Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
08.09.2009
Erstellt
08.09.09, 18:03
Aktualisiert
08.09.09, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7138/2009
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 63 40 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
08.09.2009
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 16/Kaster
- Gebiet an der Harffer Schloßalleehier: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes
Beschlussvorschlag:
Bezüglich des Antrages auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16/Kaster vom 07.06.2009
beschließt der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung wie folgt:
Hinsichtlich der beantragten Änderung des Bebauungsplanes betreffend der Dachneigung von 30
– 35 ° soll mit den Anliegern bei Bedarf eine Änderung der Satzung über gestalterische
Festsetzungen im Gebiet des Bebauungsplanes diskutiert werden. Auf den Auszug aus der
Niederschrift des Ausschusses für Planen und Bauen der Stadt Bedburg vom 19.09.1995 wird
verwiesen.
Da der positive städtebauliche Gesamteindruck und damit die Auflockerung des öffentlichen
Raumes durch die beantragte Änderung im Hinblick auf den Bau und der damit verbundenen
nachträglichen Legalisierung der nicht genehmigten Einfriedung nachhaltig negativ beeinträchtigt
wird, der großzügig bemessene Straßenraum eine Einengung erfährt und die Einsehrbarkeit auf
den Fußweg eingeschränkt werden kann - zumal dieser als Schulweg genutzt wird - beschließt der
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung dem Antrag auf Zulassung von Mauern von 1,50 m
Höhe zur Straße nicht zu entsprechen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Auf dem Grundstück Gemarkung Kaster, Flur 5, Nr. 400, Harffer Schloßallee 19, 50181 Bedburg
wurde eine Einfriedung ohne Baugenehmigung errichtet. Es handelt sich hierbei um eine
Einfriedung zur öffentlichen Verkehrsfläche aus aufgeschichteten und mit Beton verfüllten
Pflanzsteinen.
Der Bebauungsplan Nr. 16/Kaster setzt hinsichtlich der Grundstückseinfriedungen folgendes fest:
•
Vorgartenflächen sind an der Straßenbegrenzungslinie mit Rasenkantensteinen nicht über
10 cm Höhe über der angrenzenden Verkehrsfläche einzufrieden. Rasen, niedere Pflanzen
und Einzelbäume sind unter Beachtung der Sichtverhältnisse für den Verkehr zugelassen.
Grundstückseinfriedungen in Spriegelzaun mit max. 1,00 m Höhe zur Straßenseite müssen
auf Höhe der Baulinie errichtet werden. Bei den Eckgrundstücken ist diese Einfriedung bis
an die Straßenbegrenzungslinie und auf dieser weiterzuführen. Alle übrigen Einfriedungen
sind in korrosionsgeschützem Maschendraht Maschendraht zwischen Einsenpfosten mit
einer max. Höhe von 1,50 m gestatte und mit Grünhecken abzupflanzen.
Die o.g. errichtete Einfriedungen verstößt gegen die Festsetzung des Bebauungsplanes Nr.
16/Kaster und ist somit nicht genehmigungsfähig. Die Anlage fällt auch nicht unter die
genehmigungsfreien Tatbestände nach § 65 der Landesbauordnung.
Nach entsprechender Mitteilung seitens der Stadt Bedburg hat das Bauordnungsamt des RheinErft-Kreises eine Anhörung mit der Tenor einer Abrissverfügung an den Eigentümer durchgeführt.
Dieser hat durch eine anwaltschaftliche Vertretung mitteilen lassen, dass man beabsichtigt, eine
Änderung des Bebauungsplanes anzustreben und diese bei der Stadt Bedburg beantragen
möchte.
Mit Schreiben vom 07.06.2009 wird nunmehr die in der Anlage beigefügte Änderung des
Bebauungsplanes beantragt.
Dieser wird in 2 Teile gesplittet –
• 1) Zulassung von Satteldächern 30 – 35 °
• 2) Zulassung von Mauern bis zu 1,50 m Höhe zur Straße
Seitens der Verwaltung wird hierzu wie folgt Stellung genommen:
Zu 1) Die Bebauung nordöstlich der Harffer Schloßallee von der Grundschule / Turmhalle bis zur
Einmündung an der Friedich-Ebert-Straße ist geprägt durch en Baustil und Zeitgeist der 70 er
Jahre. Es wurde die Bebauung ausschließlich mit Flachdächern mit 0-3 ° entsprechend der
geltenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 / Kaster ausgeführt. Der städtebauliche
Gesamteindruck ist prägend für den gesamten Bauabschnitt nordöstlich der Harffer Schloßallee.
Prägnante homogene Strukturen wurden durch die Festsetzung erreicht. Bereits im Jahre 1995 hat
sich der seinerzeitige Ausschuss für Planen und Bauen der Stadt Bedburg mit der Thematik
befasst und die in der Anlage beigefügte Empfehlung an den Rat der Stadt Bedburg
ausgesprochen. Am Sachstand hat sich nichts geändert. Von den Aufstockungsabsichten wurde
bis zum heutigen Tage Abstand genommen, da nach Einschätzung der Verwaltung einer
Realisierung als sehr unwahrscheinlich zu betrachten ist, zumal bei Einzelvorhaben unmittelbar
eine städtebaulich ungeordnete Entwicklung eintritt. Dennoch kann diesbezüglich nochmals eine
Änderung der Gestaltungssatzung nach vorheriger Abstimmung mit den Eigentümern erfolgen.
Zu 2) Der positive städtebauliche Gesamteindruck und damit die Auflockerung des öffentlichen
Raumes findet sich u.a. in den o.a. Festsetzungen wieder. Durch die beantragte Änderung wird
der städetbauliche Gesamteindruck im Hinblick auf den Bau und damit verbundenen
nachträglichen Legalisierung der nicht genehmigten Einfriedung nachhaltig negativ beeinträchtigt.
Beschlussvorlage WP7-138/2009
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Der großzügig bemessene Straßenraum wird eingeengt und die Einsehrbarkeit auf den Fußweg
kann eingeschränkt werden, zumal dieser als Schulweg genutzt wird.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, diesem Antrag nicht zu entsprechen.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 31.08.2009
----------------------------------(Schmitz)
Bearbeiter
Beschlussvorlage WP7-138/2009
----------------------------------(Schmeier)
----------------------------------(Koerdt)
Fachbereichsleiter
Bürgermeister
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