Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-520/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
14.02.2006
Betreff:
Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Nebengebäude, einer landwirtschaftlichen
Produktions-, Maschinen- und Gerätehalle sowie eines Gewächshauses mit Verkaufsladen auf
dem Anwesen Hohenholzer Straße 33, Gemarkung Kaster, Flur 9, Flurstück 26
hier: Erteilung des Einvernehmens gem. § 36 des Baugesetzbuches
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt das Einvernehmen gemäß § 36 des
Baugesetzbuches zum vorliegenden Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit
Nebengebäude, einer landwirtschaftlichen Produktions-, Maschinen- und Gerätehalle sowie eines
Gewächshauses mit Verkaufsladen, unter der Voraussetzung, dass das Wohnhaus mit den
Wirtschaftsgebäuden eine wirtschaftliche Einheit bildet, auf dem Anwesen Hohenholzer Straße 33
als privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 des Baugesetzbuches im Außenbereich von
Bedburg Königshoven zu erteilen.
Die Kosten für eine leistungsfähige Erschließung sind durch den Antragsteller zu tragen. Hierzu
wird der Abschluss eines Erschließungsvertrages gem. § 124 ff Baugesetzbuch erforderlich.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 30.12.2005 wird beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Bauordnungsamt, ein
Bauantrag zur Errichtung eines Betriebes, der der gartenbaulichen Erzeugung und des Vertriebes
dienen soll, gestellt. Mit Verfügung vom 16.01.2006 bittet der Landrat des Rhein-Erft-Kreises
nunmehr um Stellungnahme zum Bauantrag. Dieser beinhaltet die Errichtung eines Wohnhauses
mit Nebengebäude, einer landwirtschaftlichen Produktions-, Maschinen- und Gerätehalle sowie
eines Gewächshauses mit Verkaufsladen.
Gemäß § 35 Baugesetzbuch liegt das o.g. Grundstück im Außenbereich. § 35 Abs. 1, Satz 2
besagt, dass „im Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig ist, wenn öffentliche Belange nicht
entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es einem Betrieb der
gartenbaulichen Erzeugung dient“.
Der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg stellt die betreffende Fläche als
„Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Daher wird eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nicht
angenommen.
Die ausreichende Erschließung im Sinne von § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch ist über die Hohenholzer
Straße und den Wirtschaftweg Flur 9, Flurstück 27 gesichert.
Seitens der Verwaltung bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken zu diesem Vorhaben.
Unter der Voraussetzung, dass das Wohnhaus mit den Wirtschaftsgebäuden eine wirtschaftliche
Einheit bildet, schlägt die Verwaltung vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Anlage: Flurkarte, Lageplan
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
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----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister