Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
08.09.2009
Erstellt
08.09.09, 18:03
Aktualisiert
08.09.09, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7140/2009
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 63.40.00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
08.09.2009
Betreff:
Verfahren nach § 4 BImSchG auf Genehmigung zur Errichtung eines Heimtierkrematoriums im
Industriepark Mühlenerft, Robert-Bosch-Straße 20, 50181 Bedburg
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag auf Genehmigung zur
Errichtung eines Heimtierkrematoriums im Industriepark Mühlenerft, Robert-Bosch-Straße 20,
50181 Bedburg zur Kenntnis.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises bittet mit Schreiben vom 11.08.2009 um Stellungnahme zu
einen Genehmigungsantrag nach § 4 des BImSchG.
Beim Landrat des Rhein-Erftkreises als Genehmigungsbehörde ist die Errichtung eines
Heimtierkrematoriums auf dem Anwesen Robert-Bosch-Straße 20, 50181 Bedburg (Industriepark
Bedburg / Bergheim Mühlenerft) beantragt worden.
Das Grundstück liegt im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung. Der
rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung weist für den Planungsbereich (GI)
Industriegebiet aus.
Die Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan schließen Betriebe der Abstandsklassen I und
II des Abstandserlasses NRW vom 06.06.2007 aus.
Auszug Abstandsklasse II, Ziffer 19:
Anlagen zur Beseitigung, Verwertung, Sammlung oder Lagerung von Tierkörpern oder
tierischen Abfällen, ausgenommen Kleintierkrematorien (s. auch lfd. Nr. 200)
Das beantragte Kleintierkrematorium wird im Abstandserlass unter der Abstandsklasse VII, lfd. Nr.
200 geführt, ist demnach nicht ausgeschlossen und damit zulässig.
Für das Grundstück liegt ferner bereist eine Baugenehmigung / Nutzungsänderung für die Nutzung
einer Gewerbehalle mit Büroräumen für ein Heimtierbestattungsunternehmen vom 27.03.2009 vor.
Am 03.09.2009 hat die Verwaltung ein Gespräch mit der zuständigen Behörde beim Landrat des
Rhein-Erft-Kreises, Untere Umweltschutzbehörde, Amt für Bauordnung, Immissionsschutz und
Hochbau geführt. Im Ergebnis konnte hier festgehalten werden, dass durch den Betreiber
entsprechend der eingereichten Unterlagen über das erforderliche Maß hinaus Immissionschutz
vorgenommen wird und seitens der Fachbehörde daher keine Bedenken bestehen.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter der Voraussetzung,
dass die Vorgaben des Abstandserlasses für ein Kleintierkrematorium eingehalten werden.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 07.09.2009
---------------------------------(Udo Schmitz)
Bearbeiter
----------------------------------(Jürgen Schmeier)
Fachbereichsleiter
----------------------------------Kenntnis genommen:
(Gunnar Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-140/2009
Seite 2