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Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007.)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007.) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007.) Beschlussvorlage (Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007.)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-741/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 07.11.2006 Betreff: Vorberatung der Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung als Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung in der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007 zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die in die Kalkulation eingehenden Kosten des Fachbereichs I beinhalten den entsprechenden Anteil an Personalkosten eines Mitarbeiters. Die Aufteilung dieser Personalkosten erfolgt hochgerechnet auf Grundlage der durch den Fachbereich IV im Jahre 2006 (Januar bis September) durchgeführten Buchungen auf die beiden Endkostenstellen. Das durchschnittliche Stundenaufkommen des Arbeitsaufwandes für die Durchführung des Winterdienstes, bezogen auf die letzten fünf Jahre, beträgt 1.389 Stunden. Bei einem zu berücksichtigenden Stundensatz von 29,00 € entstehen hier Kosten von rund 40.281,00 €. Diese Erhöhung ergibt sich durch die Einführung einer Rufbereitschaft für den Winterdienst im Jahr 2006, die Anzahl der Bereitschaftsstunden ist mit einem Satz von 12,5 % in die Berechnung der Stundenzahl eingeflossen. Aufgrund der engen Personaldecke ist eine anderweitige Sicherstellung des Winterdienstes nicht mehr gegeben. Für die Fahrbahnreinigung (in der Regel Reinigung von Hand) werden 364 Arbeitsstunden angesetzt, was mit einem Stundensatz von 29,00 € zu Kosten in Höhe von rund 9.744,00 € führt. An Deponiekosten des Rhein-Erft-Kreises für Straßenkehricht wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre (16.981,00 €) eingestellt. Die Kosten für Streumittel (nach Abzug des Eigenbedarfs von 14 %) gehen mit 11.766,54 € in die Berechnung ein. Bedingt durch die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes um 3 %-Punkte und ein erhöhter Bedarf an Streumittel bedingt durch den extrem starken und lang anhaltenden Winter kommt es hier zu einer Erhöhung. Die Abschreibung des Anlagevermögens wird – wie in den Vorjahren – vom Wiederbeschaffungszeitwert berechnet. Bei der kalkulatorischen Verzinsung wurde ein Zinssatz in Höhe von 5,33 % zugrunde gelegt. Für die Durchführung der Fahrbahnreinigung bedient sich die Stadt Bedburg eines privatwirtschaftlichen Unternehmens.Auch hier muss im nächsten Jahr mit einer Erhöhung,der Unternehmerentschädigung, bedingt durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer, gerechnet werden. Gleiches gilt für geringe Teilbereiche des Winterdienstes. Im Bereich des Winterdienstes geht für die Unterhaltung der Gerätschaften ein Betrag in Höhe von 123,07 € und für die Unterhaltung von Fahrzeugen ein Betrag in Höhe von 740,56 € in die Kalkulation ein (Aufwendungen von Januar bis einschl. Oktober – hochgerechnet auf das Jahr 2006). Die Abrechnung der Gebühren 2005 hat ergeben, dass die im vergangenen Jahr durchgeführte Kalkulation in nahezu 100 %igem Umfang dem tatsächlich entstandenen Aufwand Rechnung getragen hat.Für die Fahrbahnreinigung ergab sich ein Übersschuß in Höhe von 24,22 € , beim Winterdienst beläuft sich der Überschuß auf 71,59 € Die Kosten für die Fahrbahnreinigung summieren sich unter Einbeziehung der allgemeinen Verwaltungskosten auf einen Gesamtbetrag von 64.322,35 € und für den Winterdienst auf 63.252,63 €. Für das „allgemeine öffentliche Interesse“ ist ein Abschlag auf die ermittelten Kosten vorzunehmen. Bei der Fahrbahnreinigung wird von einem prozentualen Anteil für das Allgemein-Interesse von 25 % ausgegangen, dieser ist von den Gesamtkosten abzuziehen. Die Abschläge bei der Winterwartung sind je Straßenart unterschiedlich gewichtet: Anliegerstraße 10 % STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Innerörtliche Straßen 15 % Hauptgeschäftsstraßen 20 % Überörtliche Straßen 25 %. Die Gebühr für die Fahrbahnreinigung wird festgesetzt auf 1,27 € je Veranlagungsmeter. Im laufenden Jahr beträgt die Gebühr 1,18 € Für den Winterdienst ergeben sich folgende festzusetzende Gebühren: Gebühren 2007 Gebühren 2006 Anliegerstraßen 0,51 € 0,36 Innerörtliche Straßen 0,48 € 0,34 Hauptgeschäftsstraßen 0,45 € 0,31 Überörtliche Straßen 0,42 € 0,30 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 27. Oktober 2006 ----------------------------------Metzmacher ----------------------------------Naujock ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Leiter der Bauverwaltung Bürgermeister