Daten
Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Datum
23.06.2009
Erstellt
10.09.09, 18:05
Aktualisiert
10.09.09, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7121/2009
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 40 11 10
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
23.06.2009
Betreff:
Umbenennung der Gemeinschaftshauptschule Bedburg
- Arnold-von-Harff-Schule -
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die Umbenennung der Gemeinschaftshauptschule Bedburg
in Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Ritter Arnold von Harff wurde 1471 auf Schloss Harff im Herzogtum Jülich geboren und trat am
7. November 1496 seine mehrjährige Pilgerfahrt zu den drei bedeutendsten Pilgerzielen des
christlichen Mittelalters, nämlich nach Rom, Jerusalem und Santiago de Compostela ins
Morgenland an. Über seine bemerkenswerten Reisen in den Jahren 1496 - 1499 verfasste er
einen ausführlichen Bericht. In diesem Reisebereicht, vertrat Arnold von Harff Ideen von
Völkerverständigung und Toleranz zwischen Kulturen und Religionen. Der Ritter Arnold von Harff
starb im Januar 1505 im Schloss Harff. Das Schloss Harff musste 1972 dem Braunkohletagebau
Frimmersdorf weichen. Hinsichtlich des Lebens und der Pilgerfahrt des Ritters Arnold von Harff
wird auf die in diesem Jahr [22.03. bis 03.05.2009] auf Schloss Bedburg durchgeführte, höchst
erfolgreiche - über 4.000 Besucher - Ausstellung verwiesen.
Der politisch neutrale Namenspatron hat einen engen Lokalbezug zu der Stadt Bedburg; auch die
Werte, für die der Ritter Arnold von Harff eintrat, haben heute an Bedeutung nicht verloren. An der
Hauptschule der Stadt Bedburg, an der Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen
Kulturkreisen unterrichtet werden, ist Toleranz gegenüber anderen Menschen ein wichtiger
Bestandteil im gemeinsamen Lernen.
Aufgrund dessen hat die Schulkonferenz der Gemeinschaftshauptschule der Stadt Bedburg am
28.05.2009 angeregt, eine Umbenennung der Gemeinschaftshauptschule Bedburg in „Arnold-vonHarff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg“ vorzunehmen; dem Vorschlag wurde mit 11
Stimmen - einstimmig - zugestimmt. Der konkrete Beschlussvorschlag lautet:
„Frau Ehlen informiert über den möglichen Namen Arnold-von-Harff-Schule. Geplant ist von Seiten
der Schule ein Projekttag mit feierlicher Namensgebung am Samstag den 19. Sept. 2009.“
Die Rechtnorm für die Bezeichnung einer Schule ist in § 6 Abs. 6 Schulgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen [Schulgesetz NRW – SchulG] geregelt. Danach führt jede Schule eine
Bezeichnung, die den Schulträger [Bedburg], die Schulform [Hauptschule] und die Schulstufe
[ergibt sich aus der Schulform, Sekundarstufe I] angibt. Bei Grundschulen und Hauptschulen ist
auch die Schulart anzugeben. Der Name der Schule muss sich von dem anderer Schulen am
gleichen Ort unterscheiden. Ein möglicher Name würde daher wie folgt lauten:
Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg
Die Namen der Bedburger Schulen lauten wie folgt:
1. Wilhelm-Busch-Schule
Städt. Gem. Grundschule
2. Anton-Heinen-Schule
Gem. Grundschule Kirdorf
3. Martinusschule
Kath. Grundschule Kaster
4. Geschwister-Stern-Schule
Gem. Grundschule Kirchherten
5. Gem. Hauptschule Bedburg
6. Realschule
der
Stadt
für Jungen und Mädchen
7. Silverberg-Gymnasium
Bedburg
Gemäß der Kommentierung [Jehkul, Ernst, Budach u. a.] zum aktuellen Schulgesetz bestimmt der
Schulträger die Bezeichnung einer öffentlichen Schule. Einer Genehmigung bedarf es hierzu nicht.
Im Rahmen des § 86 SchulG NRW [Schulaufsicht] gebietet sich jedoch eine entsprechende
Information an die Schulaufsicht. Die Schulkonferenz hat gem. § 65 SchulG zwar keine
Entscheidungskompetenz, kann aber in grundsätzlichen Angelegenheit den Schulträger beraten
bzw. Vorschläge und Anregung an den Schulträger richten.
Beschlussvorlage WP7-121/2009
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Der Anregung der Schulkonferenz
Gemeinschaftshauptschule Bedburg in
folgend,
schlägt
die
Verwaltung
vor,
die
„Arnold-von-Harff-Schule, Gemeinschaftshauptschule Bedburg“
umzubenennen.
Zur Begründung der Nachreichung des Tagesordnungspunktes wird darauf hingewiesen, dass die
Konkretisierung - hier insbesondere die Konkretisierung des Zeitpunkts des Projekttages - der
Verwaltung erst Anfang dieser Woche mitgeteilt wurde.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 23.06.2009
----------------------------------Keller
----------------------------------Kramer
Sachbearbeiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-121/2009
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