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Beschlussvorlage (Haushaltsplanung 2007 Beratung des Budgets des Fachbereichs IV Finanzen, Personal, Organisation für das Haushaltsjahr 2007 Beratung über die Entwicklung des Gesamthaushalts der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
69 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-733/2006 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement 03.11.2006 Bemerkungen: Betreff: Haushaltsplanung 2007 1. Beratung des Budgets des Fachbereichs IV – Finanzen, Personal, Organisation für das Haushaltsjahr 2007 2. Beratung über die Entwicklung des Gesamthaushalts der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement beschließt, den Stadtkämmerer zu bitten, bei der Aufstellung des Entwurfs des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 das von den Fachausschüssen verabschiedete Zahlenwerk sowie die bereits in diesem Zusammenhang erarbeiteten politischen Zielvorgaben – vorbehaltlich aktueller, insbesondere finanzieller Entwicklungen – als Basismaterial zu verwenden. Zur Realisierung von Konsolidierungen werden die in der Anlage 7 und 8 der Sitzung des Rates vom 24.01.2006 enthaltenen Teile der sogenannten „Masterplans“ in die jeweiligen Produktblätter eingearbeitet. Die Produkte sind Grundlage der unterjährigen Berichte. Hier werden zukünftig die zuständigen Ausschüsse über die einzelnen Sachstände der politischen Zielvorgaben informiert. Der Ausschuss beschließt über die im Masterplan hinausgehenden Ziele hinaus folgende weitere politische Zielvorgaben: ... Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Wie bereits in früheren Sitzungsvorlagen dargestellt, beinhaltet der Haushaltsplan 2007 den neuen Kontenrahmen. Des Weiteren wurde der Haushalt neu strukturiert. Die Kostenrechnung wird nun im Haushalt integriert (vierte Produktstufe) und nicht wie bisher in einem separaten Rechnungskreis. Die Darstellung der Rechengrößen in den einzelnen Produktblättern erfolgt auf der Basis der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Kontengruppen. Lediglich beim Produkt „Allgemeine Finanzwirtschaft“ werden die einzelnen Sachkonten wegen der außergewöhnlichen Bedeutung für den städtischen Haushalt separat ausgewiesen. Die Plandaten 2006 und die voraussichtlichen Jahresabschlusswerte 2005 wurden auf der Produktebene eingearbeitet. Gesamtbudget des Fachbereichs IV Das Budget des Fachbereich IV wird überwiegend bestimmt durch das Produkt der allgemeinen Finanzwirtschaft. Daher verwundert es nicht, dass die Entwicklung des Gesambudgets ähnlich verläuft. Mit Ausnahme des Jahres 2008 steigt der Überschuss kontinuierlich. Entwicklung des Überschusses in T€ 18.000 16.000 12.000 10.000 16.047 15.718 14.000 16.914 13.436 11.605 11.528 8.000 6.000 4.000 2.000 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Einzelheiten zur Entwicklung werden nachstehend bezogen auf die Produkte dargestellt. Eckdaten zu den einzelnen Produkten Produkt 110.111.410 – Personalwirtschaft/Organisation Das voraussichtliche Jahresergebnis 2005 sowie insbesondere das planerische Jahresergebnis 2006 können nur bedingt mit den Planungsjahren 2007 bis 2010 verglichen werden. Bei den Planungen der Jahre 2005 und 2006 wurde noch davon ausgegangen, dass die Pensionsauszahlungen durch die Rückstellungen gedeckt werden können und somit kein Aufwand entsteht. Dies hat sich mittlerweile als Fehleinschätzung herausgestellt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Das Produkt wird überwiegend von den Personalaufwendungen bestimmt. Lediglich 