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Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-733/2006
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement
03.11.2006
Bemerkungen:
Betreff:
Haushaltsplanung 2007
1. Beratung des Budgets des Fachbereichs IV – Finanzen, Personal, Organisation für das
Haushaltsjahr 2007
2. Beratung über die Entwicklung des Gesamthaushalts der Stadt Bedburg für das
Haushaltsjahr 2007
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement beschließt, den
Stadtkämmerer zu bitten, bei der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2007 das von den Fachausschüssen verabschiedete Zahlenwerk sowie die bereits
in diesem Zusammenhang erarbeiteten politischen Zielvorgaben – vorbehaltlich aktueller,
insbesondere finanzieller Entwicklungen – als Basismaterial zu verwenden.
Zur Realisierung von Konsolidierungen werden die in der Anlage 7 und 8 der Sitzung des Rates
vom 24.01.2006 enthaltenen Teile der sogenannten „Masterplans“ in die jeweiligen Produktblätter
eingearbeitet. Die Produkte sind Grundlage der unterjährigen Berichte. Hier werden zukünftig die
zuständigen Ausschüsse über die einzelnen Sachstände der politischen Zielvorgaben informiert.
Der Ausschuss beschließt über die im Masterplan hinausgehenden Ziele hinaus folgende weitere
politische Zielvorgaben: ...
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Wie bereits in früheren Sitzungsvorlagen dargestellt, beinhaltet der Haushaltsplan 2007 den neuen
Kontenrahmen. Des Weiteren wurde der Haushalt neu strukturiert. Die Kostenrechnung wird nun
im Haushalt integriert (vierte Produktstufe) und nicht wie bisher in einem separaten
Rechnungskreis.
Die Darstellung der Rechengrößen in den einzelnen Produktblättern erfolgt auf der Basis der vom
Gesetzgeber vorgeschriebenen Kontengruppen. Lediglich beim Produkt „Allgemeine
Finanzwirtschaft“ werden die einzelnen Sachkonten wegen der außergewöhnlichen Bedeutung für
den städtischen Haushalt separat ausgewiesen.
Die Plandaten 2006 und die voraussichtlichen Jahresabschlusswerte 2005 wurden auf der
Produktebene eingearbeitet.
Gesamtbudget des Fachbereichs IV
Das Budget des Fachbereich IV wird überwiegend bestimmt durch das Produkt der allgemeinen
Finanzwirtschaft. Daher verwundert es nicht, dass die Entwicklung des Gesambudgets ähnlich
verläuft. Mit Ausnahme des Jahres 2008 steigt der Überschuss kontinuierlich.
Entwicklung des Überschusses in T€
18.000
16.000
12.000
10.000
16.047
15.718
14.000
16.914
13.436
11.605
11.528
8.000
6.000
4.000
2.000
0
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Einzelheiten zur Entwicklung werden nachstehend bezogen auf die Produkte dargestellt.
Eckdaten zu den einzelnen Produkten
Produkt 110.111.410 – Personalwirtschaft/Organisation
Das voraussichtliche Jahresergebnis 2005 sowie insbesondere das planerische Jahresergebnis
2006 können nur bedingt mit den Planungsjahren 2007 bis 2010 verglichen werden. Bei den
Planungen der Jahre 2005 und 2006 wurde noch davon ausgegangen, dass die
Pensionsauszahlungen durch die Rückstellungen gedeckt werden können und somit kein Aufwand
entsteht. Dies hat sich mittlerweile als Fehleinschätzung herausgestellt.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Das Produkt wird überwiegend von den Personalaufwendungen bestimmt. Lediglich 4,2 % der
Aufwendungen des Haushaltsjahres 2007 (= 1.389.910 €) entfallen auf Sachaufwendungen (Ausund Fortbildung und damit zusammenhängende Reisekosten, Aufwendungen für
Bekanntmachungen im Amtsblatt etc.). Die Sachaufwendungen sinken gegenüber 2005/2006
deutlich aufgrund der Aufgabenverlagerung der zentralen Beschaffung in den Fachbereich III.
Zentral sind in diesem Produkt die Aufwendungen für die Zuführung zu Pensions- und
Beihilferückstellungen, für Rückstellungen für Altersteilzeitfälle, für Beihilfen und für die
Versorgungsbeiträge der Beamten veranschlagt. Die mögliche Inanspruchnahme der jeweiligen
Rückstellungen wurde berücksichtigt. Dieser Betrag summiert sich im Haushaltsjahr 2007 auf
insgesamt 1.084.800 €.
D.h., dass auf den Fachbereich IV Personalaufwendungen lediglich in Höhe von 246.110 €
entfallen. Ebenfalls enthalten sind die Personalaufwendungen für Auszubildende, die ab dem Jahr
2008 sinken, da gemäß Personalkonzept die Zahl der Ausbildungsplätze von 3 auf 1 reduziert
wird.
Produkt 110.111.420 – Finanzmanagement
Das Jahresergebnis des Finanzmanagements zeigt eine negative Entwicklung auf. Hauptursache
ist der in den Finanzplanungsjahren stetig steigende Zinsaufwand für Liquiditätskredite. Die
steigende Finanzierungslücke und zumindest planerische Entwicklung des Kapitalmarktes tun hier
ihr übriges.
Die Ertragsentwicklung (insbesondere Beitreibungsgebühren) ist konstant.
Die Personalaufwendungen steigen in den Jahren 2007 und 2008 wegen der planerischen
Übernahme von zwei Auszubildenden bei gleichzeitiger „planerischer“ Rückkehr der sich in
Elternzeit befindlichen Mitarbeiterin in den Bereich des Finanzmanagement sowie lt.
Personalkonzept vorgesehenen Beförderungen. Ob der Personalbestand im Fachbereich IV
tatsächlich so bestehen bleiben kann, ist eher unwahrscheinlich. Diesbezüglich wird es ggf. im
Rahmen der Vorlage des Stellenplanes weitergehende Erläuterungen geben. Des Weiteren ist
unklar, ob und mit welcher Arbeitsstundenanzahl die sich in Elternzeit befindliche Mitarbeiterin den
Dienst wieder aufnimmt.
Im Haushaltsjahr 2005 wurden Personalaufwendungen ausnahmsweise direkt dem Produkt
„Abfallbeseitigung“ zugewiesen. Diese wurden bereits im Haushaltsjahr 2006 im Produkt
„Finanzmanagement“ veranschlagt, da es sich um Mitarbeiter des Steueramtes handelt. Zum
Jahresvergleich sind die vorgenannten Personalaufwendungen mit einzubeziehen.
Ausführungen zum Sachaufwand sind aufgrund der Geringfügigkeit zu vernachlässigen. Hier fallen
in der Regel lediglich Reiseaufwendungen für die Vollstreckungsbediensteten sowie
Geschäftsaufwendungen (Kontoführung etc.) an.
Produkt 110.111.430 – IT-Management
Gegenüber den Planwerten 2006 ist nur ein leichter Anstieg des Zuschussbedarfs zu verzeichnen.
Aufgrund einiger Neubeschaffungen steigen die Abschreibungswerte für längerfristig nutzbare
Lizenzen an. Demgegenüber gibt es eine planerische Verlagerung von Abschreibungen auf
geringwertige Wirtschaftsgüter hin zu sonstigen Geschäftsaufwendungen. Aufgrund der Art der
Beschaffungen ist diese Veranschlagung eher sachgerecht.
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Produkt 530.537.410 – Abfallbeseitigung
Beim Produkt Abfallbeseitigung handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung, bei der
gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes eine Kostendeckung anzustreben ist.
In den beiden Jahren 2005 und 2006 wurde bzw. werden jeweils Überdeckungen erwirtschaftet,
die wesentlich durch nicht vorgenommene Pflichtentleerungen beeinflusst werden. Solche
Überschüsse sind in die Bilanz als Sonderposten für den Gebührenausgleich einzustellen. Der
Überschuss 2005 wird gebührensenkend in die Gebührenkalkulation 2007 eingerechnet.
Dementsprechend wird der Sonderposten im Haushaltsjahr 2007 ertragswirksam aufgelöst
(enthalten in den Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten). Entsprechend wurde für den zu
erwartenden Überschuss des Jahres 2006 veranschlagungstechnisch im Finanzplanungsjahr 2008
verfahren.
Das im Teilergebnisplan ausgewiesene positive Jahresergebnis resultiert aus noch nicht
verrechneten Leistungen anderer Produkte (Bauhof, Steuerverwaltung, Stadtkasse).
Produkt 610.601.410 – Beteiligungen
Hier sind Finanzerträge aus den Gewinnausschüttungen aus der Beteiligung an der Erftland
Kommunale Wohnungsgesellschaft sowie die an die gleiche Gesellschaft aufzuwendende
Aufwendungszuschüsse zur Einhaltung der Mietobergrenze (Transferaufwand) veranschlagt.
Die von der Erftland zu zahlenden Tilgungen für Wohnungsbaudarlehen werden grundsätzlich im
Teilfinanzplan ausgewiesen. Durch die vorgenommene Abzinsung der bei Eröffnungsbilanzierung
berücksichtigten Forderungen aus Wohnungsbaudarlehen werden jährlich Erträge aus den
gegenüber den Forderungen höheren Tilgungsbeträgen erwirtschaftet.
Produkt 610.611.420 – Allgemeine Finanzwirtschaft
Die allgemeinen Deckungsmittel (u.a. Steuern, Zuweisungen) entwickeln sich insgesamt relativ
positiv. Während die Erträge mit Ausnahme des Finanzplanungsjahres 2008 deutliche
Steigungsraten aufweisen, bleiben die Aufwendungen relativ konstant (s. Grafik).
Entwicklung allg. Finanzwirtschaft in T€
30.000
28.000
26.000
24.000
22.000
20.000
18.000
16.000
14.000
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
2005
2006
2007
Erträge allg. Finanzwirtschaft
2008
2009
2010
Aufwand allg. Finnazwirtschaft
STADT BEDBURG
Seite: 5
Sitzungsvorlage
Entwicklung allg. Finanzwirtschaft in % zum Vorjahr
30,00%
25,00%
20,00%
15,00%
10,00%
5,00%
0,00%
-5,00%
-10,00%
-15,00%
-20,00%
23,15%
15,55%
5,06%
6,68%
3,58%
3,32%
-0,56%
2006
2007
2008
2,54%
2009
4,49%
2010
-14,12%
Erträge allg. Finanzwirtschaft
Aufwand allg. Finnazwirtschaft
Erhebliche Steigerungsraten sind beim Anteil an der Einkommensteuer (insbesondere aufgrund
der für Bedburg positiven Entwicklung des maßgeblichen Verteilungsschlüssels) und bei den
Schlüsselzuweisungen zu verzeichnen. Hier profitieren alle nordrhein-westfälischen Kommunen
vom erhöhten Steueraufkommen (Verbundmasse). Aufgrund der erhöhten Realsteuerhebesätze
profitiert die Stadt Bedburg zusätzlich bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen, da diese
nun Grundlage der fiktiven Berechnung der Steuerkraft sind (jährlicher Effekt rd. 760.000 €).
Die Berechnung der Sockelkreisumlage erfolgte unter Zugrundelegung eines Sockelumlagesatzes
von 29 v.H. Der für das Haushaltsjahr 2006 vom Rhein-Erft-Kreis festgesetzte Sockelumlagesatz
liegt derzeit bei 31,15 v.H.
Der Rhein-Erft-Kreis erhält im Haushaltsjahr 2007 gemäß der 1. Proberechnung des LDS mehr
Schlüsselzuweisungen. Weiterhin steigen die zur Bemessung der Kreisumlage maßgebenden
Umlagegrundlagen. Diese Verbesserungen müssen an die kreisangehörigen Kommunen weiter
gegeben werden bzw. führen zwangsläufig zur Senkung des Umlagesatzes.
Eine Haushaltsverschlechterung muss durch die vom Land festgesetzte Krankenhausumlage
hingenommen werden. Lt. Informationen des Innenministeriums verdoppelt diese sich. Sie steigt
von rd. 132.000 € auf rd. 280.000 €. Diese Umlage dient der Finanzierung von Investitionen der
nordrhein-westfälischen Krankenhäuser. Es handelt sich somit um einen Investitionszuschuss, der
aber nicht aktiviert werden kann, da die Stadt Bedburg nicht das wirtschaftliche Eigentum an der
geförderten Maßnahme hat. Dies hat zur Folge, dass es sich hier um keine investive Maßnahme
handelt und vollständig der Ergebnisplan belastet wird.
Bei den Festsetzungen der Gewerbesteuer wurden die derzeit vorliegenden Messbeträge für
Vorauszahlungen zugrunde gelegt. Mögliche Veranlagungen aus Betriebsprüfungen etc. blieben
unberücksichtigt. Eine statistische Auswertung der Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens
zeigt, dass mit Ausnahme weniger Jahre regelmäßig Nachzahlungen aus Veranlagungen geleistet
wurden. Da in den Jahren 2000 bis einschließlich 2004 keine Vorauszahlungen durch den größten
Steuerzahler geleistet wurden, besteht durchaus die Hoffnung, dass in den kommenden Jahren
weitere Gewerbesteuernachzahlungen erfolgen könnten; es besteht jedenfalls für die genannten
Jahre keine Gefahr, dass – wie in der Vergangenheit auch schon geschehen – die Stadt erhaltene
Gewerbesteuerzahlungen einschl. einer Verzinsung zurückzahlen muss.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 6
Die Bemessung der Grundsteuer B erfolgte ebenfalls auf Grundlage der vorliegenden
Messbeträge zuzüglich eines leichten Anstiegs aufgrund von Nachveranlagungen (insbesondere
PG 43/Bedburg - ehem. RLB-Gelände und PG 32/Kaster – „Im Spleß“).
Der Ansatz der Vergnügungssteuer wurde trotz neuer Satzung und neuer Besteuerungsgrundlage
in alter Höhe fortgeschrieben. Hier wird die Entwicklung im Jahr 2007 zeigen, ob sich Mehr- oder
Mindererträge ergeben werden.
Bei der Veranschlagung der Konzessionsabgaben wurde nach dem Vorsichtsprinzip verfahren. In
den letzten Jahren wurden immer wieder aufgrund positiver Abrechnungsergebnisse Mehrerträge
erzielt.
Veranschlagt
wurden
lediglich
die
Abschlagszahlungen
durch
das
Versorgungsunternehmen.
Seit dem Jahr 2006 wird der Solidarbeitrag nicht mehr spitz abgerechnet. Der Solidarbeitrag wird
über die Minderung der Schlüsselzuweisungen und über eine erhöhte Gewerbesteuerumlage
geleistet. Der noch veranschlagte Betrag im Jahr 2007 resultiert aus dem geschätzten
Abrechnungsbetrag aus dem Jahr 2005. Wenn die tatsächliche Berechnung bzw. die 2.
Proberechnung des LDS (voraussichtlich Mitte November) vorliegt, könnte sich hier eventuell eine
Veränderung des Betrages ergeben.
Die aktuelle Kapitalmarktlage wurde bei der Veranschlagung der Zinsen für bestehende Kredite
und des im Haushaltsjahr eventuell aufzunehmenden Darlehens berücksichtigt. Hier wird trotz des
guten Zinsniveaus angestrebt, durch alternative Finanzierungsmodelle mittel- und langfristig
Verbesserungen zu erzielen.
In der Eröffnungsbilanz wurden die in Vorjahren gezahlten Investitionspauschalen nicht passiviert,
da diese keinem Vermögensgegenstand direkt zugeordnet werden können.
Die
Investitionspauschale des Landes dient lediglich als Finanzierungsmittel für Investitionen.
Entsprechend den Empfehlungen der NKF-Modellkommunen wird daher die Investitionspauschale
im Jahr der Zahlung ertragswirksam aufgelöst.
STADT BEDBURG
Seite: 7
Sitzungsvorlage
Eckdaten und Stellungnahme zum Gesamtergebnisplan
Der Gesamtergebnisplan weist folgende planerischen Jahresergebnisse (Salden) aus:
2007
2008
2009
2010
-
- 4.744.103 €
- 8.593.233 €
- 2.242.975 €
- 4.256.043 €
Das durchschnittliche Defizit der Planungsjahre 2007 bis 2010 beläuft sich auf rd. 4,96 Mio. € bei
durchschnittlichen Erträge von 36,9 Mio. € und Aufwendungen von 41,9 Mio. €.
Der geringere Fehlbedarf im Planungsjahr 2009 resultiert aus einem erhöhten Ertrag aus
Grundstücksveräußerungen (Abrechnung Baugebiet „Im Spleß“ zum 31.12.2008). Der
entsprechende Betrag in Höhe von 2 Mio. € basiert auf aktuellen Prognosen des mit der
Vermarktung des Geländes beauftragten Institutes, setzt aber eine kontinuierliche zügige
vollständige Abwicklung des Projekts bis zum Abrechnungszeitpunkt voraus.
