Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
15.09.2009
Erstellt
19.10.09, 18:04
Aktualisiert
19.10.09, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7103/2009 2.
Ergänzung
Fachbereich IV
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
23.06.2009
Rechnungsprüfungsausschuss
25.08.2009
Rat der Stadt Bedburg
15.09.2009
Betreff:
Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2007 und Entlastung des
Bürgermeisters
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den
Jahresabschluss der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007.
Der Rat beschließt auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses
¾ den Jahresabschluss festzustellen und
¾ den Jahresüberschuss in Höhe von 1.305.468,56 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Die
Ratsmitglieder
beschließen
auf
einstimmige
Empfehlung
Rechnungsprüfungsausschusses dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
des
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein
den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und ist zu erläutern.
Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den
Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen. Der Entwurf des
Jahresabschlusses wurde formell vom Kämmerer am 25. Mai 2009 aufgestellt und vom
Bürgermeister am gleichen Tag bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat am 23.06.2009 zugeleitet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss legte am 15.01.2008 fest, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft mit der Prüfung der Jahresabschlüsse zu
beauftragen (§ 101 Abs. 8 GO), so lange die Finanzsoftware KIRP noch im Einsatz ist.
Die BDO prüfte den Jahresabschluss 2007 von September 2008 bis April 2009 (mit
Unterbrechungen) in den Räumen der Stadtverwaltung. Die Schlussbearbeitung erfolgte in den
Geschäftsräumen der BDO. Der Rechnungsprüfungsausschuss schloss sich am 25.08.2009 dem
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007
der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand
Aktiengesellschaft an. Als Ergebnis seiner Prüfung beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss
den
als
Anlage
beigefügten
uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk,
der
vom
Ausschussvorsitzenden unterzeichnet wurde.
Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat. Zugleich beschließt er
über die Behandlung des Jahresüberschusses. Der gesamte Überschuss der Ergebnisrechnung
beträgt 1.305.468,56 €. Er ist der allgemeinen Rücklage zuzuführen, da die Ausgleichsrücklage
bereits den Maximalbetrag ausweist.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg einstimmig
¾ den Jahresabschluss festzustellen und
¾ dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen und
¾ den Jahresabschluss in Höhe von 1.305.468,56 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Der im Bericht enthaltene Bestätigungsvermerk der BDO (Seite 10) enthält in der Einleitung
das Wort „eingeschränkt“. Aus den darauf folgenden Feststellungen ergibt sich, dass es
keinerlei Gründe für eine Einschränkung gibt. Der Vertreter der BDO stellte in der Sitzung
des Rechnungsprüfungsausschusses klar, dass es sich selbstverständlich um einen
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk handelt. Die Stadt Bedburg erhält diesbezüglich
eine Korrektur.
Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.
Der Jahresabschluss unterliegt der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt.
Beschlussvorlage WP7-103/2009 2. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 02.09.2009
----------------------------------Eßer
Sachbearbeiter
----------------------------------Baum
Stadtkämmerer
Beschlussvorlage WP7-103/2009 2. Ergänzung
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
Seite 3