4,2 % der Aufwendungen des Haushaltsjahres 2007 (= 1.389.910 €) entfallen auf Sachaufwendungen (Ausund Fortbildung und damit zusammenhängende Reisekosten, Aufwendungen für Bekanntmachungen im Amtsblatt etc.). Die Sachaufwendungen sinken gegenüber 2005/2006 deutlich aufgrund der Aufgabenverlagerung der zentralen Beschaffung in den Fachbereich III. Zentral sind in diesem Produkt die Aufwendungen für die Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen, für Rückstellungen für Altersteilzeitfälle, für Beihilfen und für die Versorgungsbeiträge der Beamten veranschlagt. Die mögliche Inanspruchnahme der jeweiligen Rückstellungen wurde berücksichtigt. Dieser Betrag summiert sich im Haushaltsjahr 2007 auf insgesamt 1.084.800 €. D.h., dass auf den Fachbereich IV Personalaufwendungen lediglich in Höhe von 246.110 € entfallen. Ebenfalls enthalten sind die Personalaufwendungen für Auszubildende, die ab dem Jahr 2008 sinken, da gemäß Personalkonzept die Zahl der Ausbildungsplätze von 3 auf 1 reduziert wird. Produkt 110.111.420 – Finanzmanagement Das Jahresergebnis des Finanzmanagements zeigt eine negative Entwicklung auf. Hauptursache ist der in den Finanzplanungsjahren stetig steigende Zinsaufwand für Liquiditätskredite. Die steigende Finanzierungslücke und zumindest planerische Entwicklung des Kapitalmarktes tun hier ihr übriges. Die Ertragsentwicklung (insbesondere Beitreibungsgebühren) ist konstant. Die Personalaufwendungen steigen in den Jahren 2007 und 2008 wegen der planerischen Übernahme von zwei Auszubildenden bei gleichzeitiger „planerischer“ Rückkehr der sich in Elternzeit befindlichen Mitarbeiterin in den Bereich des Finanzmanagement sowie lt. Personalkonzept vorgesehenen Beförderungen. Ob der Personalbestand im Fachbereich IV tatsächlich so bestehen bleiben kann, ist eher unwahrscheinlich. Diesbezüglich wird es ggf. im Rahmen der Vorlage des Stellenplanes weitergehende Erläuterungen geben. Des Weiteren ist unklar, ob und mit welcher Arbeitsstundenanzahl die sich in Elternzeit befindliche Mitarbeiterin den Dienst wieder aufnimmt. Im Haushaltsjahr 2005 wurden Personalaufwendungen ausnahmsweise direkt dem Produkt „Abfallbeseitigung“ zugewiesen. Diese wurden bereits im Haushaltsjahr 2006 im Produkt „Finanzmanagement“ veranschlagt, da es sich um Mitarbeiter des Steueramtes handelt. Zum Jahresvergleich sind die vorgenannten Personalaufwendungen mit einzubeziehen. Ausführungen zum Sachaufwand sind aufgrund der Geringfügigkeit zu vernachlässigen. Hier fallen in der Regel lediglich Reiseaufwendungen für die Vollstreckungsbediensteten sowie Geschäftsaufwendungen (Kontoführung etc.) an. Produkt 110.111.430 – IT-Management Gegenüber den Planwerten 2006 ist nur ein leichter Anstieg des Zuschussbedarfs zu verzeichnen. Aufgrund einiger Neubeschaffungen steigen die Abschreibungswerte für längerfristig nutzbare Lizenzen an. Demgegenüber gibt es eine planerische Verlagerung von Abschreibungen auf geringwertige Wirtschaftsgüter hin zu sonstigen Geschäftsaufwendungen. Aufgrund der Art der Beschaffungen ist diese Veranschlagung eher sachgerecht. STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Produkt 530.537.410 – Abfallbeseitigung Beim Produkt Abfallbeseitigung handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung, bei der gemäß den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes eine Kostendeckung anzustreben ist. In den beiden Jahren 2005 und 2006 wurde bzw. werden jeweils Überdeckungen erwirtschaftet, die wesentlich durch nicht vorgenommene Pflichtentleerungen beeinflusst werden. Solche