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Beschlussvorlage (Voranfrage zur Errichtung eines Abstellraumes auf dem Modellflugplatz Kasterer Höhe)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Voranfrage zur Errichtung eines Abstellraumes auf dem Modellflugplatz Kasterer Höhe) Beschlussvorlage (Voranfrage zur Errichtung eines Abstellraumes auf dem Modellflugplatz Kasterer Höhe)

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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-735/2006 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 07.11.2006 Betreff: Voranfrage zur Errichtung eines Abstellraumes auf dem Modellflugplatz Kasterer Höhe Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch zur Errichtung eines Abstellraumes auf dem Modellflugplatz Kasterer Höhe zu erteilen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 17.10.2006 stellt der Flugmodellsportclub Königshoven 1975 e.V. eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Abstellraumes in der Größe 5,00 m x 2,50 m, Höhe 2,60 m auf dem Gelände des Modellflugplatzes im Bereich der rekultivierten Fläche des Tagebaues Frimmersdorf nördlich von Kaster (siehe Übersichtsplan). Die entsprechende Fläche liegt im Außenbereich gem. § 35 des Baugesetzbuches. Ein Vorhaben im Außenbereich ist gem. § 35 Abs. 1 Ziffer 4 nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt werden soll. Das Grundstück liegt im Landschaftsplan Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises. Dieser belegt die betreffende Fläche mit dem Ziel der Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahme „Rekultivierungsfläche“. Weitere Festsetzungen sind nicht getroffen. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg ist die Fläche mit der Zweckbestimmung Modellflugplatz dargestellt . Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt über einen Wirtschaftsweg. Die Errichtung des Modellflugplatzes mit Nebenanlagen wurde am 24.04.1989 genehmigt. Aus städtebaulicher Sicht bestehen daher gegen die Errichtung eines Abstellraumes zur Unterbringung von Geräten, die der Bewirtschaftung des Modellflugplatzes dienen, keine Bedenken. Darüber hinaus trägt der Betrieb des Modellflugplatzes zur Erhaltung des Freizeitwertes in der Stadt Bedburg bei. Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch zur Errichtung eines Abstellraumes auf dem Modellflugplatz Kasterer Höhe unabhängig von der Entscheidung der Unteren Landschaftsbehörde zu erteilen. Anlagen: Übersichtsplan, Voranfrage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 24.10.2006 gez. Jung ----------------------------------Jung Sachbearbeiterin ----------------------------------Klütsch Stellv. Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Bürgermeister