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Beschlussvorlage (Hilfestellung für ehrenamtliche Feuerwehrleute - Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 05.06.2009 -)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
22.09.09, 17:59
Aktualisiert
22.09.09, 17:59
Beschlussvorlage (Hilfestellung für ehrenamtliche Feuerwehrleute
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 05.06.2009 -) Beschlussvorlage (Hilfestellung für ehrenamtliche Feuerwehrleute
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 05.06.2009 -) Beschlussvorlage (Hilfestellung für ehrenamtliche Feuerwehrleute
- Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 05.06.2009 -)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7113/2009 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 32 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 16.06.2009 Betreff: Hilfestellung für ehrenamtliche Feuerwehrleute - Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 05.06.2009 - Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit Schreiben vom 05.06.2009 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg die Aufnahme des Tagesordnungspunktes `Hilfestellungen für ehrenamtliche Feuerwehrleute´ auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 16.06.2009 aufzunehmen; der Antrag ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt. Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung: Nahezu alle Fragen betreffen die innerere Organisation der Feuerwehr, für die gem. § 11 Feuerschutzhilfeleistungsgesetz NRW [FSHG NRW] der Leiter der Feuerwehr verantwortlich zeichnet. Nach der vorgenannten Vorschrift und den entsprechenden Kommentierungen ist der Leiter der Feuerwehr der Gemeinde gegenüber für die innere Organisation, die ständige Einsatzbereitschaft und für den Einsatz der Feuerwehr verantwortlich. Dies umfasst u. a. die Sorge um eine den Vorschriften entsprechende Stärke der Wehr, die Aufstellung und Fortschreibung der Alarm- und Ausrückeordnung und die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften bei Einsätzen, Übungen und Ausbildung; auch ist der Leiter der Feuerwehr ermächtigt, geeignete Personen - u. a. als `Technische Fachberater´ bzw. `Feuerwehrärzte´ - zu bestellen. Die Verwaltung hat daher unmittelbar nach Kenntnis des o. a. Fraktionsantrags den Leiter der Feuerwehr, Herrn StBI Luchtmann, um schriftliche Stellungnahme zu den im Antrag gestellten Fragen gebeten; ebenfalls wurde Herr Luchtmann gebeten, an der Sitzung teilzunehmen. Das Schreiben ist dieser Vorlage in Anlage beigefügt. Mit ebenfalls in Anlage beigefügten Schreiben vom 14.06.2009 teilte Herr Luchtmann der Verwaltung mit, dass zur allgemeinverständlichen Beantwortung der Fragen eine umfangreiche und auch weitreichende Erörterung erforderlich sei; in Anbetracht der kurzen Zeitschiene sei der Leitung der Feuerwehr weder die erbetene Stellungnahme, noch die gewünschte Teilnahme an der Ausschusssitzung, möglich. Der Leiter der Feuerwehr wurde daher zwischenzeitlich seitens der Verwaltung gebeten, die Fragen schriftlich bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung [29.09.2009] zu beantworten und an der Sitzung teilzunehmen. Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 16.06.2009 ----------------------------------Kramer gesehen Fachbereichsleiter ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-113/2009 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP7-113/2009 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3