Überschüsse sind in die Bilanz als Sonderposten für den Gebührenausgleich einzustellen. Der Überschuss 2005 wird gebührensenkend in die Gebührenkalkulation 2007 eingerechnet. Dementsprechend wird der Sonderposten im Haushaltsjahr 2007 ertragswirksam aufgelöst (enthalten in den Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten). Entsprechend wurde für den zu erwartenden Überschuss des Jahres 2006 veranschlagungstechnisch im Finanzplanungsjahr 2008 verfahren. Das im Teilergebnisplan ausgewiesene positive Jahresergebnis resultiert aus noch nicht verrechneten Leistungen anderer Produkte (Bauhof, Steuerverwaltung, Stadtkasse). Produkt 610.601.410 – Beteiligungen Hier sind Finanzerträge aus den Gewinnausschüttungen aus der Beteiligung an der Erftland Kommunale Wohnungsgesellschaft sowie die an die gleiche Gesellschaft aufzuwendende Aufwendungszuschüsse zur Einhaltung der Mietobergrenze (Transferaufwand) veranschlagt. Die von der Erftland zu zahlenden Tilgungen für Wohnungsbaudarlehen werden grundsätzlich im Teilfinanzplan ausgewiesen. Durch die vorgenommene Abzinsung der bei Eröffnungsbilanzierung berücksichtigten Forderungen aus Wohnungsbaudarlehen werden jährlich Erträge aus den gegenüber den Forderungen höheren Tilgungsbeträgen erwirtschaftet. Produkt 610.611.420 – Allgemeine Finanzwirtschaft Die allgemeinen Deckungsmittel (u.a. Steuern, Zuweisungen) entwickeln sich insgesamt relativ positiv. Während die Erträge mit Ausnahme des Finanzplanungsjahres 2008 deutliche Steigungsraten aufweisen, bleiben die Aufwendungen relativ konstant (s. Grafik). Entwicklung allg. Finanzwirtschaft in T€ 30.000 28.000 26.000 24.000 22.000 20.000 18.000 16.000 14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 2005 2006 2007 Erträge allg. Finanzwirtschaft 2008 2009 2010 Aufwand allg. Finnazwirtschaft STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Entwicklung allg. Finanzwirtschaft in % zum Vorjahr 30,00% 25,00% 20,00% 15,00% 10,00% 5,00% 0,00% -5,00% -10,00% -15,00% -20,00% 23,15% 15,55% 5,06% 6,68% 3,58% 3,32% -0,56% 2006 2007 2008 2,54% 2009 4,49% 2010 -14,12% Erträge allg. Finanzwirtschaft Aufwand allg. Finnazwirtschaft Erhebliche Steigerungsraten sind beim Anteil an der Einkommensteuer (insbesondere aufgrund der für Bedburg positiven Entwicklung des maßgeblichen Verteilungsschlüssels) und bei den Schlüsselzuweisungen zu verzeichnen. Hier profitieren alle nordrhein-westfälischen Kommunen vom erhöhten Steueraufkommen (Verbundmasse). Aufgrund der erhöhten Realsteuerhebesätze profitiert die Stadt Bedburg zusätzlich bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen, da diese nun Grundlage der fiktiven Berechnung der Steuerkraft sind (jährlicher Effekt rd. 760.000 €). Die Berechnung der Sockelkreisumlage erfolgte unter Zugrundelegung eines Sockelumlagesatzes von 29 v.H. Der für das Haushaltsjahr 2006 vom Rhein-Erft-Kreis festgesetzte Sockelumlagesatz liegt derzeit bei 31,15 v.H. Der Rhein-Erft-Kreis erhält im Haushaltsjahr 2007 gemäß der 1. Proberechnung des LDS mehr Schlüsselzuweisungen. Weiterhin steigen die zur Bemessung der Kreisumlage maßgebenden Umlagegrundlagen. Diese Verbesserungen müssen an die kreisangehörigen Kommunen weiter gegeben werden bzw. führen zwangsläufig zur Senkung des Umlagesatzes. Eine Haushaltsverschlechterung muss durch die vom Land festgesetzte Krankenhausumlage hingenommen werden. Lt. Informationen des Innenministeriums verdoppelt diese sich. Sie steigt von rd. 132.000 € auf rd. 280.000 €. Diese Umlage dient der Finanzierung von Investitionen der nordrhein-westfälischen