebaulicher Maßnahmen als Ausgleichspotential (Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung) genutzt werden. Bei Verkauf oder Verpachtung entfallen Kosten für den Abbau der Geräte sowie für die Aufforstung. Zu 2 Spielplatz am Schwarzen Kreuz in Bedburg-West Der Spielplatz liegt im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15/Bedburg, hat eine Größe von 703 m² und wurde im Rahmen von Umsiedlungsmaßnahmen angelegt. Der Bebauungsplan weist dort Grünfläche mit der besonderen Zweckbestimmung Spielplatz aus Die Fläche ist verkehrlich voll erschlossen und könnte bei Aufgabe im Rahmen einer Bebauungsplanänderung der Bebauung für Wohnhäuser zugeführt werden. Kosten für Baureifmachung des Grundstückes gehen in die Erschließungskosten mit ein. Zu 3 Spielplatz Am Bach in Kirdorf Bei dem Grundstück handelt es sich um eine Fläche, die planungsrechtlich dem Innenbereich nach § 34 des Baugesetzbuch zugeordnet ist. Die Fläche ist verkehrlich voll erschlossen. Weitere Bindungen rechtlicher Art gibt es für diese Parzelle nicht. Im Rahmen der Beurteilung nach § 34 Baugesetzbuch kann die Fläche nach Abbau der Geräte sowie Beseitigung der Bepflanzung der Bebauung zugeführt werden. Innerhalb des im Zusammenhang des bebauten Ortsteiles ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Kosten für Baureifmachung des Grundstückes gehen in die Erschließungskosten mit ein. Zu 4 Spielplatz an der Morkener Straße Entlang des Fußweges an der Morkener Straße wurden bereits 2 Spielplätze im Laufe der Jahre aufgegeben. Die Geräte wurden abgebaut und eine Vegetation hat sich entwickelt. Eine städtebauliche Nachnutzung ist aufgrund fehlender Erschließung auch hier nicht möglich, sodass bei dieser Fläche entsprechend den vg. bereits aufgegebenen Flächen verfahren werden kann. STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Alternativ sollte jedoch vorab den benachbarten Grundstückseigentümern die Fläche zum Kauf oder Verpachtung angeboten werden. Kosten für den Abbau der Geräte. Zu 5 Spielplatz Am Rosenstock in Kirchherten Es handelt sich hier um eine kleinteilige als Sandspielplatz ausgebaute Fläche im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 1/Kircherten in einer Größe von 52 m². Eine Nachnutzung als Baufläche / Grünfläche ist hier nicht gegeben. Es wird vorgeschlagen, dieses Grundstück der öffentlichen Verkehrsfläche zuzuschlagen und als Stellplatzfläche im öffentlichen Raum zu nutzen. Kosten für den Rückbau der Sandspielfläche sowie Pflasterung derselben. Die auf den Spielplätzen abgebauten Geräte können je nach Zustand auf anderen Spielplätzen wieder aufgebaut und weiterhin Ihrer Nutzung zugeführt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister