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Beschlussvorlage (Verfahren nach § 4 BImSchG auf Genehmigung zur Errichtung eines Heimtierkrematoriums im Industriepark Mühlenerft, Robert-Bosch-Straße 20, 50181 Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
08.09.2009
Erstellt
08.09.09, 18:03
Aktualisiert
08.09.09, 18:03
Beschlussvorlage (Verfahren nach § 4 BImSchG auf Genehmigung zur Errichtung eines Heimtierkrematoriums im Industriepark Mühlenerft, Robert-Bosch-Straße 20, 50181 Bedburg) Beschlussvorlage (Verfahren nach § 4 BImSchG auf Genehmigung zur Errichtung eines Heimtierkrematoriums im Industriepark Mühlenerft, Robert-Bosch-Straße 20, 50181 Bedburg)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7140/2009 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 63.40.00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 08.09.2009 Betreff: Verfahren nach § 4 BImSchG auf Genehmigung zur Errichtung eines Heimtierkrematoriums im Industriepark Mühlenerft, Robert-Bosch-Straße 20, 50181 Bedburg Beschlussvorschlag: Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Antrag auf Genehmigung zur Errichtung eines Heimtierkrematoriums im Industriepark Mühlenerft, Robert-Bosch-Straße 20, 50181 Bedburg zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises bittet mit Schreiben vom 11.08.2009 um Stellungnahme zu einen Genehmigungsantrag nach § 4 des BImSchG. Beim Landrat des Rhein-Erftkreises als Genehmigungsbehörde ist die Errichtung eines Heimtierkrematoriums auf dem Anwesen Robert-Bosch-Straße 20, 50181 Bedburg (Industriepark Bedburg / Bergheim Mühlenerft) beantragt worden. Das Grundstück liegt im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 39a/Bedburg, 1. Änderung weist für den Planungsbereich (GI) Industriegebiet aus. Die Textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan schließen Betriebe der Abstandsklassen I und II des Abstandserlasses NRW vom 06.06.2007 aus. Auszug Abstandsklasse II, Ziffer 19: Anlagen zur Beseitigung, Verwertung, Sammlung oder Lagerung von Tierkörpern oder tierischen Abfällen, ausgenommen Kleintierkrematorien (s. auch lfd. Nr. 200) Das beantragte Kleintierkrematorium wird im Abstandserlass unter der Abstandsklasse VII, lfd. Nr. 200 geführt, ist demnach nicht ausgeschlossen und damit zulässig. Für das Grundstück liegt ferner bereist eine Baugenehmigung / Nutzungsänderung für die Nutzung einer Gewerbehalle mit Büroräumen für ein Heimtierbestattungsunternehmen vom 27.03.2009 vor. Am 03.09.2009 hat die Verwaltung ein Gespräch mit der zuständigen Behörde beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises, Untere Umweltschutzbehörde, Amt für Bauordnung, Immissionsschutz und Hochbau geführt. Im Ergebnis konnte hier festgehalten werden, dass durch den Betreiber entsprechend der eingereichten Unterlagen über das erforderliche Maß hinaus Immissionschutz vorgenommen wird und seitens der Fachbehörde daher keine Bedenken bestehen. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes unter der Voraussetzung, dass die Vorgaben des Abstandserlasses für ein Kleintierkrematorium eingehalten werden. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 07.09.2009 ---------------------------------(Udo Schmitz) Bearbeiter ----------------------------------(Jürgen Schmeier) Fachbereichsleiter ----------------------------------Kenntnis genommen: (Gunnar Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-140/2009 Seite 2