Krankenhäuser. Es handelt sich somit um einen Investitionszuschuss, der aber nicht aktiviert werden kann, da die Stadt Bedburg nicht das wirtschaftliche Eigentum an der geförderten Maßnahme hat. Dies hat zur Folge, dass es sich hier um keine investive Maßnahme handelt und vollständig der Ergebnisplan belastet wird. Bei den Festsetzungen der Gewerbesteuer wurden die derzeit vorliegenden Messbeträge für Vorauszahlungen zugrunde gelegt. Mögliche Veranlagungen aus Betriebsprüfungen etc. blieben unberücksichtigt. Eine statistische Auswertung der Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens zeigt, dass mit Ausnahme weniger Jahre regelmäßig Nachzahlungen aus Veranlagungen geleistet wurden. Da in den Jahren 2000 bis einschließlich 2004 keine Vorauszahlungen durch den größten Steuerzahler geleistet wurden, besteht durchaus die Hoffnung, dass in den kommenden Jahren weitere Gewerbesteuernachzahlungen erfolgen könnten; es besteht jedenfalls für die genannten Jahre keine Gefahr, dass – wie in der Vergangenheit auch schon geschehen – die Stadt erhaltene Gewerbesteuerzahlungen einschl. einer Verzinsung zurückzahlen muss. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 6 Die Bemessung der Grundsteuer B erfolgte ebenfalls auf Grundlage der vorliegenden Messbeträge zuzüglich eines leichten Anstiegs aufgrund von Nachveranlagungen (insbesondere PG 43/Bedburg - ehem. RLB-Gelände und PG 32/Kaster – „Im Spleß“). Der Ansatz der Vergnügungssteuer wurde trotz neuer Satzung und neuer Besteuerungsgrundlage in alter Höhe fortgeschrieben. Hier wird die Entwicklung im Jahr 2007 zeigen, ob sich Mehr- oder Mindererträge ergeben werden. Bei der Veranschlagung der Konzessionsabgaben wurde nach dem Vorsichtsprinzip verfahren. In den letzten Jahren wurden immer wieder aufgrund positiver Abrechnungsergebnisse Mehrerträge erzielt. Veranschlagt wurden lediglich die Abschlagszahlungen durch das Versorgungsunternehmen. Seit dem Jahr 2006 wird der Solidarbeitrag nicht mehr spitz abgerechnet. Der Solidarbeitrag wird über die Minderung der Schlüsselzuweisungen und über eine erhöhte Gewerbesteuerumlage geleistet. Der noch veranschlagte Betrag im Jahr 2007 resultiert aus dem geschätzten Abrechnungsbetrag aus dem Jahr 2005. Wenn die tatsächliche Berechnung bzw. die 2. Proberechnung des LDS (voraussichtlich Mitte November) vorliegt, könnte sich hier eventuell eine Veränderung des Betrages ergeben. Die aktuelle Kapitalmarktlage wurde bei der Veranschlagung der Zinsen für bestehende Kredite und des im Haushaltsjahr eventuell aufzunehmenden Darlehens berücksichtigt. Hier wird trotz des guten Zinsniveaus angestrebt, durch alternative Finanzierungsmodelle mittel- und langfristig Verbesserungen zu erzielen. In der Eröffnungsbilanz wurden die in Vorjahren gezahlten Investitionspauschalen nicht passiviert, da diese keinem Vermögensgegenstand direkt zugeordnet werden können. Die Investitionspauschale des Landes dient lediglich als Finanzierungsmittel für Investitionen. Entsprechend den Empfehlungen der NKF-Modellkommunen wird daher die Investitionspauschale im Jahr der Zahlung ertragswirksam aufgelöst. STADT BEDBURG Seite: 7 Sitzungsvorlage Eckdaten und Stellungnahme zum Gesamtergebnisplan Der Gesamtergebnisplan weist folgende planerischen Jahresergebnisse (Salden) aus: 2007 2008 2009 2010 - - 4.744.103 € - 8.593.233 € - 2.242.975 € - 4.256.043 € Das durchschnittliche Defizit der Planungsjahre 2007 bis 2010 beläuft sich auf rd. 4,96 Mio. € bei durchschnittlichen Erträge von 36,9 Mio. € und Aufwendungen von 41,9 Mio. €. Der geringere Fehlbedarf im Planungsjahr 2009 resultiert aus einem erhöhten Ertrag aus Grundstücksveräußerungen (Abrechnung Baugebiet „Im Spleß“ zum 31.12.2008). Der entsprechende Betrag in Höhe von 2 Mio. € basiert auf aktuellen Prognosen des mit der Vermarktung des Geländes beauftragten Institutes, setzt aber eine kontinuierliche zügige vollständige Abwicklung des Projekts bis zum Abrechnungszeitpunkt voraus. Der erhöhte Fehlbedarf im Haushaltsjahr 2008 ist Folge der hohen Steuerkraft (durch die Gewerbesteuernachzahlungen in 2006) und der damit einhergehenden sinkenden Schlüsselzuweisungen in 2008. Die Grafiken zur Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie der Finanz- und außerordentlichen Ergebnisse verdeutlichen dies. Entwicklung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen 44.000.000 41.000.000 38.000.000 35.000.000 32.000.000 29.000.000 26.000.000 23.000.000 20.000.000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Ergebnis Ansatz Plan Planung Planung Planung = Ordentliche Erträge = Ordentliche Aufwendungen Hinzuweisen bleibt allerdings auf die Tatsache, dass die tatsächlichen Jahresabschlussergebnisse der Jahre 2000 – 2005 immer deutlich positiver ausgefallen sind, als sie nach dem Vorsichtsprinzip in der Finanzplanung ausgewiesen wurden. STADT BEDBURG Seite: 8 Sitzungsvorlage Entwicklung des Finanz- und des außerordentlichen Ergebnisses 0 -200.000 -400.000 2005 2006 Ergebnis Ansatz 2007 Plan 2008 2009 2010 Planung Planung Planung -600.000 -800.000 = Finanzergebnis = Außerordentliches Ergebnis -1.000.000 -1.200.000 -1.400.000 -1.600.000 Aufgrund der Tatsache, dass die Ausgleichsrücklage wegen der positiveren Ergebnisse in den Haushaltsjahren 2005 und 2006 wieder ausreichend gefüllt ist, kann im Haushaltsjahr 2007 der gemäß § 75 Abs. 2 GO NW vorgesehene „fiktive“ Haushaltsausgleich erreicht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Rat der Stadt Bedburg im Zuge der Feststellung des Jahresabschlusses 2006 beschließt, den Überschuss zur Auffüllung der Ausgleichsrücklage zu verwenden. Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage (Eigenkapital im engeren Sinn) ist somit im Haushaltsjahr 2007 nicht vorgesehen. Eine diesbezügliche Genehmigungspflicht gemäß § 75 Abs. 4 GO NW entfällt somit. § 76 GO NW regelt die Voraussetzungen zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes (HSK). Danach ist ein HSK aufzustellen, wenn entweder in einem Planungsjahr (auch mittelfristiges Finanzplanungsjahr) mehr als ¼ der allgemeinen Rücklage oder in zwei aufeinander folgenden Planungsjahren mehr als 5% der allgemeinen Rücklage in Anspruch genommen wird. Die Entwicklung der allgemeinen Rücklage ist zu berücksichtigen. Diese entwickelt sich wie folgt: Stand Eröffnungsbilanz: Inanspruchnahme in den Jahren 2005 bis 2007 Inanspruchnahme im Finanzplanungsjahr 2008 Voraussichtlicher Stand am 31.12.2008 Inanspruchnahme im Finanzplanungsjahr 2009 Inanspruchnahme im Finanzplanungsjahr 2010 Voraussichtlicher Stand am 31.12.2010 88.095 T€ 0 T€ (Ausgleichsrückl.) 8.593 T€ (./. 9,75%) 79.502 T€ 0 T€ (Ausgleichsrückl.) 4.256 T€ (./. 5,35%) 75.246 T€ Da die Voraussetzungen des § 76 GO nicht vorliegen, besteht für das Haushaltsjahr 2007 auch keine Verpflichtung zur Aufstellung eines HSK. Der Haushalt ist nach Beschlussfassung lediglich der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Nach der Finanzplanung ist aber wahrscheinlich, dass die Verringerung der allgemeinen Rücklage im Haushaltsplan des Jahres 2008 einer Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf, wenn sich nicht die prognostizierten Jahresergebnisse 2006 und 2007 deutlich verbessern sollten. Setzt man die durchschnittlichen planerischen Jahresergebnisse des Gesamthaushaltes und der einzelnen Budgets ins Verhältnis, müsste jedes Budget um rd. 14,2 % optimiert werden, um den Haushaltsausgleich zu erreichen. STADT BEDBURG Seite: 9 Sitzungsvorlage Um dies in Beträgen auszudrücken wären anteilmäßig folgende Verbesserungen je Budget zu erzielen: Fachbereich I 475.272,45 € Fachbereich II 1.426.759,79 € Fachbereich III 785.691,69 € Fachbereich IV 2.129.326,56 € Ratsbüro 132.986,13 € Rechnungsprüfungsamt 13.734,38 € Dies wird voraussichtlich nicht zu realisieren sein. In den Fachbereichen I und III könnten zumindest punktuell Verkaufserlöse bei der Erreichung dieses Zieles helfen. Im Fachbereich II wäre wenn überhaupt nur bei der Übernahme des Jugendamtes eventuell eine Entlastung des Haushalts möglich. Allerdings wird dies in der vorgenannten Höhe nur schwer zu erzielen sein. Das gleiche gilt prinzipiell auch für das Budget des Fachbereichs IV. Die Realsteuerhebesätze sind bereits auf einem hohen Niveau. Alle übrigen bedeutsamen Einnahmequellen sind von der konjunkturellen Lage bzw. von der Gesetzgebung abhängig. Wie bereits in den Vorjahren dokumentiert, ist die Haushaltslage prinzipiell nur durch eine umfassende Gemeindefinanzreform in den Griff zu bekommen. Trotzdem sollte die Stadt Bedburg das Möglichste tun, um die negativen Jahresergebnisse zu verringern. Deshalb werden die in der Anlage 7 und 8 der Sitzung des Rates vom 24.01.2006 enthaltenen Teile des sogenannten „Masterplans“ in die jeweiligen Produktblätter eingearbeitet. Die Produkte sind Grundlage der unterjährige enthaltenen Teile des sogenannten „Masterplans“ in die jeweiligen Produktblätter eingearbeitet. Die Produkte sind Grundlage der unterjährigen Berichte. Hier werden zukünftig die zuständigen Ausschüsse über die einzelnen Sachstände informiert. Erläuterung zur Entwicklung der Liquidität Trotz der positiven Kassenlage im zweiten Halbjahr 2006 und voraussichtlich auch noch im Jahr 2007 ist die grundsätzliche Entwicklung doch besorgniserregend. Der zu erwartende Bestand an Liquiditätskrediten steigt planerisch auf 20,1 Mio. € bis zum Jahr 2010. Für Investitionen wird im Haushaltsjahr 2007 ein Kreditbedarf in Höhe von 2,65 Mio. € ausgewiesen. Die übrigen Finanzplanungsjahre weisen positive Salden aus, mit denen Kredittilgungen bzw. konsumtive Auszahlungen finanziert werden. Unberücksichtigt ist hierbei der eventuell zu erzielende Erlös aus der Vermarktung des Rathausgeländes in Kaster und des Rathauses in Bedburg. Die Baumaßnahmen teilen sich wie folgt auf: Aufteilung der Baumaßnahmen 1.000.000 900.000 800.000 700.000 600.000 500.000 400.000 300.000 200.000 100.000 0 2007 2008 Hochbau 2009 Abwasserbeseitigung 2010 Straßenbau STADT BEDBURG Seite: 10 Sitzungsvorlage Die Anschaffungen von beweglichem Vermögen teilen sich auf folgende Aufgabenbereiche auf: 2007 Bauhof (insbesondere Fahrzeuge und Geräte) Rathaus (neues Rathaus) IT-Ausstattung Brandschutz Schulen Winterdienst Kinderspielplätze Bestattungswesen Sportplätze Festwerte Geringwertige Wirtschaftsgüter 278.900 0 25.000 8.000 37.500 30.000 10.000 5.000 49.000 68.800 53.600 2008 79.000 165.000 39.900 8.000 37.500 33.000 10.000 55.000 49.000 25.400 51.100 2009 148.700 0 39.900 8.000 37.500 15.000 10.000 5.000 49.000 25.400 51.100 2010 79.000 0 39.900 8.000 37.500 0 10.000 5.000 49.000 25.400 51.100 Eine vom Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend, Freizeit und