Der erhöhte Fehlbedarf im Haushaltsjahr 2008 ist Folge der hohen Steuerkraft (durch die
Gewerbesteuernachzahlungen in 2006) und der damit einhergehenden sinkenden
Schlüsselzuweisungen in 2008.
Die Grafiken zur Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie der Finanz- und
außerordentlichen Ergebnisse verdeutlichen dies.
Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen
44.000.000
41.000.000
38.000.000
35.000.000
32.000.000
29.000.000
26.000.000
23.000.000
20.000.000
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Ergebnis
Ansatz
Plan
Planung
Planung
Planung
= Ordentliche Erträge
= Ordentliche Aufwendungen
Hinzuweisen bleibt allerdings auf die Tatsache, dass die tatsächlichen Jahresabschlussergebnisse
der Jahre 2000 – 2005 immer deutlich positiver ausgefallen sind, als sie nach dem Vorsichtsprinzip
in der Finanzplanung ausgewiesen wurden.
STADT BEDBURG
Seite: 8
Sitzungsvorlage
Entwicklung des Finanz- und des außerordentlichen Ergebnisses
0
-200.000
-400.000
2005
2006
Ergebnis Ansatz
2007
Plan
2008
2009
2010
Planung Planung Planung
-600.000
-800.000
= Finanzergebnis
= Außerordentliches Ergebnis
-1.000.000
-1.200.000
-1.400.000
-1.600.000
Aufgrund der Tatsache, dass die Ausgleichsrücklage wegen der positiveren Ergebnisse in den
Haushaltsjahren 2005 und 2006 wieder ausreichend gefüllt ist, kann im Haushaltsjahr 2007 der
gemäß § 75 Abs. 2 GO NW vorgesehene „fiktive“ Haushaltsausgleich erreicht werden.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Rat der Stadt Bedburg im Zuge der Feststellung des
Jahresabschlusses 2006 beschließt, den Überschuss zur Auffüllung der Ausgleichsrücklage zu
verwenden.
Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage (Eigenkapital im engeren Sinn) ist somit im
Haushaltsjahr 2007 nicht vorgesehen. Eine diesbezügliche Genehmigungspflicht gemäß § 75 Abs.
4 GO NW entfällt somit.
§ 76 GO NW regelt die Voraussetzungen zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes
(HSK). Danach ist ein HSK aufzustellen, wenn entweder in einem Planungsjahr (auch
mittelfristiges Finanzplanungsjahr) mehr als ¼ der allgemeinen Rücklage oder in zwei aufeinander
folgenden Planungsjahren mehr als 5% der allgemeinen Rücklage in Anspruch genommen wird.
Die Entwicklung der allgemeinen Rücklage ist zu berücksichtigen. Diese entwickelt sich wie folgt:
Stand Eröffnungsbilanz:
Inanspruchnahme in den Jahren 2005 bis 2007
Inanspruchnahme im Finanzplanungsjahr 2008
Voraussichtlicher Stand am 31.12.2008
Inanspruchnahme im Finanzplanungsjahr 2009
Inanspruchnahme im Finanzplanungsjahr 2010
Voraussichtlicher Stand am 31.12.2010
88.095 T€
0 T€ (Ausgleichsrückl.)
8.593 T€ (./. 9,75%)
79.502 T€
0 T€ (Ausgleichsrückl.)
4.256 T€ (./. 5,35%)
75.246 T€
Da die Voraussetzungen des § 76 GO nicht vorliegen, besteht für das Haushaltsjahr 2007 auch
keine Verpflichtung zur Aufstellung eines HSK.
Der Haushalt ist nach Beschlussfassung lediglich der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Nach der Finanzplanung ist aber wahrscheinlich, dass die Verringerung der allgemeinen Rücklage
im Haushaltsplan des Jahres 2008 einer Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf, wenn sich
nicht die prognostizierten Jahresergebnisse 2006 und 2007 deutlich verbessern sollten.
Setzt man die durchschnittlichen planerischen Jahresergebnisse des Gesamthaushaltes und der
einzelnen Budgets ins Verhältnis, müsste jedes Budget um rd. 14,2 % optimiert werden, um den
Haushaltsausgleich zu erreichen.
