Daten
Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-735/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
07.11.2006
Betreff:
Voranfrage zur Errichtung eines Abstellraumes auf dem Modellflugplatz Kasterer Höhe
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt, das Einvernehmen gemäß § 36
Baugesetzbuch zur Errichtung eines Abstellraumes auf dem Modellflugplatz Kasterer Höhe zu
erteilen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Mit Schreiben vom 17.10.2006 stellt der Flugmodellsportclub Königshoven 1975 e.V. eine
Bauvoranfrage zur Errichtung eines Abstellraumes in der Größe 5,00 m x 2,50 m, Höhe 2,60 m auf
dem Gelände des Modellflugplatzes im Bereich der rekultivierten Fläche des Tagebaues
Frimmersdorf nördlich von Kaster (siehe Übersichtsplan).
Die entsprechende Fläche liegt im Außenbereich gem. § 35 des Baugesetzbuches. Ein Vorhaben
im Außenbereich ist gem. § 35 Abs. 1 Ziffer 4 nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht
entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es wegen seiner
besonderen Anforderungen an die Umgebung, wegen seiner nachteiligen Wirkung auf die
Umgebung oder wegen seiner besonderen Zweckbestimmung nur im Außenbereich ausgeführt
werden soll.
Das Grundstück liegt im Landschaftsplan Nr. 1 des Rhein-Erft-Kreises. Dieser belegt die
betreffende Fläche mit dem Ziel der Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahme
„Rekultivierungsfläche“. Weitere Festsetzungen sind nicht getroffen. Im rechtskräftigen
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg ist die Fläche mit der Zweckbestimmung Modellflugplatz
dargestellt . Die verkehrsmäßige Erschließung erfolgt über einen Wirtschaftsweg.
Die Errichtung des Modellflugplatzes mit Nebenanlagen wurde am 24.04.1989 genehmigt. Aus
städtebaulicher Sicht bestehen daher gegen die Errichtung eines Abstellraumes zur Unterbringung
von Geräten, die der Bewirtschaftung des Modellflugplatzes dienen, keine Bedenken.
Darüber hinaus trägt der Betrieb des Modellflugplatzes zur Erhaltung des Freizeitwertes in der
Stadt Bedburg bei.
Die Verwaltung empfiehlt, das Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch zur Errichtung eines
Abstellraumes auf dem Modellflugplatz Kasterer Höhe unabhängig von der Entscheidung der
Unteren Landschaftsbehörde zu erteilen.
Anlagen: Übersichtsplan, Voranfrage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 24.10.2006
gez. Jung
----------------------------------Jung
Sachbearbeiterin
----------------------------------Klütsch
Stellv. Fachbereichsleiter
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister