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Bedburg
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09.07.09, 02:28
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09.07.09, 02:28
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WP7-730/2006
Anlage zur Vorlage WP7-730/2006
Niederschrift
über die Bereisung des Stadtgebietes durch den Arbeitskreis für Baumschutz- und
Landschaftspflege der Stadt Bedburg und anschließender Beratung im Rathaus
Kaster, am Mittwoch, den 19.10.2005.
Anwesend waren
a)von den Mitgliedern der Fraktionen und des NABU
• Herr Helmut Breuer von der SPD
• Herr Dieter Koehl von der CDU
• Herr Thomas Koch von der FWG
• Herr Günter Martin von der FDP
• Herr Anderhalten vom NABU hatte sich entschuldigt.
b) von der Verwaltung
Verwaltungsangestellter Albert Zimmermann und
Stadtoberinspektorin Angelika Metzmacher
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird diese einvernehmlich um 11 weitere
Tagesordnungspunkte erweitert. Im Verlauf der Bereisung bittet Herr Ortsvorsteher
Willi Moll um die Hinzunahme eines weiteren Tagesordnungspunktes. Sodann wird
die Bereisung wie folgt durchgeführt:
1. Ahornbaum auf dem Friedhof in Bedburg-Rath, Feld B Nr. 17-17 a
Frau Eveline Pizzino-Bast, wohnhaft in 50181 Bedburg, Lambertusstraße 7,
beantragt die Beseitigung des Ahornbaumes in unmittelbarer Nähe der Grabstätte
Offer auf dem Friedhof in Bedburg-Rath, da die Grabpflege durch den Baum
erheblich beeinträchtigt wird.
Der Arbeitskreis beschloss einstimmig die Ablehnung des Antrages, da keine
erheblichen Beeinträchtigungen feststellbar waren.
Ergebnis:
Eine Beseitigung wurde abgelehnt. Schriftliche Information erfolgte am
09.11.2005 an den Ehemann der Antragstellerin.
2. Wäldchen hinter der Gerhard-vom-Brugh-Straße
Frau Zehnpfennig, wohnhaft in Bedburg, Gerhard-vom-Brugh-Straße 29, teilte mit,
dass im Wäldchen hinter ihrem Haus, mehrere Bäume eine extreme Schieflage
haben und damit zu rechnen ist, dass die Bäume in absehbarer Zeit umkippen.
Bei der Begutachtung durch den Arbeitskreis wurde festgestellt, dass sämtliche
Pappeln in diesem Bereich marode sind. Weiterhin sind einige Kiefern in
Mitleidenschaft gezogen. Der Arbeitskreis beschloss einstimmig, nach und nach die
maroden Pappeln und Kiefern aus dem Wäldchen zu beseitigen und eine
WP7-730/2006
Anlage zur Vorlage WP7-730/2006
entsprechende Ersatzbepflanzung mit einheimischen Gehölzen vorzunehmen. Es
sollen jedoch keine exotischen Bäume angepflanzt werden.
Ergebnis
Eine Kiefer und eine Esche wurden bereits entfernt, da von diesen Bäume eine
latente Gefahr ausging. Bei diesem Ortstermin erläuterte Herr Zimmermann,
dass die Pappeln im angrenzenden Wäldchen sehr alt sind und auch nicht
mehr die ausreichende Standfestigkeit haben. Er schlug vor, die Pappeln nach
und nach durch heimische Gehölze zu ersetzen. Für die maroden Pappeln
wurde die ULB eingeschaltet, da es sich hier um den Außenbereich handelt.
Eine Entscheidung liegt bisher nicht vor.
Am 29.05.2006 wurde telefonisch bei Frau Dr. Koch, Untere
Landschaftsbehörde, nachgefragt, wie der Stand bezüglich Fällerlaubnis für
die Pappeln im o.a. Wäldchen sind.
Frau Dr. Koch teilte mit, dass sie eine Anfrage an die Forstbehörde gerichtet
habe, mit der Bitte um Überprüfung, ob es sich um Wald handelt und somit die
Zuständigkeit der Forstbehörde und nicht der unteren Landschaftsbehörde
gegeben ist.
Bisher hat Frau Dr. Koch von dort keine Information erhalten, sie will jedoch
noch mal nachfragen.
Erst bei Vorliegen einer entsprechenden Auskunft kann die Angelegenheit
weiter verfolgt werden.
3. Friedhof Kölner Straße
Herr Zimmermann teilte mit, dass die Linden auf dem Friedhof in Bedburg, Kölner
Straße, zu groß geworden sind. Ebenso soll eine Traueresche eingekürzt werden.
Der Arbeitskreis beschloss einstimmig den Rückschnitt der Linden. Die Traueresche,
die auf dem Friedhof zur Friedhofstraße hin steht, soll ebenfalls zurückgeschnitten
werden. Sofern beim Rückschnitt festgestellt wird, dass die Traueresche krank ist,
soll diese ganz entfernt werden.
Ergebnis:
Die Bäume auf dem Friedhof wurden zurückgeschnitten.
4. Beseitigung mehrerer Bäume auf der Erfthalbinsel Arnold-Freund-Straße für
ein Bauvorhaben
Um das Grundstück auf der Arnold-Freund-Straße an einen Interessenten weiter zu
veräußern, bittet die Firma Pick um die Beseitigung verschiedener Bäume auf dem
Grundstück, Gemarkung Bedburg, Flur 36, Nr. 420.
WP7-730/2006
Anlage zur Vorlage WP7-730/2006
Im einzelnen sollen beseitigt werden, eine Kastanie, unterständig unter einer
dreistämmigen Esche, eine Blut-Buche, zwei Rosskastanien und zwei Eschen.
Der Arbeitskreis beschloss einstimmig die Blutbuche zu entfernen, da dieser Baum
zu nahe am Objekt stehen würde. Weiterhin lehnte der Arbeitskreis die Beseitigung
der beiden Rosskastanien und Eschen in westlicher Richtung ab. Diese Bäume
stehen relativ weit vom Objekt entfernt und würden dadurch keine Verschattung
verursachen.
Bezüglich der dreistämmigen Esche wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass es
sich hierbei um einen schützenswerten Baum laut VEP handelt. Der Arbeitskreis
sprach sich einstimmig dafür aus, die dreistämmige Esche zu beseitigen und statt
dessen die unterständige Kastanie zu erhalten. Es wird befürchtet, dass die Esche in
absehbarer Zeit ausbrechen könnte und hierbei erheblichen Schaden verursachen
würde. Bevor jedoch hier die Beseitigung der Esche vorgenommen wird, ist die
untere Landschaftsbehörde einzuschalten.
In diesem Zuge wurde auch auf dem Grundstück Robertz die Bergulme begutachtet.
An diesem Baum ist bereits ein Stamm ausgebrochen. Die restlichen Stämme sind
auch marode. Der Arbeitskreis stimmte einer Beseitigung der mehrstämmigen
Bergulme zu, da hiervon eine Gefahr ausgehe. Auch in diesem Fall ist die untere
Landschaftsbehörde einzuschalten, da es sich hier um einen schützenswerten Baum
gemäß VEP handelt. Des weiteren ist von Herrn Robertz eine einheimische
Ersatzbepflanzung zu fordern.
Ergebnis:
Das Ergebnis der Bereisung wurde der Firma Pick am 08.11.2005 mitgeteilt.
Dieses
Schreiben
wurde
zwecks
Zustimmung
an
die
untere
Landschaftsbehörde weitergeleitet. Die ULB teilte daraufhin mit, dass es sich
um VEP-Gebiet und baulichen Innenbereich handelt und somit die Stadt in
eigener Zuständigkeit geb. Baumschutzsatzung und Festsetzungen im VEP
verfahren kann.
Die ULB regt als Träger öffentlicher Belange jedoch an, die 3-stämmige Esche
zu erhalten und entsprechend zu sichern. Gleichzeitig sollen die drei
Rosskastanien und die zwei Eschen nachträglich im VEP als zu erhalten
festgesetzt werden. Diese Bäume wurden jedoch zwischenzeitlich schon
gefällt.
Die Fällerlaubnis für die Ulme des Herrn Robertz wurde erteilt.
5. Entfernen einer Baumreihe
Lehrschwimmhalle
entlang
der
Straße
Oeppenstraße,
Vor der Lehrschwimmhalle in Bedburg, Oeppenstraße stehen mehrere Bäume,
überwiegend Platanen. Die Lehrschwimmhalle soll abgebrochen werden und aus
dem Terrain sollen Baugrundstücke entstehen. Eine Aufstellung des
Bebauungsplanes ist bisher nicht erfolgt.
WP7-730/2006
Anlage zur Vorlage WP7-730/2006
Der Arbeitskreis sprach sich einstimmig dafür aus, die Platanen in vorderster Reihe
zunächst zu erhalten, da die Bäume gerade gewachsen sind und keinerlei Schäden
aufweisen. Lediglich ein Rückschnitt kann durchgeführt werden. Die übrigen Bäume
und Sträucher bis zur Lehrschwimmhalle sind zu beseitigen.
Aufgrund des Hinweises, dass im Einzelfall die Baugrundstücke bedingt durch die
großen Platanen nicht vermarktet werden könnten, teilte Herr Martin mit, dass dann
im Einzelfall auf Antrag evtl. eine andere Entscheidung getroffen werden kann.
Ergebnis:
Der Abriss des Lehrschwimmbeckens ist erfolgt und zuvor sind die Sträucher
beseitigt worden. Die großen Platanen bleiben stehen. Hier soll erst dann eine
Einzelfall-Entscheidung getroffen werden, wenn nach Aufstellung eines neuen
Bebauungsplan die Grundsstückseigentümer diese beseitigt haben wollen.
6. Rückschnitt von Ahornbäumen auf dem Kinderspielplatz Hermann-LönsStraße
Herr Schild, wohnhaft in Bedburg, Eichendorffstraße 7, hat beantragt, die
Ahornbäume auf dem ehemaligen Spielplatz an der Hermann-Löns-Straße, stark
zurückzuschneiden oder auszuästen, so dass die größten Belästigungen dadurch
vermieden werden.
Der Arbeitskreis wurde darüber informiert, dass der Nachbar zur anderen Seite des
Spielplatzes Einwände gegen einen starken Rückschnitt erhoben hat. Hier stehen
zur Zeit Verhandlungen an, dass der Nachbar diese Parzelle evtl. kaufen würde.
Der Arbeitskreis lehnte eine Beseitigung der Bäume ab, bezüglich des Rückschnittes
sollen hier zunächst die Kaufverhandlungen abgewartet werden.
Ergebnis:
Ein Rückschnitt der Bäume ist erfolgt. Die Verkaufsverhandlungen mit Familie
Wagner sind abgeschlossen..
7.Grünanlage entlang der Ludwig-Uhland-Straße
Frau Orth, Herr Greven und Herr Hochhausen, deren Grundstücke an die
Grünanlage in der Ludwig-Uhland-Straße angrenzen haben beantragt, die
Grünanlage in der Höhe ihrer Grundstücke komplett zu entfernen und dort Rasen
einzusäen.
Vor Ort wurde von Frau Orth und Herrn und Frau Greven die Problematik dem
Arbeitskreis dargelegt.
WP7-730/2006
Anlage zur Vorlage WP7-730/2006
Eine grundsätzliche Beseitigung der Sträucher und Bäume wurde vom Arbeitskreis
abgelehnt. Es wurde folgende Einigung erzielt:
In dem besagten Grünstreifen sollen alle Holunder- und Essigbäume entfernt
werden. Eine starker Rückschnitt des Kirschbaumes soll erfolgen. Des weiteren wird
das Strauchwerk zurückgeschnitten auf eine Höhe von ca. 1,50 m. In Höhe des
Hauses Orth, Am Priorshof 12, werden der Feuerdorn, die Felsenbirne und die
Taxusbäume stark zurückgeschnitten.
Ergebnis:
Die Grünanlage in der Ludwig-Uhland-Straße stark zurückgeschnitten worden,
Holunder- und Essigbäume wurden entfernt. Frau Orth wurde am 11.11.2005
informiert.
8. Pflegerückschnitt einer Blutbuche auf dem Friedhof in Lipp
Herr Ortsvorsteher Martin Vogelsang beantragt im Auftrag mehrerer Anwohner einen
Rückschnitt der auf dem Friedhof stehenden Blutbuche.
Der Arbeitskreis stellte bei seiner Begutachtung fest, dass hier keine Verschattung
durch die Buche erfolgt, da die Häuser südlich des Baumes stehen. Eine
Beeinträchtigung ist lediglich durch den Laubfall gegeben. Herr Zimmermann teilte
mit, dass Buchen grundsätzlich keinen Rückschnitt vertragen. Einem Rückschnitt der
Buche wurde durch den Arbeitskreis nicht zugestimmt.
Ergebnis:
Rückschnitt der Blutbuche ist abgelehnt worden. Info an Ortsvorsteher
Vogelsang am 09.11.2005. Antrag wurde auch im vorigen Jahr bereits
abgelehnt.
9. Beseitigung einer Linde auf dem Friedhof
Pfarrer Hermanns hat die Beseitigung der Linde beantragt, die unmittelbar neben
dem Pfarrheim steht. Die Linde sei nicht mehr im besten Zustand und stellt somit
eine Gefahr dar.
Der Arbeitskreis stimmte der Entfernung der Linde einstimmig zu.
Ergebnis:
Die Zuständigkeit für die Beseitigung des Baumes liegt bei der Kirche. Der
Baum ist bereits beseitigt. Info an Pfarrer Hermanns am 11.11.2005.
10. Starker Rückschnitt von zwei Linden auf dem Friedhof in Lipp
Herr Zimmermann teilte dem Arbeitskreis mit, dass die beiden Linden in der Nähe
der Kirche zu groß geworden sind und Totholz haben. Diese beiden Linden sollen
erheblich zurückgeschnitten werden.
Der Arbeitskreis stimmte einem Rückschnitt der Linden zu.
Ergebnis:
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Anlage zur Vorlage WP7-730/2006
Die Linden auf dem Friedhof wurden zurückgeschnitten.
11. Beseitigung von Bäumen auf dem Grünstreifen hinter der Friedlandstraße
Familie Schöpe, Friedlandstraße 44, 50181 Bedburg, und weitere Anwohner bitten
um Abhilfe bezüglich der Verschattung ihrer Gärten, die durch die Grünanlage hinter
den Gärten verursacht wird.
Der Arbeitskreis wurde darüber informiert, dass an verschiedenen Grundstücken die
erste Baumreihe hinter den Gärten schon einmal beseitigt wurde. Die Bäume sind
jedoch zwischenzeitlich so hoch geworden, dass die Beseitigung mit eigenen Kräften
nicht mehr durchgeführt werden kann.
Der Arbeitskreis beschloss einstimmig, die erste Baumreihe - auf jeweiligen Antrag
der Bewohner - unmittelbar hinter den Grundstücksgrenzen entfernen zu lassen.
Ergebnis:
Die erste Baumreihe wurde an den Grundstücken, für die ein Antrag vorlag,
beseitigt.
Familie Schöpe wurde am 04.11.2006 informiert, weitere Anträge lagen
mündlich beim Bauhof vor.
12. Antrag der Eheleute Liedtke, August-Macke-Straße 32, auf Fällung von drei
Birken und Entfernen von weiteren Sträuchern
Die Eheleute Liedtke, August-Macke-Straße 32, haben die Beetpatenschaft über die
Anlage entlang ihres Hauses zum Radweg hin übernommen, mit der Bedingung,
dass die drei Birken entfernt werden und evtl. weiteres Strauchwerk entfernt wird,
bzw. die Anlage entsprechend hergerichtet wird.
Der Arbeitskreis beschloss die Beseitigung der drei Birken und der ebenerdige
Rückschnitt der Sträucher. Bezüglich der weiteren Vorgehensweise siehe Punkt 13.
Ergebnis:
Die Birken wurden entfernt. Herr Liedtke wurde im persönlichen Gespräch bzw.
per E-Mail auf dem laufenden gehalten.
13. Herrichten des Grünstreifens vor Übernahme einer Beetpatenschaft entlang
des Radweges hinter der August-Macke-Straße.
Es liegen bereits mehrere Anträge auf Übernahme einer Beetpatenschaft vor. Es soll
nun geklärt werden, in welchem Maße der Grünstreifen vor Übernahme einer
Patenschaft hergerichtet werden soll.
Herr Zimmermann wies darauf hin, dass die Stadt verpflichtet ist, diesen Streifen als
Ausgleichspflanzung zu erhalten.
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Anlage zur Vorlage WP7-730/2006
Der Arbeitskreis beschloss dass die Buchen erhalten bleiben sollen, ein evtl.
Rückschnitt der anderen Bäume soll durchgeführt werden. Bei einer Neubepflanzung
ist darauf zu achten, dass die Bepflanzung mit heimischen Gehölzen erfolgt. Mit der
WestGKA, die das Gelände vermarktet, soll abgeklärt werden, ob von seiten der
WestGKA die Absicht besteht, diesen Streifen zu bepflanzen.
Weiterhin soll von seiten der Stadt Bedburg geprüft werden, ob der besagte
Grünstreifen in einer Breite von 5,50 m den angrenzenden Grundstückseigentümern
zur Pacht angeboten werden kann.
Ergebnis:
Nach mehrfachen Diskussionen mit den Anwohnern, der WestGKA, dem Büro
Landschaft und der Stadt Bedburg wurde der Grünstreifen neu hergerichtet
und soll an die Anwohner auf 25 Jahre für 250,00 € verpachtet werden.
Zunächst wurde auf dem Grünstreifen eine Buchenhecke angepflanzt und die
bisherigen Sträucher beseitigt. Die Buchen in diesem Ausgleichsstreifen sind
erhalten geblieben. Die Buchenhecke wertet den Grünstreifen ökologisch auf.
Den Anwohnern wird die Möglichkeit eingeräumt, die angepachteten Bereiche
einzuzäunen, die Nutzung darf nur gärtnerich erfolgen, ein Bebauung des
Grünstreifen ist lt. Bebauungsplan nicht zulässig. Somit fällt auch für die Stadt
die Verkehrssicherungspflicht weg.
14. Rückschnitt eines Ahornbaumes auf der Morkener Straße 26
Herr Jörg Kaiser, wohnhaft in Bedburg, Morkener Straße 26, hat beantragt, den
Ahornbaum vor seinem Anwesen zurückzuschneiden, da die Baumkrone bereits bis
an sein Grundstück grenze und dadurch eine Verschattung verursacht wird.
Herr Zimmermann teilte mit, dass der Ahornbaum bereits mehrfach
zurückgeschnitten wurde. Einem weiteren Rückschnitt stimmte der Arbeitskreis nicht
zu.
Ergebnis:
Ablehnung des Rückschnittes durch den Arbeitskreis.Es erfolgte weiterer
Schriftverkehr mit Herrn Kaiser, in dem deutlich gemacht wurde, dass keine
Rückschnitt durch die Stadt durchgeführt wird.
15. Fällung einer Eberesche vor dem Haus Am Zelenberg 13
Herr Heinrich Schiffer, wohnhaft in Bedburg, Am Zelenberg 13, hat beantragt, die vor
seinem Haus stehende Eberesche zu beseitigen, mit der Begründung, dass durch
herabfallendes Laub und Früchten eine Gefahr für Fußgänger besteht. Außerdem
verursachen die herabfallenden Früchte sehr viel Schmutz, der unter anderem ins
Haus getragen wird.
Der Arbeitskreis stellte fest, dass der Baum ausreichenden Abstand zum Eingang
des Hauses des Herrn Schiffer habe. Eine Beseitigung des Baumes wurde
abgelehnt.
Ergebnis
WP7-730/2006
Anlage zur Vorlage WP7-730/2006
Die Eberesche wurde aufgrund der persönlichen Vorsprache von Herrn
Schiffer beim Bürgermeister durch den Bauhof zurückgeschnitten. Hierbei
wurde festgestellt, dass die Standfestigkeit der Eberesche nicht mehr
gewährleistet ist. Daraufhin wurde der Baum komplett beseitigt.
16. Beseitigung von zwei Bäumen am Ehrenmal der St.-Martinus-Kirche
Von Seiten des Katholischen Pfarramtes in Kaster wurde beantragt, die beiden
Bäume am Ehrenmal an der Martinus-Kirche zu entfernen, da die Bäume marode
sind.
Die Bäume sind durch Sturmschäden erheblich beschädigt. Ein Baum ist bereits
umgekippt.
Aufgrund der Tatsache, dass die Bäume krank sind, beschloss der Arbeitskreis
einstimmig die Beseitigung der beiden Bäume.
Ergebnis:
Zuständig für die Beseitigung der Bäume ist hier die Kirchengemeinde. Die
Arbeiten sind noch nicht erledigt. Schriftliche Information erfolgte am
11.11.2005.
17. Antrag der Frau Johanna Fassbender, vom-Stein-Straße 6, 50181 Bedburg,
auf Beseitigung eines Weidenbaumes auf dem Friedhof in Kaster
Frau Fassbender hat beantragt, den Weidenbaum in unmittelbarer Nähe der von ihr
gepflegten Grabstätte zu beseitigen. Ebenfalls bat sie um Einkürzung der Krone der
Eiche. Nach Mitteilung von Herrn Zimmermann handelt es sich hier jedoch um eine
Esche.
Die Baumschutzkommission beschloss einstimmig die Beseitigung der Weide.
Weiterhin wird die Esche und ein Ahornbaum zurückgeschnitten.
Ergebnis:
Die Weide wurde beseitigt und die Esche und Ahornbaum zurückgeschnitten.
18. Starker Rückschnitt oder Beseitigung von Birken auf dem alten Teil des
Friedhofes in Kaster
Auf dem alten Teil des Friedhof in Kaster stehen mehrere Birken. Nach Auskunft von
Herrn Zimmermann sind die Birken zum Teil sehr marode.
Der Arbeitskreis Baumschutz stimmte einstimmig einer Beseitigung der Birken zu,
soweit diese Bäume marode sind.
Weiterhin wurde die Kommission auf dem Friedhof in Kaster von Herrn Josef
Krämer, wohnhaft in Bedburg, Heinrichstraße 16, angesprochen, ob nicht die
Möglichkeit besteht bei dem 3-er Stamm auf der Grünfläche einen Stamm zu
entfernen. Herr Krämer wurde darüber informiert, dass das Entfernen eines
Stammes dazu führen kann, dass der restliche Baum in seiner Standfestigkeit
beeinträchtigt wird.
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Anlage zur Vorlage WP7-730/2006
Der Arbeitskreis beschloss daher einstimmig, dass eine Beseitigung eines Stammes
nicht vorgenommen wird.
Ergebnis:
Die Birken auf dem alten Teil des Friedhofes Kaster wurden beseitigt soweit sie
marode waren, ansonsten erfolgte ein Rückschnitt.
Herr Krämer (beim Ortstermin anwesend) wurde davon in Kenntnis gesetzt,
dass das Beseitigen eines Stammes aus dem mehrstämmigen Baum nicht
gemacht werden kann, da dann die Standfestigkeit verloren gehen kann. Dies
wurde schriftlich auch noch am 08.03.2006 mitgeteilt.
19. Starker Rückschnitt des Baumes vor dem Anwesen des Herr Jürgen Holz,
wohnhaft in Bedburg, Hauptstraße 45
Herr Jürgen Holz hat beantragt, den Baum vor seinem Haus und dem Denkmal in
Kaster, Hauptstraße 45, stark zurückzuschneiden, da er zuviel Licht wegnimmt.
Der Arbeitskreis Baumschutz hat beschlossen, den Baum soweit zurückzuschneiden,
dass die Äste zum Wohnhaus hin und zum Denkmal stark gekürzt werden. Ein
kompletter starker Rückschnitt soll hier nicht durchgeführt werden.
Ergebnis:
Ein Rückschnitt ist durchgeführt worden. Information erfolgte am 11.11.2005.
20. Antrag des Herrn Werner Wien, Albert-Schweitzer-Straße 17 a, 50181
Bedburg auf Entfernen einer Zierkirsche
Herr Werner Wien hat beantragt, die Zierkirsche vor seinem Haus zu beseitigen. Herr
Wien ist Allergiker und bittet daher um Beseitigung.
Nach Begutachtung des Baumes und des allgemeinen Straßenbildes beschloss die
Baumschutzkommission einstimmig einer Entfernung des Baumes zuzustimmen. Alle
weiteren Zierkirschen in der Albert-Schweitzer-Straße sind bereits beseitigt worden.
Ergebnis:
Die Zierkirsche wurde beseitigt.Information erfolgte am 11.11.2005.
21. Antrag der Anwohner Talstraße 35 und Talstraße 41 auf Beseitigung von
Ahornbäumen
Herr Eberle, Talstraße 41 und Herr Mehl, Talstraße 35, haben beantragt die
Ahornbäume auf der Talstraße vor ihren Objekten zu beseitigen, da diese zu groß
geworden seien und eine Verschattung der Gärten vornehmen würden. Außerdem
seien auch schon Bürgersteigplatten durch die Wurzeln angehoben worden.
Der Arbeitskreis sprach sich einstimmig dafür aus, dass die Bäume erhalten bleiben.
Herr Zimmermann führte aus, dass in den Beeten anfangs 2 Bäume standen. Hier
wurden bereits jeweils ein Baum aus den Beeten entfernt. Würde man nun anfangen,
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Anlage zur Vorlage WP7-730/2006
die Einzelbäume aus den Beeten zu entfernen, sehe er die Gefahr, dass in der
gesamten Talstraße früher oder später keine Bäume mehr stehen würden.
Ergebnis
Hier war keine Tätigkeit erforderlich.Information über den Beschluß wurde den
Antragstellern Eberle und Mehl am 11.11.2005 mitgeteilt.
22. Antrag des Herrn Hahn, Talstraße 21, auf Entfernen eines Baumes in der
Anlage zwischen Talstraße und Albert-Schlangen-Straße.
Herr Hahn hat beantragt, in der Grünanlage hinter der Talstraße, einen Baum aus
der Anlage zu beseitigen. Durch diesen Baum ist seine Gartennutzung stark
beeinträchtigt.
Der Arbeitskreis hat einer Beseitigung des Baumes nicht zugestimmt. Herr Breuer
teilte mit, dass die erste Beseitigung eines Baumes dazu führen wird, dass weitere
Anträge gestellt werden und somit der Charakter der Anlage verloren gehe.
Außerdem handele es sich bei der Anlage um ein Vogelschutzgebiet.
Ergebnis
Hier war keine Tätigkeit erforderlich. Information an Herrn Hahn vom
14.11.2005.
23. Antrag des Herrn Willibert Könen, Ginnerstraße 25, auf Entfernen einer
Esche auf dem Kinderspielplatz
Herr Könen hat beantragt, die Esche auf dem Kinderspielplatz Ginnerstraße zu
entfernen, da durch den großen Baum unter anderem sein Sateliten-Empfang gestört
sei. Außerdem ragen die Äste sehr weit in den Fußgängerweg hinein.
Der Arbeitskreis hat einer Beseitigung des Baumes nicht zugestimmt. Der Baum
sehe gesund aus und folglich gibt es keinen Grund für eine Beseitigung. Hier soll
lediglich ein starker Rückschnitt durchgeführt werden.
Ergebnis
Ein starker Rückscnitt wurde durchgeführt. Antragsteller am 14.11.2005
informiert.
24. Antrag der Eheleute Schiffer, Josef-Schnitzler-Straße 10, auf Beseitigung
eines Baumes vor ihrem Anwesen.
Die Eheleute Schiffer haben beantragt den Ahornbaum aus der städtischen Anlage
zu entfernen, da durch diesen Baum der eigene Baum und die Ligusterhecke im
Wachstum behindert werden.
Herr Koehl stellte hierbei fest, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite durch
den städtischen Ahornbaum eine Straßenlaterne verdeckt werde.
Herr Zimmermann führte aus, dass es für Königshoven einen Umwandlungsplan
gebe, der seit drei Jahren besteht. Hiernach sollen nach und nach die Ahornbäume
WP7-730/2006
Anlage zur Vorlage WP7-730/2006
durch Amberbäume ersetzt werden. Herr Breuer schlug vor, hier eine
Neubepflanzung wie in der Bedburger Innenstadt vorzunehmen.
Der Arbeitskreis Baumschutz sprach sich einstimmig dafür aus, beide Ahornbäume
zu beseitigen. Mit den Eheleuten Schiffer soll Einvernehmen erzielt werden, ob sie
mit einer Ersatzbepflanzung einverstanden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wird
auf eine Ersatzbepflanzung verzichtet.
Bezüglich der Ersatzbepflanzung auf der gegenüberliegenden Seite soll vor der
Neuanpflanzung überprüft werden, ob die Möglichkeit besteht, das vorhandene Beet
vor der Laterne um ca. 5 m zu verlegen.
Ergebnis:
Beide Ahornbäume wurden beseitigt. Als Ersatz wurde nach Rücksprache mit
den Eheleuten Schiffer eine Stadtbirne angepflanzt. Information an
Antragsteller vom 14.11.2005, schriftlich Zustimmung über die
Ersatzbepflanzung vom 17.11.2005.
25. Antrag des Herrn Ralf Schiffer, Pannengasse 2 a, auf Beseitigung von zwei
maroden Bäumen und Herrichtung des Grünstreifen für die Übernahme einer
Beetpatenschaft
Herr Ralf Schiffer hat beantragt, zwei marode Bäume aus dem Grünstreifen hinter
seinem Haus zu beseitigen. Außerdem besteht von seiten der Anwohner starkes
Interesse daran, hier eine Beetpatenschaft zu übernehmen, wenn die Anlage
entsprechend von der Stadt Bedburg hergerichtet wird.
Nach Aussagen von Herrn Zimmermann sind die vorhandenen Bäume nicht marode.
Es ist nichts außergewöhnliches, dass die Bäume frühzeitig die Blätter abgeworfen
haben.
Der Arbeitskreis beschloss einstimmig, den Pflanzstreifen herzurichten und den
Anwohnern die Patenschaft anzubieten. Die Herrichtung des Grünstreifens soll wie
folgt erfolgen: Die Bäume bleiben stehen, das Unterholz wird beseitigt und Rasen
wird eingesät. Erst danach soll die Patenschaft angeboten werden.
Bei der weiteren Bereisung wies Herr Zimmermann darauf hin, dass der Ahornbaum
vor dem Haus Josef-Schnitzler-Straße 7, marode ist. Der Arbeitskreis sprach sich
einstimmig dafür aus, den kranken Baum zu beseitigen und statt dessen gemäß dem
Unterhaltungsplan einen Amberbaum einzupflanzen.
Ergebnis
Die Bäume wurden nicht beseitigt, da sie gesund sind. Der Grünstreifen im
oberen Bereich der Anlage wurde ausgekoffert und zur Zeit wird angefüllt und
Rasen eingesät. Information erfolgte telefonisch. Die Patenschaften werden in
Kürze angeboten.
Auch der Ahornbaum vor dem Haus Josef-Schnitzler-Straße 7 wurde beseitigt
und dafür ein Amberbaum gepflanzt.
WP7-730/2006
Anlage zur Vorlage WP7-730/2006
26. Antrag des Herrn Helpenstein auf Entfernung eines Haselnussbaumes auf
dem Friedhof in Königshoven
Herr Helpenstein pflegt die Grabstätte Feld II, Grab 117 und 118 auf dem Friedhof in
Königshoven. Unmittelbar hinter dem Grabstein steht ein Haselnussbaum, der durch
die starke Wurzelbildung den Grabstein immer weiter nach vorne drückt. Bereits im
letzten Jahr hat die Baumschutzkommission eine Begutachtung des Baumes
vorgenommen. Seinerzeit wurde festgestellt, dass der Baum ausgewachsen sei und
weitere Schäden nicht zu befürchten sind.
Aufgrund der Schräglage des Grabsteines beschloss der Arbeitskreis einer
Entfernung des Haselnussbaumes zuzustimmen.
Bei der Beratung wurde im Nachhinein festgestellt, dass Herr Helpenstein weiterhin
beantragt hat, die Platten an seiner Grabstätte neu zu verlegen. Herr Zimmermann
teilte mit, dass für den Friedhof in Königshoven eine Sondervereinbarung bestehe,
wonach die Angehörigen für die Platten um die Grabstätten selbst zuständig sind.
Herr Zimmermann erklärte sich dazu breit, Herrn Helpenstein neue Platten zur
Verfügung zu stellen.
Ergebnis
Der Haselnussbaum wurde beseitigt. Herr Helpenstein wurde am 14.11.2005
über den Beschluß in Kenntnis gesetzt. Die Platten wurden zur Verfügung
gestellt.
27. Antrag des Herrn Norbert Balven und weiteren Familien auf Beseitigung
eines Ahornbaumes auf dem Friedhof in Königshoven
Herr Balven und weitere Anlieger haben beantragt, den Ahornbaum auf dem Friedhof
in Königshoven in unmittelbarer Nähe des Grabfeldes I zu entfernen, da den
Angehörigen die Beseitigung der Blätter und Sämlinge nicht zumutbar ist.
Alle Mitglieder des Arbeitskreises stellten fest, dass der besagte Ahornbaum in
einem guten Zustand ist. Es gehen keinerlei Gefahren von diesem Baum aus. Eine
Beseitigung des Baumes wurde somit von allen Mitgliedern abgelehnt.
Herr Ortsvorsteher Willy Moll war ebenfalls auf dem Friedhof.
Er bat darum die Tagesordnung um einen weiteren Punkt zu ergänzen.
Herr Held, wohnhaft in Bedburg, Talstraße 31, hat beantragt, den Ahornbaum aus
der Anlage hinter seinem Anwesen zu beseitigen. Durch den Baum ist die
Gartennutzung in Mitleidenschaft gezogen.
Herr Martin und Herr Breuer lehnten den Antrag ab, die übrigen Mitglieder der
Baumschutzkommission schlossen sich dieser Meinung an. Bei der Anlage handelt
es sich um ein Vogelschutzgebiet. Herr Koehl befürchtet, dass dann weitere Anträge
auf Fällung von Bäumen gestellt werden, wenn erst einmal damit angefangen wird.
Ergebnis
WP7-730/2006
Anlage zur Vorlage WP7-730/2006
Die Beseitigung des Ahornbaumes wurde vom Arbeitskreis abgelehnt. Herr
Balven wurde darüber am 14.11.2005 informiert.
Eine Beseitigung eines Ahornbaumes aus der Anlage wurde ebenfalls
abgelehnt.
Herr Ortsvorsteher Moll war bei der Beschlussfassung anwesend, daher wurde
keine Information an den Antragsteller geschickt.
28. Rückschnitt oder Entfernung
Straße
der Grünhecke entlang der Hohenholzer
Herr Peter Brosch, wohnhaft in Bedburg, Hohenholzer Straße 31, hat beantragt, die
Grünhecke entlang seines Acker in Verlängerung der Hohenholzer Straße zu
entfernen. Durch diese Hecke hat Herr Brosch starke Ernteeinbußen zu verzeichnen.
Die Mitglieder des Arbeitskreises haben bei der Begutachtung der Hecke festgestellt,
dass diese Hecke relativ weit in den Acker hineinragt. Ein Rückschnitt ist hier entlang
des Ackers Brosch nicht erfolgt. Bisher bestand eine Vereinbarung, dass von seiten
des Bauhofes ein Rückschnitt der Hecke erfolgte, wenn der Landwirt mitteilte, dass
der Acker abgeerntet ist. In Verlängerung der Hecke ist dies bereits erfolgt. Zur
Straßenseite hin wird die Hecke regelmäßig beigeschnitten um die
Verkehrssicherheit aufrecht zu erhalten.
Von seiten der Verwaltung wurde vorgeschlagen, vom Landwirt einen
Grundstücksstreifen in einer Breite von 3 m abzukaufen. Herr Koehl gab hier zu
bedenken, zunächst einmal zu überprüfen, ob es weitere ähnlich gelagerte Fälle im
Stadtgebiet Bedburg gibt. Herr Zimmermann teilte mit, dass weitere derartige
Flächen z.B. im Weiler Hohenholz, am Rübenbusch und auch in Grottenherten
vorhanden sind. Von einem Kauf der Grundstücksfläche soll daher abgesehen
werden, war sich der Arbeitskreis einig. Weiterhin lehnte der Arbeitskreis es ab, die
Hecke zu entfernen. Es soll an der bisherigen Praxis festgehalten werden.
Ergebnis
Der Arbeitskreis beschloss an der bisherigen Praxis festzuhalten. Dies sah wie
folgt aus: In regelmäßigen Zeitabständen wurde die zur Straßenseite liegende
Seite im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zurückgeschnitten. Die Seite
der Hecke, die zum Acker hin liegt, wurde dann zurückgeschnitten, wenn der
Landwirt die Fläche abgeerntet hat. Eine Beseitigung der Hecke darf nicht
erfolgen, da sie als Windschutz in der Freifläche dient. Eine Information an
Herrn Brosch ist erfolgt.
29. Fällung sämtlicher Bäume auf dem Schulhof in Kirchherten
Der Fachbereich III hat beantragt sämtliche Bäume auf dem Schulhof in Kirchherten
zu entfernen. Von diesen Bäume gehe eine Stolper- und Verletzungsgefahr für die
Schüler aus. Die Wurzeln der Bäume drücken die Pflastersteine und den Asphalt
immer weiter nach oben.
WP7-730/2006
Anlage zur Vorlage WP7-730/2006
Der Arbeitskreis beschloss den Tulpenbaum in unmittelbarer Nähe des Eingang zum
Schulgebäude zu beseitigen. Weiterhin soll durch den Fachbereich III geprüft
werden, ob durch den nächsten Baum, der unmittelbar vor dem zur Straße
gelegenen Gebäudetrakt steht, eine Verschattung der Klassenräume verursacht
wird. Wird dies festgestellt, soll dieser Baum auch beseitigt werden.
Für die weiteren Bäume auf dem Schulhof soll eine andere praktikable Lösung
gefunden werden. Herr Martin schlug vor, hier ähnlich zu verfahren, wie bereits an
dem einen Baum auf dem Schulhof, um den eine Bank herum gesetzt wurde.
Der Arbeitskreis war sich einig, dass die übrigen Bäume zu erhalten sind, da diese
im Sommer für die Kinder als Schattenspender dienen.
Ergebnis
Der Tulpenbaum in unmittelbarer Nähe des Eingangs zum Schulgebäude
wurde entfernt. Die „Baumscheibe wurde ausgefräst und neu
asphaltiert.Information an den FB III erfolgte am 14.11.2005.
30. Fällung sämtlicher Pappeln auf der Sportanlage in Kirchherten
Die Spielvereinigung Kirch-/Grottenherten bittet um Entfernung sämtlicher Pappeln
auf dem Sportplatz in Kirchherten. Die Pappeln wurden von ca. 40-50 Jahren
angepflanzt. Zum Teil sind die Bäume nicht mehr standfest und haben auch Totholz
aufzuweisen.
Der Arbeitskreis Baumschutz sprach sich einstimmig für eine Beseitigung der
Pappeln aus, soweit eine entsprechende Ersatzbepflanzung vorgenommen wird.
Weiterhin wurde festgestellt, dass es sich hier um eine Anlage im Außenbereich
handelt. Hierfür ist die untere Landschaftsbehörde zuständig.
Die Angelegenheit ist somit an die untere Landschaftsbehörde weiterzuleiten. Hierbei
soll jedoch auf die Beschlussfassung des Arbeitskreises hingewiesen werden.
Ergebnis
Die Pappeln werden derzeit durch die Spielvereinigung beseitigt. Die
Zustimmung der ULB liegt vor.
31. Starker Rückschnitt von Birken und Zypressen auf dem Friedhof in
Kirchtroisdorf
Herr Ortsvorsteher Zereßen hat einen starken Rückschnitt bzw. die Beseitigung der
Birken und Zypressen auf dem Friedhof in Kirchtroisdorf beantragt.
Der Arbeitskreis beschloss, die Bepflanzung mit Zypressen im mittleren
Pflanzstreifen und die Zypresse im Eingangsbereich im derzeitigen Zustand zu
erhalten.
Weiterhin beschloss der Arbeitskreis, dass die Birke im vorgenannten Pflanzstreifen
beseitigt wird.
Auf Vorschlag seitens der Stadt Bedburg soll die Esche aufgrund von starken
Trockenholzanteilen stark zurückgeschnitten werden. Diesem Vorschlag stimmte der
Arbeitskreis einstimmig zu.
WP7-730/2006
Anlage zur Vorlage WP7-730/2006
Ergebnis:
Die Birke wurde beseitigt, die Esche stark zurückgeschnitten. Information an
den Ortsvorsteher Zereßen erfolgte am 14.11.2005.
Ende der Bereisung war gegen 19.00 Uhr.
Bei der anschließenden Beratung im Rathaus Kaster fragte Herr Koch an, wie es mit
einer Ersatzbepflanzung in der Augustinerallee aussehe. Hier sind zwei
Kastanienbäume beseitigt worden, die bisher nicht wieder neu angepflanzt wurden.
Herr Zimmermann sagte eine Überprüfung der Angelegenheit zu.
Ergebnis:
Aufgrund der Anregung von Herrn Koch wurden in der Augustinerallee zwei
Bäume neu angepflanzt.
Ende der Beratung 19.30 Uhr
...........................................
Metzmacher
...........................................
Zimmermann
Gesehen:
..............................................
Ackermann
Fachbereichsleiter
Niederschrift
über die Bereisung des Stadtgebietes durch den Arbeitskreis für Baumschutz- und
Landschaftspflege der Stadt Bedburg und anschließender Beratung im Rathaus
Kaster, am Mittwoch, den 20.09.2006.
Anwesend waren
a)von den Mitgliedern der Fraktionen und des NABU
• Herr Helmut Breuer von der SPD
• Herr Matthias Heinen von der CDU
WP7-730/2006
•
•
•
Anlage zur Vorlage WP7-730/2006
Herr Leonhard Koehlen von der FWG
Herr Günter Martin von der FDP
Herr Franz Anderhalten vom NABU,
b) von der Verwaltung
Verwaltungsangestellter Albert Zimmermann und
Stadtoberinspektorin Angelika Metzmacher
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird diese einvernehmlich um 2 weitere
Tagesordnungspunkte erweitert. Ein Tagesordnungspunkt wird von seiten der
Verwaltung wieder abgesetzt. Sodann wird die Bereisung wie folgt durchgeführt:
7. Antrag auf Beseitigung vom Bäumen auf dem Grundstück in Bedburg,
Marienstraße 1
Frau Mertens, als Betreiberin des Altenheimes, beantragt im Rahmen des
genehmigten Anbauverfahrens (Erweiterung des Altenheimes und Bau einer
Cafeteria) die Bäume entlang der Marienstraße zu beseitigen.
Nach Besichtigung der Baupläne und des Geländes beschloss der Arbeitskreis die
Beseitigung der Bäume entlang der Marienstraße. Frau Mertens ist jedoch
aufzufordern, eine entsprechende Ersatzbepflanzung durchzuführen. Hierzu soll eine
Hainbuchenhecke entlang der Parkplätze, die von der Pützer Straße aus erreichbar
sind, angepflanzt werden. Herr Anderhalten wies darauf hin, dass die bisherige
Bepflanzung der betroffenen Fläche, die neu angelegt worden ist, anderweitig auf
dem Grundstück unterzubringen sei.
Ergebnis:
Entsprechende
Antragsteller
Mitteilung
erfolgte
am
28.09.2006
schriftlich
an
die
8. Kleintroisdorf, An den Linden
Herr Zimmermann wies darauf hin, dass die Lindenbäume in der Straße An den
Linden, sehr stark Trockenholz aufweisen und dadurch eine Gefahr für die Anwohner
besteht.
Der Arbeitskreis beschloss einstimmig, dass die Lindenbäume im Bereich der
Bebauung der Straße An den Linden stark zurückgeschnitten werden sollen, d.h. der
Rückschnitt soll um 30 % erfolgen. Hierbei ist insbesondere das Totholz auszuasten.
Die Lindenbäume im unbebauten Bereich sind zunächst so zu erhalten.
Ergebnis
Der Bauhof ist hierüber unterrichtet. Da die Arbeiten nicht mit eigenem
Werkzeug durchgeführt werden können, wird hier eine Ausschreibung
erfolgen.
9. Austausch aller Bäume auf der Godefriedstraße
WP7-730/2006
Anlage zur Vorlage WP7-730/2006
Herr Zimmermann teilte mit, dass die Pflanzbeete in der Godefriedstraße, die mit
Liquidambar angelegt worden sind, durch eine extrem starke Wurzelbildung
beschädigt sind. Sowohl die Beeteinfassungen als auch die Bürgersteigplatten sind
angehoben haben. Dies sei jedoch für Liquidambar sehr untypisch. Hiervon konnte
sich der Arbeitskreis Baumschutz vor Ort überzeugen.
Der Arbeitskreis Baumschutz beschloss daraufhin den sukssesiven Austausch der
Liquidambar- und auch der Baumhaselbäume, soweit hierdurch Schäden verursacht
werden, durch blühende Pflanzen. Zunächst sind die stark beschädigten Beete zu
ersetzen.
Ergebnis
Der Bauhof ist über die Durchführung des
informiert und wird diesen durchführen.
10. Beseitigung des Ahornbaumes
Schützendelle 59-61
in
dem
sukssesiven Austausches
Pflanzbeet
vor
dem
Haus
Herr Bär, wohnhaft in Bedburg, Schützendelle 59, teilt mit, dass der Baum im
Pflanzbeet vor seinem Haus, die Gehwegplatten und die Umrandung des Beetes
angehoben hat. Ebenso ist der Kanaldeckel, der im Pflanzbeet liegt, seitlich
angehoben worden durch die Wurzeln des Baumes. Weiterhin sei zur Straße hin ein
Rückschnitt des Baumes vorzunehmen.
Eine Beseitigung des Baumes wurde vom Arbeitskreis Baumschutz einstimmig
abgelehnt. Von Seiten des Bauhofes wird in einem festgesetzten Rhythmus darauf
geachtet, dass die Verkehrssicherheitspflicht durch die Wurzelbildung nicht gefährdet
ist.
Ergebnis
Herr Bär wurde schriftlich am 29.09.2006 über das Ergebnis informiert.
11. Beseitigung einer Buche auf der Harffer Schlossallee 38
Herr Theißen beantragt die Beseitigung der Buche auf seinem Grundstück, die
zwischenzeitlich zu dicht am Haus steht und dadurch Schäden verursacht.
Beim
Ortstermin
unterrichtete
Herr
Theißen
die
Mitglieder
der
Baumschutzkommission darüber, dass bei einer Kanaluntersuchung festgestellt
wurde, dass durch die Wurzelbildung der Buche die Dachentwässerung von der
Garage und vom Haus die Abzweiger versetzt bzw. auseinander gegangen sind.
Ebenso ist durch die Wurzelbildung eine Unterspülung des Zugangsbereichs zum
Haus erfolgt, so dass das Erdreich ca. 50 cm abgesackt war. Die Buche ist vor 35
Jahren zu nah ans Haus gepflanzt worden. Eine Ersatzbepflanzung würde die
gleichen Probleme wieder mit sich bringen.
Der Arbeitskreis Baumschutz stimmte einstimmig einer Beseitigung der Buche zu.
Herr Theißen ist jedoch aufzufordern, eine entsprechende Ersatzbepflanzung an die
Stadt zu leisten oder eine Ausgleichszahlung in noch festzusetzender Höhe zu
entrichten.
WP7-730/2006
Anlage zur Vorlage WP7-730/2006
Ergebnis
Herr Theißen wurde am 29.09.2006 über das Ergebnis unterrichtet. Er teilte mit,
dass er die Ausgleichszahlung leisten werde, sobald der Baum entfernt sei.
12. Beseitigung eines Nussbaumes vor dem Anwesen Josef-Weckopp-Straße 6
Frau Päffgen, wohnhaft Bedburg, Josef-Weckopp-Straße 6, beantragt die
Beseitigung der Baumhasel im Pflanzbeet vor ihrem Haus. Sie begründet die
Beseitigung damit, dass von Ihr das Beet gepflegt wird und sie hochgradig allergisch
auf Nüsse reagiert. Ein ärztliches Attest kann auf Wunsch beigebracht werden.
In der Josef-Weckopp-Straße sind insgesamt drei Pflanzbeete, die mit Baumhasel
angelegt worden sind und von den Anwohnern gepflegt werden. Patenschaften
wurden bisher jedoch nicht vergeben.
Der Arbeitskreis beschloss mit 3 : 2 Stimmen, dass ein Austausch der Baumhasel
gegen einen anderen Baum z.B. Liquidambar vorgenommen werden soll, wenn Frau
Päffgen die Patenschaft und damit die weitere Pflege des Beetes übernimmt. Diese
Entscheidung ist unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Belange der Frau
Päffgen getroffen worden.
Ergebnis
Frau Päffgen wurde hierüber mit Schreiben vom 02.10.2006 unterrichtet. Die
Patenschaftsurkunde wurde zugesandt.
13. Austausch der Ahornbäume vor den Anwesen Bedburg, Talstraße 35 und 41
Frau Eberle und Frau Mehl beantragen den Austausch der Ahornbäume in den
Pflanzbeeten vor Ihren o.a. Anwesen.
Der Arbeitskreis wurde darüber informiert, dass für den Bereich der Talstraße ein
Umwandlungsprogramm besteht, wonach nach und nach der Austausch der
Ahornbäume erfolgen soll. Zunächst ist bereits aus jedem Pflanzbeet schon ein
zweiter Baum beseitigt worden.
Der Arbeitskreis beschloss einstimmig den Austausch der Ahornbäume in den
vorgenannten Pflanzbeeten nicht vorzuziehen.
Ergebnis
Die Eheleute Mehl wurden am 02.10.2006 schriftlich über das Ergebnis
informiert.
14. Aufbereitung eines städtischen Beetes
Beetpatenschaft durch eine Fremdfirma
für
die
Übernahme
einer
Frau Bieletzki, wohnhaft in Bedburg, Talstraße 69, ist bereit die Beetpatenschaft über
das angrenzende städtische Grünbeet zu übernehmen, wenn diese Fläche zuvor von
der Stadt aufbereitet wird. Diese Aufbereitung soll beinhalten, die Entfernung der
Bäume, das Auskoffern des Grundstückes und das Einsäen von Gras.
WP7-730/2006
Anlage zur Vorlage WP7-730/2006
Herr Zimmermann wies darauf hin, dass diese Arbeiten nicht mit städtischem Gerät
durchgeführt werden können.
Der Arbeitskreis beschloss einstimmig, dass sich die Stadt von dieser Grünfläche
trennen solle. Diese Fläche soll, in einem Gespräch mit den angrenzenden Nachbarn
Bieletzki und Conrads, Talstraße 83, diesen zum Kauf angeboten werden. Sofern
aufgrund der finanziellen Belastung durch den Kauf hierfür kein Interesse besteht, ist
die städtische Fläche als Pachtfläche (wie im Baugebiet Im Spless) oder in
Beetpatenschaft anzubieten. Die Aufbereitung durch eine Fremdfirma soll hierfür
dann durchgeführt werden.
Um die Fläche als ökologische Ausgleichsfläche zu erhalten, soll im Falle eines
Kaufs oder Pachtvertrages eine Hainbuchenhecke gepflanzt werden. Nach
Möglichkeit sollen die in der Anlage vorhandenen Bäume erhalten bleiben. Diese
Vorgaben sind jedoch nicht zwingend und sollen im Einvernehmen mit den
Antragstellern besprochen werden.
Ergebnis
Frau Bieletzki wurde über die Entscheidung am 02.10.2006 schriftlich
informiert. Termin zwecks Beratung über die weitere Vorgehensweise ist auf
den 30.10.2006 festgelegt.
15. Beseitigung oder starker Rückschnitt der Bäume zur Ostseite auf dem
Kinderspielplatz in Bedburg, Röntgenstraße
Die Anwohner Lukas, Schnee und Urban haben beantragt die Bäume auf dem
Kinderspielplatz, die zu ihren Grundstücken hin liegen, zu beseitigen bzw. stark
zurückzuschneiden, da hiervon eine Beschattung der Grundstücke ausgehe, die
zudem noch tiefer liegen als der Spielplatz.
Der Arbeitskreis Baumschutz sprach sich dafür aus, dass ca. jeder 2. Baum bzw.
Strauch auf der Seite zu den Grundstückseigentümern beseitigt werden soll. Hierbei
sind insbesondere die Bäume zu fällen, die durch Schräglage schon jetzt eine Gefahr
darstellen. Ebenso sollen die Fichten auf dieser Spielplatzseite entfernt werden. Die
verbleibenden Bäume sollen, soweit erforderlich, zurückgeschnitten werden. Die aus
ökologischer Sicht wertvollen Bäume sollen erhalten bleiben.
Die Arbeiten sind vom Bauhof Bedburg durchzuführen.
Ergebnis
Der Bauhof ist über die Entscheidung unterrichtet und wird die geforderten
Arbeiten in Kürze ausführen.
16. Beseitigung bzw. Rückschnitt von Bäumen im Schulzentrum
Herr Lowisch von der Firma SKE GmbH hat bei der Bereisung des Arbeitskreises
Baumschutz die Mitglieder darüber informiert, welche Arbeiten im einzelnen von
seiten der Firma vorgesehen sind. Hierbei handelt es sich um folgende Maßnahmen:
WP7-730/2006
Anlage zur Vorlage WP7-730/2006
a. Verkehrssicherungsschnitt der Bäume an der Realschule parallel zur
Goethestraße, zur Straße hin werden die Bäume auf 4,50 m
zurückgeschnitten und in den Fußgängerbereich auf 2,50 m.
b. Am hinteren Teil des Anbaus der Realschule ist eine Birke zu entfernen.
Gleichzeitig soll auch der 2-stämmige Ahorn entfernt werden. Die Bäume
stehen zu nah am Gebäude und könnten daher Schäden am Mauerwerk
verursachen. Der Arbeitskreis regte an, hier etwas weiter vom Gebäude
entfernt eine Ersatzbepflanzung vorzunehmen.
c. An der Karlstraße im Zugangsbereich zu den Fahrradständern der
Realschule stehen zwei Bäume unmittelbar vor einem Verteilerkasten der
Firma RWE AG. Hier ist es nicht möglich den Verteilerkasten im Bedarfsfall
zu öffnen. Diese beiden Bäume sind vorab zu beseitigen.
Im weiteren Verlauf zum Grundstück des Nachbarn stehen mehrere alte
Bäume, die zum Teil auch eine gefährdende Schräglage aufweisen. Diese
Bäume sind nach zu nach alle zu beseitigen.
Angeregt wurde hier vom Arbeitskreis Baumschutz, dass eine zweireihige
Hainbuchenhecke als Ersatz für die Bäume anzulegen sei.
d. Am Oberstufengebäude des Gymnasiums steht ein alter Kirschbaum.
Dieser Baum weist sehr viel Totholz auf. Der Baumbeseitigung wurde vom
Arbeitskreis Baumschutz zugestimmt.
e. Im weiteren Verlauf ist der ehemalige Schulgarten. Dieser Schulgarten ist
sehr verkommen. Die Fa. SKE GmbH will hier den gesamten Schulgarten
bereinigen. Es sollen aller Voraussicht nach Obstbäume eingepflanzt
werden. Als Unterbepflanzung soll entweder Rasen eingesät werden oder
eine Blumenwiese angelegt werden.
Herr Zimmermann wies bei der weiteren Begehung darauf hin, dass die
Platanen beobachtet werden müssen. Die Platanen sind in diesem Jahr
von einem Pilz befallen. Hierdurch kann es dazu kommen, dass Äste aus
den Bäumen ausbrechen, und somit eine Gefahr für Lehrer und Schüler
gegeben ist.
f. Herr Koehlen vom Arbeitskreis Baumschutz wies darauf hin, dass sich im
Trakt D III des Gymnasiums im Obergeschoss die Chemieräume befinden.
Sollte hier etwas passieren, ist es der Feuerwehr nicht möglich, diese
Räume zu erreichen.
Der Arbeitskreis stimmte daher der Entfernung des mittleren Baumes zu. Die
anderen beide Bäume stehen zwar sehr nah am Gebäude, sie sollten aber bei
der Gelegenheit nur einen Rückschnitt erfahren, d.h. sie sollen auf Kopf
gesetzt werden.
g. Vor dem Trakt C II des Gymnasiums in Nähe des Zugangs zur
Gymnastikhalle, steht ein Ahornbaum zu nah am Gebäude. Hier ist mit
Schäden am Gebäude zu rechnen.
Auch dieser Beseitigung stimmte der Arbeitskreis Baumschutz zu.
WP7-730/2006
Anlage zur Vorlage WP7-730/2006
h. Parallel zum Trakt C II des Gymnasiums ist ein alter Bestand an Bäumen
vorhanden. Es handelt sich hier teilweise um Birken und Fichten. Die
Birken unterliegen nicht der Baumschutzsatzung und können somit
beseitigt werden. Bei den Fichten (meist Dreiergruppen) soll jeweils der
mittlere bzw. schwächste Baum entfernt werden.
i. Im weiteren Verlauf, in Höhe des Hockey-Platzes, stehen außerhalb des
Platzes verschiedene Bäume. Diese Bäume haben zum Teil eine
gefährdende Schräglage.
Die Birken und die schrägliegenden Bäume sind auch hier zu entfernen.
j.
Entlang der Turnhalle Eichendorffstraße, von der Hauptschule aus
kommend, ist der Baumbestand durch Rückschnitt auszudünnen.
k. Die Weiden am Schulhof des Gymnasiums am Trakt B II und an der
Turnhalle Eichendorffstraße sind auf Kopf zu setzen.
l. Der Catalpa-Baum
zurückzuschneiden.
auf
dem
Schulhof
des
Gymnasiums
ist
m. Am Parkplatz zwischen neuer Hauptschule und Drei-Fach-Sporthalle sind
zwei Bäume, die eine gefährliche Schräglage haben.
Diese Bäume sind wegen der Gefährdung ebenfalls zu beseitigen.
n. Die Treppe an der Drei-Fach-Sporthalle hochgehend, steht gleich rechts
an der Halle eine Rubinie, die sehr nah am Gebäude steht und eine
Schräglage hat. Die Firma SKE GmbH möchte diesen Baum beseitigen.
Der Arbeitskreis Baumschutz beschloss, diesen Baum durch einen starken
Rückschnitt auf Kopf zu setzen.
o. Vor der Drei-Fach-Halle zur Goethestraße hin, steht eine Weide.
Diese Weide ist ebenfalls stark einzukürzen.
p. Neben der Dreifachhalle zur Realschule hin stehen Zypressen, die sehr
nah am Gebäude stehen.
Diese Bäume sind ebenfalls stark zurückzuschneiden.
q. Ebenfalls stehen am Anbau zur Realschule ein Baum zu nah am Gebäude,
der Schäden verursacht und ein Kirschbaum.
Der Baum, welcher zu nah am Gebäude steht, soll beseitigt werden, der
Kirschbaum soll einen starken Rückschnitt erhalten.
Ergebnis
Die Firma SKE GmbH ist über die Entscheidungen unterrichtet worden. Die
entsprechenden Arbeiten werden nach und nach von der Firma durchgeführt
bzw. in Auftrag gegeben.
17. Beseitigung eines Baumes auf dem Friedhof Bedburg-West, Feld N, Nr.
128/129
WP7-730/2006
Anlage zur Vorlage WP7-730/2006
Frau Jendrny hat beantragt den Baum an der Grabstätte ihrer Eltern komplett zu
beseitigen, da die Belästigungen durch Taubendreck unerträglich sind.
An dem Baum wurde bereits im Vorjahr von unten ein Kranz Äste weggeschnitten.
Hierdurch wurde das Problem jedoch nicht gelöst. Die Belästigungen durch
Taubendreck sind immer noch vorhanden.
Der Arbeitskreis beschloss einstimmig, dass der Baum nicht entfernt wird. Die
Belästigungen sind von den Angehörigen hinzunehmen. Es handelt sich hier
schließlich um eine Art Waldfriedhof.
Ergebnis
Frau Jendrny wurde am 02.10.2006 schriftlich über das Ergebnis informiert.
18. Beseitigung eines Baumes auf dem Friedhof Bedburg-West, Feld K Nr. 162163
Frau Anna Maria Pflanz beantragt die Beseitigung des Baumes der sich unmittelbar
an der Grabstätte Rese befindet.
Frau Pflanz teilte mit, dass durch diesen Baum Beschädigungen an der Grabstätte
hervorgerufen werden und die Beeinträchtigungen durch den Taubendreck erheblich
sind.
Eine Beschädigung der Grabstätte konnte bei der Begutachtung nicht festgestellt
werden. Auch hier beschloss der Arbeitskreis Baumschutz, dass der Baum erhalten
bleiben soll. Die Beeinträchtigungen durch den Taubendreck sind von den
Angehörigen hinzunehmen.
Ergebnis
Frau Pflanz wurde über die Entscheidung des Arbeitskreises am 02.10.2006
schriftlich informiert.
Ende der Bereisung war gegen 17.00 Uhr.
Bei der anschließenden Beratung im Rathaus Kaster wurden die getroffenen
Beschlüsse nochmals durch die Mitglieder bestätigt.
Ende der Beratung 17.30 Uhr
...........................................
Metzmacher
Gesehen:
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Zimmermann
WP7-730/2006
..............................................
Naujock
Anlage zur Vorlage WP7-730/2006