STADT BEDBURG
Seite: 9
Sitzungsvorlage
Um dies in Beträgen auszudrücken wären anteilmäßig folgende Verbesserungen je Budget zu
erzielen:
Fachbereich I
475.272,45 €
Fachbereich II
1.426.759,79 €
Fachbereich III
785.691,69 €
Fachbereich IV
2.129.326,56 €
Ratsbüro
132.986,13 €
Rechnungsprüfungsamt
13.734,38 €
Dies wird voraussichtlich nicht zu realisieren sein. In den Fachbereichen I und III könnten
zumindest punktuell Verkaufserlöse bei der Erreichung dieses Zieles helfen. Im Fachbereich II
wäre wenn überhaupt nur bei der Übernahme des Jugendamtes eventuell eine Entlastung des
Haushalts möglich. Allerdings wird dies in der vorgenannten Höhe nur schwer zu erzielen sein.
Das gleiche gilt prinzipiell auch für das Budget des Fachbereichs IV. Die Realsteuerhebesätze sind
bereits auf einem hohen Niveau. Alle übrigen bedeutsamen Einnahmequellen sind von der
konjunkturellen Lage bzw. von der Gesetzgebung abhängig.
Wie bereits in den Vorjahren dokumentiert, ist die Haushaltslage prinzipiell nur durch eine
umfassende Gemeindefinanzreform in den Griff zu bekommen.
Trotzdem sollte die Stadt Bedburg das Möglichste tun, um die negativen Jahresergebnisse zu
verringern. Deshalb werden die in der Anlage 7 und 8 der Sitzung des Rates vom 24.01.2006
enthaltenen Teile des sogenannten „Masterplans“ in die jeweiligen Produktblätter eingearbeitet.
Die Produkte sind Grundlage der unterjährige enthaltenen Teile des sogenannten „Masterplans“ in
die jeweiligen Produktblätter eingearbeitet.
Die Produkte sind Grundlage der unterjährigen Berichte. Hier werden zukünftig die zuständigen
Ausschüsse über die einzelnen Sachstände informiert.
Erläuterung zur Entwicklung der Liquidität
Trotz der positiven Kassenlage im zweiten Halbjahr 2006 und voraussichtlich auch noch im Jahr
2007 ist die grundsätzliche Entwicklung doch besorgniserregend. Der zu erwartende Bestand an
Liquiditätskrediten steigt planerisch auf 20,1 Mio. € bis zum Jahr 2010.
Für Investitionen wird im Haushaltsjahr 2007 ein Kreditbedarf in Höhe von 2,65 Mio. €
ausgewiesen. Die übrigen Finanzplanungsjahre weisen positive Salden aus, mit denen
Kredittilgungen bzw. konsumtive Auszahlungen finanziert werden. Unberücksichtigt ist hierbei der
eventuell zu erzielende Erlös aus der Vermarktung des Rathausgeländes in Kaster und des
Rathauses in Bedburg.
Die Baumaßnahmen teilen sich wie folgt auf:
Aufteilung der Baumaßnahmen
1.000.000
900.000
800.000
700.000
600.000
500.000
400.000
300.000
200.000
100.000
0
2007
2008
Hochbau
2009
Abwasserbeseitigung
2010
Straßenbau
STADT BEDBURG
Seite: 10
Sitzungsvorlage
Die Anschaffungen von beweglichem Vermögen teilen sich auf folgende Aufgabenbereiche auf:
2007
Bauhof (insbesondere Fahrzeuge und
Geräte)
Rathaus (neues Rathaus)
IT-Ausstattung
Brandschutz
Schulen
Winterdienst
Kinderspielplätze
Bestattungswesen
Sportplätze
Festwerte
Geringwertige Wirtschaftsgüter
278.900
0
25.000
8.000
37.500
30.000
10.000
5.000
49.000
68.800
53.600
2008
79.000
165.000
39.900
8.000
37.500
33.000
10.000
55.000
49.000
25.400
51.100
2009
148.700
0
39.900
8.000
37.500
15.000
10.000
5.000
49.000
25.400
51.100
2010
79.000
0
39.900
8.000
37.500
0
10.000
5.000
49.000
25.400
51.100
Eine vom Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend, Freizeit und Soziales angestrebte pauschale
Veranschlagung von jährlich 300.000 € für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen ist nicht in
die Haushaltsplanung übernommen worden, da das Gesetz pauschale Veranschlagungen von
Investitionen in dieser Größenordnung nicht vorsieht.
