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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2007 und Entlastung des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
15.09.2009
Erstellt
19.10.09, 18:04
Aktualisiert
19.10.09, 18:04
Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2007 und Entlastung des Bürgermeisters) Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2007 und Entlastung des Bürgermeisters) Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2007 und Entlastung des Bürgermeisters)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7103/2009 2. Ergänzung Fachbereich IV Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg 23.06.2009 Rechnungsprüfungsausschuss 25.08.2009 Rat der Stadt Bedburg 15.09.2009 Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2007 und Entlastung des Bürgermeisters Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007. Der Rat beschließt auf einstimmige Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses ¾ den Jahresabschluss festzustellen und ¾ den Jahresüberschuss in Höhe von 1.305.468,56 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Ratsmitglieder beschließen auf einstimmige Empfehlung Rechnungsprüfungsausschusses dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss des STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Gemäß § 95 Abs. 1 GO hat die Stadt Bedburg zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bedburg vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ein Lagebericht ist beizufügen. Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde formell vom Kämmerer am 25. Mai 2009 aufgestellt und vom Bürgermeister am gleichen Tag bestätigt. Der Entwurf wurde dem Rat am 23.06.2009 zugeleitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss legte am 15.01.2008 fest, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft mit der Prüfung der Jahresabschlüsse zu beauftragen (§ 101 Abs. 8 GO), so lange die Finanzsoftware KIRP noch im Einsatz ist. Die BDO prüfte den Jahresabschluss 2007 von September 2008 bis April 2009 (mit Unterbrechungen) in den Räumen der Stadtverwaltung. Die Schlussbearbeitung erfolgte in den Geschäftsräumen der BDO. Der Rechnungsprüfungsausschuss schloss sich am 25.08.2009 dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2007 der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft an. Als Ergebnis seiner Prüfung beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss den als Anlage beigefügten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk, der vom Ausschussvorsitzenden unterzeichnet wurde. Zuständig für die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses ist der Rat. Zugleich beschließt er über die Behandlung des Jahresüberschusses. Der gesamte Überschuss der Ergebnisrechnung beträgt 1.305.468,56 €. Er ist der allgemeinen Rücklage zuzuführen, da die Ausgleichsrücklage bereits den Maximalbetrag ausweist. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg einstimmig ¾ den Jahresabschluss festzustellen und ¾ dem Bürgermeister die Entlastung zu erteilen und ¾ den Jahresabschluss in Höhe von 1.305.468,56 € der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Der im Bericht enthaltene Bestätigungsvermerk der BDO (Seite 10) enthält in der Einleitung das Wort „eingeschränkt“. Aus den darauf folgenden Feststellungen ergibt sich, dass es keinerlei Gründe für eine Einschränkung gibt. Der Vertreter der BDO stellte in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses klar, dass es sich selbstverständlich um einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk handelt. Die Stadt Bedburg erhält diesbezüglich eine Korrektur. Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Der Jahresabschluss unterliegt der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt. Beschlussvorlage WP7-103/2009 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 02.09.2009 ----------------------------------Eßer Sachbearbeiter ----------------------------------Baum Stadtkämmerer Beschlussvorlage WP7-103/2009 2. Ergänzung ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Seite 3