Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,4 MB
Datum
22.09.2009
Erstellt
16.09.09, 17:55
Aktualisiert
16.09.09, 17:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Ingenieurbüro für Schallund Schwingungstechnik
Meßstelle nach § 26 BImSchG
Gutachten
Messung
Planung
Projektleitung
• Immissionsschutz
• Betriebslärmbekämpfung
• Maschinenakustik
• Bauakustik
Bauleitplanung
ACCON Köln GmbH · Rolshover Str. 45 · 51105 Köln
Stadt Bedburg
Rathaus Kaster
Herrn Naujock
Am Rathaus 1
50181 Bedburg
Bei Rückfragen:
Herr Weigand
0221 - 801917 - 10
manfred.weigand@accon.de
www.acconkoeln.de
Köln, den 07.09.2009
Mehrzweckhalle in Bedburg-Kaster
Sehr geehrter Herr Naujock,
auftragsgemäß haben wir die möglichen schalltechnischen Auswirkungen einer intensivierten
Nutzung der Mehrzweckhalle in Bedburg-Kaster untersucht. Wie Ihnen bekannt ist, haben wir
bereits im Jahr 1998 eine ähnliche Untersuchung durchgeführt, deren klare Zielvorgabe allerdings die Machbarkeit von Rockkonzerten in der Halle war. In diesem Rahmen wurden bereits
messtechnische Untersuchungen zur Bestimmung des Bauschalldämm-Maß des Tonnendaches durchgeführt.
Gemäß einer Ortsbesichtigung vom 01.09.2009 wurde die Bausubstanz zwischenzeitlich nicht
verändert. Somit kann auf die bereits ermittelten Werte der Schalldämmung zurück gegriffen
werden. Im Einzelnen ergibt sich folgende Beurteilung.
Beschreibung der Halle und der Nutzung
Die bestehende Mehrzweckhalle besteht aus einem an der Nordwestseite abgetrennten Teil
(drei Rasterfelder à ca. 5 m Breite) der Tennishalle. Es handelt sich um eine HolzbinderKonstruktion mit Welleterniteindeckung. Von Innen ist die Halle mit einer hochabsorbierenden
Decke ausgestattet. Zwischen der Außenhaut und der Innenschale wurde eine Mineralwolleinlage zur Bedämpfung des Hohlraumes eingebaut. Diese ist augenscheinlich in den steileren
Abschnitten des tonnenförmigen Daches weitgehend zusammengesackt (siehe Bilder 1 und 2
in der Anlage).
Bankverbindung:
Sparkasse KölnBonn
ACCON Köln GmbH
Rolshover Str. 45
51105 Köln
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Dipl.-Ing.
Gregor Schmitz-Herkenrath
Dipl.-Ing.
Manfred Weigand
Amtsgericht Köln
HRB 29247
UID DE190157608
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Im Zuge der o. g. Untersuchungen wurde für den Dachaufbau, der flächenmäßig die größte
schallabstrahlende Fläche darstellt, das in der folgenden Tabelle zusammengefasste DämmMaß-Spektrum ermittelt.
Tabelle 1
Dach
Mehrzweck-
Schalldämm-Maß des bestehenden Aufbaus
Dämm-Maß- Spektrum aus Messung
ID
halle
R101
f/Hz
31,5
63
125
250
500
1000
2000
4000
8000
Rw
0
7
17
22
22
27
30
37
37
Aus dem Spektrum ergibt sich als Einzahlwert ein Schalldämm-Maß von
R’w = 27 dB.
Typischerweise ergab sich für höhere Frequenzen oberhalb von 500 Hz eine Schalldämmung in
der erwartenden Größenordnung, für Frequenzen unter 250 Hz ist die Schalldämmung aber
denkbar schlecht.
Die Mehrzweckhalle soll für unterschiedlichste Veranstaltungen genutzt werden. Da hierzu
keine detaillierten Angaben vorliegen, werden unterschiedliche Veranstaltungen hinsichtlich
Ihrer Lärmentwicklung klassifiziert und beurteilt.
Schalltechnische Rahmenbedingungen
Im Einwirkungsbereich der Halle befindet sich ein Wohnkomplex, der nach unserer Kenntnis
den Schutzanspruch eines MI-Gebietes mit Richtwerten von
tags
60 dB(A) und
nachts
45 dB(A)
aufweist. Da das Vorhaben nach der TA Lärm zu beurteilen ist und in diesem Sinne keine gewerbliche Vorbelastung gegeben ist, können die Richtwerte vom Vorhaben ausgeschöpft werden. Aufgrund des innerhalb der Nachtzeit deutlich höheren Schutzanspruchs ist im Folgenden
insbesondere die Nachtzeit, lauteste Sunde zwischen 22.00 und 06.00 Uhr, für die Beurteilung
relevant.
Insgesamt wurden zur Beurteilung 3 Immissionspunkte an diesem Haus ausgewählt. Die berücksichtigte Immissionspunkthöhe von 7 m entspricht dem zweiten Obergeschoss. Dem folgenden Übersichtsplan ist die Lage der einzelnen Immissionspunkte sowie die Gesamtsituation
zu entnehmen.
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Mehrzweckhalle
bestehende Tennishalle
IP1
IP2
IP3
bestehendes Wohnhaus
Übersichtsplan ohne Maßstab
Modellansicht
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Emissionsquellen
Die zu erwartenden Geräuschsituation in der Nachbarschaft während der Veranstaltungen wird
im vorliegenden Fall von der Schallabstrahlung der bestehenden Dachkonstruktion bestimmt.
Die Höhe des abgestrahlten Schallleistungspegels wird bestimmt durch den mittleren Innenpegel in der Halle und das Schalldämm-Maß der betreffenden Gebäudefläche sowie dessen Flächengröße.
Die beiden letztgenannten Kriterien sind bekannt. Hinsichtlich des mittleren Innenpegels werden auf Basis vorliegender Daten der Accon Köln GmbH folgende Szenarien bzw. spektrale
Innenpegel betrachtet.
Nutzung A
Bezeichnung
Versammlung, Tagung etc. ohne Musikbeschallung, Innenpegel Li = 80 dB(A)
ID
Veranstaltung SI001
Nutzung B
Bezeichnung
Bezeichnung
Bezeichnung
31.5
63
125
250
500
1000 2000 4000 8000
A
lin
A
25,0
40,0
50,0
65,0
76,0
76,0
80
110,2
ID
70,0
65,0
55,0
Oktavspektrum in dB(A)
Bew.
31.5
63
125
250
500
1000 2000 4000 8000
A
lin
A
35,0
50,0
60,0
70,0
80,0
80,0
60,0
85
110,2
80,0
70,0
Konzertveranstaltung, Innenpegel Li = 95 dB(A)
ID
Veranstaltung SI001
Nutzung D
Bew.
Veranstaltung mit dezenter Musikbeschallung, Innenpegel Li = 85 dB(A)
Veranstaltung SI001
Nutzung C
Oktavspektrum in dB(A)
Oktavspektrum in dB(A)
Bew.
31.5
63
125
250
500
1000 2000 4000 8000
A
lin
A
55,0
75,0
85,0
80,0
90,0
91,0
65,0
95
110,2
A
lin
85,0
75,0
Rockkonzert, Disco etc., Innenpegel Li = 105 dB(A)
ID
Veranstaltung SI001
Oktavspektrum in dB(A)
Bew.
31.5
63
125
250
500
1000 2000 4000 8000
A
65,0
92,0
93,0
95,0
98,0
99,0 100,0 93,0
82,0 105,2 110,2
Über die Gebäudeabstrahlung hinaus sind dem Vorhaben noch die Geräuschimmissionen
durch das Parkplatzgeschehen sowie die Sozialgeräusch durch Personen außen vor der Halle
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zu beurteilen. Da im vorliegenden Fall bei Veranstaltungen der fußläufig nahegelegene Parkplatz an der Tennishalle genutzt werden soll, ergibt sich für die ausgewählten Immissionsorte
keine relevante Addition der Immissionspegel durch Veranstaltung und Parkgeschehen.
Geräuschimmissionen, die durch den Aufenthalt von Menschen außen vor dem Gebäude (Eingangsbereich) bzw. auf dem Nachhauseweg oder dem Parkplatz entstehen, sind einerseits oft
Grund für Beschwerden, können andererseits aber gutachterlich nicht umfassend beurteilt werden, da für sog. Sozialgeräusche keine bindenden Emissionsansätze existieren.
Hilfsweise werden im vorliegenden Fall die Emissionsansätze der VDI 3770 „Emissionskennwerte technischer Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen“ herangezogen. Diese gibt unter
Punkt 4.2 in der Tabelle 1 „Schallleistungspegel von Personen auf Sport- und Freizeitanlagen“
u. A. folgende Emissionsdaten wieder:
Sprechen normal
Lw = 65 dB(A)
Sprechen gehoben
Lw = 70 dB(A)
Sprechen sehr laut
Lw = 75 dB(A)
Im vorliegenden Fall wird angenommen, dass sich nach oder während einer Veranstaltung innerhalb der Nachtzeit maximal 100 Personen außen im Bereich des Haupteingangs für eine
halbe Stunde aufhalten können.
Für den vorliegenden Fall wird als Minimalansatz davon ausgegangen, das eine sprechende
Person im Mittel einen Schallleistungspegel von ca. Lw = 70 dB(A) erzeugt. Es wird weiterhin
üblicherweise vorausgesetzt, dass es immer gleich viele Sprecher und Zuhörer gibt.
Mit diesem Ansatz ergibt sich für die Flächenquelle vor dem Eingang mit 50 gleichzeitig sprechenden Personen ein auf eine Stunde zeitkorrigierter Gesamtschallleistungspegel von
Lw = 84 dB(A).
Immissionspegel
Für die Berechnungen der zu erwartenden Geräuschimmissionen wurde das bestehende digitale Modell der Halle überarbeitet. In dieses Modell wurden alle relevanten Schallquellen lagerichtig eingeführt. Mit diesem Modelldatensatz erfolgten dann die richtlinienkonformen Schallausbreitungsberechnungen. In der folgenden Tabelle sind die zu erwartenden Immissionspegel
für die beschriebenen Nutzungen zusammenfassend dargestellt.
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Tabelle 2
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Immissionspegel durch Nutzung A, Li = 80 dB(A)
Immissionspegel nachts in dB(A)
Quellengruppen
IP1
IP2
IP3
Gebäude
33
37
37
Publikum außen
46
49
45
Summe
46
50
45
Richtwert gemäß 6.1 TA Lärm
45
45
45
Tabelle 3
Immissionspegel durch Nutzung B, Li = 85 dB(A)
Immissionspegel nachts in dB(A)
Quellengruppen
IP1
IP2
IP3
Gebäude
38
42
41
Publikum außen
46
49
45
Summe
47
50
46
Richtwert gemäß 6.1 TA Lärm
45
45
45
Tabelle 4
Immissionspegel durch Nutzung C, Li = 95 dB(A)
Immissionspegel nachts in dB(A)
Quellengruppen
IP1
IP2
IP3
Gebäude
51
55
54
Publikum außen
46
49
45
Summe
52
56
54
Richtwert gemäß 6.1 TA Lärm
45
45
45
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Tabelle 5
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Immissionspegel durch Nutzung D, Li = 105 dB(A)
Immissionspegel nachts in dB(A)
Quellengruppen
IP1
IP2
IP3
Gebäude
63
67
66
Publikum außen
46
49
45
Summe
63
67
66
Richtwert gemäß 6.1 TA Lärm
45
45
45
Beurteilung der Ergebnisse
Die Berechnungsergebnisse zeigen folgendes:
Die zu erwartenden anteiligen Immissionspegel durch die Nutzung der Halle sind in hohem
Maße abhängig von Art und Umfang einer eingesetzten elektroakustischen Beschallungsanlage. Da die bestehende Tonnendachkonstruktion im tieffrequenten Bereich auffällig wenig
Schalldämmung aufweist, ist nicht nur der A-bewertete Mittelungspegel, sondern vielmehr die
Pegelsituation unterhalb von 250 Hz entscheidend. Bis zu einem Mittelungspegel von
Li = 85 dB(A) und dezenter, d. h. nicht basslastiger Musikbeschallung (Nutzung B) werden
durch die Halle selbst aller Voraussicht nach keine unzulässigen Immissionspegel verursacht.
Ab der Nutzung C mit Bühnenprogramm, Live-Bands oder Disco-Tanzveranstaltungen etc.
kann von erheblichen Überschreitungen des Nachtrichtwertes ausgegangen werden. Mit den zu
erwartenden Immissionspegeln ist dann aller Erfahrung nach auch noch ein Zuschlag für Informationshaltigkeit gemäß Nummer A.3.3.5 von bis zu 6 dB(A) zu vergeben. Bei echten Rockkonzerten sind innerhalb der Nachtzeit Überschreitungen von mehr als 20 dB(A) zu erwarten.
Die ggf. in Addition zum Betrieb in der Halle zu beurteilenden, im vorliegenden Fall äußerst
moderat angenommenen Sozialgeräusche durch die Besucher im Bereich außen vor dem
Foyer, stellen ebenfalls einen Konflikt dar. Selbst mit der Halbierung der Personenanzahl wird
der Nachtrichtwert alleine hierdurch am IP2 schon geringfügig überschritten.
Insgesamt ist somit festzustellen, dass die Mehrzweckhalle aufgrund der schlechten Schalldämmung innerhalb der Nachtzeit (ab 22.00 Uhr) nur sehr eingeschränkt genutzt werden kann.
Als Fazit zu der bereits im Jahr 1998 diskutierten Frage nach baulichen Verbesserungsmaßnahmen ist aus heutiger Sicht festzustellen, dass es aus unserer Sicht kaum sinnvoll zu realisierende Maßnahmen gibt, mit der das mangelnde Schalldämm-Maß im tieffrequenten Bereich
auf Werte zu ertüchtigt werden kann, die nach der heutigen Beurteilung alle Veranstaltungstypen problemlos möglich machen. Hohe Schalldämmung im tiefen Frequenzbereich ist nur
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durch große Masse zu erzielen. Diese sind an der Gesamtkonstruktion nach unserer Einschätzung aber statisch kaum zu realisieren.
Aufgrund der 16-stündigen Beurteilungszeit tags können Abendveranstaltungen die z. B. um
21:30 Uhr beendet sind, damit die Besucher vor 22:00 Uhr das Gelände bzw. den Eingangsbereich wieder verlassen haben, je nach Dauer und Innenpegel rechnerisch möglich sein. Es ist
jedoch davon auszugehen, dass die verwendeten Beschallungsanlagen begrenzt werden müssen.
Ferner könnten Veranstaltungen, die die Nachtzeit tangieren je nach Häufigkeit ggf. unter dem
Aspekt der seltenen Ereignise gemäß TA Lärm Nummer 7.2 beurteilt werden. Die TA Lärm
führt unter Nummer 7.2 hierzu aus:
„Ist wegen voraussehbarer Besonderheiten beim Betrieb einer Anlage zu erwarten, dass in
seltenen Fällen oder über eine begrenzte Zeitdauer, aber an nicht mehr als zehn Tagen oder
Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden
Wochenenden, die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 auch bei Einhaltung des
Standes der Technik zur Lärmminderung nicht eingehalten werden können, kann eine Überschreitung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für genehmigungsbedürftige Anlagen
oder auf Antrag des Betreibers einer genehmigungsbedürftigen oder einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage zugelassen werden“
In diesen Fällen dürfen gemäß Nummer 6.3 TA Lärm folgende Richtwerte nicht überschritten
werden:
tags
70 dB(A),
nachts
55 dB(A).
Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte tagsüber um nicht mehr als 20 dB(A)
und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten.
Der unter Nummer 6.3 TA Lärm genannte zulässige Nachtwert für seltene Ereignisse wird z. B.
durch Rockkonzerte deutlich überterschritten. Auch Veranstaltungen gemäß Nutzung C erscheinen aufgrund des zu erwartenden Zuschlags für Informationshaltigkeit kritisch. Die Anwendung von Nummer 7.2 TA Lärm setzt unseres Erachtens ferner aber eine Abklärung mit
den zuständigen Immissionsschutzbehörden voraus.
Wir hoffen Ihnen hiermit gedient zu haben und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
ACCON Köln GmbH
Dipl.-Ing. Manfred Weigand
Anlage
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Bild 1
Wandaufbau hinter der absorbierenden Verkleidung
Bild 2
Halleninnenraum
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