Alle Baumaßnahmen und Beschaffungen ziehen zumindest hinsichtlich der Abschreibungen
Folgeaufwendungen nach sich. Diese wurden in den Ergebnisplan eingearbeitet.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Budgets der Fachbereiche und des Ratsbüros
Fachbereich I – Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung
Entwicklung Jahresergebnis in T€
0
-500
2006
2007
2008
2009
2010
-1.000
-1.500
-2.000
-1.826
-2.500
-3.000
-2.720
-3.500
-4.000
-3.919
-4.500
-3.831
-4.113
Die Schwankungen der Jahresergebnisse sind insbesondere durch Erträge aus der Veräußerung
von Grundstücken bedingt.
Die Aufwendungen sind relativ konstant. Hier ist ein Anstieg der bilanziellen Abschreibungen
zwischen den Planwerten 2006 und 2007 zu verzeichnen. Dieses liegt an der mittlerweile
vorliegenden Eröffnungsbilanz als Grundlage für die Ermittlung der Abschreibungen. Weiterhin
steigen die Abschreibungsaufwendungen insbesondere aufgrund der beabsichtigten Beschaffung
von Fahrzeugen. Hier hatte der Fachbereich I dem Fachausschuss ein Beschaffungskonzept
vorgelegt, dass auch durch diesen beschlossen wurde. Weiterhin ist ein Anstieg der
Personalaufwendungen im Jahre 2010 aufgrund der Übernahme der neuen Aufgabe der
Bauaufsicht zu verzeichnen. Hier ist noch eine Änderung der Planung vorzunehmen, da die
Planungen der anderen Fachbereiche die Übernahmen neuer Aufgaben bereits zutreffend für das
Jahr 2009 vorsehen.
Fachbereich II – Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung
Entwicklung des Jahresergebnisses in T€
-9000
-9200
2006
2007
2008
2009
2010
-9400
-9600
-9.492
-9800
-10000
-10200
-10400
-9.811
-10.024
-10.115
-10.225
STADT BEDBURG
Seite: 12
Sitzungsvorlage
Hier ist ein stetiger Anstieg des Defizits zu verzeichnen. Alleine die Positionen Jugendamt und
ARGE machen einen Anteil von rd. 76,5 % des ausgewiesenen Defizits aus. Lt. vorliegender
Prognose zur Entwicklung der Jugendamtsumlage bis 2009 wird sich der Anteil der Stadt Bedburg
um ca. 200.000 € bis 300.000 € jährlich reduzieren. Die Übernahme des Jugendamtes ist für den
01.01.2009 vorgesehen. Hier wurde ein leichter Rückgang der Aufwendungen gegenüber der
jetzigen Situation eingeplant. Unberücksichtigt sind noch die am 24.10.2006 gefassten Beschlüsse
des Rates hinsichtlich der Gebührensatzung „Bestattungswesen“ und hinsichtlich der
Kindergartensituation.
Fachbereich III – Facility-Management
Das planerische Defizit steigt im Jahr 2007 um rd. 900.000 € (+ 17,2%), geht dann leicht zurück,
um dann im Jahr 2010 wieder anzusteigen.
Das Ergebnis der Planung 2007 im Haushaltsplan 2006 wies einen Fehlbedarf in Höhe von 5,1
Mio. € aus. Gegenüber dieser Planung steigt der Zuschussbedarf bei der Planung 2007 um rd. 0,6
Mio. €.
Entwicklung des Jahresergebnisses in T€
-4.400
2006
-4.600
2007
2008
2009
-5.312
-5.301
2010
-4.887
-4.800
-5.000
-5.200
-5.400
-5.600
-5.800
-5.728
-5.784
-6.000
Der generelle Anstieg des Zuschussbedarfs ist bedingt durch deutlich steigende Aufwendungen für
den Gasbezug (siehe nachstehende Grafik)
Entwicklung Aufwendungen Strom und Gas
800.000,00
700.000,00
600.000,00
500.000,00
400.000,00
300.000,00
200.000,00
100.000,00
0,00
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Ergebnis
Ansatz
Plan
Planung
Planung
Planung
5241100
Aufwendungen für Strom
5241110
Aufwendungen für Gas
STADT BEDBURG
Seite: 13
Sitzungsvorlage
Der Anstieg des Gebäudeunterhaltungsaufwands im Jahre 2007 liegt insbesondere an jenen
Maßnahmen zur Herrichtung von Räumen für die offene Ganztagsschule, die keine Investitionen
darstellen. In den Folgejahren reduziert sich der Unterhaltungsaufwand wieder.
