Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Umbenennung der Gemeinschaftshauptschule Bedburg - Arnold-von-Harff-Schule -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
10.09.09, 18:05
Aktualisiert
10.09.09, 18:05
Beschlussvorlage (Umbenennung der Gemeinschaftshauptschule Bedburg
- Arnold-von-Harff-Schule -) Beschlussvorlage (Umbenennung der Gemeinschaftshauptschule Bedburg
- Arnold-von-Harff-Schule -) Beschlussvorlage (Umbenennung der Gemeinschaftshauptschule Bedburg
- Arnold-von-Harff-Schule -)

öffnen download melden Dateigröße: 17 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7121/2009 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 40 11 10 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 23.06.2009 Betreff: Umbenennung der Gemeinschaftshauptschule Bedburg - Arnold-von-Harff-Schule - Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Umbenennung der Gemeinschaftshauptschule Bedburg in Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Ritter Arnold von Harff wurde 1471 auf Schloss Harff im Herzogtum Jülich geboren und trat am 7. November 1496 seine mehrjährige Pilgerfahrt zu den drei bedeutendsten Pilgerzielen des christlichen Mittelalters, nämlich nach Rom, Jerusalem und Santiago de Compostela ins Morgenland an. Über seine bemerkenswerten Reisen in den Jahren 1496 - 1499 verfasste er einen ausführlichen Bericht. In diesem Reisebereicht, vertrat Arnold von Harff Ideen von Völkerverständigung und Toleranz zwischen Kulturen und Religionen. Der Ritter Arnold von Harff starb im Januar 1505 im Schloss Harff. Das Schloss Harff musste 1972 dem Braunkohletagebau Frimmersdorf weichen. Hinsichtlich des Lebens und der Pilgerfahrt des Ritters Arnold von Harff wird auf die in diesem Jahr [22.03. bis 03.05.2009] auf Schloss Bedburg durchgeführte, höchst erfolgreiche - über 4.000 Besucher - Ausstellung verwiesen. Der politisch neutrale Namenspatron hat einen engen Lokalbezug zu der Stadt Bedburg; auch die Werte, für die der Ritter Arnold von Harff eintrat, haben heute an Bedeutung nicht verloren. An der Hauptschule der Stadt Bedburg, an der Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Kulturkreisen unterrichtet werden, ist Toleranz gegenüber anderen Menschen ein wichtiger Bestandteil im gemeinsamen Lernen. Aufgrund dessen hat die Schulkonferenz der Gemeinschaftshauptschule der Stadt Bedburg am 28.05.2009 angeregt, eine Umbenennung der Gemeinschaftshauptschule Bedburg in „Arnold-vonHarff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg“ vorzunehmen; dem Vorschlag wurde mit 11 Stimmen - einstimmig - zugestimmt. Der konkrete Beschlussvorschlag lautet: „Frau Ehlen informiert über den möglichen Namen Arnold-von-Harff-Schule. Geplant ist von Seiten der Schule ein Projekttag mit feierlicher Namensgebung am Samstag den 19. Sept. 2009.“ Die Rechtnorm für die Bezeichnung einer Schule ist in § 6 Abs. 6 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen [Schulgesetz NRW – SchulG] geregelt. Danach führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger [Bedburg], die Schulform [Hauptschule] und die Schulstufe [ergibt sich aus der Schulform, Sekundarstufe I] angibt. Bei Grundschulen und Hauptschulen ist auch die Schulart anzugeben. Der Name der Schule muss sich von dem anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Ein möglicher Name würde daher wie folgt lauten: Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg Die Namen der Bedburger Schulen lauten wie folgt: 1. Wilhelm-Busch-Schule Städt. Gem. Grundschule 2. Anton-Heinen-Schule Gem. Grundschule Kirdorf 3. Martinusschule Kath. Grundschule Kaster 4. Geschwister-Stern-Schule Gem. Grundschule Kirchherten 5. Gem. Hauptschule Bedburg 6. Realschule der Stadt für Jungen und Mädchen 7. Silverberg-Gymnasium Bedburg Gemäß der Kommentierung [Jehkul, Ernst, Budach u. a.] zum aktuellen Schulgesetz bestimmt der Schulträger die Bezeichnung einer öffentlichen Schule. Einer Genehmigung bedarf es hierzu nicht. Im Rahmen des § 86 SchulG NRW [Schulaufsicht] gebietet sich jedoch eine entsprechende Information an die Schulaufsicht. Die Schulkonferenz hat gem. § 65 SchulG zwar keine Entscheidungskompetenz, kann aber in grundsätzlichen Angelegenheit den Schulträger beraten bzw. Vorschläge und Anregung an den Schulträger richten. Beschlussvorlage WP7-121/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Der Anregung der Schulkonferenz Gemeinschaftshauptschule Bedburg in folgend, schlägt die Verwaltung vor, die „Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg“ umzubenennen. Zur Begründung der Nachreichung des Tagesordnungspunktes wird darauf hingewiesen, dass die Konkretisierung - hier insbesondere die Konkretisierung des Zeitpunkts des Projekttages - der Verwaltung erst Anfang dieser Woche mitgeteilt wurde. Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 23.06.2009 ----------------------------------Keller ----------------------------------Kramer Sachbearbeiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-121/2009 Seite 3