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Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Nebengebäude, einer landwirtschaftlichen Produktions-, Maschinen- und Gerätehalle sowie eines Gewächshauses mit Verkaufsladen auf dem Anwesen Hohenholzer Straße 33, Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück 26 hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Nebengebäude, einer landwirtschaftlichen Produktions-, Maschinen- und Gerätehalle sowie eines Gewächshauses mit Verkaufsladen auf dem Anwesen Hohenholzer Straße 33, Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück 26

hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Nebengebäude, einer landwirtschaftlichen Produktions-, Maschinen- und Gerätehalle sowie eines Gewächshauses mit Verkaufsladen auf dem Anwesen Hohenholzer Straße 33, Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück 26

hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches) Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Nebengebäude, einer landwirtschaftlichen Produktions-, Maschinen- und Gerätehalle sowie eines Gewächshauses mit Verkaufsladen auf dem Anwesen Hohenholzer Straße 33, Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück 26

hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-520/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 14.02.2006 Betreff: Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Nebengebäude, einer landwirtschaftlichen Produktions-, Maschinen- und Gerätehalle sowie eines Gewächshauses mit Verkaufsladen auf dem Anwesen Hohenholzer Straße 33, Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück 26 hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmen gemäß § 36 des Baugesetzbuches zum vorliegenden Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Nebengebäude, einer landwirtschaftlichen Produktions-, Maschinen- und Gerätehalle sowie eines Gewächshauses mit Verkaufsladen, unter der Voraussetzung, dass das Wohnhaus mit den Wirtschaftsgebäuden eine wirtschaftliche Einheit bildet, auf dem Anwesen Hohenholzer Straße 33 als privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 des Baugesetzbuches im Außenbereich von Bedburg Königshoven zu erteilen. Die Kosten für eine leistungsfähige Erschließung sind durch den Antragsteller zu tragen. Hierzu wird der Abschluss eines Erschließungsvertrages gem. § 124 ff Baugesetzbuch erforderlich. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 30.12.2005 wird beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Bauordnungsamt, ein Bauantrag zur Errichtung eines Betriebes, der der gartenbaulichen Erzeugung und des Vertriebes dienen soll, gestellt. Mit Verfügung vom 16.01.2006 bittet der Landrat des Rhein-Erft-Kreises nunmehr um Stellungnahme zum Bauantrag. Dieser beinhaltet die Errichtung eines Wohnhauses mit Nebengebäude, einer landwirtschaftlichen Produktions-, Maschinen- und Gerätehalle sowie eines Gewächshauses mit Verkaufsladen. Gemäß § 35 Baugesetzbuch liegt das o.g. Grundstück im Außenbereich. § 35 Abs. 1, Satz 2 besagt, dass „im Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient“. Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt die betreffende Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Daher wird eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht angenommen. Die ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch ist über die Hohenholzer Straße und den Wirtschaftweg Flur 9, Flurstück 27 gesichert. Seitens der Verwaltung bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken zu diesem Vorhaben. Unter der Voraussetzung, dass das Wohnhaus mit den Wirtschaftsgebäuden eine wirtschaftliche Einheit bildet, schlägt die Verwaltung vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Anlage: Flurkarte, Lageplan Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister