Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-742/2006
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
07.11.2006
Betreff:
Vorberatung der Dritten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der
dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, der
Dritten Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Bedburg über die Reinigung der dem öffentlichen
Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Gegenüber dem Jahr 2006 ergeben sich Änderungen bei den Gebühren für die Straßenreinigung
und Winterwartung. Dies resultiert unter anderem durch die Einführung eines
Bereitschaftsdienstes bei der Winterwartung und der Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 % auf
19 %.
Wird nur die Winterwartung von der Stadt ausgeführt, so beträgt die Benutzungsgebühr jährlich je
veranlagtem Frontmeter:
bei Anliegerstraßen
bei Innerortsstraßen
bei Hauptgeschäftsstraßen
bei überörtlichen Straßen
0,51 €
0,48 €
0,45 €
0,42 €
Wird in 2007 zusätzlich zur Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt
durchgeführt, erhöhen sich die Benutzungsgebühren um 1,27 € je Veranlagungsmeter.
Nachrichtlich:
In 2006 stellten sich die Gebühren wie folgt dar:
bei Anliegerstraßen
0,36 €
bei Innerortsstraßen
0,34 €
bei Hauptgeschäftsstraßen
0,31 €
bei überörtlichen Straßen
0,30 €
Wurde in 2006 zusätzlich zur Winterwartung auch die Fahrbahnreinigung durch die Stadt
durchgeführt, erhöhten sich die Benutzungsgebühren um 1,18 € je Veranlagungsmeter.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 25. Oktober 2006
--------------------------------Metzmacher
----------------------------------Naujock
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Leiter der Bauverwaltung
Bürgermeister