Entwicklung des Gebäudeunterhaltungsaufwands
900.000,00
800.000,00
700.000,00
600.000,00
500.000,00
400.000,00
300.000,00
200.000,00
100.000,00
0,00
2005
2006
2007
2008
2009
2010
Ergebnis
Ansatz
Plan
Planung
Planung
Planung
Die Mietaufwendungen für das Schulzentrum steigen erwartungsgemäß gegenüber denen des
Jahres 2006, da erstmals ganzjährig das Haushaltsjahr 2007 mit Mietzahlungen belastet wird.
Der Fachbereich III hat den privaten Betrieb eines Ganzjahresbades ab dem Haushaltsjahr 2009
eingeplant. Hierdurch steigt der Zuschussbedarf des Budgets ab diesem Planungsjahr an. Dieser
Anstieg wird im Jahre 2009 durch ertragswirksame Auflösung der zur Sanierung des Freibades
zurück gestellten Mittel kompensiert.
Der Ankauf des Toom-Marktes ist in der Planung für das Jahr 2007 und die Betreibung als
Rathaus in der Planung ab 2009 berücksichtigt. Die Umbaukosten wurden nicht veranschlagt, da
ggf. der Umbau und der Betrieb in Form eines PPP-Modells erfolgt. Dennoch fallen ab
Inbetriebnahme des Gebäude als Rathaus Abschreibungsaufwendungen an, die noch in den
Haushalt aufzunehmen sind
Einzahlungen bzw. Erträge aus Objektverkäufen wurden nicht eingeplant. Ebenso ist die evtl.
Vermarktung der Rathäuser Bedburg und Kaster planerisch nicht berücksichtigt. Dies bedeutet,
dass für die Jahre 2009 und 2010 die entsprechenden Abschreibungen (rd. 75.000 €/Jahr) noch in
den Ansätzen enthalten sind.
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Ratsbüro
Entwicklung des Jahresergebnisses in T€
-900
-910
2006
2007
2008
2009
2010
-920
-930
-924
-930
-940
-950
-946
-944
-960
-961
-970
Trotz der grafisch dargestellten Schwankungen ist die Entwicklung des Budgetergebnisses als
konstant zu bezeichnen.
Überwiegend wird das Budget durch Personalaufwendungen sowie durch Aufwendungen für
politische Gremien bestimmt. Unberücksichtigt ist hier noch die eventuell zu besetzende
Beigeordnetenstelle; diese wird bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs noch berücksichtigt.
Rechnungsprüfungsamt
Das Budget des Rechnungsprüfungsamtes wird überwiegend durch die Personalaufwendungen
bestimmt. Planerisch wurde berücksichtigt, dass die Leiterstelle zum 01.01.2007 besetzt wird.
Verwaltungsseitig ist berücksichtigt, dass entsprechend der Vorgabe im Personalkonzept ab
Herbst 2007 eine weitere Vollzeitkraft eingesetzt wird. Planerisch wurde ein zu diesem Zeitpunkt
zur Übernahme anstehender Auszubildender für die Bemessung des Haushaltsansatzes
berücksichtigt.
Sachaufwendungen wurden in Höhe von 5.000 € veranschlagt.
Entwicklung des Jahresergebnisses in T€
0
2006
2007
2008
2009
2010
-102
-103
-20
-40
-60
-54
-80
-80
-101
-100
-120
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Allgemeines
Als Anlage sind der Sitzungsvorlage die Produktteilpläne des Fachbereichs IV, die
Budgetzusammenfassungen der Organisationseinheiten, der Gesamtergebnis- und der
Gesamtfinanzplan sowie eine Einzelaufstellung der Investitionsmaßnahmen beigefügt.
Die Daten der Vorjahre sind nicht durchweg mit denen der Jahre 2007 bis 2010 zu vergleichen.
Aufgrund der Änderungen des Kontenplans gab es hier Verschiebungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 25.10.2006
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister