Daten
Kommune
Bedburg
Größe
21 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-521/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
14.02.2006
Betreff:
Gesamtkonzept Kinderspielplätze im Stadtgebiet Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt die nachfolgenden Spielplätze
entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom
27.10.2005 aufzugeben und ggf. entsprechend einer anderen Nutzung zuzuführen:
1 Spielplatz Am Pützbach in Lipp
Aufgabe der Nutzung, Verkauf oder Verpachtung an Betreiber des angrenzenden Kindergartens –
alternativ Aufforstung und Nutzung als Ausgleichsfläche für die Bauleitplanung und Abbau der
Geräte.
2. Spielplatz am Schwarzen Kreuz in Bedburg-West
Aufgabe der Nutzung, Abbau der Geräte, Entwicklung von Planungsrecht zur Bebauung mit
Wohnhäusern.
3. Spielplatz Am Bach in Kirdorf
Aufgabe der Nutzung, Abbau der Geräte, Beseitigung des Aufwuchses, Verkauf zur Bebauung als
Baugrundstücke im Rahmen der Anpassung an die Umgebungsbebauung.
4. Spielplatz an der Morkener Straße
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Aufgabe der Nutzung, Abbau der Geräte, Geordnete Bepflanzung und Entwicklung einer
Vegetation.
5. Spielplatz Am Rosenstock in Kirchherten
Aufgabe der Nutzung, Rückbau des Sandkastens, Pflasterung der Fläche und Zuschlag zur
öffentlichen Verkehrsfläche.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales wurde am 27.10.2005
wurde das Gesamtkonzept „Kinderspielplätze im Stadtgebiet Bedburg“ vorgestellt.
Eine Entscheidung über 5 (gem. Empfehlung) aufzugebende Spielplätze soll im Hinblick auf eine
mögliche Umwidmung im Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung erfolgen.
Bei den 5 in Frage kommenden Spielplätze handelt es sich nachfolgend um
1. den Spielplatz Am Pützbach in Lipp
2. den Spielplatz am Schwarzen Kreuz in Bedburg-West
3. den Spielplatz Am Bach in Kirdorf
4. den Spielplatz an der Morkener Straße sowie
5. den Spielplatz Am Rosenstock in Kirchherten
Die Übersichtspläne zur Lage der einzelnen Spielplätze sind in der Anlage beigefügt. Ferner ist
eine Aufstellung zur Bewertung der Spielplätze durch das Jugendamt des Rhein-Erft-Kreises
ergänzend beigefügt.
Aus planerischer Sicht wird zu den einzelnen Flächen seitens der Verwaltung wie folgt Stellung
genommen:
Zu 1 Spielplatz Am Pützbach in Lipp
Eine bauliche Entwicklung der Fläche ist zur Zeit nicht möglich. Bei Aufgabe sollte die Fläche –
nach Abbau der Geräte zunächst dem Betreiber des Kindergartens als zusätzliche Außenfläche
zum Kauf oder Pacht angeboten werden. Sollte hier kein Interesse bestehen, könnte die Fläche
nach entsprechender Aufforstung als Ausgleichsfläche aufgewertet und im Rahmen der
Abwicklung städtebaulicher Maßnahmen als Ausgleichspotential (Ausgleich für den Eingriff in
Natur und Landschaft im Rahmen der Bauleitplanung) genutzt werden.
Bei Verkauf oder Verpachtung entfallen Kosten für den Abbau der Geräte sowie für die
Aufforstung.
Zu 2 Spielplatz am Schwarzen Kreuz in Bedburg-West
Der Spielplatz liegt im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 15/Bedburg, hat eine Größe von 703 m²
und wurde im Rahmen von Umsiedlungsmaßnahmen angelegt. Der Bebauungsplan weist dort
Grünfläche mit der besonderen Zweckbestimmung Spielplatz aus Die Fläche ist verkehrlich voll
erschlossen und könnte bei Aufgabe im Rahmen einer Bebauungsplanänderung der Bebauung für
Wohnhäuser zugeführt werden.
Kosten für Baureifmachung des Grundstückes gehen in die Erschließungskosten mit ein.
Zu 3 Spielplatz Am Bach in Kirdorf
Bei dem Grundstück handelt es sich um eine Fläche, die planungsrechtlich dem Innenbereich
nach § 34 des Baugesetzbuch zugeordnet ist. Die Fläche ist verkehrlich voll erschlossen. Weitere
Bindungen rechtlicher Art gibt es für diese Parzelle nicht. Im Rahmen der Beurteilung nach § 34
Baugesetzbuch kann die Fläche nach Abbau der Geräte sowie Beseitigung der Bepflanzung der
Bebauung zugeführt werden. Innerhalb des im Zusammenhang des bebauten Ortsteiles ist ein
Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und
die Erschließung gesichert ist.
Kosten für Baureifmachung des Grundstückes gehen in die Erschließungskosten mit ein.
Zu 4 Spielplatz an der Morkener Straße
Entlang des Fußweges an der Morkener Straße wurden bereits 2 Spielplätze im Laufe der Jahre
aufgegeben. Die Geräte wurden abgebaut und eine Vegetation hat sich entwickelt. Eine
städtebauliche Nachnutzung ist aufgrund fehlender Erschließung auch hier nicht möglich, sodass
bei dieser Fläche entsprechend den vg. bereits aufgegebenen Flächen verfahren werden kann.
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Alternativ sollte jedoch vorab den benachbarten Grundstückseigentümern die Fläche zum Kauf
oder Verpachtung angeboten werden.
Kosten für den Abbau der Geräte.
Zu 5 Spielplatz Am Rosenstock in Kirchherten
Es handelt sich hier um eine kleinteilige als Sandspielplatz ausgebaute Fläche im Gebiet des
Bebauungsplanes Nr. 1/Kircherten in einer Größe von 52 m². Eine Nachnutzung als Baufläche /
Grünfläche ist hier nicht gegeben. Es wird vorgeschlagen, dieses Grundstück der öffentlichen
Verkehrsfläche zuzuschlagen und als Stellplatzfläche im öffentlichen Raum zu nutzen.
Kosten für den Rückbau der Sandspielfläche sowie Pflasterung derselben.
Die auf den Spielplätzen abgebauten Geräte können je nach Zustand auf anderen Spielplätzen
wieder aufgebaut und weiterhin Ihrer Nutzung zugeführt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister