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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage WP7-150/2009)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,4 MB
Datum
22.09.2009
Erstellt
16.09.09, 17:55
Aktualisiert
16.09.09, 17:55

Inhalt der Datei

Ingenieurbüro für Schallund Schwingungstechnik Meßstelle nach § 26 BImSchG Gutachten Messung Planung Projektleitung • Immissionsschutz • Betriebslärmbekämpfung • Maschinenakustik • Bauakustik Bauleitplanung ACCON Köln GmbH · Rolshover Str. 45 · 51105 Köln Stadt Bedburg Rathaus Kaster Herrn Naujock Am Rathaus 1 50181 Bedburg Bei Rückfragen: Herr Weigand 0221 - 801917 - 10 manfred.weigand@accon.de www.acconkoeln.de Köln, den 07.09.2009 Mehrzweckhalle in Bedburg-Kaster Sehr geehrter Herr Naujock, auftragsgemäß haben wir die möglichen schalltechnischen Auswirkungen einer intensivierten Nutzung der Mehrzweckhalle in Bedburg-Kaster untersucht. Wie Ihnen bekannt ist, haben wir bereits im Jahr 1998 eine ähnliche Untersuchung durchgeführt, deren klare Zielvorgabe allerdings die Machbarkeit von Rockkonzerten in der Halle war. In diesem Rahmen wurden bereits messtechnische Untersuchungen zur Bestimmung des Bauschalldämm-Maß des Tonnendaches durchgeführt. Gemäß einer Ortsbesichtigung vom 01.09.2009 wurde die Bausubstanz zwischenzeitlich nicht verändert. Somit kann auf die bereits ermittelten Werte der Schalldämmung zurück gegriffen werden. Im Einzelnen ergibt sich folgende Beurteilung. Beschreibung der Halle und der Nutzung Die bestehende Mehrzweckhalle besteht aus einem an der Nordwestseite abgetrennten Teil (drei Rasterfelder à ca. 5 m Breite) der Tennishalle. Es handelt sich um eine HolzbinderKonstruktion mit Welleterniteindeckung. Von Innen ist die Halle mit einer hochabsorbierenden Decke ausgestattet. Zwischen der Außenhaut und der Innenschale wurde eine Mineralwolleinlage zur Bedämpfung des Hohlraumes eingebaut. Diese ist augenscheinlich in den steileren Abschnitten des tonnenförmigen Daches weitgehend zusammengesackt (siehe Bilder 1 und 2 in der Anlage). Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn ACCON Köln GmbH Rolshover Str. 45 51105 Köln Tel: 0221 / 801917 - 11 Fax: 0221 / 801917 - 17 V:\Briefe\K405973111.doc BLZ 370 50 198 Konto-Nr. 130 21 99 BIC COLSDE33 IBAN DE73 3705 0198 0001 3021 99 Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath Dipl.-Ing. Manfred Weigand Amtsgericht Köln HRB 29247 UID DE190157608 K 405973 111 Seite 2 Im Zuge der o. g. Untersuchungen wurde für den Dachaufbau, der flächenmäßig die größte schallabstrahlende Fläche darstellt, das in der folgenden Tabelle zusammengefasste DämmMaß-Spektrum ermittelt. Tabelle 1 Dach Mehrzweck- Schalldämm-Maß des bestehenden Aufbaus Dämm-Maß- Spektrum aus Messung ID halle R101 f/Hz 31,5 63 125 250 500 1000 2000 4000 8000 Rw 0 7 17 22 22 27 30 37 37 Aus dem Spektrum ergibt sich als Einzahlwert ein Schalldämm-Maß von R’w = 27 dB. Typischerweise ergab sich für höhere Frequenzen oberhalb von 500 Hz eine Schalldämmung in der erwartenden Größenordnung, für Frequenzen unter 250 Hz ist die Schalldämmung aber denkbar schlecht. Die Mehrzweckhalle soll für unterschiedlichste Veranstaltungen genutzt werden. Da hierzu keine detaillierten Angaben vorliegen, werden unterschiedliche Veranstaltungen hinsichtlich Ihrer Lärmentwicklung klassifiziert und beurteilt. Schalltechnische Rahmenbedingungen Im Einwirkungsbereich der Halle befindet sich ein Wohnkomplex, der nach unserer Kenntnis den Schutzanspruch eines MI-Gebietes mit Richtwerten von tags 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) aufweist. Da das Vorhaben nach der TA Lärm zu beurteilen ist und in diesem Sinne keine gewerbliche Vorbelastung gegeben ist, können die Richtwerte vom Vorhaben ausgeschöpft werden. Aufgrund des innerhalb der Nachtzeit deutlich höheren Schutzanspruchs ist im Folgenden insbesondere die Nachtzeit, lauteste Sunde zwischen 22.00 und 06.00 Uhr, für die Beurteilung relevant. Insgesamt wurden zur Beurteilung 3 Immissionspunkte an diesem Haus ausgewählt. Die berücksichtigte Immissionspunkthöhe von 7 m entspricht dem zweiten Obergeschoss. Dem folgenden Übersichtsplan ist die Lage der einzelnen Immissionspunkte sowie die Gesamtsituation zu entnehmen. K 405973 111 Seite 3 Mehrzweckhalle bestehende Tennishalle IP1 IP2 IP3 bestehendes Wohnhaus Übersichtsplan ohne Maßstab Modellansicht K 405973 111 Seite 4 Emissionsquellen Die zu erwartenden Geräuschsituation in der Nachbarschaft während der Veranstaltungen wird im vorliegenden Fall von der Schallabstrahlung der bestehenden Dachkonstruktion bestimmt. Die Höhe des abgestrahlten Schallleistungspegels wird bestimmt durch den mittleren Innenpegel in der Halle und das Schalldämm-Maß der betreffenden Gebäudefläche sowie dessen Flächengröße. Die beiden letztgenannten Kriterien sind bekannt. Hinsichtlich des mittleren Innenpegels werden auf Basis vorliegender Daten der Accon Köln GmbH folgende Szenarien bzw. spektrale Innenpegel betrachtet. Nutzung A Bezeichnung Versammlung, Tagung etc. ohne Musikbeschallung, Innenpegel Li = 80 dB(A) ID Veranstaltung SI001 Nutzung B Bezeichnung Bezeichnung Bezeichnung 31.5 63 125 250 500 1000 2000 4000 8000 A lin A 25,0 40,0 50,0 65,0 76,0 76,0 80 110,2 ID 70,0 65,0 55,0 Oktavspektrum in dB(A) Bew. 31.5 63 125 250 500 1000 2000 4000 8000 A lin A 35,0 50,0 60,0 70,0 80,0 80,0 60,0 85 110,2 80,0 70,0 Konzertveranstaltung, Innenpegel Li = 95 dB(A) ID Veranstaltung SI001 Nutzung D Bew. Veranstaltung mit dezenter Musikbeschallung, Innenpegel Li = 85 dB(A) Veranstaltung SI001 Nutzung C Oktavspektrum in dB(A) Oktavspektrum in dB(A) Bew. 31.5 63 125 250 500 1000 2000 4000 8000 A lin A 55,0 75,0 85,0 80,0 90,0 91,0 65,0 95 110,2 A lin 85,0 75,0 Rockkonzert, Disco etc., Innenpegel Li = 105 dB(A) ID Veranstaltung SI001 Oktavspektrum in dB(A) Bew. 31.5 63 125 250 500 1000 2000 4000 8000 A 65,0 92,0 93,0 95,0 98,0 99,0 100,0 93,0 82,0 105,2 110,2 Über die Gebäudeabstrahlung hinaus sind dem Vorhaben noch die Geräuschimmissionen durch das Parkplatzgeschehen sowie die Sozialgeräusch durch Personen außen vor der Halle K 405973 111 Seite 5 zu beurteilen. Da im vorliegenden Fall bei Veranstaltungen der fußläufig nahegelegene Parkplatz an der Tennishalle genutzt werden soll, ergibt sich für die ausgewählten Immissionsorte keine relevante Addition der Immissionspegel durch Veranstaltung und Parkgeschehen. Geräuschimmissionen, die durch den Aufenthalt von Menschen außen vor dem Gebäude (Eingangsbereich) bzw. auf dem Nachhauseweg oder dem Parkplatz entstehen, sind einerseits oft Grund für Beschwerden, können andererseits aber gutachterlich nicht umfassend beurteilt werden, da für sog. Sozialgeräusche keine bindenden Emissionsansätze existieren. Hilfsweise werden im vorliegenden Fall die Emissionsansätze der VDI 3770 „Emissionskennwerte technischer Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen“ herangezogen. Diese gibt unter Punkt 4.2 in der Tabelle 1 „Schallleistungspegel von Personen auf Sport- und Freizeitanlagen“ u. A. folgende Emissionsdaten wieder: Sprechen normal Lw = 65 dB(A) Sprechen gehoben Lw = 70 dB(A) Sprechen sehr laut Lw = 75 dB(A) Im vorliegenden Fall wird angenommen, dass sich nach oder während einer Veranstaltung innerhalb der Nachtzeit maximal 100 Personen außen im Bereich des Haupteingangs für eine halbe Stunde aufhalten können. Für den vorliegenden Fall wird als Minimalansatz davon ausgegangen, das eine sprechende Person im Mittel einen Schallleistungspegel von ca. Lw = 70 dB(A) erzeugt. Es wird weiterhin üblicherweise vorausgesetzt, dass es immer gleich viele Sprecher und Zuhörer gibt. Mit diesem Ansatz ergibt sich für die Flächenquelle vor dem Eingang mit 50 gleichzeitig sprechenden Personen ein auf eine Stunde zeitkorrigierter Gesamtschallleistungspegel von Lw = 84 dB(A). Immissionspegel Für die Berechnungen der zu erwartenden Geräuschimmissionen wurde das bestehende digitale Modell der Halle überarbeitet. In dieses Modell wurden alle relevanten Schallquellen lagerichtig eingeführt. Mit diesem Modelldatensatz erfolgten dann die richtlinienkonformen Schallausbreitungsberechnungen. In der folgenden Tabelle sind die zu erwartenden Immissionspegel für die beschriebenen Nutzungen zusammenfassend dargestellt. K 405973 111 Tabelle 2 Seite 6 Immissionspegel durch Nutzung A, Li = 80 dB(A) Immissionspegel nachts in dB(A) Quellengruppen IP1 IP2 IP3 Gebäude 33 37 37 Publikum außen 46 49 45 Summe 46 50 45 Richtwert gemäß 6.1 TA Lärm 45 45 45 Tabelle 3 Immissionspegel durch Nutzung B, Li = 85 dB(A) Immissionspegel nachts in dB(A) Quellengruppen IP1 IP2 IP3 Gebäude 38 42 41 Publikum außen 46 49 45 Summe 47 50 46 Richtwert gemäß 6.1 TA Lärm 45 45 45 Tabelle 4 Immissionspegel durch Nutzung C, Li = 95 dB(A) Immissionspegel nachts in dB(A) Quellengruppen IP1 IP2 IP3 Gebäude 51 55 54 Publikum außen 46 49 45 Summe 52 56 54 Richtwert gemäß 6.1 TA Lärm 45 45 45 K 405973 111 Tabelle 5 Seite 7 Immissionspegel durch Nutzung D, Li = 105 dB(A) Immissionspegel nachts in dB(A) Quellengruppen IP1 IP2 IP3 Gebäude 63 67 66 Publikum außen 46 49 45 Summe 63 67 66 Richtwert gemäß 6.1 TA Lärm 45 45 45 Beurteilung der Ergebnisse Die Berechnungsergebnisse zeigen folgendes: Die zu erwartenden anteiligen Immissionspegel durch die Nutzung der Halle sind in hohem Maße abhängig von Art und Umfang einer eingesetzten elektroakustischen Beschallungsanlage. Da die bestehende Tonnendachkonstruktion im tieffrequenten Bereich auffällig wenig Schalldämmung aufweist, ist nicht nur der A-bewertete Mittelungspegel, sondern vielmehr die Pegelsituation unterhalb von 250 Hz entscheidend. Bis zu einem Mittelungspegel von Li = 85 dB(A) und dezenter, d. h. nicht basslastiger Musikbeschallung (Nutzung B) werden durch die Halle selbst aller Voraussicht nach keine unzulässigen Immissionspegel verursacht. Ab der Nutzung C mit Bühnenprogramm, Live-Bands oder Disco-Tanzveranstaltungen etc. kann von erheblichen Überschreitungen des Nachtrichtwertes ausgegangen werden. Mit den zu erwartenden Immissionspegeln ist dann aller Erfahrung nach auch noch ein Zuschlag für Informationshaltigkeit gemäß Nummer A.3.3.5 von bis zu 6 dB(A) zu vergeben. Bei echten Rockkonzerten sind innerhalb der Nachtzeit Überschreitungen von mehr als 20 dB(A) zu erwarten. Die ggf. in Addition zum Betrieb in der Halle zu beurteilenden, im vorliegenden Fall äußerst moderat angenommenen Sozialgeräusche durch die Besucher im Bereich außen vor dem Foyer, stellen ebenfalls einen Konflikt dar. Selbst mit der Halbierung der Personenanzahl wird der Nachtrichtwert alleine hierdurch am IP2 schon geringfügig überschritten. Insgesamt ist somit festzustellen, dass die Mehrzweckhalle aufgrund der schlechten Schalldämmung innerhalb der Nachtzeit (ab 22.00 Uhr) nur sehr eingeschränkt genutzt werden kann. Als Fazit zu der bereits im Jahr 1998 diskutierten Frage nach baulichen Verbesserungsmaßnahmen ist aus heutiger Sicht festzustellen, dass es aus unserer Sicht kaum sinnvoll zu realisierende Maßnahmen gibt, mit der das mangelnde Schalldämm-Maß im tieffrequenten Bereich auf Werte zu ertüchtigt werden kann, die nach der heutigen Beurteilung alle Veranstaltungstypen problemlos möglich machen. Hohe Schalldämmung im tiefen Frequenzbereich ist nur K 405973 111 Seite 8 durch große Masse zu erzielen. Diese sind an der Gesamtkonstruktion nach unserer Einschätzung aber statisch kaum zu realisieren. Aufgrund der 16-stündigen Beurteilungszeit tags können Abendveranstaltungen die z. B. um 21:30 Uhr beendet sind, damit die Besucher vor 22:00 Uhr das Gelände bzw. den Eingangsbereich wieder verlassen haben, je nach Dauer und Innenpegel rechnerisch möglich sein. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die verwendeten Beschallungsanlagen begrenzt werden müssen. Ferner könnten Veranstaltungen, die die Nachtzeit tangieren je nach Häufigkeit ggf. unter dem Aspekt der seltenen Ereignise gemäß TA Lärm Nummer 7.2 beurteilt werden. Die TA Lärm führt unter Nummer 7.2 hierzu aus: „Ist wegen voraussehbarer Besonderheiten beim Betrieb einer Anlage zu erwarten, dass in seltenen Fällen oder über eine begrenzte Zeitdauer, aber an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden, die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung nicht eingehalten werden können, kann eine Überschreitung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für genehmigungsbedürftige Anlagen oder auf Antrag des Betreibers einer genehmigungsbedürftigen oder einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage zugelassen werden“ In diesen Fällen dürfen gemäß Nummer 6.3 TA Lärm folgende Richtwerte nicht überschritten werden: tags 70 dB(A), nachts 55 dB(A). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte tagsüber um nicht mehr als 20 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 10 dB(A) überschreiten. Der unter Nummer 6.3 TA Lärm genannte zulässige Nachtwert für seltene Ereignisse wird z. B. durch Rockkonzerte deutlich überterschritten. Auch Veranstaltungen gemäß Nutzung C erscheinen aufgrund des zu erwartenden Zuschlags für Informationshaltigkeit kritisch. Die Anwendung von Nummer 7.2 TA Lärm setzt unseres Erachtens ferner aber eine Abklärung mit den zuständigen Immissionsschutzbehörden voraus. Wir hoffen Ihnen hiermit gedient zu haben und verbleiben Mit freundlichen Grüßen ACCON Köln GmbH Dipl.-Ing. Manfred Weigand Anlage K 405973 111 Bild 1 Wandaufbau hinter der absorbierenden Verkleidung Bild 2 Halleninnenraum Seite 9