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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster - Gebiet an der Harffer Schloßallee- hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
08.09.2009
Erstellt
08.09.09, 18:03
Aktualisiert
08.09.09, 18:03
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster
- Gebiet an der Harffer Schloßallee-
hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster
- Gebiet an der Harffer Schloßallee-
hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 16/Kaster
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hier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7138/2009 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 63 40 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 08.09.2009 Betreff: Bebauungsplan Nr. 16/Kaster - Gebiet an der Harffer Schloßalleehier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Beschlussvorschlag: Bezüglich des Antrages auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16/Kaster vom 07.06.2009 beschließt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung wie folgt: Hinsichtlich der beantragten Änderung des Bebauungsplanes betreffend der Dachneigung von 30 – 35 ° soll mit den Anliegern bei Bedarf eine Änderung der Satzung über gestalterische Festsetzungen im Gebiet des Bebauungsplanes diskutiert werden. Auf den Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Planen und Bauen der Stadt Bedburg vom 19.09.1995 wird verwiesen. Da der positive städtebauliche Gesamteindruck und damit die Auflockerung des öffentlichen Raumes durch die beantragte Änderung im Hinblick auf den Bau und der damit verbundenen nachträglichen Legalisierung der nicht genehmigten Einfriedung nachhaltig negativ beeinträchtigt wird, der großzügig bemessene Straßenraum eine Einengung erfährt und die Einsehrbarkeit auf den Fußweg eingeschränkt werden kann - zumal dieser als Schulweg genutzt wird - beschließt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Antrag auf Zulassung von Mauern von 1,50 m Höhe zur Straße nicht zu entsprechen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Auf dem Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 5, Nr. 400, Harffer Schloßallee 19, 50181 Bedburg wurde eine Einfriedung ohne Baugenehmigung errichtet. Es handelt sich hierbei um eine Einfriedung zur öffentlichen Verkehrsfläche aus aufgeschichteten und mit Beton verfüllten Pflanzsteinen. Der Bebauungsplan Nr. 16/Kaster setzt hinsichtlich der Grundstückseinfriedungen folgendes fest: • Vorgartenflächen sind an der Straßenbegrenzungslinie mit Rasenkantensteinen nicht über 10 cm Höhe über der angrenzenden Verkehrsfläche einzufrieden. Rasen, niedere Pflanzen und Einzelbäume sind unter Beachtung der Sichtverhältnisse für den Verkehr zugelassen. Grundstückseinfriedungen in Spriegelzaun mit max. 1,00 m Höhe zur Straßenseite müssen auf Höhe der Baulinie errichtet werden. Bei den Eckgrundstücken ist diese Einfriedung bis an die Straßenbegrenzungslinie und auf dieser weiterzuführen. Alle übrigen Einfriedungen sind in korrosionsgeschützem Maschendraht Maschendraht zwischen Einsenpfosten mit einer max. Höhe von 1,50 m gestatte und mit Grünhecken abzupflanzen. Die o.g. errichtete Einfriedungen verstößt gegen die Festsetzung des Bebauungsplanes Nr. 16/Kaster und ist somit nicht genehmigungsfähig. Die Anlage fällt auch nicht unter die genehmigungsfreien Tatbestände nach § 65 der Landesbauordnung. Nach entsprechender Mitteilung seitens der Stadt Bedburg hat das Bauordnungsamt des RheinErft-Kreises eine Anhörung mit der Tenor einer Abrissverfügung an den Eigentümer durchgeführt. Dieser hat durch eine anwaltschaftliche Vertretung mitteilen lassen, dass man beabsichtigt, eine Änderung des Bebauungsplanes anzustreben und diese bei der Stadt Bedburg beantragen möchte. Mit Schreiben vom 07.06.2009 wird nunmehr die in der Anlage beigefügte Änderung des Bebauungsplanes beantragt. Dieser wird in 2 Teile gesplittet – • 1) Zulassung von Satteldächern 30 – 35 ° • 2) Zulassung von Mauern bis zu 1,50 m Höhe zur Straße Seitens der Verwaltung wird hierzu wie folgt Stellung genommen: Zu 1) Die Bebauung nordöstlich der Harffer Schloßallee von der Grundschule / Turmhalle bis zur Einmündung an der Friedich-Ebert-Straße ist geprägt durch en Baustil und Zeitgeist der 70 er Jahre. Es wurde die Bebauung ausschließlich mit Flachdächern mit 0-3 ° entsprechend der geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 / Kaster ausgeführt. Der städtebauliche Gesamteindruck ist prägend für den gesamten Bauabschnitt nordöstlich der Harffer Schloßallee. Prägnante homogene Strukturen wurden durch die Festsetzung erreicht. Bereits im Jahre 1995 hat sich der seinerzeitige Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Bedburg mit der Thematik befasst und die in der Anlage beigefügte Empfehlung an den Rat der Stadt Bedburg ausgesprochen. Am Sachstand hat sich nichts geändert. Von den Aufstockungsabsichten wurde bis zum heutigen Tage Abstand genommen, da nach Einschätzung der Verwaltung einer Realisierung als sehr unwahrscheinlich zu betrachten ist, zumal bei Einzelvorhaben unmittelbar eine städtebaulich ungeordnete Entwicklung eintritt. Dennoch kann diesbezüglich nochmals eine Änderung der Gestaltungssatzung nach vorheriger Abstimmung mit den Eigentümern erfolgen. Zu 2) Der positive städtebauliche Gesamteindruck und damit die Auflockerung des öffentlichen Raumes findet sich u.a. in den o.a. Festsetzungen wieder. Durch die beantragte Änderung wird der städetbauliche Gesamteindruck im Hinblick auf den Bau und damit verbundenen nachträglichen Legalisierung der nicht genehmigten Einfriedung nachhaltig negativ beeinträchtigt. Beschlussvorlage WP7-138/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Der großzügig bemessene Straßenraum wird eingeengt und die Einsehrbarkeit auf den Fußweg kann eingeschränkt werden, zumal dieser als Schulweg genutzt wird. Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, diesem Antrag nicht zu entsprechen. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 31.08.2009 ----------------------------------(Schmitz) Bearbeiter Beschlussvorlage WP7-138/2009 ----------------------------------(Schmeier) ----------------------------------(Koerdt) Fachbereichsleiter Bürgermeister Seite 3