Soziales angestrebte pauschale Veranschlagung von jährlich 300.000 € für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen ist nicht in die Haushaltsplanung übernommen worden, da das Gesetz pauschale Veranschlagungen von Investitionen in dieser Größenordnung nicht vorsieht. Alle Baumaßnahmen und Beschaffungen ziehen zumindest hinsichtlich der Abschreibungen Folgeaufwendungen nach sich. Diese wurden in den Ergebnisplan eingearbeitet. STADT BEDBURG Seite: 11 Sitzungsvorlage Budgets der Fachbereiche und des Ratsbüros Fachbereich I – Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung Entwicklung Jahresergebnis in T€ 0 -500 2006 2007 2008 2009 2010 -1.000 -1.500 -2.000 -1.826 -2.500 -3.000 -2.720 -3.500 -4.000 -3.919 -4.500 -3.831 -4.113 Die Schwankungen der Jahresergebnisse sind insbesondere durch Erträge aus der Veräußerung von Grundstücken bedingt. Die Aufwendungen sind relativ konstant. Hier ist ein Anstieg der bilanziellen Abschreibungen zwischen den Planwerten 2006 und 2007 zu verzeichnen. Dieses liegt an der mittlerweile vorliegenden Eröffnungsbilanz als Grundlage für die Ermittlung der Abschreibungen. Weiterhin steigen die Abschreibungsaufwendungen insbesondere aufgrund der beabsichtigten Beschaffung von Fahrzeugen. Hier hatte der Fachbereich I dem Fachausschuss ein Beschaffungskonzept vorgelegt, dass auch durch diesen beschlossen wurde. Weiterhin ist ein Anstieg der Personalaufwendungen im Jahre 2010 aufgrund der Übernahme der neuen Aufgabe der Bauaufsicht zu verzeichnen. Hier ist noch eine Änderung der Planung vorzunehmen, da die Planungen der anderen Fachbereiche die Übernahmen neuer Aufgaben bereits zutreffend für das Jahr 2009 vorsehen. Fachbereich II – Planen, Bauen, Wirtschaftsförderung Entwicklung des Jahresergebnisses in T€ -9000 -9200 2006 2007 2008 2009 2010 -9400 -9600 -9.492 -9800 -10000 -10200 -10400 -9.811 -10.024 -10.115 -10.225 STADT BEDBURG Seite: 12 Sitzungsvorlage Hier ist ein stetiger Anstieg des Defizits zu verzeichnen. Alleine die Positionen Jugendamt und ARGE machen einen Anteil von rd. 76,5 % des ausgewiesenen Defizits aus. Lt. vorliegender Prognose zur Entwicklung der Jugendamtsumlage bis 2009 wird sich der Anteil der Stadt Bedburg um ca. 200.000 € bis 300.000 € jährlich reduzieren. Die Übernahme des Jugendamtes ist für den 01.01.2009 vorgesehen. Hier wurde ein leichter Rückgang der Aufwendungen gegenüber der jetzigen Situation eingeplant. Unberücksichtigt sind noch die am 24.10.2006 gefassten Beschlüsse des Rates hinsichtlich der Gebührensatzung „Bestattungswesen“ und hinsichtlich der Kindergartensituation. Fachbereich III – Facility-Management Das planerische Defizit steigt im Jahr 2007 um rd. 900.000 € (+ 17,2%), geht dann leicht zurück, um dann im Jahr 2010 wieder anzusteigen. Das Ergebnis der Planung 2007 im Haushaltsplan 2006 wies einen Fehlbedarf in Höhe von 5,1 Mio. € aus. Gegenüber dieser Planung steigt der Zuschussbedarf bei der Planung 2007 um rd. 0,6 Mio. €. Entwicklung des Jahresergebnisses in T€ -4.400 2006 -4.600 2007 2008 2009 -5.312 -5.301 2010 -4.887 -4.800 -5.000 -5.200 -5.400 -5.600 -5.800 -5.728 -5.784 -6.000 Der generelle Anstieg des Zuschussbedarfs ist bedingt durch deutlich steigende Aufwendungen für den Gasbezug (siehe nachstehende Grafik) Entwicklung Aufwendungen Strom und Gas 800.000,00 700.000,00 600.000,00 500.000,00 400.000,00 300.000,00 200.000,00 100.000,00 0,00 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Ergebnis Ansatz Plan Planung Planung Planung 5241100 Aufwendungen für Strom 5241110 Aufwendungen für Gas STADT BEDBURG Seite: 13 Sitzungsvorlage Der Anstieg des Gebäudeunterhaltungsaufwands im Jahre 2007 liegt insbesondere an jenen Maßnahmen zur Herrichtung von Räumen für die offene Ganztagsschule, die keine Investitionen darstellen. In den Folgejahren reduziert sich der Unterhaltungsaufwand wieder. Entwicklung des Gebäudeunterhaltungsaufwands 900.000,00 800.000,00 700.000,00 600.000,00 500.000,00 400.000,00 300.000,00 200.000,00 100.000,00 0,00 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Ergebnis Ansatz Plan Planung Planung Planung Die Mietaufwendungen für das Schulzentrum steigen erwartungsgemäß gegenüber denen des Jahres 2006, da erstmals ganzjährig das Haushaltsjahr 2007 mit Mietzahlungen belastet wird. Der Fachbereich III hat den privaten Betrieb eines Ganzjahresbades ab dem Haushaltsjahr 2009 eingeplant. Hierdurch steigt der Zuschussbedarf des Budgets ab diesem Planungsjahr an. Dieser Anstieg wird im Jahre 2009 durch ertragswirksame Auflösung der zur Sanierung des Freibades zurück gestellten Mittel kompensiert. Der Ankauf des Toom-Marktes ist in der Planung für das Jahr 2007 und die Betreibung als Rathaus in der Planung ab 2009 berücksichtigt. Die Umbaukosten wurden nicht veranschlagt, da ggf. der Umbau und der Betrieb in Form eines PPP-Modells erfolgt. Dennoch fallen ab Inbetriebnahme des Gebäude als Rathaus Abschreibungsaufwendungen an, die noch in den Haushalt aufzunehmen sind Einzahlungen bzw. Erträge aus Objektverkäufen wurden nicht eingeplant. Ebenso ist die evtl. Vermarktung der Rathäuser Bedburg und Kaster planerisch nicht berücksichtigt. Dies bedeutet, dass für die Jahre 2009 und 2010 die entsprechenden Abschreibungen (rd. 75.000 €/Jahr) noch in den Ansätzen enthalten sind. STADT BEDBURG Seite: 14 Sitzungsvorlage Ratsbüro Entwicklung des Jahresergebnisses in T€ -900 -910 2006 2007 2008 2009 2010 -920 -930 -924 -930 -940 -950 -946 -944 -960 -961 -970 Trotz der grafisch dargestellten Schwankungen ist die Entwicklung des Budgetergebnisses als konstant zu bezeichnen. Überwiegend wird das Budget durch Personalaufwendungen sowie durch Aufwendungen für politische Gremien bestimmt. Unberücksichtigt ist hier noch die eventuell zu besetzende Beigeordnetenstelle; diese wird bei der Aufstellung des Haushaltsentwurfs noch berücksichtigt. Rechnungsprüfungsamt Das Budget des Rechnungsprüfungsamtes wird überwiegend durch die Personalaufwendungen bestimmt. Planerisch wurde berücksichtigt, dass die Leiterstelle zum 01.01.2007 besetzt wird. Verwaltungsseitig ist berücksichtigt, dass entsprechend der Vorgabe im Personalkonzept ab Herbst 2007 eine weitere Vollzeitkraft eingesetzt wird. Planerisch wurde ein zu diesem Zeitpunkt zur Übernahme anstehender Auszubildender für die Bemessung des Haushaltsansatzes berücksichtigt. Sachaufwendungen wurden in Höhe von 5.000 € veranschlagt. Entwicklung des Jahresergebnisses in T€ 0 2006 2007 2008 2009 2010 -102 -103 -20 -40 -60 -54 -80 -80 -101 -100 -120 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 15 Allgemeines Als Anlage sind der Sitzungsvorlage die Produktteilpläne des Fachbereichs IV, die Budgetzusammenfassungen der Organisationseinheiten, der Gesamtergebnis- und der Gesamtfinanzplan sowie eine Einzelaufstellung der Investitionsmaßnahmen beigefügt. Die Daten der Vorjahre sind nicht durchweg mit denen der Jahre 2007 bis 2010 zu vergleichen. Aufgrund der Änderungen des Kontenplans gab es hier Verschiebungen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 25.10.2006 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Stadtkämmerer Bürgermeister